Nicht eingetragene und eingetragene Unternehmen sind zwei grundlegende Unternehmensstrukturen, die jeweils ihre eigenen Regeln, Auswirkungen und Vorteile haben.
Ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, z. B. ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, ist ein Unternehmen, das nicht als von seinem/seiner Eigentümer/in getrennte juristische Person registriert wurde. Das Unternehmen und seine Eigentümer/innen werden als dieselbe juristische Person betrachtet, und alle Schulden oder rechtlichen Probleme, mit denen das Unternehmen konfrontiert ist, liegen in der Verantwortung der Eigentümer/innen. Nicht eingetragene Unternehmen (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) können häufig einfacher gegründet und betrieben werden und haben nicht so viele regulatorische Anforderungen wie Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, was sie zu einer beliebten Wahl für kleine oder neu gegründete Unternehmen macht.
Ein eingetragenes Unternehmen, wie eine Kapitalgesellschaft oder eine Limited Liability Company (LLC), ist ein Unternehmen, das als eigenständige juristische Person von seinen Inhabern/Inhaberinnen, die häufig als Aktionäre bezeichnet werden, registriert wurde. Die Gründung einer Gesellschaft bietet Schutz vor Haftungsbeschränkungen, d. h. das persönliche Vermögen der Aktionäre ist geschützt, wenn das Unternehmen Schulden macht oder verklagt wird. Dies Gründung und Aufrechterhaltung dieser Art von Unternehmen kann komplexer und kostspieliger sein, da sie die Einhaltung von mehr Vorschriften, die Einreichung von Papieren wie Gründungsurkunden und die Führung detaillierter Finanzunterlagen erfordert.
In diesem Leitfaden erörtern wir die rechtlichen Auswirkungen, die steuerlichen Pflichten und die Verbindlichkeiten von Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie die Wahl zwischen den beiden Unternehmensstrukturen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Gründung eines Unternehmens im Vergleich zu einem nicht eingetragenen Unternehmen?
- Welche unterschiedlichen Steuerpflichten gibt es für eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen?
- Haftungs- und Risikomanagement bei eingetragenen und nicht eingetragenen Unternehmen
- So wählen Sie die richtige Unternehmensstruktur
Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Gründung eines Unternehmens im Vergleich zu einem nicht eingetragenen Unternehmen?
Eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umgangs mit der Haftung, ihrer Besteuerung, ihrer Verwaltung, der Übertragung des Eigentums und der Kapitalbeschaffung. Im Folgenden sehen wir uns das genauer an.
Haftung
Die Haftung ist die wichtigste rechtliche Unterscheidung zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Unternehmen. Bei Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) haftet der/die Inhaber/in persönlich für die Schulden und rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens. Das bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen – ihr Haus, ihr Auto, ihre Ersparnisse – gefährdet ist, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder vor Gericht steht.
Im Gegensatz dazu werden eingetragene Unternehmen (wie Kapitalgesellschaften und LLCs) als von ihren Eigentümern/Eigentümerinnen getrennte juristische Personen betrachtet und genießen einen beschränkten Haftungsschutz. Diese Trennung schützt das persönliche Vermögen der Eigentümer/innen vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens, sodass im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen des Unternehmens in der Regel nur das Unternehmensvermögen auf dem Spiel steht.
Besteuerung
Die Besteuerung ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen diesen Unternehmensstrukturen. Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind „Pass-Through-Einheiten“, d. h., Geschäftseinkünfte werden in der persönlichen Steuererklärung des Eigentümers/der Eigentümerin angegeben. Eingetragene Unternehmen haben in der Regel komplexere Steuerstrukturen, und einige unterliegen der Doppelbesteuerung, einmal auf Unternehmensebene und ein weiteres Mal auf die Dividenden des Eigentümers/der Eigentümerin.
Management
Eingetragene Unternehmen müssen in der Regel mehr Formalitäten einhalten, wie z. B. das Abhalten regelmäßiger Treffen, das Führen detaillierter Aufzeichnungen und das Einreichen bestimmter Berichte. Für Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gelten in der Regel weniger Anforderungen.
Übertragung der Inhaberschaft
Die Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Unternehmen ist in der Regel einfacher und strukturierter und oft mit dem Verkauf von Anteilen verbunden. Bei Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit kann die Eigentumsübertragung komplexer sein und unter Umständen die Auflösung des Unternehmens und die Gründung eines neuen Unternehmens erforderlich machen.
Kapitalbeschaffung
Eingetragene Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften, haben mehr Möglichkeiten, sich durch die Ausgabe von Aktien oder Anleihen Kapital zu beschaffen. Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haben in der Regel weniger Möglichkeiten für externe Investitionen.
Welche unterschiedlichen Steuerpflichten bestehen für eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen?
Eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen haben sehr unterschiedliche Steuerpflichten. Zusätzlich zu den im Folgenden beschriebenen Unterschieden können sich eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen hinsichtlich der Arten von Abzügen und Gutschriften, die sie gewähren dürfen, und der lokalen Steuervorschriften, die sie befolgen müssen, unterscheiden. Unternehmer/innen sollten sich bei Fragen zu ihren steuerlichen Pflichten stets an Steuerfachleute wenden.
Im Folgenden finden Sie eine Aufschlüsselung der Besteuerung für jeden Unternehmenstyp.
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Pass-Through-Besteuerung: Unternehmensgewinne und -verluste fließen in die persönliche Steuererklärung des Eigentümers ein. Das Unternehmen selbst zahlt keine Einkommensteuer.
Steuer für Selbstständige: Eigentümer/innen unterliegen der Steuer für Selbstständige (Sozialversicherung und Medicare) auf das Einkommen des Unternehmens.
Persönliche Einkommensteuer: Die Eigentümer/innen geben ihre Geschäftseinkünfte in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung an und zahlen Steuern zu ihrem individuellen Einkommensteuersatz.
Beispiel: Ein/e freiberufliche/r Autor/in ohne eigene Rechtspersönlichkeit würde seine/ihre geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben in Schedule C seiner/ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und Steuern zu seinem/ihrem individuellen Einkommensteuersatz zahlen. Sie sind auch für die Zahlung der Steuer für Selbstständige verantwortlich.
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Separate steuerliche Einheit: Unternehmen gelten als von ihren Eigentümern/Eigentümerinnen getrennte Steuereinheiten und müssen ihre eigenen Steuererklärungen einreichen.
Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre Gewinne Einkommensteuer in Höhe des Körperschaftsteuersatzes.
Doppelbesteuerung: C-Corporations (C-Corps) unterliegen der Doppelbesteuerung. Das Unternehmen muss Steuern auf seine Gewinne zahlen und die Aktionäre zahlen persönliche Einkommensteuer auf Dividenden.
Pass-Through-Besteuerung: S-Corporations (S-Corps) und LLCs sind Pass-Through-Einheiten, die eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Beispiel: Eine große produzierende C-Corporation würde eine Körperschaftsteuererklärung abgeben und Einkommensteuer auf ihre Gewinne zum Körperschaftsteuersatz zahlen. Die Aktionäre zahlen dann Einkommensteuer auf Dividenden aus dem Unternehmen.
Haftungs- und Risikomanagement bei eingetragenen und nicht eingetragenen Unternehmen
Unterschiedliche Unternehmensstrukturen bergen unterschiedliche Haftungs- und Risikostufen für ihre Eigentümer/innen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick darüber, wie sich diese Faktoren je nach Struktur unterscheiden.
Einzelunternehmen: Einzelunternehmen unterliegen der unbeschränkten persönlichen Haftung. Die Eigentümer/innen sind persönlich für alle Schulden und gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens verantwortlich, und ihr persönliches Vermögen ist gefährdet, wenn das Unternehmen verklagt wird oder seine Schulden nicht bezahlen kann. Diese Struktur bietet begrenzte Optionen für das Risikomanagement: Der/die Eigentümer/in kann eine Haftpflichtversicherung abschließen, um potenzielle Verluste abzudecken, aber sie schützt persönliche Vermögenswerte möglicherweise nicht vollständig.
Personengesellschaft: In einer Personengesellschaft haftet jede/r Gesellschafter/in persönlich und unbeschränkt. Jede/r Gesellschafter/in haftet gesamtschuldnerisch und getrennt für die Schulden und rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens. Die Möglichkeiten des Risikomanagements sind begrenzt, umfassen aber Haftpflichtversicherungen und eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Die Partner können in einer Partnerschaftsvereinbarung festlegen, wie Risiken und Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden sollen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): Wie der Name schon sagt, sind LLCs mit einer beschränkten Haftung verbunden. Eigentümer/innen (Mitglieder genannt) haften nicht persönlich für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens, und ihr persönliches Vermögen ist im Allgemeinen geschützt. LLCs bieten stärkere Optionen für das Risikomanagement als Strukturen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. LLCs können Betriebsvereinbarungen erstellen, die Risikomanagementstrategien skizzieren, und eine Haftpflichtversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten.
