Bei der Wahl einer Unternehmensstruktur gehören Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit – wie Einzelunternehmen und Personengesellschaften – zu den einfachsten Optionen. Wenn Sie die Formalitäten zur Gründung einer Kapitalgesellschaft umgehen möchten, können Sie mit einem Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit mit minimaler Einrichtung und weniger laufenden Anforderungen beginnen. Da es jedoch keine rechtliche Trennung zwischen Ihnen und dem Unternehmen gibt, haften Sie persönlich für alle Schulden oder rechtlichen Probleme. Diese Struktur eignet sich gut für Freiberufler/innen, Berater/innen und kleine Unternehmen, die einfachen Abläufen Vorrang vor Haftpflichtschutz einräumen.
Im Folgenden erklären wir, was ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit ist, warum es die richtige Wahl für Sie sein kann – oder auch nicht – und wie Sie mit praktischen Belangen wie Steuern und rechtlichen Verpflichtungen umgehen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit?
- Wie unterscheidet sich ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit von einer Kapitalgesellschaft?
- Welche Unternehmensformen haben in der Regel keine Rechtspersönlichkeit?
- Welche rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen gibt es für Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit?
Was ist ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit?
Ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist eine Art von Unternehmensstruktur, die rechtlich nicht von ihrem Inhaber oder ihrer Inhaberin getrennt ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen und seine Inhaber/innen rechtlich als dieselbe Einheit angesehen werden und die Eigentümer/innen persönlich für alle Geschäftsschulden und -verpflichtungen haften. Zu den gängigen Unternehmensformen ohne Rechtspersönlichkeit gehören Einzelunternehmen, bei denen eine Person Inhaber/in des Unternehmens ist und die volle Kontrolle und Haftung für alle Schulden hat, und Personengesellschaften, bei denen sich zwei oder mehr Personen das Eigentum und die Verantwortung teilen. In einer Personengesellschaft haftet jede/r Gesellschafter/in persönlich für alle Geschäftsschulden und Gewinne werden in der Regel geteilt.
Die Gründung von Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit ist einfacher und kostengünstiger als die Gründung von Kapitalgesellschaften, da sie keiner formellen Registrierung bedürfen. Inhaber/innen von Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit gehen jedoch ein höheres persönliches Risiko ein.
Wie unterscheidet sich ein Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit von einer Kapitalgesellschaft?
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften auftreten. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit können als Limited LLCs oder Kapitalgesellschaften firmieren. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit bieten mehr persönlichen Schutz und Kontinuität, erfordern jedoch eine formellere Verwaltung und können mit komplexeren Steueranforderungen konfrontiert werden. Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit sind in der Regel einfacher zu verwalten und zu gründen, bergen aber ein höheres persönliches finanzielles Risiko. Hier werden die Unterschiede genauer vorgestellt.
Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit
Rechtliche Struktur und Identität: Das Unternehmen und die Inhaber/innen sind rechtlich ein und dieselbe Einheit. Es gibt keine Unterscheidung zwischen persönlichem und geschäftlichem Vermögen.
Haftung: Die Inhaber/innen haften unbeschränkt persönlich. Sie sind persönlich für alle geschäftlichen Schulden, Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten verantwortlich. Gläubiger können persönliches Vermögen beschlagnahmen, wenn das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht decken kann.
Steuerliche Auswirkungen: Einkommen wird an die persönlichen Steuererklärungen der Inhaber/innen weitergegeben. Das Unternehmen zahlt keine Körperschaftssteuer.
Betriebliche Anforderungen und Formalitäten: Einzelunternehmer/innen und Partner/innen müssen oft nur minimale Anforderungen an die Unterlagenführung und Berichterstattung erfüllen.
Kontinuität und Übertragbarkeit: Die Existenz des Unternehmens ist oft an das persönliche Engagement der Inhaber/innen gebunden. Das kann enden oder sich ändern, wenn Inhaber/innen das Unternehmen verlassen oder sterben.
Kapitalgesellschaften
Rechtliche Struktur und Identität: Das Unternehmen ist eine eigene juristische Person, unabhängig von den Inhaberinnen und Inhabern, bei denen es sich in der Regel um Anteilseigner/innen oder Mitglieder handelt.
Haftung: Die Haftung der Inhaber/innen ist beschränkt. Sie sind in der Regel vor persönlichen Verlusten geschützt, die über ihre Investitionen in das Unternehmen hinausgehen.
Steuerliche Auswirkungen: C-Corporations unterliegen der Doppelbesteuerung, wobei Gewinne zunächst auf Unternehmensebene und dann erneut auf persönlicher Ebene besteuert werden, wenn Gewinne als Dividenden ausgeschüttet werden. S-Corporations und LLCs unterliegen nicht der Doppelbesteuerung: Ihre Gewinne werden wie bei nicht Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit an die persönliche Steuererklärung weitergeleitet.
Betriebliche Anforderungen und Formalitäten: Kapitalgesellschaften müssen formale Anforderungen erfüllen, einschließlich der Registrierung beim Bundesstaat, der Verabschiedung von Satzungen, der Abhaltung regelmäßiger Vorstands- und Aktionärssitzungen und der Führung detaillierter Aufzeichnungen. Diese Formalitäten tragen dazu bei, das Unternehmen als eigenständige juristische Person zu etablieren und den Schutz durch die beschränkte Haftung aufrechtzuerhalten.
