E-Reporting in Frankreich: Was Unternehmen über die neue Anforderung wissen müssen

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  1. Einführung
  2. Was ist E-Reporting?
  3. Unterschiede zwischen E-Reporting und E-Invoicing
  4. Wer ist von der obligatorischen elektronischen Berichterstattung betroffen?
    1. E-Reporting für Transaktionen
    2. E-Reporting für Zahlungen
  5. Funktionsweise der elektronischen Berichterstattung
  6. Daten, die Unternehmen übermitteln müssen
    1. Verkäufe an ausländische Unternehmen
    2. Verkäufe an Unternehmen, die nicht der USt. unterliegen
    3. USt.-pflichtige Dienstleistungen beim Einziehen
  7. Wann die Anforderung in Kraft tritt
  8. Wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie die Regeln für die elektronische Berichterstattung befolgen

Die elektronische Berichterstattung wird ab 2026 für Unternehmen in Frankreich eine obligatorische Verwaltungspflicht sein. Die elektronische Berichterstattung ergänzt die elektronische Rechnungsstellung und umfasst die Übermittlung bestimmter Zahlungs- und Transaktionsdaten an das Finanzamt. Dieser Artikel enthält wichtige Informationen, die Sie über die Anforderung der elektronischen Berichterstattung wissen müssen, einschließlich deren Funktionsweise, der betroffenen Unternehmen und der zu übermittelnden Daten.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist E-Reporting?
  • Unterschiede zwischen E-Reporting und E-Invoicing
  • Wer ist von der obligatorischen elektronischen Berichterstattung betroffen?
  • Funktionsweise der elektronischen Berichterstattung
  • Daten, die Unternehmen übermitteln müssen
  • Wann die Anforderung in Kraft tritt
  • Wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie die Regeln für die elektronische Berichterstattung befolgen

Was ist E-Reporting?

Die elektronische Berichterstattung bezieht sich auf die elektronische Übermittlung von Zahlungs- und Transaktionsdaten an das Finanzamt. Diese Maßnahme gilt für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die bestimmte Geschäftstransaktionen in Frankreich tätigen.

Diese Anforderung ergibt sich aus der Reform der elektronischen Rechnungsstellung, die Betrug bekämpfen, das Steuer modernisieren und den Prozess der Steuererklärung für Unternehmen vereinfachen soll.

Unterschiede zwischen E-Reporting und E-Invoicing

Mit der Reform der elektronischen Rechnungsstellung werden für französische Unternehmen zwei Anforderungen eingeführt: die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung. Je nach Größe müssen USt.-pflichtige Unternehmen, die B2B-Transaktionen durchführen, ihre Rechnungen ab 2026 und 2027 elektronisch ausstellen und empfangen (d. h. elektronische Rechnungsstellung).

Die Anforderung an die elektronische Berichterstattung ergänzt die elektronische Rechnungsstellung, indem die Übermittlung von Steuerdaten für Transaktionen verlangt wird, die nicht unter die elektronische Rechnungsstellung fallen. Die Art der Daten, die über die elektronische Berichterstattung zu übermitteln sind (z. B. Transaktionen oder Zahlungen), hängt von der Art der Transaktion ab.

Sie können elektronische Rechnungen mit Billit erstellen und versenden, einer im Stripe App Marketplace verfügbaren Anwendung für Stripe-Partner. Mit dieser benutzerfreundlichen App können Sie die Zustellung elektronischer Rechnungen direkt und sicher über Stripe konfigurieren, ohne Code schreiben zu müssen.

Wer ist von der obligatorischen elektronischen Berichterstattung betroffen?

Es müssen zwei Arten von Daten an das Finanzamt übermittelt werden: Transaktionen und Zahlungsdaten. So sind bestimmte Unternehmen betroffen.

E-Reporting für Transaktionen

Zu den Unternehmen, die der elektronischen Berichterstattung von Transaktionsdaten unterliegen, gehören Folgende:

  • Unternehmen, die der USt. unterliegen und an steuerbefreite Käufer/innen verkaufen, wie z. B. Einzelpersonen oder gemeinnützige Organisationen

  • USt.-pflichtige Unternehmen, die Transaktionen im Ausland tätigen (z. B. Exporte oder innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen), z. B. B2B-Unternehmen oder nicht USt.-pflichtige Einzelpersonen.

Bestimmte ausländische Unternehmen, die nicht in Frankreich niedergelassen sind, können ebenfalls dieser Anforderung unterliegen. Dies geschieht, wenn die/der Kunde/Kundin ein nicht steuerpflichtiges Unternehmen ist und die Transaktion in Frankreich der USt. unterliegt.

E-Reporting für Zahlungen

Unternehmen, die beim Einzug umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen erbringen oder nicht der Umkehrung der Steuerschuld unterliegen, müssen ihre Zahlungsdaten ab 2026 an das Finanzamt übermitteln. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob die Kundin/der Kunde eine Einzelperson oder ein Unternehmen ist.

