USt.-Strafen in Spanien

Tax
Tax

Mit Stripe Tax berechnen, erheben und melden Sie Steuern für weltweite Zahlungen mit nur einer einzigen Integration. So wissen Sie genau, wo Sie sich registrieren müssen, der richtige Steuerbetrag wird automatisch erhoben und Sie haben Zugriff auf alle Unterlagen, um Steuererstattungen zu beantragen.

Mehr erfahren 
  1. Einführung
  2. Was sind USt.-Strafen?
  3. Welche Arten von USt.-Strafen gibt es?
  4. Welche Strafen drohen bei Verstößen in Umsatzsteuererklärungen?
    1. Wenn das Ergebnis der verspäteten Umsatzsteuererklärung null oder negativ ist
    2. Wenn das Ergebnis der verspäteten Umsatzsteuererklärung positiv ist
    3. Begehen eines geringfügigen, schwerwiegenden oder besonders schweren Verstoßes
  5. Wie können Unternehmen USt.-Strafen vermeiden?

In Spanien sind sowohl Unternehmen als auch Selbstständige als Einzugsbeauftragte tätig. Das bedeutet, dass sie ihrer Kundschaft umsatzsteuerpflichtige Produkte oder Dienstleistungen in Rechnung stellen, den entsprechenden Steuerbetrag einziehen und an die spanische Steuerbehörde, die Agencia Tributaria (AEAT), abführen. Dazu müssen Gewerbetreibende Steuerformulare wie das Formular 303 ausfüllen, das für die Bearbeitung der vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen verwendet wird.

Obwohl die Erhebung der Umsatzsteuer relativ einfach ist, kann es Situationen geben, in denen Zahlungen an die AEAT nicht rechtzeitig geleistet werden. In diesen Fällen ist die AEAT befugt, Strafen aufzuerlegen. Das müssen Unternehmen über USt.-Strafen in Spanien wissen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was sind USt.-Strafen?
  • Welche Arten von USt.-Strafen gibt es?
  • Welche Strafen drohen bei Fehlern in Umsatzsteuererklärungen?
  • Wie können Unternehmen USt.-Strafen vermeiden?

Was sind USt.-Strafen?

USt.-Strafen sind Maßnahmen, die von der AEAT ergriffen werden, wenn sie Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Umsatzsteuerverpflichtungen eines Unternehmens feststellt. Diese Strafen können Geldbußen umfassen, die je nach Faktoren wie der Schwere und dem Vorsatz des Vorgehens der USt.-Einzugsbeauftragten variieren können.

Die AEAT verhängt USt.-Strafen in erster Linie, um den geschuldeten Betrag einzutreiben und Verluste des Staates zu verhindern. Ein weiterer Grund für die Anwendung dieser Maßnahmen ist ihre abschreckende Wirkung, da die Furcht vor Strafen andere Steuerpflichtige dazu veranlassen kann, sich an die Vorschriften zu halten.

Welche Arten von USt.-Strafen gibt es?

USt.-Strafen in Spanien lassen sich in drei Kategorien einteilen.

  • Zuschläge: Ein Bußgeld in Form eines Prozentsatzes des geschuldeten Betrags. Dieser Prozentsatz kann sich erhöhen, je nachdem, wie lange die Steuerzahler/innen die Begleichung ihrer überfälligen Umsatzsteuer hinausgezögert haben.
  • Finanzielle Bußgelder: Eine pauschale oder anteilige Geldbuße.
    • Pauschal: Der zu zahlende Betrag bleibt konstant, er schwankt nicht je nach Verstoß.
    • Anteilig: Der zu zahlende Betrag variiert je nach dem der AEAT geschuldeten Umsatzsteuerbetrag. Je höher der geschuldete Betrag, desto höher die mögliche Geldstrafe.
  • Strafrechtliche Haftung: Eine Strafe, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, da die Tat als Straftat eingestuft wird. Zum Gerichtsverfahren kommt auch eine Geldstrafe hinzu.

Welche Strafen drohen bei Verstößen in Umsatzsteuererklärungen?

