Für Nicht-EU-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in Frankreich verkaufen, bietet der VAT One Stop Shop (VAT OSS) eine vereinfachte Methode zur Erklärung und Entrichtung der fälligen Umsatzsteuer (USt.). Seit 2021 hat der VAT One Stop Shop - international eher bekannt als Import One Stop Shop (IOSS) - B2C- und E-Commerce-Transaktionen vereinfacht und den Zugang zu europäischen Märkten für Unternehmen verbessert. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den VAT One Stop Shop und seine steuerlichen Bestimmungen.
_Worum geht es in diesem Artikel? _
- Was ist IOSS (auch bekannt als VAT One Stop Shop)?
- Für wen gilt IOSS?
- Verständnis der verschiedenen Steuersysteme
- Was sind die Vorteile für Unternehmen?
- Wie melde ich mich an?
- Wie erkläre ich die Umsatzsteuer?
- Wie zahle ich die Umsatzsteuer?
Was ist IOSS (auch bekannt als VAT One Stop Shop)?
VAT One Stop Shop ist ein Online-Portal, über das Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an ihre Kundinnen und Kunden verkaufen, die Umsatzsteuer erklären und entrichten können.
Der VAT One Stop Shop ist in Europa als OSS oder IOSS bekannt, was für One Stop Shop bzw. Import One Stop Shop steht. Dieses System umfasst mehrere spezifische Funktionen, die je nach Art des Unternehmens, das sich für die Nutzung registriert, variieren.
Mit einer einzigen Erklärung über ein sicheres Portal können Unternehmen ihre Steuern in Frankreich und in der gesamten EU leichter erklären und bezahlen.
Unternehmen, die sich für IOSS entscheiden, müssen sich nicht mehr bei den Steuerbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten registrieren, in denen ihre Kundinnen und Kunden ansässig sind, um die Umsatzsteuer anzumelden und zu zahlen. Stattdessen wird die Umsatzsteuer über die zentrale Anlaufstelle an einen einzigen Mitgliedstaat deklariert und abgeführt. Dieses Portal macht es Unternehmen leicht, ihre Waren oder Dienstleistungen in mehreren europäischen Ländern zu verkaufen.
IOSS ist zwar optional, aber es ist ein wertvolles Instrument für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in Frankreich und der EU ausweiten möchten, da es die Verantwortung für Steuern im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer erheblich vereinfacht.
Für wen gilt IOSS?
IOSS ist ein Dienst für alle Lieferanten/Lieferantinnen oder Versandhändler/innen, die Kundinnen und Kunden in der EU erreichen möchten. Sie kann von Unternehmen genutzt werden, die Waren bis zu einem Betrag von 150 EUR aus EU- oder Nicht-EU-Ländern an Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der EU verkaufen. Dieser gesamte Prozess kann sich auf alle Beteiligten im E-Commerce auswirken, z. B. Verkäufer/innen auf Online-Plattformen, Postdienste und Kunden/Kundinnen. IOSS ermöglicht es Unternehmen, ihren umsatzsteuerlichen Meldepflichten nachzukommen.
Vermittler/innen
IOSS gilt auch für Vermittler/innen. Unternehmen, die weder in der EU präsent noch dauerhaft sind, müssen einen/eine in der EU ansässige/n Vermittler/in beauftragen, der/die sich für das Programm registrieren lässt.
Vermittler/innen fungieren als Vertreter/innen für Nicht-EU-Unternehmen und kümmern sich um die Einhaltung der Steuervorschriften und die Umsatzsteuererklärungen der Unternehmen. Diese Vermittler/innen vereinfachen den Prozess für Nicht-EU-Unternehmen, da sie die EU-Anforderungen zur Umsatzsteuerberichterstattung erfüllen können, ohne eine physische Präsenz in einem Mitgliedstaat aufbauen zu müssen.
