Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.)?

  1. Einführung
  2. Was ist Mehrwertsteuer?
  3. Wann muss ich die Mehrwertsteuer von meiner Kundschaft einziehen?
  4. Wo melde ich den Steuereinzug an?
  5. Einreichung und Abführung der Mehrwertsteuer
  6. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer im Vergleich

Viele Unternehmen expandieren international. Dies erhöht die Chancen auf mehr Umsatz, macht aber auch das Management von Steuern komplizierter.

Für wachsende Unternehmen ist das Bewusstsein für die konkreten Steuergesetze in den einzelnen Ländern der beste Schutz vor Problemen mit der Steuer-Compliance. Steuern sind ein komplexes Thema. Wir haben einen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zur Umsatzsteuer (USt.) zusammengestellt, in dem wir unter anderem die folgenden Fragen beantworten: Wann muss Umsatzsteuer von den Kundinnen und Kunden erhoben werden? Wie registriere ich mich für die USt.-Erhebung? Was ist bei Einreichungen und Abführungen zu beachten?

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Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist Umsatzsteuer (USt.)?
  • Wann muss ich die Umsatzsteuer von meiner Kundschaft einziehen?
  • Wo melde ich den Steuereinzug an?
  • Einreichung und Abführung der Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuer und Verkaufssteuer im Vergleich

Was ist Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer oder kurz MwSt. ist eine Art der indirekten Steuer, die auf physische Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet, weil sie dann anfällt, wenn einem Produkt im Zuge der Lieferkette (also vom Punkt der Herstellung bis zum Ort des Verkaufs) ein Mehrwert hinzugefügt wird. Das Unternehmen zieht die Steuer über die Kundschaft ein und ist für die Übermittlung (Abführung) der Steuer an die zuständige Regierungsbehörde zu einem festgelegten Datum verantwortlich. Im Juni 2023 gab es in 175 Ländern weltweit ein Mehrwertsteuersystem. In einigen Staaten im asiatisch-pazifischen Raum wird sie auch als „Steuer auf Waren und Dienstleistungen“ (Goods and Services Tax, GST) bezeichnet.

Wann muss ich die Mehrwertsteuer von meiner Kundschaft einziehen?

In vielen Ländern mit MwSt. müssen sich ausländische Unternehmen für die MwSt.-Erhebung anmelden, sobald sie in einem Land die erste steuerpflichtige Transaktion durchführen. In einigen Ländern (zum Beispiel Australien, Japan und Kanada) gibt es jedoch Bagatellgrenzen. Unternehmen mit einem Umsatz unterhalb dieser Grenzen müssen sich nicht anmelden.

Ab wann eine Verpflichtung zur Erhebung der Steuer gilt, hängt vom Land der Käuferin oder des Käufers und vom verkauften Produkt sowie dem Käuferstatus (Verbraucher/in oder Unternehmen) ab. So müssen ausländische Firmen zum Beispiel Steuern auf den Verkauf digitaler Produkte an Verbraucher/innen in der EU erheben. Wenn es sich bei den Kunden jedoch um Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer handelt, sind die Kunden für die Steuer verantwortlich.

Wo melde ich den Steuereinzug an?

Der erste Schritt bei der Registrierung besteht darin zu bestimmen, wo Sie Mehrwertsteuer erheben müssen. Anschließend melden Sie sich bei der zuständigen Steuerbehörde an. Nach der Registrierung können Sie MwSt. erheben und abführen.

Viele Länder bieten ausländischen Verkäufern einen vereinfachten Registrierungsprozess an. Ein Hauptvorteil dieser vereinfachten Registrierung besteht darin, dass ausländische Unternehmen alle Registrierungsformalitäten online erledigen können und keine lokalen Verantwortlichen für Steuerangelegenheiten benennen müssen.

Die Europäische Union (EU) hat den One-Stop Shop (OSS) für die Mehrwertsteuer eingeführt, um das Meldeverfahren in den EU-Ländern zu vereinfachen. Der OSS bietet drei Registrierungsoptionen: „EU-OSS“, „Nicht-EU-OSS“ und „Einzige Anlaufstelle für die Einfuhr“ (IOSS). Eine OSS-Anmeldung ersetzt dabei die Registrierung in den einzelnen EU-Staaten, in denen Sie Waren oder Dienstleistungen ohne Vor-Ort-Präsenz verkaufen. Wer in einem EU-Land ansässig ist, kann die Anmeldung über das OSS-Portal seines Heimatlandes erledigen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können für die OSS-Registrierung ein beliebiges EU-Land wählen. Alle Unternehmen von außerhalb der EU, die in der EU Waren und Dienstleistungen verkaufen, können sich über das OSS-Portal anmelden, aber eine OSS-Anmeldung ist nicht verpflichtend. Stattdessen ist auch eine Registrierung im Heimatland möglich. Mit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich auch aus dem MwSt.-OSS ausgeschieden und hat inzwischen ein neues Meldeverfahren eingerichtet. Weitere Informationen über das MwSt.-Meldeverfahren in der EU finden Sie hier.

Einreichung und Abführung der Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuererklärung kommt in puncto steuerliche Compliance große Bedeutung zu. Auch wenn Sie in einem bestimmten Zeitraum keine MwSt. von Kundinnen und Kunden erhoben haben, müssen Sie unter Umständen fristgerecht eine Steuererklärung einreichen. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer müssen Unternehmen bei der Mehrwertsteuer zwei Beträge angeben: die Bruttomehrwertsteuer (der den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellte MwSt.-Betrag) und die Vorsteuer (der bereits an die Lieferanten bezahlte MwSt.-Betrag). Der an die Steuerbehörden abgeführte MwSt.-Betrag ist die Differenz zwischen der erhobenen und der an die Lieferanten gezahlten Mehrwertsteuer.

Die Steuerformulare und die Intervalle für die Einreichung der Steuererklärung sind von Land zu Land unterschiedlich. Einreichungsfristen und Häufigkeit können vom Jahresumsatz abhängen. Wer sich im OSS anmeldet, reicht eine vierteljährliche OSS-Steuererklärung im Registrierungsland ein.

Nachdem Sie die MwSt. im OSS-Registrierungsland abgeführt haben, verteilt die zuständige Steuerbehörde den Gesamtbetrag dann in Ihrem Auftrag an die anderen Mitgliedstaaten. Wenn Sie keine Steuererklärung einreichen oder nicht den korrekten MwSt.-Betrag abführen, können Zins- und Strafzahlungen fällig werden.

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer im Vergleich

Die Umsatzsteuer ist eine andere Art der indirekten Steuer, die auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen in den USA erhoben wird. Was die Umsatz- von der Mehrwertsteuer unterscheidet, ist die Tatsache, dass die Umsatzsteuer eine einstufige Verbrauchssteuer ist, die auf den Einzelhandelsumsatz erhoben wird. Sie wird in der Lieferkette nur einmal erhoben. Im Gegensatz zum Mehrwertsteuersystem kann beim Umsatzsteuersystem keine Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die Unternehmen für ihre Einkäufe entrichten, abgezogen werden. Im Umsatzsteuersystem wird daher mit Ausnahmen gearbeitet.

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