Der Begriff „Dreiecksgeschäfte“ bezieht sich auf Handelsaktivitäten, an denen drei Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Ländern der Europäischen Union beteiligt sind, wobei die Waren direkt vom ersten Land in das dritte Land gelangen, ohne das zweite Land zu durchlaufen.
Für diese Verkäufe zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerpflichtig sind, gilt gemäß den EU-Vorschriften ein vereinfachtes Umsatzsteuersystem. Ziel ist es, den Intermediär von den Steuerpflichten im Zielmitgliedstaat zu entlasten. In diesem Artikel werden die Umsatzsteuerbefreiungen und -anforderungen für diese Art von Tätigkeit untersucht.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Erläuterung zu Dreiecksgeschäften
- Teilnehmer an Dreiecksgeschäften
- Rechnungsstellung in einem Dreiecksgeschäft
- Umsatzsteuererklärung für französische Unternehmen
- Zahlung der Umsatzsteuer in einem Dreiecksgeschäft
Erläuterungen zu Dreiecksgeschäften
Eine innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist ein Geschäft zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen innerhalb der EU. Es beginnt, wenn ein Unternehmen Waren an ein anderes in einem anderen EU-Land verkauft. Das zweite Unternehmen verkauft diese Artikel dann an ein Unternehmen in einem dritten EU-Land weiter. Das erste Unternehmen versendet die Produkte dann direkt an das dritte, wobei sie durch mindestens ein EU-Land transportiert werden.
Zuvor waren die Meldepflichten und Zahlungsverpflichtungen für die USt. bei diesen Vereinbarungen kompliziert. Glücklicherweise wurden mit Artikel 141 der Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 Maßnahmen eingeführt, um die Besteuerung dieser Transaktionen durch die Steuerbehörden zu vereinfachen.
Dank dieser Maßnahmen kann das zwischengeschaltete Unternehmen von der Umsatzsteuer auf diese gewerblichen Tätigkeiten befreit werden. In der Praxis gelten die Umsatzsteuerpflichten für die physische Lieferung von Gegenständen – insbesondere für den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Endkunden – und nicht für die gesamte Reihe von Vorgängen.
Teilnehmer an Dreiecksgeschäften
Alle Beteiligten müssen in ihren jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten umsatzsteuerpflichtig sein.
Der Verkäufer
Der Verkäufer oder Lieferant ist ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, das ein Produkt oder eine Ware in einem anderen EU-Land verkauft. Dieses Unternehmen versendet die Artikel über einen Dritten direkt an den/die Käufer/in oder den Endkunden/die Endkundin.
Vermittler
Dieser Wiederverkäufer, der in einem zweiten EU-Mitgliedstaat ansässig ist, kauft das Produkt vom Verkäufer, um es in einem dritten EU-Land weiterzuverkaufen. Bei Dreiecksgeschäften passieren die Waren niemals physisch den Standort des Vermittlers.
Käufer
Käufer ist der Endkunde, der das Produkt vom Vermittler erwirbt. Die Grundsätze eines Dreiecksgeschäfts gelten ausschließlich dann, wenn der Verkäufer die Gegenstände direkt an den Käufer liefert.
Zum Beispiel verkauft ein französisches Unternehmen 10 Tonnen Käse an ein deutsches Unternehmen, das es dann an ein italienisches Unternehmen weiterverkauft. Das französische Unternehmen verschifft den Käse direkt von Frankreich nach Italien und umgeht Deutschland vollständig. In diesem Szenario ist das italienische Unternehmen für die Zahlung der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb verantwortlich.
Rechnungsstellung in einem Dreiecksgeschäft
Der Vorteil eines Dreiecksgeschäfts besteht darin, dass es die Umsatzsteuerpflichten für die beteiligten Unternehmen vereinfacht.
Der Verkäufer und der Vermittler müssen Rechnungen ohne Steuern ausstellen: Der Verkäufer stellt dem Vermittler eine Rechnung ohne Steuern, da das Geschäft von der Umsatzsteuer befreit ist. Ebenso stellt der Vermittler dem Endkäufer eine von der Umsatzsteuer befreite Rechnung aus, da das Geschäft als Dreiecksgeschäft gilt.
In Rechnungen muss die Umsatzsteuerbefreiung deutlich angegeben werden, indem einer der folgenden Sätze enthalten ist:
- „Umsatzsteuerbefreiung gemäß Artikel 262 ter I des Allgemeinen Steuergesetzbuchs“ (spezifisch für das französische Recht)
- „Steuerbefreiung gemäß Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG in der geänderten Fassung“ (Verweis auf die geltende europäische Richtlinie)
Rechnungen müssen auch die innergemeinschaftliche USt-IdNr. jedes beteiligten Unternehmens enthalten.
Umsatzsteuererklärung für französische Unternehmen
Der Erstverkäufer muss die innergemeinschaftliche Lieferung in seiner Umsatzsteuererklärung als nicht steuerpflichtig deklarieren. Diese Einreichung rechtfertigt die Erleichterung und hilft dabei, den Warenverkehr innerhalb der EU zu verfolgen.
Der Vermittler muss eine Meldung für den innergemeinschaftlichen Erwerb einreichen und eine Erklärung für die anschließende Lieferung abgeben.
Schließlich muss der Endkunde den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen in seiner Umsatzsteuererklärung angeben.
Ein Unternehmen in Frankreich, unabhängig davon, ob es sich um Verkäufer, Vermittler oder Endkunde handelt, muss diese Informationen in seine Umsatzsteuererklärung aufnehmen, und zwar gemäß dem geltenden Meldesystem (CA3-Formular für monatliche Einreichungen oder CA12-Formular für Jahresberichte.
Zahlung der Umsatzsteuer in einem Dreiecksgeschäft
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, ist der Endkunde für die Zahlung der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen in dem betreffenden Mitgliedsland verantwortlich. Der Käufer ist verpflichtet, den in seinem Land geltenden Steuersätze anzuwenden.
Die übrigen Teilnehmer eines Dreiecksgeschäfts sind von dieser Abgabe befreit. Weitere Informationen finden Sie im Offiziellen Bulletin der öffentlichen Finanzen (BOFiP).
Mit Stripe Tax können umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Frankreich sicherstellen, dass sie diese Abgabe innerhalb der vorgeschriebenen Frist anmelden und entrichten. Mit Stripe Tax können sich Unternehmen ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig die komplexen Umsatzsteuervorschriften für Dreiecksgeschäfte einhalten.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.