Übersicht über IVAFE, die italienische Steuer auf finanzielle Vermögenswerte im Ausland

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  1. Einführung
  2. Was ist IVAFE?
    1. IVAFE-Steuersätze
  3. Welche ausländischen finanziellen Vermögenswerte müssen deklariert werden?
  4. Welche Vermögenswerte sind von IVAFE ausgeschlossen?
  5. Wie wird IVAFE berechnet?
    1. Doppelbesteuerung und Steuergutschrift
  6. IVAFE in der Steuererklärung natürlicher Personen
  7. Wie wird IVAFE bezahlt?

Die italienische Steuerverwaltung unterwirft bestimmte Steuerpflichtige mit Finanzvermögen im Ausland einer Vermögenssteuer auf den Wert dieser Beteiligungen. Dies wird als „Steuer auf den Wert von Finanzvermögen im Ausland“ oder IVAFE („Imposta sul Valore delle Attività Finanziarie all'Estero“ auf Italienisch) bezeichnet. Solche Änderungen basieren auf dem Wert der Vermögenswerte (dem Nettovermögen des/der Steuerpflichtigen), im Gegensatz zu denen, die auf den in einem bestimmten Zeitraum erzielten Einkünften beruhen, wie z. B. die Einkommensteuer (IRPEF) oder die Körperschaftsteuer (IRES) in Italien. In diesem Artikel geht es um IVAFE, wer sie zahlen muss, welche Gebühren gelten und wie eine Steuererklärung eingereicht wird.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist IVAFE?
  • Welche ausländischen Vermögenswerte müssen angegeben werden?
  • Welche Vermögenswerte sind von IVAFE ausgeschlossen?
  • Wie wird IVAFE berechnet?
  • IVAFE in der Steuererklärung natürlicher Personen
  • Wie wird IVAFE bezahlt?

Was ist IVAFE?

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 201/11 wurde IVAFE eingeführt. Bei ihrer Einführung galt die Steuer ausschließlich für Einzelpersonen, aber seit dem 1. Januar 2020 gilt sie auch für nichtkommerzielle Einrichtungen und einfache Unternehmen in Italien, die Investitionen und Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 167/1990 (ein Prozess, der als Steuerüberwachung), sind ebenfalls Gegenstand von IVAFE. Daher unterliegen ausländische Vermögenswerte, die von diesen Steuerzahlern gehalten werden, nun der Steuer.

Was gilt in diesem Fall als „Vermögenswerte“? Sie umfassen alle finanziellen Aktivitäten und Instrumente, die Kapital oder verschiedene Einkünfte aus ausländischen Quellen generieren.

IVAFE-Steuersätze

Für alle Vermögenswerte, ausgenommen Girokonten und Spareinlagen, wendet die Steuerbehörde IVAFE zu einem Satz von 0,2 % an. Für Finanzprodukte, die in Ländern mit einem Steuervergünstigungssystem gehalten werden, wie im Dekret vom 04.05.1999 (in der geänderten Fassung) des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen festgelegt, beträgt der Satz für IVAFE im Jahr 2024 jährlich 0,4 % (Haushaltsgesetz 2024 - Artikel 1, Absatz 91, Buchstabe b).

Für Girokonten und Spareinlagen von Privatpersonen im Ausland wird die IVAFE auf einen Pauschalbetrag von 34,20 € festgesetzt. Für juristische Personen, bei denen es sich nicht um natürliche Personen handelt, beträgt die Steuer 100 €. Unternehmen müssen die Steuer nur zahlen, wenn der durchschnittliche Jahressaldo aus Kontoauszügen oder Spareinlagen 5.000 € übersteigt.

Welche ausländischen finanziellen Vermögenswerte müssen deklariert werden?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Vermögenswerte, die der Steuerüberwachung unterliegen, in Teil RW des PF-Einkommensformulars zu melden. Diese Meldung kann dann zu einer Verpflichtung zur Zahlung von IVAFE führen. Werfen wir einen Blick auf die ausländischen finanziellen Vermögenswerte, die ein Unternehmen zum Teil RW des PF-Einkommensformulars deklarieren muss:

