Die Steuerlast einer GmbH in Deutschland

  1. Einführung
  2. Welche Steuern zahlt eine GmbH?
    1. Körperschaftsteuer auf erzielte Gewinne
    2. Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag
    3. Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen
    4. Lohnsteuer auf die Gehälter der Arbeitnehmenden
    5. Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung
    6. Grunderwerbsteuer auf Grundstücke oder Immobilien
    7. Grundsteuer auf Grundstückbesitz
  3. Wie berechnet man die Steuern einer GmbH?
    1. Beispielrechnung Steuern GmbH
    2. Wie werden die Gehälter der Geschäftsführung besteuert?
  4. Was muss man steuerlich bei einer Gewinnausschüttung beachten?
    1. Ist es steuerlich sinnvoll, Gewinne nicht auszuschütten?
  5. Welche steuerlichen Vorteile hat eine GmbH?
    1. Beispielrechnung Teilfreistellung
  6. Wie lässt sich die Steuerlast einer GmbH senken?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist bei Unternehmer/innen in Deutschland als Unternehmensform auch deshalb attraktiv, weil sie einige steuerliche Vergünstigungen ermöglicht. Dieser Artikel erläutert, welche Steuern eine GmbH grundsätzlich zahlen muss, wie sich die Steuern berechnen lassen und welche steuerlichen Vorteile in einer GmbH genutzt werden können.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Welche Steuern zahlt eine GmbH?
  • Wie berechnet man die Steuern einer GmbH?
  • Was muss man steuerlich bei einer Gewinnausschüttung beachten?
  • Welche steuerlichen Vorteile hat eine GmbH?
  • Wie lässt sich die Steuerlast einer GmbH senken?

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Die Besteuerung einer GmbH erfolgt in Deutschland in erster Linie auf Basis der erzielten Gewinne. Eine GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer sowie als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Diese Besteuerung ist in der Regel günstiger als bei einem Einzelunternehmen, das als Personengesellschaft der Einkommensteuer und als Gewerbebetrieb auch der Gewerbesteuer unterliegt. Neben der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer können noch weitere Steuerarten auf die Geschäftsführer/innen einer GmbH zukommen – abhängig von der individuellen Unternehmenssituation. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber.

Körperschaftsteuer auf erzielte Gewinne

Gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist die GmbH als Kapitalgesellschaft dazu verpflichtet, Körperschaftsteuer (KSt) auf ihre erwirtschafteten Gewinne zu entrichten. Gegenwärtig liegt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland bei 15 %.

Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag

Im Gegensatz zur Körperschaftsteuer ist die Gewerbesteuer nicht einheitlich geregelt. Sie ist eine kommunale Steuer, die auf den Gewerbeertrag einer GmbH erhoben wird und ist abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der das Gewerbe angemeldet ist. Die Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.

Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen

Die GmbH ist in der Regel verpflichtet, Umsatzsteuer (USt) auf ihre Waren und Dienstleistungen zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzsteuer trägt damit nicht zur Steuerlast einer GmbH bei. Die gesetzliche Grundlage für die Umsatzsteuer findet sich im Umsatzsteuergesetz (UStG).

Lohnsteuer auf die Gehälter der Arbeitnehmenden

Wenn eine GmbH Angestellte hat, ist sie verpflichtet, Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt der Mitarbeitenden einbehalten. Die rechtliche Grundlage für die Lohnsteuer findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG).

Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung

Schüttet die GmbH Gewinne an die Gesellschafter/innen aus, werden auf den Ausschüttungsbetrag Steuern erhoben. Diese Kapitalertragsteuer (KESt) wird von der GmbH einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, auf Basis der Regelungen von § 44 des Einkommensteuergesetzes.

Grunderwerbsteuer auf Grundstücke oder Immobilien

Beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien (z. B. Büros) durch Kauf oder Übertragung kann für eine GmbH Grunderwerbsteuer anfallen. Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Steuersätze können auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. Wertes betragen.

Grundsteuer auf Grundstückbesitz

Soweit die GmbH Grundvermögen besitzt, wird von der jeweiligen Gemeinde eine jährliche Grundsteuer erhoben. Die Höhe der Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt und variiert je nach Lage, Größe und Wert des Grundstücks sowie den örtlichen Steuersätzen. Die Regelungen dazu finden sich im Grundsteuergesetz (GrStG).

Muss eine GmbH auch Einkommensteuer zahlen?

Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % und muss keine Einkommensteuer auf ihre Gewinne, also auf ihr „Einkommen“ zahlen wie beispielsweise ein Einzelunternehmen, bei dem der Spitzensteuersatz 42 % beträgt (ab einem Einkommen von 62.810 €). Der effektive Höchststeuersatz kann hier sogar 45 % betragen (Stand 2024) – er gilt ab einem Einkommen von 277.826 € (die sogenannte „Reichensteuer“).

Auch wenn eine GmbH als Gesellschaft keine Einkommensteuer abführt, muss man dennoch berücksichtigen, dass die Geschäftsführer/innen einer GmbH als Angestellte der GmbH ein Geschäftsführergehalt bekommen, das sie nach dem Einkommensteuergesetz versteuern müssen.

Wie berechnet man die Steuern einer GmbH?

Für die Berechnung der Steuerlast einer GmbH sind zwei Steuerarten von grundlegender Bedeutung: Die Körperschaftssteuer, die aktuell 15 % auf den erzielten Gewinn beträgt und die Gewerbesteuer, die durchschnittlich 14 % bis 17 % beträgt. Hier hängt die steuerliche Belastung vom Standort einer GmbH ab, denn die Gewerbesteuer variiert je nach Stadt oder Gemeinde – sie wird auf den Gewerbeertrag (Gewinn) einer GmbH erhoben. Insgesamt macht der Steueranteil von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer also ca. 30 % des erzielten Gewinns aus.

Nimmt man außer diesen beiden Steuerarten auch die Kapitalertragsteuer in eine Beispielrechnung mit auf, dann muss man den aktuellen Satz von 25 % berücksichtigen. Weitere Steuern können in einer Beispielrechnung nicht mit exakten Zahlen angegeben werden, da sie von der individuellen Situation einer GmbH abhängen: Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer.

Beispielrechnung Steuern GmbH

Steuerlast bei 100.000 € Gewinnerzielung:

  • 15 % Körperschaftsteuer: 15.000 €
  • 14 % Gewerbesteuer: 14.000 € (bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und 3,5 % Basissatz)

Fakultativ: Bei einer Gewinnausschüttung von 10.000 € 25 % Kapitalertragsteuer würde das eine zusätzliche Steuerlast von 2.500 € bedeuten.

In diesem Beispiel beträgt die Steuerlast für die GmbH inklusive Kapitalertragsteuer also 31.500 €.

Die Umsatzsteuer wird hier nicht berücksichtigt, da letztlich die Besteuerung des Gewinns für die Steuerlast einer GmbH entscheidend ist. Ebenso bleibt der Solidaritätszuschlag außen vor, da er keine Steuerart, sondern eine Zusatzabgabe darstellt, die in der Regel 5,5 % der Körperschaftsteuer beträgt.

Wie werden die Gehälter der Geschäftsführung besteuert?

Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen werden Gehaltsausgaben für die Geschäftsführung vom Gewinn abgezogen, wenn man als Geschäftsführer/in bei der eigenen GmbH angestellt ist. Die Geschäftsführer/innen können ihr Gehalt als Betriebsausgaben geltend machen und zahlen so weniger Steuern als Einzelunternehmer/innen.

Was muss man steuerlich bei einer Gewinnausschüttung beachten?

Bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter/innen einer GmbH gibt es zwei Arten der Besteuerung, die man alternativ wählen kann:

  • Teileinkünfteverfahren (TEV): 60 % des Ausschüttungsbetrags werden nach dem jeweils gültigen Einkommensteuersatz besteuert, 40 % sind steuerfrei.

oder

  • Abgeltungssteuer: Der Ausschüttungsbetrag wird pauschal mit einer Abgeltungssteuer, einer Form der Kapitalertragsteuer, von 25 % besteuert (plus 8 oder 9 % Kirchensteuer je nach Bundesland auf die Kapitalerträge, sofern eine GmbH kirchensteuerpflichtig ist)

Die Ausschüttung von Gewinnen bedeutet für die Gesellschafter/innen also das Abführen von Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer.

Ist es steuerlich sinnvoll, Gewinne nicht auszuschütten?

Verbleibt ein Gewinn im Gesellschaftsvermögen einer GmbH, wird der Gewinn nur einmal mit ca. 30 % besteuert (abhängig vom Hebesatz für die Gewerbesteuer der Stadt oder Gemeinde). Bei einer Ausschüttung der Gewinne werden jedoch zusätzlich 25 % Kapitalertragsteuer auf den Ausschüttungsbetrag fällig. Belässt man den Gewinn im Gesellschaftsvermögen, kann der Betrag beispielsweise für Investitionen oder zur Steigerung des Betriebsvermögens verwendet werden – der Unternehmenswert der GmbH steigt. Außerdem verbessert sich dadurch die Liquidität des Unternehmens. Es kann daher steuerlich sinnvoll sein, Gewinne in einer GmbH zu belassen und nach Möglichkeit keine Ausschüttungen vorzunehmen.

