Viele Unternehmen expandieren international. Dies erhöht die Chancen auf mehr Umsatz, macht aber auch Steuerangelegenheiten komplizierter. Für wachsende Unternehmen ist die Kenntnis der konkreten Steuergesetze in den einzelnen Ländern der beste Schutz vor Problemen mit der Steuer-Compliance. Alternativ kann Stripe Tax Sie bei Steuerberechnungen und -erhebungen unterstützen und automatisiert diese Vorgänge für Sie.
In diesem Leitfaden erhalten Sie viele wichtigen Informationen rund um die Umsatzsteuer (USt.), so zum Beispiel wann diese erhoben werden muss, wie sich Unternehmen für die Unternehmen für die Erhebung registrieren müssen und was bei Einreichungen und Abführungen zu beachten ist.
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Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist Umsatzsteuer (USt.)?
- Wann muss ich die Umsatzsteuer von meiner Kundschaft einziehen?
- Wo melde ich den Steuereinzug an?
- Einreichung und Abführung der Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer und Verkaufssteuer im Vergleich
Was ist Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer oder kurz USt. ist eine Art der indirekten Steuer, die auf physische Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Das Unternehmen zieht die Steuer über die Kundschaft ein und ist für die Übermittlung (Abführung) der Steuer an die zuständige Regierungsbehörde zu einem festgelegten Datum verantwortlich. Im Juni 2023 gab es in 175 Ländern weltweit ein Umsatzsteuersystem. In einigen Staaten im asiatisch-pazifischen Raum wird sie auch als „Steuer auf Waren und Dienstleistungen“ (Goods and Services Tax, GST) bezeichnet.
Wann muss ich die Umsatzsteuer von meiner Kundschaft einziehen?
In den meisten Ländern, in denen Umsatzsteuer fällig wird, müssen sich ausländische Unternehmen für die Umsatzsteuererhebung anmelden, sobald sie in einem Land die erste steuerpflichtige Transaktion durchführen. In einigen Ländern (zum Beispiel Australien, Japan und Kanada) gibt es jedoch Bagatellgrenzen. Unternehmen mit einem Umsatz unterhalb dieser Grenzen müssen sich nicht anmelden.
Ab wann eine Verpflichtung zur Erhebung der Steuer gilt, hängt vom Land der Käuferin oder des Käufers und vom verkauften Produkt sowie dem Käuferstatus (Verbraucher/in oder Unternehmen) ab. So müssen ausländische Firmen zum Beispiel Steuern auf den Verkauf digitaler Produkte an Verbraucher/innen in der EU erheben. Wenn es sich bei den Kunden jedoch um Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt, ist die Kundschaft für die Steuer verantwortlich.
Wo melde ich den Steuereinzug an?
Der erste Schritt bei der Registrierung besteht darin zu bestimmen, wo Sie Umsatzsteuer erheben müssen. Anschließend melden Sie sich bei der zuständigen Steuerbehörde an. Nach der Registrierung können Sie USt. erheben und abführen.
Viele Länder bieten ausländischen Verkäufern einen vereinfachten Registrierungsprozess an. Ein Hauptvorteil dieser vereinfachten Registrierung besteht darin, dass ausländische Unternehmen alle Registrierungsformalitäten online erledigen können und keine lokalen Verantwortlichen für Steuerangelegenheiten benennen müssen.
Die Europäische Union (EU) hat den One-Stop Shop (OSS) für die Umsatzsteuer eingeführt, um das Meldeverfahren in den EU-Ländern zu vereinfachen. Der OSS bietet drei Registrierungsoptionen: „EU-OSS“, „Nicht-EU-OSS“ und „Einzige Anlaufstelle für die Einfuhr“ (IOSS). Eine OSS-Anmeldung ersetzt dabei die Registrierung in den einzelnen EU-Staaten, in denen Sie Waren oder Dienstleistungen ohne Vor-Ort-Präsenz verkaufen. Wer in einem EU-Land ansässig ist, kann die Anmeldung über das OSS-Portal seines Heimatlandes erledigen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können für die OSS-Registrierung ein beliebiges EU-Land wählen. Alle Unternehmen von außerhalb der EU, die in der EU Waren und Dienstleistungen verkaufen, können sich über das OSS-Portal anmelden, aber eine OSS-Anmeldung ist nicht verpflichtend. Stattdessen ist auch eine Registrierung im Heimatland möglich. Mit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich auch aus dem USt.-OSS ausgeschieden und hat inzwischen ein neues Meldeverfahren eingerichtet. Weitere Informationen über das USt.-Meldeverfahren in der EU finden Sie hier.
Einreichung und Abführung der Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuererklärung kommt in puncto steuerliche Compliance große Bedeutung zu. Auch wenn Sie in einem bestimmten Zeitraum keine USt. von Kundinnen und Kunden erhoben haben, müssen Sie unter Umständen fristgerecht eine Steuererklärung einreichen. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer müssen Unternehmen bei der Umsatzsteuer zwei Beträge angeben: die Bruttoumsatzsteuer (der den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellte USt.-Betrag) und die Vorsteuer (der bereits an die Lieferantinnen und Lieferanten bezahlte USt.-Betrag). Der an die Steuerbehörden abgeführte USt.-Betrag ist die Differenz zwischen der erhobenen und der an die Lieferantinnen und Lieferanten gezahlten Umsatzsteuer.
Die Steuerformulare und die Intervalle für die Einreichung der Steuererklärung sind von Land zu Land unterschiedlich. Einreichungsfristen und Häufigkeit können vom Jahresumsatz abhängen. Wer sich im OSS anmeldet, reicht eine vierteljährliche OSS-Steuererklärung im Registrierungsland ein.
Nachdem Sie die USt. im OSS-Registrierungsland abgeführt haben, verteilt die zuständige Steuerbehörde den Gesamtbetrag dann in Ihrem Auftrag an die anderen Mitgliedstaaten. Wenn Sie keine Steuererklärung einreichen oder nicht den korrekten USt.-Betrag abführen, können Zins- und Strafzahlungen fällig werden.
Umsatzsteuer und Verkaufssteuer im Vergleich
Die Verkaufssteuer ist eine andere Art der indirekten Steuer, die auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen in den USA erhoben wird. Was sie von der Umsatzsteuer unterscheidet, ist die Tatsache, dass die Verkaufssteuer eine einstufige Verbrauchssteuer ist, die auf den Einzelhandelsumsatz erhoben wird. Sie wird in der Lieferkette nur einmal erhoben. Im Gegensatz zum Umsatzsteuersystem kann beim Verkaufssteuersystem keine Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die Unternehmen für ihre Einkäufe entrichten, abgezogen werden. Im Verkaufssteuersystem wird stattdessen mit Ausnahmen gearbeitet.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.