Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland ist im Normalfall mit einigen Herausforderungen verbunden. An eine GbR werden jedoch vergleichsweise geringe formelle Anforderungen gestellt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine GbR ist und wie Sie die Gesellschaft Schritt für Schritt gründen können. Zudem erklären wir, welche Kosten beim Gründen einer GbR anfallen und welche Steuern Sie zahlen müssen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine GbR?
- Wie kann man eine GbR gründen?
- Wie hoch sind die Kosten beim Gründen einer GbR?
- Welche Steuern muss eine GbR zahlen?
Was ist eine GbR?
Die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine einfache und flexible Rechtsform, die immer dann entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Geschäftszweck zusammenschließen – sei es im geschäftlichen oder privaten Bereich. Eine formale Gründung ist nicht erforderlich, was sie zur unkompliziertesten Form einer Personengesellschaft im deutschen Recht macht. Sie ist insbesondere geeignet für Freiberufler/innen, Kleingewerbetreibende sowie Arbeitsgemeinschaften und bestimmte Projektgruppen.
Die GbR wird auch BGB-Gesellschaft genannt, da ihre rechtlichen Rahmenbedingungen in den Paragrafen 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert sind. Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts im Januar 2024 (MoPeG) wurde eine neue Unterscheidung eingeführt: Neben der klassischen GbR gibt es nun die „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR). Während eine normale GbR formlos bleibt, kann eine eGbR in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eingetragen werden. Dadurch erhält sie eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies erleichtert unter anderem den Abschluss von Verträgen und die Teilnahme am Rechtsverkehr. Die Reform zielt darauf ab, die Rechtssicherheit für GbRs zu erhöhen und sie stärker in das Wirtschaftsleben zu integrieren.
Wie kann man eine GbR gründen?
Um eine GbR zu gründen, sind nur wenige Schritte notwendig, von denen einige optional sind. Gründer/innen sollten jedoch sorgfältig die folgenden Formalitäten beachten und sich im Zweifelsfall von einer Steuerberatung oder einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen.
Erstellung eines Gesellschaftsvertrags (optional)
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist beim Gründen einer GbR gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es ratsam, im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen und diese schriftlich zu fixieren. Auf diese Weise werden mögliche Unstimmigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt vermieden.
Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei erstellt werden. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern stellen jedoch auch Vorlagen zur Verfügung, an denen sich Gesellschafter/innen orientieren können. Der Vertrag legt wesentliche Punkte der Gesellschaft fest, darunter:
- den Geschäftszweck
- die Aufgabenverteilung
- Entscheidungsprozesse
- die Gewinnverteilung
- Regelungen zur Haftung
Wahl des GbR-Namens
Da eine GbR keine eigenständige Firma im rechtlichen Sinne ist, trägt sie keinen klassischen Firmennamen. Stattdessen muss sie eine Unternehmensbezeichnung führen, die die Namen der Gesellschafter/innen sowie den Zusatz „GbR“ enthält. Die Nachnamen sind verpflichtend, die Vornamen können ergänzt werden. Dies dient der Transparenz, da GbRs nicht in einem öffentlichen Register verzeichnet sind.
Idealerweise gibt die Bezeichnung zusätzlich Hinweise auf die Geschäftstätigkeit, zum Beispiel „Grundstücksgesellschaft Meier & Müller GbR“. Statt branchenspezifischer Zusätze können auch Fantasiebegriffe ohne direkten Bezug zur Geschäftstätigkeit verwendet werden – beispielsweise „Schmidt und Steiger GreenRoom GbR”. In diesem Fall ist jedoch darauf zu achten, dass die Namen keine unzulässigen Inhalte enthalten. Vor der Nutzung sollte beim Gewerbeamt oder dem örtlichen Handelsregister geprüft werden, ob der gewünschte Name bereits vergeben ist.
Gewerbeanmeldung (nur für Gewerbetreibende)
Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss die GbR beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dieses leitet die Daten an das Finanzamt weiter. Freiberufler/innen sind von dieser Anmeldepflicht ausgenommen.
Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch tätig. Freiberufler/innen, die eine GbR gründen, müssen sich hingegen eigenständig bei der Finanzbehörde melden. Alle Gesellschafter/innen erhalten anschließend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach dessen Prüfung vergibt das Finanzamt eine Steuernummer, die künftig bei steuerlichen Angelegenheiten anzugeben ist. Falls internationale Geschäfte geplant sind, kann über denselben Fragebogen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt werden.
Eintragung bei der IHK (nur für Gewerbetreibende)
Sobald die GbR beim Gewerbeamt registriert ist, wird auch die Industrie- und Handelskammer informiert. Daraufhin erhalten die Gesellschafter/innen einen Anmeldebogen, den sie ausfüllen müssen. Gewerbetreibende sind grundsätzlich zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet. Dies gilt für Freiberufler/innen nicht.
Eintragung ins Gesellschaftsregister (optional)
Seit dem 01. Januar haben GbRs die Möglichkeit, sich beim zuständigen Amtsgericht in ein Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (siehe § 707 BGB). Die Eintragung ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Sie ist jedoch Voraussetzung für bestimmte Rechtsgeschäfte wie Grundstückstransaktionen oder die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Anmeldung von Mitarbeitenden bei Sozialversicherungsträgern
Sobald eine GbR Angestellte beschäftigt, müssen diese bei den Sozialversicherungsträgern registriert werden, um die entsprechenden Sozialabgaben zu entrichten. Hierfür wird eine Betriebsnummer benötigt, die bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann. Zusätzlich muss die GbR für sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt abführen. Die Angestellten müssen darüber hinaus bei der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Eröffnung eines Geschäftskontos (optional)
Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, ist es ratsam, ein separates Geschäftskonto für die GbR einzurichten. Dies erleichtert die Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Finanzen und sorgt für mehr Übersichtlichkeit bei der Buchführung.