Die von der AEAT verhängten Strafen variieren erheblich je nach Verstoß, Schwere und der Frage, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Die Höhe der Strafen hängt auch davon ab, ob die verspätete Umsatzsteuererklärung positiv oder negativ ausfällt (d. h. das Unternehmen schuldet der AEAT Geld oder die AEAT schuldet dem Unternehmen Geld).

Wenn das Ergebnis der verspäteten Umsatzsteuererklärung null oder negativ ist

Geschäftsleute denken manchmal, dass sie von der Umsatzsteuererklärung befreit sind, wenn sie während eines Quartals keinen Umsatz erzielt haben. Das Umsatzsteuergesetz schreibt jedoch vor, dass zu Informationszwecken eine Erklärung eingereicht werden muss, aus der hervorgeht, dass während des Steuerzeitraums keine wirtschaftliche Tätigkeit stattgefunden hat. Bedenken Sie außerdem, dass ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen für eine professionelle Tätigkeit erworben hat, eine Entschädigung oder eine USt.-Rückerstattung verlangen kann, obwohl es keinen Umsatz verzeichnet hat.

Wenn das Ergebnis der Steuererklärung null oder negativ ist (das Unternehmen hat mehr Umsatzsteuer gezahlt, als eingezogen wurde, und die AEAT muss diese nun kompensieren oder erstatten), muss das Unternehmen bei verspäteter Erklärung dennoch eine Strafe zahlen. Die Art der Strafe hängt davon ab, ob die Erklärung vor oder nach dem Versand einer Zahlungsaufforderung durch die AEAT abgegeben wird.

  • Vor Erhalt einer Zahlungsaufforderung: 100 € pauschale Geldbuße
  • Nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung: 200 € pauschale Geldbuße

Wenn das Ergebnis der verspäteten Umsatzsteuererklärung positiv ist

Unabhängig davon, aus welchem Grund sich die Umsatzsteuererklärung verzögert (falsche Frist oder Frist vergessen, gesundheitliche Probleme, unzureichende Mittel usw.), wird ein Zuschlag oder eine Strafe auf den fälligen Betrag erhoben.

Vor Erhalt einer Zahlungsaufforderung

Wenn USt.-Einzugsbeauftragte eine verspätete Umsatzsteuererklärung mit positivem Ergebnis einreichen, bevor sie eine Zahlungsaufforderung erhalten, wird ein prozentualer Zuschlag auf den fälligen Betrag erhoben. Der Prozentsatz basiert darauf, wie lange nach Ablauf einer Frist die Umsatzsteuer erklärt wird.

  • Zwischen 1 Tag und 3 Monaten: 5 %
  • Zwischen 3 Monaten + 1 Tag und 6 Monaten: 10 %
  • Zwischen 6 Monaten + 1 Tag und 12 Monaten: 15 %
  • Später als 12 Monate + 1 Tag: 20 % + Verzugszinsen von 4,0625 %

Um diese Zuschläge zu begleichen, können die USt.-Einzugsbeauftragten entweder persönlich ein AEAT-Büro aufsuchen oder das spezielle Formular für dieses Verfahren online ausfüllen. Alternativ können Unternehmen das Formular 303 wie gewohnt für die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Nach Eingabe aller Daten erscheint unter „Höhe des Einkommens“ der fällige Betrag, der die Gesamtsumme einschließlich des entsprechenden erhobenen Zuschlags widerspiegelt.

Nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung

Wenn die AEAT einen Steuerbescheid verschickt hat, verhängt sie eine Geldstrafe, die sich nach der Schwere der Situation richtet. Die Geldstrafen reichen von mindestens 50 % für geringfügige Verstöße bis zu maximal 150 % für sehr schwerwiegende Verstöße. Mehr über die Schwere der Verstöße erfahren Sie weiter unten.

Begehen eines geringfügigen, schwerwiegenden oder besonders schweren Verstoßes

Wenn es zu einem Verstoß kommt, muss die Schwere der Situation beurteilt werden, um die anwendbare Strafe zu bestimmen. Wenn Geschäftsinhaber/innen einen Bescheid von der AEAT erhalten, variiert die Strafe je nach Art des Verstoßes.

