GmbHs in Deutschland müssen einige gesetzliche Pflichten erfüllen. Hierzu zählt die Erstellung einer jährlichen Bilanz. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine GmbH-Bilanz ist und warum sie wichtig ist. Zudem erklären wir, welche Gesellschaften sie erstellen beziehungsweise veröffentlichen müssen, und wie dies möglich ist. Darüber hinaus finden Sie Informationen darüber, wo Dritte die Bilanz einer GmbH einsehen können.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine GmbH-Bilanz?
- Beispiel für eine GmbH-Bilanz
- Warum müssen GmbHs eine Bilanz erstellen?
- Wer muss eine GmbH-Bilanz erstellen?
- Welche Positionen muss eine GmbH-Bilanz enthalten?
- Müssen Gesellschaften ihre GmbH-Bilanz veröffentlichen?
- Wo können Dritte die Bilanz einer GmbH einsehen?
Was ist eine GmbH-Bilanz?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser setzt sich aus mindestens zwei Teilen zusammen: einer Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) sowie einer Bilanz. In Abhängigkeit der Größe des Unternehmens muss der Jahresabschluss darüber hinaus durch einen Lagebericht und einen Anhang ergänzt werden. Damit erlaubt der Jahresabschluss einen Überblick über den Gewinn oder Verlust sowie das gesamte Vermögen und die Schulden der GmbH. Er basiert auf der doppelten Buchführung und wird aus den Erfolgs- und Bestandskonten gebildet.
Die Bilanz einer GmbH ist eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie muss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt werden (siehe unter anderem § 242 HGB, § 243 HGB, § 264 HGB und § 266 HGB).
Die Bilanz einer GmbH gliedert sich in eine Aktiv- und eine Passivseite. Die Aktivseite listet die Vermögenswerte der Gesellschaft auf. Dies sind einerseits Anlagevermögen, das heißt, langfristig gebundene Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen und immaterielle Werte. Andererseits ist auf der Aktivseite das Umlaufvermögen der GmbH zu finden: kurzfristig verfügbare Vermögenswerte wie Bankguthaben, Forderungen, Kassen- und Warenbestände.
Auf der Passivseite sind das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten des Unternehmens aufgelistet. Auch der Gewinn oder Verlust aus der GuV wird auf der Passivseite verbucht. Vergleichsbasis für die Bilanz des aktuellen Geschäftsjahres ist die Eröffnungsbilanz der GmbH bei der Gründung oder zu Beginn des Geschäftsjahres.
Beispiel für eine GmbH-Bilanz
Hier ist ein einfaches Beispiel für eine fiktive GmbH-Bilanz, welche dem Gliederungsschema des § 266 HGB folgt.
Aktiva |
Passiva |
||
---|---|---|---|
Posten |
Betrag in € |
Posten |
Betrag in € |
Langfristige Vermögenswerte |
Eigenkapital |
||
Maschinen |
30.000 |
Aktienkapital |
25.000 |
Bürobedarf |
5.000 |
Gewinnrücklagen |
5.000 |
Fahrzeuge |
15.000 |
Nettoeinkommen |
10.000 |
Umlaufvermögen |
Fremdkapital |
||
Bankguthaben |
20.000 |
Bankkredit |
40.000 |
Ansprüche |
10.000 |
Passiva |
25.000 |
Produktbestand |
25.000 |
||
Gesamte Vermögenswerte |
105.000 |
Gesamte Verbindlichkeiten |
105.000 |
Auf der Aktivseite im Beispiel ist die Mittelverwendung aufgeführt. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft. Da die Summen der beiden Seiten identisch sind, ist die Bilanz ausgeglichen.
Warum müssen GmbHs eine Bilanz erstellen?
Die Bilanz einer GmbH ist ein zentrales Element der finanziellen Berichterstattung und erfüllt mehrere wichtige Funktionen:
Überblick über die finanzielle Lage
Die GmbH-Bilanz gewährleistet als Teil des Jahresabschlusses eine transparente und objektive Darstellung der finanziellen Lage. Die detaillierte Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erlaubt eine Einschätzung der ökonomischen Stabilität sowie der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Da Gesellschafter/innen einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten haften, ist es wichtig für Dritte, die wirtschaftliche Lage realistisch einschätzen zu können.
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchführung
Zudem erfüllt die Bilanz gesetzliche Anforderungen, die sicherstellen, dass die GmbH als Kapitalgesellschaft eine ordnungsgemäße Buchführung betreibt. Diese Transparenz schützt insbesondere Gläubiger/innen und Geschäftspartner/innen, die auf die finanzielle Stabilität der Gesellschaft angewiesen sind.
Grundlage für Besteuerung
Das Finanzamt nutzt die Angaben aus der Bilanz, um die steuerliche Belastung des Unternehmens zu ermitteln. Die ordnungsgemäße Erstellung und Offenlegung der Bilanz stellt sicher, dass die GmbH ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.
Überwachung und Steuerung der Finanzen
Schließlich unterstützt die Bilanz die Geschäftsführung bei der Überwachung und Steuerung der Unternehmensfinanzen. Sie hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen, Liquiditätsengpässe zu vermeiden und langfristige Unternehmensstrategien zu entwickeln.
Wer muss eine GmbH-Bilanz erstellen?
