Die EC-Karte ist in Deutschland nach wie vor präsent, zumindest umgangssprachlich – obwohl sie seit fast 20 Jahren abgeschafft und durch die girocard ersetzt wurde. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine EC-Kartenzahlung ist, wie sie funktioniert und was Händler/innen benötigen, um sie anzubieten. Zudem erklären wir, mit welchen Kosten und Gebühren Händler/innen rechnen müssen und ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, EC-Kartenzahlungen anzubieten.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine EC-Kartenzahlung?
- Wie funktioniert eine EC-Kartenzahlung?
- Was benötigen Händler/innen, um EC-Kartenzahlungen anbieten zu können?
- Wie hoch sind bei einer EC-Kartenzahlung die Kosten und Gebühren?
- Sind Händler/innen gesetzlich verpflichtet, EC-Kartenzahlungen anzubieten?
Was ist eine EC-Kartenzahlung?
Eine EC-Kartenzahlung ist eine bargeldlose Zahlung, bei der man mit einer EC-Karte in Geschäften bezahlen kann. Die EC-Karte hat in Deutschland eine lange Tradition: Ursprünglich stand die Abkürzung EC für das „Eurocheque-Verfahren“. Dieses wurde Anfang der 1970er-Jahre eingeführt, um es Bankkundinnen und -kunden zu erleichtern, im Ausland bargeldlos mit Scheck zu bezahlen. Die EC-Karte stellte eine Garantie für die sichere Einlösung von Eurocheques dar, da Papierschecks häufig nicht anerkannt wurden.
Einige Jahre später wurde das Electronic-Cash-Verfahren eingeführt und die Papierschecks durch Plastikkarten mit Magnetstreifen ersetzt. Diese neuen Karten ermöglichten die Geldabhebung an EC-Cash-Terminals sowie das bargeldlose Bezahlen in Geschäften mithilfe einer PIN-Eingabe. Ende der 1980er-Jahre wurde die „Electronic Debit Card“ entwickelt und zusammen mit dem Unternehmen MasterCard auch auf internationale Geldinstitute ausgeweitet.
Die klassische EC-Karte wurde im Jahr 2007 abgeschafft, als die deutschen Banken und Sparkassen ihre Systeme Electronic Cash und das deutsche Geldautomaten-Netzwerk fusionierten. Mit dem Ziel, die Zahlverfahren in Deutschland zu vereinheitlichen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen, wurde die girocard ins Leben gerufen.
Heute ist die girocard oder Girokarte als Nachfolger der EC-Karte die meistgenutzte Bezahlkarte in Deutschland. Allein im Jahr 2024 gab es 7,9 Milliarden Bezahlvorgänge mit der girocard – und damit 5,6 % mehr Transaktionen im deutschen Handel als im Vorjahr. Da sich die EC-Karte fest im deutschen Sprachgebrauch etabliert hat und die Funktionen sich nicht von denen der girocard unterscheiden, ist es unproblematisch, die Begrifflichkeit weiter zu nutzen.
Wie funktioniert eine EC-Kartenzahlung?
Eine EC-Kartenzahlung ist sowohl für Nutzer/innen als auch für Händler/innen einfach durchzuführen:
Karte einführen oder auflegen
Die Kundinnen beziehungsweise Kunden stecken ihre EC-Karte in das Kartenterminal oder halten diese an das Lesegerät, um kontaktlos zu bezahlen. Optional kann auch das Smartphone an das Lesegerät gehalten werden, wenn die Karte als digitales Pendant in einer Bezahl-App hinterlegt ist.
Autorisierung
Um die Zahlung zu autorisieren, gibt es zwei Optionen: eine PIN-Eingabe oder eine Unterschrift. Die Identifikationsart ist abhängig vom Zahlungsdienstleister der Händler/innen. Beim kontaktlosen Bezahlen von Beträgen unter 50 € ist im Regelfall weder eine PIN-Eingabe noch eine Unterschrift notwendig. Nur sporadisch wird die PIN aus Sicherheitsgründen abgefragt. Meist genügt es jedoch, die Karte einfach an das Terminal zu halten.
Verbindung zum Girokonto
Eine EC-Karte beziehungsweise girocard fällt in die Kategorie der Debitkarten. Das bedeutet, sie ist direkt mit dem Girokonto der Karteninhaber/innen verbunden. Bei einem Einkauf am Point-of-Sale (POS) kann das Terminal eine Verbindung zum Bankkonto herstellen und den fälligen Betrag direkt von diesem abbuchen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Autorisierung mit einer PIN-Eingabe erfolgt. Bei dieser schickt das Terminal eine Anfrage an die Bank oder die Sparkasse, um die Kontodeckung zu überprüfen. Nur wenn ausreichend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist, um den fälligen Betrag zu decken, wird die Zahlung autorisiert. Der Vorgang ist mit Gebühren für die Händler/innen verbunden, garantiert jedoch, dass der Betrag geblockt wird und damit auch sicher ankommt.