  • Kapitalanteile oder Vermögenswerte gebietsfremder Unternehmen (z. B. ausländische Unternehmen oder juristische Personen wie Stiftungen, Trusts)
  • Verträge mit gebietsfremden Partnern, wie z. B. Darlehen, übertragene Geschäfte, Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihe und Lebensversicherungsverträge mit ausländischen Versicherungsgesellschaften
  • Rechte zum Kauf oder zur Zeichnung ausländischer Aktien oder ähnlicher Finanzinstrumente
  • Ausländische Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere
  • Italienische Staatspapiere und ähnliche Aktien, die im Ausland ausgegeben werden
  • Nicht-Warenwertpapiere und Massenzertifikate, die von Gebietsfremden ausgegeben werden, einschließlich Anteile kollektiver Kapitalanlagen (OICR)
  • Fremdwährungen
  • Einlagen und Bankkonten im Ausland, unabhängig von der Finanzierungsquelle, z. B. durch Gehalts-, Renten- oder Kompensationsgutschriften
  • Derivatverträge und andere Finanzvereinbarungen, die außerhalb Italiens abgeschlossen wurden
  • Edelmetalle, entweder in Rohform oder als Währung, die im Ausland gehalten werden
  • Jede andere Tätigkeit, die Kapital oder sonstige finanzielle Einkünfte aus ausländischer Herkunft generieren könnte

Unternehmen müssen auch italienische Finanzanlagen, die sie im Ausland halten (z. B. in Italien ausgegebene Staatsanleihen, Beteiligungen an gebietsansässigen Unternehmen und andere von ihnen ausgegebene Finanzinstrumente), zum Teil RW melden, da diese Vermögenswerte verschiedene Erträge generieren können.

Liste ausländischer finanzieller Vermögenswerte, die steuerlich deklariert werden müssen:

Taxing foreign financial assets - Find out what foreign financial assets need to be declared for IVAFE purposes.

Welche Vermögenswerte sind von IVAFE ausgeschlossen?

Die Steuerbehörde schließt einige finanzielle Vermögenswerte von der Anwendung des IVAFE aus. Diese sind:

  • Zusatzrentensysteme, die von Unternehmen und Institutionen ausländischen Rechts organisiert oder verwaltet werden.
  • Vermögenswerte, die im Ausland gehalten werden, aber von Finanzintervermittlern mit Sitz in Italien verwaltet werden.
  • Ausländische Vermögenswerte, die sich physisch im Besitz des/der Steuerpflichtigen in Italien befinden.

Wie wird IVAFE berechnet?

Die Standardmethode zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für IVAFE besteht darin, dass die Steuerpflichtigen sie auf der Grundlage des Marktwerts ihrer finanziellen Vermögenswerte am letzten Tag des Kalenderjahres berechnen. Wenn der/die in Italien ansässige Investor/in diese Anlagen am 31. Dezember des betreffenden Jahres nicht mehr hält, muss er am Ende der Haltedauer den Marktpreis ermitteln.

Bei finanziellen Vermögenswerten, die an geregelten Märkten notiert sind, müssen die Steuerpflichtigen den Marktwert zum 31. Dezember oder am Ende der Anlagedauer verwenden. Für Anlagen, die nicht an geregelten Märkten gehandelt werden, oder in Fällen, in denen börsennotierte Vermögenswerte von der Börse genommen wurden, ist der Nennbetrag oder, falls nicht verfügbar, der Rückzahlungsbetrag zu verwenden, unabhängig davon, ob er offiziell als Referenz festgelegt wurde. Wenn Sie weder den Nenn- noch den Rücknahmewert erhalten können, ermitteln Sie die Steuerbemessungsgrundlage anhand des Kaufpreises der Wertpapiere.

Um die IVAFE-Vorauszahlung zu berechnen, verwenden Sie 100 % des für das Vorjahr ermittelten Steuerbetrags. Wenn die Steuer auf den Restbetrag beispielsweise 150 € beträgt, muss die Vorauszahlung ebenfalls 150 € betragen. In diesem Fall müssen Sie die Vorauszahlung in zwei Raten zahlen, da der Wert den Schwellenwert von 103 € überschreitet.

Doppelbesteuerung und Steuergutschrift

Wenn der/die Steuerpflichtige in dem Land, in dem die Finanzprodukte, Girokonten oder Sparkonten geführt werden, eine Erbschaftssteuer gezahlt hat, kann er bei der Berechnung der IVAFE eine Steuergutschrift (Artikel 19, Absatz 21, Gesetzesdekret Nr. 201/11) in Höhe des im Ausland gezahlten Erbschaftssteuerbetrags abziehen. In jedem Fall darf die Gutschrift den in Italien geschuldeten Betrag nicht übersteigen.