Es ist empfehlenswert, zu diesem Punkt eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, die alle Rahmenbedingungen in Betracht zieht und die steuerlich günstigste Strategie entwickeln kann.

Welche steuerlichen Vorteile hat eine GmbH?

Die Besteuerung einer GmbH fällt im Vergleich zu einem Einzelunternehmen oft günstiger aus. Das liegt hauptsächlich an der Art der Besteuerung. Darüber hinaus gibt es noch andere steuerliche Vorteile, die auch für ein Einzelunternehmen gelten: Betriebsausgaben und Abschreibungen können steuerlich abgesetzt werden, um den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Investitionen ins eigene Unternehmen, wie beispielsweise in Anlagen oder Innovationen, können steuerliche Abschreibungen ermöglichen und so den zu versteuernden Gewinn reduzieren.

Zusätzlich sind Investitionen in Aktien, VC-Fonds, Immobilien oder Termingeschäfte steuerlich für eine GmbH begünstigt, sofern hier Teilfreistellungen möglich sind. So beträgt beispielsweise die Teilfreistellung für Dividendenerträge aus deutschen Kapitalgesellschaften 5 %. Das bedeutet, dass nur 95 % der Dividendeneinnahmen als steuerpflichtig gelten. Diese Regelung soll die Doppelbesteuerung von Gewinnen verhindern, da die ausgeschütteten Gewinne bereits bei der ausschüttenden Gesellschaft besteuert wurden.

Ohne die Teilfreistellung würde die Steuer auf den vollen erzielten Gewinn einer GmbH erhoben. Durch die Teilfreistellung wird die Körperschaftsteuer jedoch reduziert, was einen wesentlichen Steuervorteil bietet.

Beispielrechnung Teilfreistellung

Erhält eine GmbH von einer anderen Kapitalgesellschaft eine Dividendenausschüttung von 100.000 €, berechnet sich die Körperschaftsteuer auf den erzielten Gewinn wie folgt:

  • Dividendenausschüttung: 100.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil nach Teilfreistellung: 95% von 100.000 € = 95.000 €
  • Körperschaftsteuersatz: von 15 % auf 95.000 € = 14.250 €

In diesem Beispiel müsste die GmbH also 14.250 € statt 15.000 € (was 100 % wären) an Körperschaftsteuer auf die Dividendeneinnahmen zahlen.

Wie lässt sich die Steuerlast einer GmbH senken?

Neben den genannten steuerlichen Vergünstigungen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Steuerlast als GmbH zu senken und weniger Steuern zu zahlen:

  • Geschäftsführervergütung optimieren: Eine ausgewogene Kombination aus festem Gehalt und variablen Bestandteilen (z. B. Bonuszahlungen oder Sachbezüge) kann die Steuerlast für eine GmbH minimieren.

  • Verlustrückträge geltend machen: Eine GmbH kann durch die Verrechnung von Verlusten aus den Vorjahren mit aktuellen Gewinnen die Steuerlast reduzieren. Wenn sie umgekehrt im aktuellen Geschäftsjahr Verluste macht, können diese durch einen Verlustrücktrag mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet und bereits gezahlte Steuern aus den Vorjahren zurückgefordert werden.

  • Investitionsabzugsbeträge nutzen: Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es einer GmbH, bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geplante Investitionen gewinnmindernd abzuziehen. Dadurch wird die Steuerlast in dem Jahr, in dem der Abzug vorgenommen wird, gesenkt. Die tatsächliche Investition muss dann innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Ein Steuerberatungsbüro sollte eine GmbH dabei begleiten, die geeigneten Strategien zur Senkung der Steuerlast der GmbH zu entwickeln. Denn dabei spielen viele unterschiedliche steuerliche Aspekte eine Rolle, je nach Struktur und Größe der GmbH. Nur durch eine professionelle steuerliche Beratung können mögliche Steuervorteile in der individuellen Situation einer GmbH voll ausgeschöpft werden. Außerdem gibt eine Steuerberatung die Sicherheit, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen bei der Besteuerung einer GmbH berücksichtigt werden.

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