Grundsätzlich ist jede GmbH – unabhängig von ihrer Größe – gesetzlich verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Kleinere GmbHs profitieren beim Jahresabschluss jedoch von verlängerten Fristen und Vereinfachungen bezüglich der notwendigen Inhalte sowie der Veröffentlichungspflichten. Grundlage hierfür ist das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz, kurz Micro-Bilanz-Gesetz (MicroBilG). Der Gesetzgeber unterscheidet in den Paragrafen § 267 und 267a HGB vier Größenklassen:
Mikro |
Klein |
Mittelgroß |
Groß |
|
---|---|---|---|---|
Mitarbeitende* |
< 11 |
< 51 |
< 250 |
|
Bilanzsumme |
< 0,45 Mio. € |
< 7,5 Mio. € |
< 25 Mio. € |
|
Jahresumsatz |
< 0,9 Mio. € |
< 15 Mio. € |
< 50 Mio. € |
> 50 Mio. € |
Für die Einordnung in eine der vier Größenklassen müssen mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt sein.
Welche Positionen muss eine GmbH-Bilanz enthalten?
Kleinst- und Klein-GmbHs profitieren gemäß § 266 HGB von vereinfachten Anforderungen bei der Bilanzerstellung. Eine Kleinst-GmbH muss lediglich die folgenden Positionen in der Bilanz aufführen:
Aktivseite
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Aktive latente Steuern
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Passivseite
- Eigenkapital
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Passive latente Steuern
Klein-GmbHs müssen die folgenden Posten in der Bilanz aufführen:
Aktivseite
- Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Umlaufvermögen
- Vorräte
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
- Vorräte
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Aktive latente Steuern
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Passivseite
- Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Gezeichnetes Kapital
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Passive latente Steuern
Mittelgroße und große GmbHs müssen im Vergleich dazu die einzelnen Posten deutlich detaillierter aufschlüsseln.
Lagebericht
Mittelgroße und große GmbHs sind zudem verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Dieser beschreibt die wirtschaftliche Lage der GmbH, weist auf wichtige Ereignisse des Geschäftsjahres hin und zeigt potenzielle Risiken auf (siehe § 289 HGB).
Anhang
In Abhängigkeit der Größenklasse der GmbH ist darüber hinaus ein Anhang anzufügen. Der Anhang ergänzt den Jahresabschluss um qualitative und quantitative Informationen, welche die Einordnung der GuV sowie der GmbH-Bilanz erleichtern. Dies sind unter anderem Angaben zu Berechnungsmethoden sowie Ergänzungen zu einzelnen Posten. Die notwendigen Bestandteile des Anhangs sind in den Paragrafen 284 bis 288 HGB aufgeführt. Während große GmbHs einen vollständigen Antrag einreichen müssen, ist bei mittelgroßen und kleinen Gesellschaften eine verkürzte Ausführung gestattet. Kleinst-GmbHs können vollständig auf den Anhang verzichten, wenn sie ihren Jahresabschluss um zusätzliche Angaben ergänzen. Hierzu gehören bestimmte Verbindlichkeiten sowie gewährte Kredite und Vorschüsse.
Hinzuziehen von Wirtschaftsprüfer/innen
Mittelgroße und große GmbHs haben zudem eine weitere gesetzliche Verpflichtung: Neutrale Wirtschaftsprüfer/innen müssen die Erstellung des Jahresabschlusses begleiten. Sie prüfen, ob alle Regeln und Vorgaben eingehalten werden. Für kleine und Kleinst-GmbHs entfällt diese Pflicht.
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Müssen Gesellschaften ihre GmbH-Bilanz veröffentlichen?
In Deutschland muss eine GmbH ihre Bilanz als Teil des Jahresabschlusses grundsätzlich veröffentlichen (siehe § 325 HGB). Für Kapitalgesellschaften gelten besondere Transparenzpflichten: Die Öffentlichkeit, Gläubiger/innen sowie Geschäftspartner/innen müssen die Bilanz der GmbH einsehen können. Daher sind GmbHs dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger sowie im Unternehmensregister zu veröffentlichen. Dieser kann damit ohne Einschränkung von Dritten eingesehen werden.
Kleinere Gesellschaften profitieren bei der Pflicht zur Offenlegung von einigen Erleichterungen. Gemäß § 326 HGB müssen kleine GmbHs nur die Bilanz und den Anhang übermitteln, nicht die GuV. Kleinst-GmbHs müssen ausschließlich ihre Bilanz einreichen. Zudem können sie eine Hinterlegung verlangen. Dies bedeutet, dass Dritte die GmbH-Bilanz nicht ohne Weiteres einsehen können. Ein Einblick ist lediglich gegen eine Gebühr möglich.
Wenn Bilanzen nicht oder nicht rechtzeitig zur Veröffentlichung eingereicht werden, kann gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 € gegen die GmbH verhängt werden.
Wo können Dritte die Bilanz einer GmbH einsehen?
Gläubiger/innen, Geschäftspartner/innen, Investorinnen und Investoren oder interessierte Dritte können die Bilanz einer GmbH an zwei Stellen einsehen: im Unternehmensregister sowie im Bundesanzeiger.
Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform, um Unternehmensdaten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Veröffentlichungspflichtige Informationen – darunter auch die Jahresabschlüsse von GmbHs – können unter www.unternehmensregister.de schnell und einfach abgerufen werden.
Die zweite Anlaufstelle zum Einsehen von GmbH-Bilanzen ist der Bundesanzeiger. Als amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland wird er vom Bundesjustizministerium herausgegeben. Veröffentlichte Jahresabschlussunterlagen können unter www.bundesanzeiger.de eingesehen werden.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.