Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Das sollten deutsche Unternehmen wissen

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  1. Einführung
  2. Was ist ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?
  3. Welche Voraussetzungen müssen für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfüllt sein?
  4. Welche Erleichterung bietet ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?
  5. Beispiel für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
    1. Beteiligte Unternehmen
    2. Ablauf des Dreiecksgeschäfts
    3. Steuerliche Behandlung
  6. Was ist zu beachten bei einem Dreiecksgeschäft mit einem Drittland?
  7. Welche Besonderheiten gelten bei der Rechnungsstellung?
    1. Unternehmen A
    2. Unternehmen B
    3. Unternehmen C
  8. Welche Vorteile haben innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte?

Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine wichtige Sonderregelung im europäischen Binnenmarkt, die den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten vereinfacht. Besonders für deutsche Unternehmen, die als Zwischenhändler/in in solche Handelsketten eingebunden sind, bietet die Regelung einige Vorteile.

In diesem Artikel erfahren Sie, was ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Vorzüge es bietet. Zudem erläutern wir die Besonderheiten bei der Rechnungsstellung und bei Dreiecksgeschäften mit Drittländern.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?
  • Welche Voraussetzungen müssen für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfüllt sein?
  • Welche Erleichterung bietet ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?
  • Beispiel für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
  • Was ist zu beachten bei einem Dreiecksgeschäft mit einem Drittland?
  • Welche Besonderheiten gelten bei der Rechnungsstellung?
  • Welche Vorteile haben innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte?

Was ist ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung im europäischen Umsatzsteuerrecht, die bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften zur Anwendung kommt. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen (A) Waren an ein Unternehmen (B) in einem anderen EU-Land verkauft, das die Waren wiederum an ein drittes Unternehmen (C) in einem weiteren EU-Land weiterverkauft. A transportiert die Ware dabei direkt zu C, ohne dass B physisch in den Besitz der Ware gelangt. Einer einzigen Warenbewegung stehen demnach mehrere Umsatzgeschäfte gegenüber. Das mittlere der drei Unternehmen in der Handelsreihe unterliegt dabei im Zielland der Ware nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Das Ziel der Vereinfachungsregelung ist es, eine mehrfache steuerliche Belastung zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu fördern. Bis zur Einführung galten in vielen Ländern unterschiedliche Regelungen, die für Unternehmen mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden waren. Die rechtliche Grundlage für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte bildet die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU (MwStSystRL), auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. In Deutschland sind Dreiecksgeschäfte in §25b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt.

Für deutsche Unternehmen, die regelmäßig grenzüberschreitend handeln, bietet das Dreiecksgeschäft erhebliche Vorteile. Es reduziert den Verwaltungsaufwand und hilft den betreffenden Unternehmen, ihre Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten und rechtssicher abzuwickeln. Die Minimierung steuerlicher und administrativer Hürden erleichtert zudem den Zugang zu anderen europäischen Märkten und kann die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhöhen.

Welche Voraussetzungen müssen für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfüllt sein?

Damit ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG) anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Drei Unternehmen müssen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen: ein lieferndes Unternehmen, eine Zwischenhändlerin beziehungsweise ein Zwischenhändler sowie ein abnehmendes Unternehmen.
  • Die drei beteiligten Unternehmen müssen jeweils in unterschiedlichen EU-Ländern ansässig und dort für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sein, das heißt, eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen.
  • Die Ware muss von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert werden. Dabei erfolgt die Beförderung vom liefernden Unternehmen oder vom ersten abnehmenden Unternehmen zum zweiten abnehmenden Unternehmen. Die Warenbewegung findet demnach ausschließlich zwischen zwei Mitgliedstaaten statt. Wird die Ware nicht versandt, sondern abgeholt, liegt kein Dreiecksgeschäft vor.

Welche Erleichterung bietet ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?

Ohne die Vereinfachungsregelung müssen sich die Zwischenhändler/innen (B) bei einem Dreiecksgeschäft im Zielland der Ware umsatzsteuerlich registrieren und dort Umsatzsteuer abführen. Denn es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb und in der Folge eine steuerpflichtige Inlandslieferung vor. Dank der Regelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte können die Zwischenhändler/innen (B) die Steuerschuld auf das abnehmende Unternehmen (C) übertragen, welches im Zielland bereits umsatzsteuerlich registriert ist. Dadurch entfällt für B die Pflicht zur Registrierung und Abführung der Umsatzsteuer im Zielland der Ware.

Beispiel für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Nachfolgend finden Sie ein konkretes Beispiel für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft:

Beteiligte Unternehmen

  • Unternehmen A: ein Lieferant aus Frankreich
  • Unternehmen B: ein Großhändler aus Deutschland
  • Unternehmen C: ein Abnehmer aus Spanien

Ablauf des Dreiecksgeschäfts

  • Unternehmen C bestellt Ware bei Unternehmen B, das diese Ware jedoch bei Unternehmen A in Frankreich einkauft.
  • Unternehmen A liefert die Ware direkt von Frankreich nach Spanien an Unternehmen C, ohne dass Unternehmen B die Ware physisch erhält.

