Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland – unter anderem aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Steuern eine GmbH zahlen muss und welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt, die Steuerlast der Gesellschaft zu senken. Zudem erläutern wir, wie Geschäftsführer/innen einer GmbH Steuern sparen können.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?
- Welche steuerlichen Vorteile hat eine GmbH?
- Wie können GmbH-Geschäftsführer/innen Steuern sparen?
Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz: GmbH, besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist steuerpflichtig. Damit zahlt die Gesellschaft selbst Steuern, unabhängig von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern. Die GmbH unterliegt den folgenden Steuerarten:
- Körperschaftssteuer
- Solidaritätszuschlag
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Kapitalertragssteuer
- Lohnsteuer
- Grundsteuer
- Grunderwerbssteuer
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag
Für eine GmbH gelten als Kapitalgesellschaft die Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes (KStG). Ihr Gewinn wird mit einem Satz von 15 % besteuert. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Betrag der Körperschaftssteuer abgeführt.
Gewerbesteuer
Die GmbH ist wie alle Gewerbetreibenden in Deutschland dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Wie hoch diese im Einzelfall ist, hängt vom Gewinn des Unternehmens sowie dem Gewerbesteuerhebesatz der zuständigen Gemeinde ab. Laut einer Befragung der DIHK unter 701 Gemeinden ab 20.000 Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohnern betrug der Bundesdurchschnitt des Gewerbesteuerhebesatzes im Jahr 2023 435 %.
Umsatzsteuer
Die GmbH muss Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen. Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %; der ermäßigte Steuersatz bei 7 %. Die Zahllast muss von den Unternehmen selbst berechnet werden. Unter einem Jahresumsatz von 22.000 € im Vorjahr sowie unter 50.000 € im laufenden Jahr kann laut § 19 UStG jedoch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Mit dieser kann sich eine GmbH von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Kapitalertragssteuer
Es ist möglich, dass eine GmbH Dividenden ausschüttet – auf diese werden ebenfalls Steuern erhoben: 25 % Kapitalertragssteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag. Die Kapitalertragssteuer für Dividenden wird nicht auf Seiten der Empfänger/innen entrichtet, sondern direkt von der GmbH einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet.
Beschäftigt eine GmbH Angestellte, muss sie monatlich die Lohnsteuer für deren Gehälter sowie gegebenenfalls Kirchensteuer abführen. Die Höhe der Lohnsteuer variiert in Abhängigkeit des individuellen Gehalts sowie der persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer/innen.
Grundsteuer
Wenn die GmbH bebaute oder unbebaute Grundstücke besitzt, muss für diese Grundsteuer gezahlt werden. Diese wird von der Gemeinde erhoben, in welcher sich das Grundstück befindet. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
- Das zuständige Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert – oder vereinfacht ausgedrückt: den Grundstückswert. Die hierfür notwendigen Daten werden von der GmbH zur Verfügung gestellt – inklusive Lage des Grundstücks, Fläche, Bodenrichtwert und Grundstücks- oder Gebäudeart.
- Der Grundsteuerwert wird im nächsten Schritt mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Für GmbHs beträgt diese 3,5 Promille. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
- Schließlich wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Die Hebesätze variieren – und das nicht nur lokal: Da sie durch einen Beschluss in der Gemeindevertretung oder Stadtratssitzung festgelegt und in den Haushalt aufgenommen werden, können sie jährlich angepasst werden.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird einmalig fällig, wenn eine GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen ein Grundstück kauft. Ihre Höhe ist abhängig vom Kaufpreis. Dieser wird mit dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslands multipliziert. Die Steuersätze variieren zwischen 3,5 und 6,5 %.
Welche steuerlichen Vorteile hat eine GmbH?
Neben der Haftungsbeschränkung und der Flexibilität bei der Gewinnausschüttung ist die GmbH vor allem deshalb als Rechtsform beliebt, weil sie eine Reihe steuerrechtlicher Vorteile bietet. Gesellschaften, die diese Vorteile zu nutzen wissen, können ihre Steuerlast verringern.