Kapitalgesellschaft: Kapitalgesellschaften bieten auch eine beschränkte Haftung. Die Aktionäre haften nicht persönlich für die Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft. Diese Geschäftsstruktur bietet den stärksten Haftungsschutz für Eigentümer/innen. In seltenen Fällen kann die beschränkte Haftung vor Gericht aufgehoben werden und die Eigentümer/innen können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie sich an betrügerischen oder illegalen Aktivitäten beteiligen oder die Unternehmensformalitäten nicht einhalten. Einige Berufe, wie Ärzte und Rechtsanwälte, können auch persönlich für berufliche Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, auch wenn sie innerhalb einer Struktur mit eigener Rechtspersönlichkeit tätig sind. Kapitalgesellschaften können das Risiko durch ihre Unternehmenssatzung, interne Kontrollen und eine Haftpflichtversicherung steuern.
So wählen Sie die richtige Unternehmensstruktur
Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur wirkt sich auf Ihr Tagesgeschäft, Ihre gesetzliche Steuerpflicht und Ihre Fähigkeit zur Kapitalbeschaffung aus. Ihr persönlicher Arbeitsstil, Ihre Geschäftsziele und Ihre Risikobereitschaft sind ebenfalls wichtige Faktoren. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Leitfaden, der zeigt, was Sie bei der Strukturierung Ihres Unternehmens beachten sollten.
Haftungsaspekte
Persönliche Haftung: Überlegen Sie, wie viel persönliche Rechtshaftung Sie sich leisten können. Wenn Ihr Unternehmen mit erheblichen Risiken verbunden ist, ist eine Struktur mit beschränkter Haftung (z. B. LLC, Kapitalgesellschaft) möglicherweise vorzuziehen, um Ihr persönliches Vermögen zu schützen.
Branchenrisiken: Bestimmte Branchen sind anfälliger für Rechtsstreitigkeiten oder haben höhere Verschuldungsrisiken, was Ihre Wahl der Unternehmensstruktur beeinflussen kann. Fertigungsbetriebe oder das Baugewerbe profitieren beispielsweise eher von einer Kapitalgesellschaft oder einer LLC als von einem Beratungsunternehmen.
Steuerliche Auswirkungen
Steuerliche Flexibilität: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, S-Corps und LLCs bieten eine Pass-Through-Besteuerung und vermeiden so eine Doppelbesteuerung. C-Corps unterliegen der Doppelbesteuerung.
Überlegungen zur Steuer auf Bundesstaatenebene: Einige Bundesstaaten haben günstige Steuergesetze für bestimmte Arten von Unternehmen. Je nachdem, wo Ihr Unternehmen ansässig ist, kann dies auch ein Faktor sein.
Mittelbedarf
Kapitalbeschaffung: Kapitalgesellschaften sind in der Regel besser geeignet, Kapital durch den Verkauf von Eigenkapital in Form von Aktien zu beschaffen. Anleger bevorzugen möglicherweise Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer klaren Struktur und der potenziellen Rendite durch Dividenden und Aktienwertsteigerungen.
Finanzierung kleiner Unternehmen: Wenn Ihr Mittelbedarf bescheiden ist oder Sie es vorziehen, mit Krediten oder Eigenmitteln zu arbeiten, funktionieren einfachere Strukturen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften möglicherweise am besten.
Betriebliche Flexibilität und Kontrolle
Führungsstruktur: Kapitalgesellschaften benötigen einen Vorstand, regelmäßige Sitzungen und andere Formalitäten. Wenn Sie Einfachheit und direkte Kontrolle bevorzugen, kann eine LLC oder ein Einzelunternehmen eine gute Option sein.
Entscheidungsfindungsprozesse: In einer Personengesellschaft werden Entscheidungen oft gemeinsam getroffen, was je nach Dynamik zwischen den Partnern ein Vorteil oder ein Hindernis sein kann. LLCs bieten dem Management mehr Flexibilität und ermöglichen es den Mitgliedern, ihre Abläufe so zu strukturieren, wie sie es für richtig halten.
Zukunftsplanung
Skalierbarkeit: Kapitalgesellschaften ermöglichen Ihnen die Ausgabe von Aktien und die Anwerbung von Investoren. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie ehrgeizige Wachstumspläne haben.
Exit-Strategien: Es ist einfacher, das Eigentum durch Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu übertragen als durch die Übertragung von Anteilen an einem Einzelunternehmen. Überlegen Sie, wie unkompliziert die Übertragung des Eigentums im Falle eines Verkaufs sein soll.
Rechtliche und administrative Überlegungen
Einrichtung und Verwaltung: Bei Kapitalgesellschaften und LLCs ist mehr Verwaltungsaufwand und kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften erforderlich als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Schätzen Sie ab, wie viel Verwaltungsaufwand Sie bewältigen können.
Professionelle Beratung: Wenden Sie sich an einen Wirtschaftsanwalt oder Finanzberater. Sie können Sie auf der Grundlage Ihrer spezifischen Situation und Ziele fachkundig beraten.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.