Die verschiedenen Steuerregelungen
Je nach Art der Geschäftstätigkeit gibt es für Unternehmen unterschiedliche Steuerregelungen. Jede Regelung hat ihre eigenen Besonderheiten, abhängig vom Unternehmen, seinen Aktivitäten und dem Land, in dem es ansässig ist. Um die Steuererklärung über das OSS-Online-Portal korrekt ausfüllen zu können, muss ein Unternehmen zunächst das Steuersystem auswählen, das zu seiner Tätigkeit passt. Um zu entscheiden, welches System am besten geeignet ist, müssen Unternehmen die einzelnen Details verstehen, insbesondere EU-OSS, Nicht-EU-OSS und IOSS.
EU-OSS
Das OSS-Programm der EU gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU, die grenzüberschreitende Verkäufe in andere Mitgliedsstaaten tätigen. Dies ist das einfachste System, da die Unternehmen einfach das Land auswählen, in dem sie registriert sind. Es ermöglicht ihnen, Dienstleistungen ausschließlich innerhalb der EU zu erbringen, indem sie sich nur in einem Mitgliedstaat registrieren.
Nicht-EU-OSS
Das OSS-Programm außerhalb der EU richtet sich an Unternehmen außerhalb der EU, die grenzüberschreitende Verkäufe an Kundinnen und Kunden in Mitgliedsstaaten tätigen. Im Rahmen der Nicht-EU-Regelung kann ein Unternehmen, das nicht dauerhaft in der EU niedergelassen ist oder keine Hauptverwaltung in der EU hat, einen beliebigen Mitgliedstaat als Identifizierungsmitgliedstaat wählen.
Beispielsweise könnte ein amerikanisches Unternehmen, das seine Waren in Frankreich lagert, um sie an Kundinnen und Kunden in anderen Mitgliedstaaten zu verkaufen, Frankreich als Mitgliedstaat der Identifizierung im Rahmen des Nicht-EU-OSS auswählen. Das Unternehmen könne sich jedoch auch für einen anderen Mitgliedstaat entscheiden.
IOSS: Einfuhrregelung
IOSS ist speziell für den grenzüberschreitenden Versand von Waren aus Nicht-EU-Ländern an EU-Kunden konzipiert, sofern der Warenwert 150 € nicht übersteigt. Jedes Unternehmen, das an dieser Art von Verkauf beteiligt ist, kann sich für die Einfuhrregelung registrieren. Ist ein/ Verkäufer/in jedoch nicht in der EU präsent, muss er/sie eine/n Vermittler/in benennen, der/die das System nutzt.
So müsste beispielsweise ein/e brasilianische/r Verkäufer/in auf einer E-Commerce-Plattform, die Waren aus China an Kundinnen und Kunden in Frankreich, Italien und Portugal verkauft, eine/n Vermittler/in in einem dieser Länder finden, um am IOSS-Programm teilzunehmen.
Welche Vorteile ergeben sich daraus für Unternehmen?
Die OSS- und IOSS-Systeme ermöglichen es Unternehmen und Anbietern, die in den Mitgliedstaaten, in denen sie nicht ansässig sind, geschuldete Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen, indem sie ein Webportal in dem Mitgliedstaat nutzen, in dem sie registriert sind. Für Unternehmen, die in Frankreich niedergelassen sind oder auf dem französischen Markt tätig sind, vereinfacht der One Stop Shop die Anmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer.
Vereinfachter Vertrieb innerhalb der EU
Der VAT One Stop Shop hilft Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit in ganz Europa zu vereinfachen, indem sie sich in einem einzigen EU-Mitgliedstaat registrieren lassen können.
Vor OSS mussten sich Lieferanten/Lieferantinnen in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie Waren oder Dienstleistungen an Kunden und Kunden lieferten. So musste sich beispielsweise ein französisches Unternehmen, das seine Waren oder Dienstleistungen in Deutschland verkauft, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich registrieren und die USt. erklären. Mit OSS kann dieses Unternehmen die auf alle seine Verkäufe innerhalb der EU anfallende Umsatzsteuer über ein einziges Portal in seinem Heimatland Frankreich anmelden und bezahlen.