Wenn die Kundinnen und Kunden ihre Zahlung mit einer Unterschrift bestätigen, fallen für die Händler/innen hingegen keine Kosten an. Denn in diesem Fall wird nicht überprüft, ob das Konto ausreichend Guthaben aufweist. Mit der Unterschrift geben die Kundinnen und Kunden eine Einzugsermächtigung für ein elektronisches Lastschriftverfahren. Bei diesem besteht von Kundenseiten auch die Möglichkeit, die Lastschrift zurückzubuchen.
Abwicklung der Zahlung
Um die Abwicklung der Zahlungen kümmern sich Händler/innen im Regelfall nicht selbst – sie lagern sie an spezialisierte Dienstleister/innen aus. Diese technischen Netzbetreiber (TNB) sorgen dafür, dass die Transaktionen technisch korrekt durchgeführt werden, indem sie eine sichere Kommunikation zwischen Banken beziehungsweise Sparkassen und den Zahlungssystemen der Händler/innen ermöglichen. TNBs arbeiten jedoch meist ausschließlich mit größeren Unternehmen, die eine Vielzahl an Transaktionen abwickeln – zum Beispiel mit großen Supermarktketten oder internationalen Einzelhandelsmarken.
Für kleinere Unternehmen wie Cafés, Friseursalons oder Einzelhandelsgeschäfte ist eine direkte Zusammenarbeit mit einem TNB oft nicht praktikabel. Sie greifen auf die Dienste von kaufmännischen Netzbetreibern (KNB) zurück. Die KNBs kümmern sich um die kaufmännischen Aspekte der Zahlungsabwicklung, während sie die technischen Prozesse an TNBs auslagern. Auf diese Weise können kleinere Unternehmen von sicheren und zuverlässigen Zahlungssystemen profitieren, die auch große Handelsketten nutzen.
Überweisung und Bestätigung
Nachdem die Zahlung genehmigt wurde, erfolgt die Überweisung des Betrags vom Girokonto der Kundin beziehungsweise des Kunden auf das Geschäftskonto der Händler/innen. Die Transaktion kann einige Tage in Anspruch nehmen. Am POS erhalten die Kundinnen und Kunden unmittelbar eine Bestätigung des Bezahlvorgangs – im Normalfall in Form eines Kassenbons. Dieser Beleg dient als Nachweis für die Transaktion und kann für etwaige Rückgaben oder Reklamationen genutzt werden. Sollte eine Transaktion im Nachhinein storniert werden müssen, kann eine Rückbuchung eingeleitet werden.
Was benötigen Händler/innen, um EC-Kartenzahlungen anbieten zu können?
Unternehmen und Händler/innen, die EC-Kartenzahlungen anbieten möchten, müssen einige technische und organisatorische Aspekte beachten.
Kartenlesegeräte
Die technische Grundvoraussetzung ist ein Kartenterminal zum Auslesen der EC-Karten. Es wird unterschieden zwischen kabelgebundenen und mobilen Geräten. Erstere stehen an einem festen Platz, werden über ein Kabel mit Strom versorgt und können über eine Buchse mit dem Internet verbunden werden. Letztere sind tragbar und können damit ortsunabhängig eingesetzt werden. Mobile Kartenlesegeräte verbinden sich über WLAN oder Bluetooth mit einer Basisstation, über welche sie auch geladen werden. Sie sind insbesondere geeignet für Unternehmen, die nicht nur am POS, sondern auch direkt bei ihren Kundinnen und Kunden abrechnen möchten, zum Beispiel am Marktstand.
Stripe unterstützt Unternehmen dabei, Kartenzahlungen unkompliziert anzubieten. Über Stripe Terminal erhalten sie ein vorzertifiziertes Kartenlesegerät, wie den S 700, oder ein mobiles Gerät, zum Beispiel das BBPOS WisePad 3. Eine weitere mobile Option ist Tap to Pay: Es ermöglicht ohne zusätzliche Geräte, kontaktlose Zahlungen direkt auf iPhones und Android-Geräten zu akzeptieren. Moderne Kassensysteme können mit den genannten Zahlungsoptionen ergänzt werden. Ist dies nicht möglich, ist die Anschaffung eines neuen Kassensystems notwendig.