Hinweis: Bank- und Versicherungstransaktionen, medizinische, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen sowie Transaktionen von gemeinnützigen Organisationen sind vom Programm ausgeschlossen.

Funktionsweise der elektronischen Berichterstattung

Die elektronische Berichterstattung erfolgt in wenigen Schritten:

  • Die/Der Verkäufer/in erfasst Zahlung- und Transaktionsdaten.

  • Der/die Verkäufer/in übermittelt eine Datendatei an seine/ihre genehmigte Plattform (Platforme Agrée, PA) – früher bekannt als Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) –, die überprüft, ob die Daten den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

  • PA sendet die validierten Daten an das Finanzamt.

  • Das Finanzamt erhält die Daten und speichert sie für die Vorausfüllung von USt.-Erklärungen.

Daten, die Unternehmen übermitteln müssen

Die erforderlichen Daten hängen von der Art der Transaktion ab.

Verkäufe an ausländische Unternehmen

Bei einer Transaktion mit einem ausländischen Unternehmen sind die zu übermittelnden Transaktionsdaten dieselben wie bei einer elektronischen Rechnung (d. h. elektronischen Rechnung). Eine Ausnahme ist die Nummer des Unternehmens-Identifikationssystems (SIREN), die durch eine ausländische Identifikationsnummer oder eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt wird.

Verkäufe an Unternehmen, die nicht der USt. unterliegen

Bei Verkäufen an Einzelpersonen und gemeinnützige Organisationen umfassen die erforderlichen Informationen die SIREN-Nummer des Lieferanten und den Zeitraum, in dem die Übermittlung erfolgt. Die Übermittlung sollte gegebenenfalls auch den Vermerk „Option zur Zahlung von Steuern auf Rechnungsbeträge“ („option pour le paiement de la taxe d’après les débits“) enthalten.

Unternehmen, die diese Transaktionen durchführen, müssen außerdem die folgenden Daten übermitteln, zusammengefasst nach Tag:

  • Datum des jeweiligen Tages

  • Anzahl der an diesem Tag abgeschlossenen Transaktionen für jede Transaktionskategorie

  • Summe der Tagestransaktionen, ohne Steuern

  • Entsprechender USt.-Betrag

USt.-pflichtige Dienstleistungen beim Einziehen

Zu den Zahlungsdaten, die für diese Transaktionen übermittelt werden müssen, gehören das Einzugsdatum und der eingezogene Betrag, aufgeschlüsselt nach USt.-Satz.

Wann die Anforderung in Kraft tritt

Die Anforderung an die elektronische Berichterstattung wird schrittweise eingeführt und beginnt an folgenden Daten:

  • 1. September 2026: Für große und mittlere Unternehmen

  • 1. September 2027: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen

Darüber hinaus variiert die Häufigkeit der Datenübermittlung je nach USt.-Regelung des Unternehmens. Für Transaktionsdaten bedeutet dies Folgendes:

  • Drei Einreichungen pro Monat für Unternehmen, die der normalen monatlichen Steuerveranlagung unterliegen (d. h. in der Regel große Unternehmen)

  • Eine Einreichung pro Monat für Unternehmen, die der vereinfachten Steuerveranlagung unterliegen oder sich für die normale vierteljährliche Steuerveranlagung entschieden haben

  • Alle zwei Monate eine Einreichung für Unternehmen, die unter die USt.-Ausnahmeregelung fallen (d. h. hauptsächlich Kleinstunternehmen)

Die Zahlungsdaten werden für die betroffenen Unternehmen in derselben Häufigkeit übermittelt, mit Ausnahme derjenigen, die der normalen monatlichen Steuer unterliegen. Diese Unternehmen müssen die Daten einmal im Monat übermitteln.

Einreichungspläne für Zahlungs- und Transaktionsdaten basierend auf Ihrer USt.-Regelung

Transaktionsdaten

Zahlungsdaten

Normale monatliche Regelung

3 Einreichungen pro Monat

1 Einreichung pro Monat

Normale vierteljährliche Regelung

1 Einreichung pro Monat

1 Einreichung pro Monat

Vereinfachte Regelung

1 Einreichung pro Monat

1 Einreichung pro Monat

Umsatzsteuerbefreiung

1 Einreichung alle 2 Monate

1 Einreichung alle 2 Monate

Wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie die Regeln für die elektronische Berichterstattung befolgen

Unternehmen, die der neuen Anforderung an die elektronische Berichterstattung unterliegen, müssen eine vom Finanzamt zugelassene Plattform auswählen und annehmen. Diese Plattform fungiert als Vermittler für die Übermittlung der erforderlichen Daten. Das Unternehmen muss seine Zahlungs- und Transaktionsdaten regelmäßig pünktlich übermitteln, um Strafen zu vermeiden. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung wird mit einer Pauschalbuße von 250 € pro Übermittlung, begrenzt auf 15.000 € pro Kalenderjahr, bestraft.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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