Geringfügig

Um als geringfügig zu gelten, darf der aufgrund eines Verstoßes geschuldete Umsatzsteuerbetrag höchstens 3.000 € betragen, unabhängig davon, ob er absichtlich oder unabsichtlich vor der AEAT verschwiegen wurde. Übersteigt der überfällige Umsatzsteuerbetrag des Verstoßes 3.000,01 €, gilt der Verstoß ebenfalls als geringfügig – solange die Informationen nicht verschwiegen wurden. In beiden Fällen beträgt die Strafe 50 % des nicht gezahlten Umsatzsteuerbetrags.

Schwerwiegend

Der Verstoß gilt als schwerwiegend, wenn der überfällige Umsatzsteuerbetrag mindestens 3.000,01 € beträgt und der AEAT Informationen vorenthalten wurden. Wenn der Betrag niedriger ist, gilt der Verstoß immer noch als schwerwiegend, wenn die Steuerpflichtigen eine oder mehrere der unten aufgeführten Handlungen begangen haben.

  • Vom gesamten überfälligen Betrag entfallen höchstens 50 % auf die Ausgangsumsatzsteuer (also die Steuer, die der Kundschaft mittels ausgestellter Rechnungen in Rechnung gestellt wird).
  • Vom gesamten überfälligen Betrag wurden zwischen 10,01 % und 50 % aufgrund von Fehlern bei der Erstellung der USt.-Geschäftsbücher nicht an die AEAT gezahlt.
  • Die Steuerpflichtigen verwenden Rechnungen oder andere Buchhaltungsunterlagen, die falsch sind, aber nicht als betrügerisch eingestuft werden und die nicht mehr als 10 % des gesamten überfälligen Betrags ausmachen. Mit anderen Worten, die Dokumente wurden nicht dazu verwendet, die AEAT vorsätzlich in die Irre zu führen.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß wird eine anteilige Geldbuße in Höhe von 50 % bis 100 % des geschuldeten Umsatzsteuerbetrags verhängt. Der Prozentsatz hängt davon ab, wie oft die Steuerzahler/innen Verstöße begangen haben und wie hoch der wirtschaftliche Verlust für den Staat ist.

Besonders schwer

Wenn ein Unternehmen die der Kundschaft in Rechnung gestellte Umsatzsteuer verschleiert hat und dieser Betrag mehr als 50 % der gemeldeten Ausgangsumsatzsteuer beträgt oder wenn betrügerische Mittel im Sinne des Gesetzes 58/2003 eingesetzt werden, wird dies als besonders schwerer Verstoß eingestuft. Hier sind die Handlungen, die in diese Kategorie fallen.

  • Verwendung der Identität einer anderen Person zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, unabhängig davon, ob diese sich dessen bewusst ist oder nicht
  • Verwendung falscher Rechnungen oder anderer Buchhaltungsunterlagen, die mindestens 10,01 % der nicht an die AEAT gezahlten Umsatzsteuer ausmachen
  • Vorsätzliche Begehung erheblicher Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Nichtführung von Geschäftsbüchern

Bei besonders schweren Verstößen ist die Strafe eine anteilige Geldbuße in Höhe von 100 % bis 150 % des nicht gezahlten Umsatzsteuerbetrags, abhängig vom verursachten Schaden und der Wiederholung solcher Verstöße.

Wie können Unternehmen USt.-Strafen vermeiden?

USt.-Strafen können zwar recht hoch sein, sollen aber eher abschreckend wirken und sind nicht schwer zu vermeiden. Hier sind einige Tipps, damit Unternehmen ihren Umsatzsteuerpflichten stets nachkommen.