Diese Steuergutschrift für IVAFE gilt jedoch nicht, wenn mit dem Land, in dem Sie den Vermögenswert halten, ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das auch Vermögenssteuern abdeckt. In diesem Fall bestimmt das Wohnsitzland des Inhabers/der Inhaberin den anwendbaren Satz.

IVAFE in der Steuererklärung natürlicher Personen

Personen, die im Ausland über Finanzanlagen verfügen, müssen diese bei der Abgabe ihrer Steuererklärung melden. Dies kann im Teil RW des PK-Einkommensformulars oder ab 2024 im Teil W des Formulars 730/2024 für die Steuerüberwachung erfolgen, der mit Teil RW identisch ist.

Obwohl es sich bei der IVAFE um eine Vermögensabgabe handelt, folgen ihre Berechnung und Abrechnung denselben gesetzlichen Bestimmungen wie für die Einkommensteuer (IRPEF). Der/die Steuerpflichtige muss sowohl eine Abschlags- als auch eine Saldozahlung leisten. Zusätzlich ist eine Vorauszahlung erforderlich, wenn der in Teil RW6, Spalte 1, für IVAFE im PK-Einkommensformular angegebene Betrag die Schwelle von 52 € überschreitet. Liegt der Betrag unter diesem Schwellenwert, muss nur noch der Restbetrag beglichen werden.

Wenn die IVAFE-Vorauszahlung 103 € übersteigt (Artikel 17, Absatz 3, des DPR Nr. 435/2001), muss sie in zwei Raten gezahlt werden:

  • Die erste Rate in Höhe von 40 % ist bis zum Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres fällig, der am 30. Juni endet.
  • Die zweite Rate, die den Restbetrag nach Abzug der ersten abdeckt, ist bis zum 30. November fällig.

Wenn Sie nicht in Raten zahlen, muss der gesamte Betrag bis zum 30. November in einer Pauschale beglichen werden.

Angesichts sich ständig ändernder Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, kann für Ihr Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Tools wie Stripe Tax können die Einhaltung von Vorschriften vereinfachen, indem detaillierte Berichte erstellt werden, die für die Einreichung von Steuererklärungen nützlich sind.

Wie wird IVAFE bezahlt?

Umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler/innen müssen IVAFE mit dem Formular F24 bezahlen, das elektronisch eingereicht werden muss. Dies kann direkt über Software F24 web oder F24 online erfolgen, die von der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) bereitgestellt wird – über die Kanäle Fisconline oder Entratel – über die Home-Banking-Dienste Ihres Kreditinstituts oder über einen autorisierten Vermittler.

Personen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, können auch mit einem F24-Formular in Papierform bei Banken, Filialen der Poste Italiane und Inkassobüros bezahlen, solange sie keine Verrechnungsgutschriften verwenden. Die Einreichung des F24-Formulars in Papierform bei der Verwendung von Steuergutschriften für Entschädigungen ist jedoch weiterhin möglich, jedoch nur bei Inkassobüros.

Die folgenden Steuercodes müssen für IVAFE-Zahlungen verwendet werden:

  • 4043: Steuer auf den Wert von Vermögensgegenständen, die im Ausland von natürlichen Personen mit Wohnsitz auf italienischem Hoheitsgebiet gehalten werden – Art. 19, c. 18, DL. n. 201/2011 ratifiziert, geändert durch L. n. 214/2011 und nachfolgende Änderungen – GUTHABEN
  • 4047: Steuer auf den Wert von Vermögensgegenständen, die im Ausland von natürlichen Personen mit Wohnsitz auf italienischem Hoheitsgebiet gehalten werden – Art. 19, c. 18, DL. n. 201/2011 ratifiziert, geändert durch L. n. 214/2011 und nachfolgende Änderungen – ERSTE RATENZAHLUNG LEISTEN
  • 4048: Steuer auf den Wert von Vermögensgegenständen, die im Ausland von natürlichen Personen mit Wohnsitz auf italienischem Hoheitsgebiet gehalten werden – Art. 19, c. 18, DL. n. 201/2011 ratifiziert, geändert durch L. n. 214/2011 und nachfolgende Änderungen – ZWEITE RATENZAHLUNG ODER EINMALIGE RATENZAHLUNG LEISTEN

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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