Begrenzte Steuerbelastung
GmbHs profitieren von einer vergleichsweise geringen Gewinnbesteuerung. Sie entrichten als Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer, das heißt, die Gesellschafter/innen müssen ihre Gewinne nicht über die persönliche Einkommenssteuer versteuern. Dies ist beispielsweise der Fall bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Bei hohen Einkommen gelten für sie Steuersätze bis 45 % (siehe §32a EstG).
Optimierung der Vergütung von Geschäftsführer/innen
Die Vergütung von Geschäftsführer/innen einer GmbH kann steuerlich optimiert werden. Grundsätzlich ist eine Entlohnung über das Gehalt oder über eine Gewinnausschüttung möglich. Ersteres ist zu empfehlen, da Gehälter von Geschäftsführer/innen sowie Tantiemen und Boni als Betriebsausgaben der GmbH steuerlich abgesetzt werden können. Da auch Geschäftsführer/innen Angestellte des Unternehmens sind, mindert ihre Vergütung den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Denn auf die gezahlten Vergütungen wird keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer erhoben. Dadurch wird die steuerliche Gesamtbelastung reduziert und bei der GmbH bleibt mehr vom Gewinn übrig.
Gewinnausschüttung über eine Holding
Auf eine Gewinnausschüttung beispielsweise an die Geschäftsführer/innen muss 25 % Kapitalertragssteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Steuern mit einer Holding-Struktur zu sparen. Eine Holding ist eine Muttergesellschaft, die Anteile an ihren Tochtergesellschaften besitzt. Die einfachste Form ist die Verknüpfung zweier GmbHs oder einer UG (haftungsbeschränkt) mit einer GmbH. Die Gewinnausschüttung kann in einer Holding von einer Tochter-GmbH an eine andere Kapitalgesellschaft erfolgen. Hierfür werden nur 1,5 % Steuern fällig. Auf diese Weise kann die Kapitalertragssteuer umgangen werden, die erhoben wird, wenn die Gewinne an eine natürliche Person ausgeschüttet werden. Damit kann eine Holding-GmbH als eine besondere Art der vermögensverwaltenden GmbH verstanden werden.
Geringere Steuern auf Mieteinnahmen mit einer Immobilien-GmbH
Die Immobilien-GmbH ist eine weitere Sonderform der vermögensverwaltenden GmbH, die Steuererleichterungen möglich macht. Für die Gesellschafter/innen einer GmbH kann es sinnvoll sein, eine Immobilie über die Gesellschaft zu erwerben, statt das Privatvermögen zu nutzen. Denn wer privat Immobilien vermietet oder verpachtet, zahlt auf die Mieteinkünfte bis zu 45 % Steuern. Bei der Vermietung über eine Immobilien-GmbH fallen hingegen nur 15 % Körperschaftssteuer an. Die Gewerbesteuer entfällt.
Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht greift jedoch nur, wenn sich die Immobilien-GmbH darauf beschränkt, ihre Immobilien zu vermieten. Ein gewerblicher Handel ist nicht gestattet. Von einem solchen wird ausgegangen, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren mehr als drei Immobilien gekauft und wieder verkauft werden. Die Vermietung von Immobilien, die sich nicht im eigenen Vermögen befinden, wird ebenfalls als gewerbliche Tätigkeit gewertet.
Wie können GmbH-Geschäftsführer/innen Steuern sparen?
Für die Geschäftsführer/innen einer GmbH gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihre persönliche Steuerlast zu reduzieren.
Es ist möglich, die Gehaltsstruktur zu optimieren und Gehaltskomponenten zu nutzen, die steuerlich begünstigt sind. Geschäftsführer/innen können wie alle Angestellten beispielsweise 10.000 € pro Jahr an Sachleistungen erhalten. Diese werden pauschal mit 30 % besteuert. Wichtig ist, dass die Sachzuwendungen zusätzlich zur eigentlichen Entlohnung erbracht werden und keine Geldleistungen sind (siehe §37b EstG).
Wenn die GmbH eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, können GmbH-Geschäftsführer/innen einen Teil ihres Bruttolohns in eine Betriebsrente investieren. In der Ansparzeit sparen sie dadurch Steuern und Sozialabgaben. Erst bei der Auszahlung muss die Betriebsrente versteuert werden.
Geschäftsführer/innen können bestimmte Betriebsausgaben geltend machen, um ihr steuerpflichtiges Einkommen zu reduzieren. Hierzu zählen Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Reisen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.