Mitarbeiterschulung
Sind die technischen Voraussetzungen für EC-Kartenzahlungen geschaffen, empfiehlt es sich, die Mitarbeitenden im Umgang mit den neuen Geräten zu schulen. Damit wird ein reibungsloser Ablauf sichergestellt und Fehler im Umgang mit dem Kartenterminal verhindert. Zudem sollten die Kundinnen und Kunden über die neue Bezahloption des Unternehmens informiert werden – beispielsweise mit einem Hinweisschild an der Kasse.
Wie hoch sind bei einer EC-Kartenzahlung die Kosten und Gebühren?
Möchten Unternehmen und Händler/innen ihren Kundinnen und Kunden EC-Kartenzahlungen anbieten, sollten sie verschiedene Kostenfaktoren beachten. Es sei darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen in Abhängigkeit der Zahlungsanbieter/innen sowie des Umsatzvolumens deutlich variieren können.
Zunächst müssen einmalige Kosten für die Anschaffung eines Kartenlesegeräts zum Bezahlen am POS berücksichtigt werden. Diese liegen je nach Modell und Hersteller in der Regel zwischen 50 und 500 €. Optional können Kartenlesegeräte für unter 20 € pro Monat auch gemietet werden. Für die Einrichtung des Geräts wird häufig eine Einmal-Pauschale im zweistelligen Eurobereich erhoben.
Zusätzlich fallen monatliche oder jährliche Gebühren für die Nutzung des Zahlungsdienstes an. Auch bei diesen Grundgebühren gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Anbieterinnen und Anbietern, weshalb sich ein gründlicher Kostenvergleich lohnen kann.
Darüber hinaus werden bei jeder durchgeführten EC-Kartenzahlung Transaktionsgebühren fällig. Hinzu kommen bei Kartenzahlungen Gebühren für die Nutzung der Karten von den Anbieterinnen und Anbietern, die in ihrer Höhe unter anderem vom Kartentyp abhängig sind. Üblicherweise werden 1 bis 3 % der Transaktionssumme berechnet.
Sind Händler/innen gesetzlich verpflichtet, EC-Kartenzahlungen anzubieten?
In Deutschland sind Händler/innen grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtet, EC-Kartenzahlungen anzubieten. Sie sind frei in ihrer Entscheidung, welche Zahlungsmethoden sie ihren Kundinnen und Kunden bereitstellen möchten. Dennoch empfiehlt es sich aufgrund zahlreicher Vorteile, EC-Kartenzahlungen zu ermöglichen. Die wichtigsten finden Sie nachfolgend im Überblick:
Kundenzufriedenheit
EC-Kartenzahlungen bieten Kundinnen und Kunden eine bequeme Möglichkeit, ihre Einkäufe zu bezahlen. In einer zunehmend digitalen Welt schätzen Verbraucher/innen den Komfort von bargeldlosen Zahlungen, da diese sowohl schnell als auch sicher sind. Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, dass Kundinnen und Kunden mittlerweile erwarten, im Geschäft mit Karte bezahlen zu können. Wer diese Zahlungsmethode nicht anbietet, könnte potenzielle Käufer/innen verlieren.
Umsatzsteigerung
Bargeldkäufe sind limitiert – durch die Höhe des Geldbetrags, den Käufer/innen mit sich führen. Durch Kartenzahlungen ist diese Begrenzung aufgehoben, sodass unter Umständen höhere Beträge ausgegeben und Spontankäufe getätigt werden. Dies kann zu einem Anstieg des durchschnittlichen Einkaufswerts führen und somit den Umsatz des Unternehmens steigern.
Sicherheit
Wenn Händler/innen nicht ausschließlich auf Bargeldzahlungen setzen, verringert sich die Menge an Scheinen und Münzen, die im Geschäft aufbewahrt werden müssen. Weniger Bargeld im Betrieb bedeutet eine geringere Notwendigkeit für sichere Aufbewahrungslösungen, wie Kassenschubladen oder Tresore. Zudem sinkt das Risiko von Diebstahl und Verlust –sowohl im Geschäft als auch auf dem Weg zur Bank.
Vereinfachte Buchführung
EC-Kartenzahlungen ermöglichen eine effiziente Geldabwicklung. Die Transaktionen werden in Echtzeit verarbeitet und automatisch in den Buchhaltungssystemen des Unternehmens erfasst. Dies reduziert den administrativen Aufwand und die Fehlerquote, die mit der manuellen Verarbeitung von Bargeldzahlungen verbunden sind.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.