Organisation der Buchhaltung
Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für eine GbR essenziell, um finanzielle Transparenz zu gewährleisten und steuerliche Pflichten fristgerecht zu erfüllen. Hierzu gehören die systematische Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Belegen sowie die regelmäßige Erstellung von Gewinnermittlungen. Je nach Unternehmensstruktur und Umfang der Geschäftstätigkeit kann die Buchhaltung intern übernommen oder an eine Steuerberatung ausgelagert werden.
Besonders bei komplexen Steuerfragen, wie der Umsatzsteuer oder der Absetzbarkeit bestimmter Ausgaben, kann professionelle Unterstützung helfen, Fehler zu vermeiden und mögliche steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Stripe Tax unterstützt Sie bei Bedarf: Tax erhebt für Sie mit einer einzigen Integration weltweit Steuern und meldet diese. Der korrekte Steuerbetrag wird dabei automatisch ermittelt. Zudem erhalten Sie Zugriff auf sämtliche relevanten Unterlagen, die Sie unter anderem für Steuererstattungen benötigen.
Prüfung möglicher Versicherungen
Beim Gründen einer GbR sollten die Gesellschafter/innen genau prüfen, welche Versicherungen notwendig oder sinnvoll sind, um sich und ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken zu schützen. Eine der wichtigsten Absicherungen ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit Dritten zugefügt werden. Wer beratend tätig ist, sollte zudem eine Berufshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, da sie vor Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung oder Planungsfehlern schützt. Darüber hinaus kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, unerwartete juristische Kosten zu decken, falls es zu Streitigkeiten mit Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten oder Behörden kommt. Welche Versicherungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Branche und den spezifischen Geschäftsrisiken ab.
Wie hoch sind die Kosten beim Gründen einer GbR?
Die Kosten beim Gründen einer GbR in Deutschland sind vergleichsweise gering, da die Rechtsform kein Mindestkapital als Gesellschaftsvermögen erfordert. Daher eignet sich die GbR auch für Gesellschafter/innen, die nur über geringe finanzielle Ressourcen verfügen. Dennoch können in Abhängigkeit der individuellen Anforderungen verschiedene Kostenpunkte anfallen.
Wird kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt oder dieser selbst erstellt, entstehen für diesen keine Kosten. Suchen die Gesellschafter/innen die Unterstützung einer Anwältin beziehungsweise eines Anwalts oder einer Notarin beziehungsweise eines Notars, muss in Abhängigkeit von der Komplexität des Schriftstücks mit einigen hundert Euro gerechnet werden.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind regional verschieden, da jede Stadt beziehungsweise Gemeinde die Gebühren individuell festlegt. Im Durchschnitt kostet eine Gewerbeanmeldung einmalig zwischen 10 und 65 €. Für GbRs, die kein Gewerbe betreiben, entfallen diese Kosten.
Die jährlichen Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer variieren regional und richten sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Bei der IHK für Rheinhessen sind im Jahr 2025 beispielsweise Beiträge zwischen 49 und 785 € möglich.
Entscheidet sich eine GbR für die Eintragung ins Gesellschaftsregister, entstehen Notar- und Registergebühren. Letztere variieren in Abhängigkeit der Gesellschafteranzahl. Für eine Ersteintragung mit bis zu drei Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern fallen ca. 100 € an. Für jede weitere Gesellschafterin und jeden weiteren Gesellschafter erhöht sich die Gebühr um 40 €.
Für die Einrichtung eines Geschäftskontos wird von den Banken im Normalfall eine monatliche Grundgebühr erhoben. Diese beläuft sich in Abhängigkeit der gewählten Bank und des Leistungspakets auf etwa 0 bis 20 €. Je nach Anbieter/in können zusätzlich Gebühren für einzelne Transaktionen, Bargeldeinzahlungen oder Überweisungen anfallen.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel über die Vor- und Nachteile einer GbR.
Welche Steuern muss eine GbR zahlen?
Wer eine GbR gründen möchte, sollte sich auch mit den steuerrechtlichen Pflichten befassen. Hierbei muss zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten unterschieden werden.
Für freiberuflich tätige GbRs sind die folgenden Steuern relevant:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- eventuell Lohnsteuer
- eventuell Grunderwerbsteuer
Für gewerblich tätige GbRs sind die folgenden Steuern relevant:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- eventuell Lohnsteuer
- eventuell Grunderwerbsteuer
Da die GbR eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, muss sie keine eigenständige Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Es genügt eine gesonderte Gewinnfeststellung. Diese gibt an, welchen Gewinn oder Verlust die Gesellschaft erzielt hat und wie sich dieser auf die einzelnen Gesellschafter/innen verteilt. Die Gesellschafter/innen müssen ihren Anteil in der privaten Steuererklärung angeben. Die Besteuerung erfolgt demnach nicht auf Unternehmensebene. Natürliche Personen zahlen auf ihren Gewinnanteil Einkommensteuer, während juristische Personen der Körperschaftsteuer unterliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die erzielten Gewinne ausgezahlt oder in der GbR belassen werden.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer wird die GbR als eigenständiges Steuersubjekt betrachtet – sofern sie als Unternehmen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt. Für entgeltliche Lieferungen und Dienstleistungen im Inland fällt laut §12 in der Regel eine Umsatzsteuer von 19 % oder in bestimmten Fällen 7 % an. Kleinunternehmer/innen können sich jedoch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Voraussetzung hierfür ist seit Anfang 2025 ein Jahresumsatz unter 25.000 € im Vorjahr sowie im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € (siehe § 19 UStG), vor der Reform galten andere Grenzen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.