Kontinuität und Übertragbarkeit: Kapitalgesellschaften können unbegrenzt existieren. Sie können unabhängig von Inhaber- oder Managementwechseln weitergeführt werden, was die Übertragung oder den Verkauf des Unternehmens erleichtert.
Welche Unternehmensformen haben in der Regel keine Rechtspersönlichkeit?
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind in der Regel kleinere, einfachere Betriebe mit weniger regulatorischen Anforderungen. Diese Unternehmensstrukturen sind für Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit verfügbar:
Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das sich im Besitz einer Einzelperson befindet und von dieser betrieben wird, häufig Freiberufler/innen, Berater/innen oder kleine lokale Dienstleister/innen. Die Inhaber/innen haben die vollständige Kontrolle über das Unternehmen und übernehmen die volle persönliche Haftung.
Personengesellschaften: Eine Personengesellschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz von zwei oder mehr Einzelpersonen befindet und von diesen betrieben wird. Sie teilen sich Gewinne, Verluste und Verbindlichkeiten. Beispiele hierfür sind kleine Familienunternehmen, professionelle Firmen (z. B. Anwaltskanzleien) oder kleine Einzelhandelsbetriebe, an denen mehrere Personen zu gleichen Teilen beteiligt sind.
Geschäftsinhaber/innen, die Wert auf eine einfache Einrichtung und niedrige Wartungskosten legen, entscheiden sich in der Regel dafür, als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit zu agieren. Kleine Gemeindeorganisationen, Vereine oder soziale Gruppen arbeiten oft als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, insbesondere, wenn sie nicht die Absicht haben, Gewinne zu erzielen, oder die Formalitäten der Gründung vermeiden möchten. Einzelpersonen, die in der „Gig Economy“ tätig sind, wie z. B. freiberufliches Schreiben, Nachhilfeunterricht und Handwerkerdienste, arbeiten oft als Einzelunternehmer/innen ohne Rechtspersönlichkeit, um schnell loszulegen und Einstiegskosten zu sparen.
Welche rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen gibt es für Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit?
Für Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit betreffen die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen in erster Linie die persönliche Haftung, die Steuerstruktur und bestimmte regulatorische Anforderungen. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften erfordern Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit möglicherweise zusätzliche Planung hinsichtlich Steuerzahlungen und Kontinuitätsregelungen. Das können Sie erwarten.
Rechtliche Auswirkungen
Haftung: Bei einem Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit sind die Geschäftsinhaber/innen und das Unternehmen im Wesentlichen eine Einheit. Wenn Ihr Unternehmen also in Schulden oder rechtliche Schwierigkeiten gerät, kann Ihr persönliches Vermögen – wie Ihre Ersparnisse und sogar Ihr Haus – auf dem Spiel stehen. Gläubiger oder Anspruchsteller können Ihr persönliches Eigentum beschlagnahmen, wenn das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht decken kann. Wenn es zu einer Vertragsstreitigkeit oder einem anderen rechtlichen Problem kommt, sind Sie größeren Risiken ausgesetzt als Anteilseigner/innen einer Kapitalgesellschaft.
Kontinuität: Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit beginnen und enden oft mit den Inhaber/innen. Wenn Sie Einzelunternehmer/in sind und in Rente gehen, krank werden oder sterben, existiert das Unternehmen nicht weiter, es sei denn, Sie haben besondere Vorkehrungen getroffen. Personengesellschaften können mit überlebenden Partnerinnen und Partnern fortgeführt werden, wenn der Gesellschaftsvertrag die Nachfolge regelt.
Steuerliche Auswirkungen
Pass-Through-Besteuerung: Als Inhaber/in eines Unternehmens ohne Rechtspersönlichkeit melden Sie Gewinne und Verluste in Ihren persönlichen Steuererklärungen. Einzelunternehmer/innen verwenden das Schedule C-Formular und Personengesellschaften Schedule K-1 (Formular 1065), in dem der Anteil aller Partner/innen an den Einnahmen oder Verlusten angegeben ist.
Steuern für Selbstständige: Inhaber/innen von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit müssen Steuern für Selbstständige zahlen. Sie sind für den vollen Anteil der Sozialversicherungs- und Krankenkassenkosten verantwortlich, die normalerweise mit einem Arbeitgeber geteilt würden.
Abzüge: Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können eine Reihe von Abzügen geltend machen, z. B. Ausgaben für Homeoffice, Geschäftsreisen und Ausrüstungskosten. Erfassen Sie alle Geschäftsausgaben, um diese Abzüge zu maximieren und sich auf mögliche Steuerprüfungen vorzubereiten.
Geschätzte Steuern: Inhaber/innen von Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit müssen vierteljährlich geschätzte Steuern zahlen, wenn sie bei ihrer Steuererklärung mit einer Steuerschuld von mindestens 1.000 USD rechnen. Durch die Verwaltung dieser Zahlungen können Sie spätere Bußgelder vermeiden.
Regulatorische Auswirkungen
Lizenzen und Genehmigungen: Je nach Branche und Standort benötigen Sie möglicherweise Geschäftslizenzen, Genehmigungen oder professionelle Zertifizierungen als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit. Die Anforderungen können sehr unterschiedlich sein. Untersuchen Sie also, was erforderlich ist, um Überraschungen oder Complianceprobleme zu vermeiden.
Anforderungen an die Buchhaltung: Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit unterliegen zwar nicht den formalen Aufzeichnungspflichten von Kapitalgesellschaften, müssen jedoch für Steuerzwecke genaue, organisierte Aufzeichnungen über Geschäftsausgaben, Einnahmen und Abzüge führen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.