Kundenzufriedenheit
Das OSS-System kommt auch den Kundinnen und Kunden zugute, denn der Umsatzsteuersatz ist der des Landes, in dem die Waren verbraucht werden, was für mehr Transparenz sorgt. Beispielsweise zahlt ein/e französische/r Kunde/Kundin immer die französische Umsatzsteuer, unabhängig davon, in welchem Land er/sie ein Produkt online gekauft hat. Dies minimiert Importgebühren und andere unerwartete Kosten für den Kunden/die Kundin.
Wie melde ich mich an?
Um sich im IOSS- oder OSS-System zu registrieren, müssen Unternehmen entweder eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Référence d'Obligation Fiscale oder ROF) besitzen. Mit der innergemeinschaftlichen USt-IdNr. oder ROF können die Steuerbehörden bestätigen, dass das Unternehmen korrekt identifiziert wurde und seinen steuerlichen Pflichten nachkommt.
Unternehmen müssen ihre OSS- oder IOSS-Nummer vor Beginn des Quartals beantragen, in dem sie ihre erste Erklärung abgeben, oder zu Beginn des Quartals vor der Erbringung ihrer ersten Dienstleistung. Das Verfahren zum Abrufen einer OSS- oder IOSS-Nummer ist für beide Systeme gleich.
OSS-Nummer erhalten
Für beide OSS-Programme können sich Unternehmen in Frankreich registrieren und bei der französischen Steuerbehörde eine OSS-Nummer anfordern. Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder in der EU registriert sind, können über den One Stop Shop über ihr Geschäftskonto auf das Portal zugreifen.
IOSS-Nummer erhalten
Um eine IOSS-Nummer zu erhalten, müssen Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind und nicht in der EU niedergelassen sind, das Formular Nr. 3563-SD ausfüllen und es per E-Mail an die tva.e-commerce@dgfip.finances.gouv.fr senden, um Zugang zum VAT One Stop Shop zu beantragen.
Wie melde ich die USt. an?
Sobald sich ein Unternehmen registriert hat, muss es vierteljährlich Erklärungen abgeben, wenn es EU- oder Nicht-EU-OSS-Systeme nutzt, bzw. monatlich beim IOSS-System.
Das Unternehmen kann die USt. für alle seine grenzüberschreitenden Verkäufe innerhalb der EU über ein einziges Portal anmelden und entrichten. Die vom Mitgliedstaat der Identifizierung bereitgestellten Informationen werden verwendet, um die Umsatzsteuer auf die verschiedenen Mitgliedstaaten zu verteilen, in denen die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens verkauft werden.
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Strafen bei Nichteinhaltung
Die Einhaltung von Berichts- und Zahlungsfristen ist von entscheidender Bedeutung. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen und letztlich zum Ausschluss aus dem OSS- oder IOSS-System führen. Ein solcher Ausschluss würde die Verwaltungsprozesse erheblich erschweren, da das Unternehmen in jedem Mitgliedstaat, in dem es Verkäufe tätigt, die Umsatzsteuer registrieren und melden müsste.
Für eine/n Vermittler/in würde dies zur Löschung aus dem Identifizierungsregister führen. Verkäufer/innen, die durch eine/n ausgeschlossene/n Vermittler/in vertreten werden, verlieren den Zugang zur Einfuhrregelung.
Wie zahle ich die Umsatzsteuer?
Ein/e Lieferant/in zahlt die dem Mitgliedstaat der Identifizierung geschuldete Umsatzsteuer direkt über das Online-Portal. Sie zahlen den Gesamtbetrag, der in der Umsatzsteuererklärung für alle Mitgliedstaaten angegeben ist, in die Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der Regel dieselben, die auch für andere Steuern verwendet werden, zu denen Optionen wie Banküberweisungen und Lastschriften gehören können.
Der Mitgliedstaat der Identifizierung ist für die Überweisung der geschuldeten Beträge an jedes Mitgliedsland verantwortlich.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.