Steuerliche Behandlung

  • Unternehmen A: A führt eine innergemeinschaftliche Lieferung an B aus. Diese Lieferung ist in Frankreich steuerfrei, da die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert wird.
  • Unternehmen B: B meldet einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland an. Gleichzeitig verkauft B die Ware direkt an C in Spanien. Dank der Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts muss B sich nicht in Spanien umsatzsteuerlich registrieren. Stattdessen überträgt B die Steuerschuld an Unternehmen C.
  • Unternehmen C: C ist als letzter Abnehmer steuerpflichtig und muss die Umsatzsteuer für den Erwerb in Spanien abführen.
Beispiel Dreiecksgeschäft - Grafische Darstellung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts mit drei involvierten Parteien: einem Lieferanten aus Frankreich (Unternehmen A), einem Großhändler aus Deutschland (Unternehmen B) sowie einem Abnehmer aus Spanien (Unternehmen C).

Was ist zu beachten bei einem Dreiecksgeschäft mit einem Drittland?

Dreiecksgeschäfte sind auch mit Beteiligung von Drittländern möglich – in Form einer steuerfreien Ausfuhr oder als Einfuhr ins Inland.

Wenn ein Gegenstand im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts aus Deutschland in ein Drittland transportiert wird, handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhr. Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für Dreiecksgeschäfte mit exakt drei Beteiligten als auch für komplexere Reihengeschäfte mit mehr als drei beteiligten Unternehmen. Wichtig ist, dass für die steuerfreien Ausfuhren in Drittländer die erforderlichen Nachweise wie Frachtpapiere vorliegen.

Im umgekehrten Fall, wenn ein Gegenstand aus einem Drittland im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts nach Deutschland importiert wird, gelten besondere Regeln. Sobald die Ware in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeht, wird die Lieferung an die Endkundschaft dem Zwischenhändler/innen zugeordnet. Die Einfuhrumsatzsteuer wird in Deutschland erhoben, sobald die Ware importiert wird. Das Reverse-Charge-Verfahren kann angewendet werden, sodass die Endabnehmer/innen in Deutschland die Umsatzsteuer schulden.

Welche Besonderheiten gelten bei der Rechnungsstellung?

Rechnungen deutscher Unternehmen müssen grundsätzlich die in § 14 UStG aufgeführten Pflichtangaben enthalten. Dies sind:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und
    der Leistungsempfängerin beziehungsweise des Leistungsempfängers
  • Datum der Rechnungsausstellung und Datum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • die dem leistenden Unternehmen vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • die Menge und Art der gelieferten Produkte oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistung
  • Netto- und Bruttobetrag
  • der anzuwendende Steuersatz und der entsprechende Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft gibt es spezielle Anforderungen an die Rechnungsstellung, die von den beteiligten Unternehmen eingehalten werden müssen. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Punkte, die für deutsche Unternehmen gelten, wenn sie entweder das liefernde (A), das erste (B) oder das zweite abnehmende Unternehmen (C) sind.

Unternehmen A

Die Rechnung von Unternehmen A an Unternehmen B muss den schriftlichen Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung enthalten. Zudem muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des rechnungsstellenden und des rechnungsempfangenden Unternehmens auf der Rechnung angegeben werden. Ohne diese Angabe liegt die Umsatzsteuerschuld bei der rechnungsstellenden Seite.

Unternehmen B

Auch die Rechnung von Unternehmen B an C muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Unternehmen beinhalten. Zudem muss auf der Rechnung ein eindeutiger Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft sowie den Übergang der Steuerschuldnerschaft zu finden sein – beispielsweise durch eine Formulierung wie „Dreiecksgeschäft – Steuerschuldnerschaft der Leistungsempfängerin beziehungsweise des Leistungsempfängers gemäß § 25b UStG“. Die Rechnung darf keine Umsatzsteuerbeträge enthalten.

Darüber hinaus ist Unternehmen B verpflichtet, den getätigten Umsatz für die Lieferung an Unternehmen C in seiner Zusammenfassenden Meldung beim Finanzamt anzugeben. Dabei muss der Umsatz eindeutig als innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft deklariert werden. Zudem ist die Angabe der eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die von Unternehmen C verpflichtend.

Unternehmen C

Als Endabnehmer/in erhält Unternehmen C die Rechnung von B ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Unternehmen C ist verpflichtet, die fällige Umsatzsteuer im eigenen Land im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu deklarieren und abzuführen.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie in unserem entsprechenden Beitrag.

Welche Vorteile haben innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte?

Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte bieten Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, grenzüberschreitende Warenlieferungen innerhalb der EU zu organisieren. Der zentrale Vorteil liegt in der steuerlichen Vereinfachung. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität in der Warenbewegung. Die direkte Lieferung von den ersten Lieferantinnen beziehungsweise Lieferanten an die finalen Abnehmer/innen spart Zeit und senkt die Logistikkosten. Denn der physische Transport der Ware muss nicht über Zwischenhändler/innen erfolgen.

Dank dieser Vorteile tragen innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts bei und ermöglichen Unternehmen, grenzüberschreitend effizient und kostensparend zu agieren.

Unternehmen, die an Dreiecksgeschäften beteiligt sind, sollten sich jedoch auch den damit verbundenen Herausforderungen bewusst sein. Wer internationale Zahlungen abwickelt, sollte steuerliche und technologische Unterstützung in Betracht ziehen. Mit Stripe Payments können Unternehmen Ihren Kundinnen und Kunden Zugang zu mehr als 100 Zahlungsmethoden und einen reibungslosen Bezahlvorgang bieten. Sämtliche Zahlungen können einfach akzeptiert und verwaltet werden. Vereinfachen Sie auch Ihre Steuerangelegenheiten: Stripe Tax berechnet und erhebt die Steuern für weltweite Zahlungen automatisch – was insbesondere bei Dreiecksgeschäften von Vorteil ist.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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