  • Reichen Sie die Umsatzsteuererklärung rechtzeitig ein: Reichen Sie das erforderliche Steuerformular ein, um die Umsatzsteuer fristgerecht zu melden, auch wenn das Unternehmen keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat. Dazu müssen Sie die Formulare verwenden, die für die Einreichung erforderlich sind, wenn die USt.-Einzugsstelle die Bescheinigung über die Eigenschaft als Umsatzsteuerpflichtiger erhält, einschließlich der folgenden Formulare: Formulare 036, 037, 035, 347, 349 und 390. Beachten Sie, dass das Formular 390 nicht erforderlich ist, wenn Informationen über die sofortige Bereitstellung von Informationen (SII) übermittelt werden.
  • Machen Sie sich mit den Umsatzsteuersätzen in Spanien vertraut: Informieren Sie sich über die verschiedenen USt.-Sätze in Spanien und verwenden Sie die korrekten Prozentsätze auf den Rechnungen des Unternehmens. Die Verwendung eines Automatisierungstools, das die Umsatzsteuer für alle Verkäufe automatisch berechnet und einzieht, wie z. B. Stripe Tax, kann diesen Prozess erheblich vereinfachen. Stripe Tax hilft Unternehmen außerdem bei der Erstellung von Berichten über die erhobenen Steuern und vereinfacht so den Erklärungsprozess.
  • Denken Sie daran, das Formular 347 zu verwenden: Denken Sie daran, dass Unternehmen zwar keine Steuern auf nicht der USt. unterliegende Transaktionen zahlen müssen, diese aber dennoch über das Formular 347 melden müssen.
  • Geben Sie die richtigen Informationen ein: Stellen Sie sicher, dass die Informationen auf allen Rechnungen korrekt eingegeben werden. Andernfalls werden sie als ungültig betrachtet.
  • Berechnen Sie korrekte Umsatzsteuerbeträge: Achten Sie darauf, dass bei allen Transaktionen die korrekten Umsatzsteuerbeträge angewendet werden.
  • Bleiben Sie über alle regulatorischen Änderungen auf dem Laufenden: Die AEAT kann jederzeit Änderungen einführen, die die Art und Weise, wie Steuern selbstveranlagt werden, völlig verändern könnten, wie z. B. die am 1. Juli 2021 umgesetzten Maßnahmen zur USt. für E-Commerce. Das Unwissen über die neuesten Änderungen entbindet USt.-Einzugsbeauftragte nicht von der Pflicht, diese einzuhalten. Die Verwendung eines Tools wie Stripe Tax kann sehr hilfreich sein, um über die neuesten Steueränderungen auf dem Laufenden zu bleiben, da es regelmäßig aktualisiert wird, um Gesetzesänderungen widerzuspiegeln, und die Steuerverpflichtungen von Unternehmen überwacht. Außerdem werden Geschäftsinhaber/innen benachrichtigt, wenn sie die Einreichungsschwelle in einem der über 50 Länder überschreiten, in denen das Tool verfügbar ist. (Siehe Liste der ausgeschlossenen Gebiete.)
  • Reichen Sie bei Bedarf eine ergänzende Erklärung ein: Sobald ein Fehler in einer bereits eingereichten Umsatzsteuererklärung festgestellt wird, müssen Unternehmen eine ergänzende Erklärung abgeben.
  • Verwenden Sie Rechnungs-Software: Investieren Sie in Software, die dem VERIFACTU-System und dem Betrugsbekämpfungsgesetz entspricht, das Unternehmen und Selbstständige in Spanien zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet.

Die Vermeidung von USt.-Strafen ist ziemlich einfach. Es ist aber wichtig, die Maßnahmen zu verstehen, die die AEAT gegen Gewerbetreibende ergreift, die – absichtlich oder unabsichtlich – Fehler in ihren Umsatzsteuererklärungen machen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

Startklar?

Erstellen Sie direkt ein Konto und beginnen Sie mit dem Akzeptieren von Zahlungen. Unser Sales-Team berät Sie gerne und gestaltet für Sie ein individuelles Angebot, das ganz auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
Tax

Tax

Bleiben Sie auf dem Laufenden über Ihre Meldepflichten, ziehen Sie automatisch den richtigen Steuerbetrag ein und generieren Sie im Handumdrehen alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Steuererklärung.

Dokumentation zu Tax

Automatisieren Sie die Erhebung und Meldung von Verkaufssteuern, USt. und GST für all Ihre Transaktionen – es stehen Integrationen mit wenig oder ganz ohne Code zur Verfügung.