Eine GmbH gründen in Deutschland

  1. Einführung
  2. Was ist eine GmbH?
  3. Was sind die Voraussetzungen, um eine GmbH zu gründen?
    1. Eine GmbH gründen ohne deutschen Wohnsitz – geht das?
  4. Wie gründet man eine GmbH Schritt für Schritt?
    1. Was ist eine „GmbH in Gründung“?
  5. Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?
  6. Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?
  7. Kann man eine GmbH auch allein gründen?
  8. GmbH gründen ohne Kapital – geht das?
    1. Die UG – haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH”)
    2. Die GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
    3. Sonderformen der GmbH

Die Möglichkeit der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) existiert in Deutschland bereits seit 1892. Bei dieser Unternehmensform haften die Gesellschafter/innen nicht mit ihrem Privatvermögen, was einen Grund für die große Beliebtheit der GmbH in Deutschland darstellt. Seit 2023 ist die GmbH die häufigste Rechtsform bei eingetragenen Unternehmen in Deutschland. 79 Prozent aller Firmen im Handelsregister sind eine GmbH. In diesem Artikel erfahren Sie, wer eine GmbH gründen kann, wie die Gründung Schritt für Schritt aussieht und wie hoch die Kosten einer Gründung sind.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine GmbH?
  • Was sind die Voraussetzungen, um eine GmbH zu gründen?
  • Wie gründet man eine GmbH Schritt für Schritt?
  • Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?
  • Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?
  • Kann man eine GmbH auch allein gründen?
  • GmbH gründen ohne Kapital – geht das?

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Eine klassische GmbH besteht meistens aus mehreren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern, die zusammen ein Unternehmen gründen. Dazu wird ein Mindeststammkapital von 25.000 € benötigt.

Für viele Unternehmer/innen ist die GmbH als Rechtsform vor allem deshalb attraktiv, weil die Gesellschafter/innen einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften. Die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ impliziert diese Tatsache bereits. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wie der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bietet die GmbH deshalb ein höheres Maß an Sicherheit – das macht sie für Unternehmer/innen in Deutschland so interessant. Darüber hinaus vermittelt die Rechtsform der GmbH ein höheres Maß an Seriosität und Vertrauen bei der Kundschaft sowie bei Geschäftspartnerinnen und -partnern.

Was sind die Voraussetzungen, um eine GmbH zu gründen?

Jede natürliche, geschäftsfähige Person kann eine GmbH gründen. Auch juristische Personen, zum Beispiel Vereine oder Stiftungen, können eine GmbH gründen. Die Zahl der Gründungsmitglieder ist bei der Gründung einer GmbH nicht festgelegt. Sogar eine Ein-Personen-GmbH ist möglich. Die rechtliche Grundlage für die Gründung einer GmbH bildet in Deutschland das GmbH-Gesetz (GmbHG).

Eine entscheidende Voraussetzung zur Gründung einer GmbH ist das Einbringen des Mindeststammkapitals von 25.000 € – entweder in bar, als Sachleistung, Immobilien oder aus Forderungen. Bei Sacheinlagen müssen sämtliche Sachwerte im Gesellschaftsvertrag beschrieben und geschätzt werden. Dazu muss ein Sachgründerbericht angefertigt werden. Darüber hinaus sind bei der Gründung einer GmbH die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages durch ein Notariat und der Eintrag ins Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben.

Eine GmbH gründen ohne deutschen Wohnsitz – geht das?

Der Wohnsitz einer GmbH-Gründerin bzw. eines GmbH-Gründers muss nicht in Deutschland liegen, lediglich der Satzungssitz und die Geschäftsadresse müssen in Deutschland sein.

Wie gründet man eine GmbH Schritt für Schritt?

Bevor man die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt angeht, sollte man einige Vorbereitungen treffen: In der Vorbereitungsphase ist es wichtig, einen Firmennamen und die Gesellschafterstruktur festzulegen. Außerdem sollte man prüfen, ob die gewünschte GmbH genehmigungspflichtig ist. Für einige Branchen gibt es spezielle Anforderungen – so sind beispielsweise Apotheken, Altersheime, Steuerberatungen oder auch Fahrschulen als GmbH genehmigungspflichtig. In der Gewerbeordnung sind die betreffenden Unternehmen aufgelistet – auch die Handwerkskammer gibt darüber Auskunft.

Sind diese Punkte geklärt, kann die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt erfolgen. Die Vorgehensweise bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland durch das GmbH-Gesetz klar geregelt. Es ist empfehlenswert, sich an die folgende Checkliste zu halten, wenn man beschlossen hat, eine GmbH zu gründen:

  • Bestimmen der Gesellschaftsanteile
  • Höhe des Stammkapitals festlegen
  • Gesellschafter/innen und Geschäftsführer/innen bestimmen
  • Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags – per Mustervertrag oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltsbüros
  • Notariatstermin vereinbaren und Gesellschaftsvertrag sowie Satzung beurkunden lassen – das Notariat beantragt dann eine „GmbH in Gründung“
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
  • Eintrag ins Handelsregister durch das Notariat – die GmbH ist nun rechtskräftig
  • Eintrag ins Transparenzregister innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Handelsregister-Auszugs
  • Anmeldung der neugegründeten GmbH beim Gewerbeamt und Finanzamt

Was ist eine „GmbH in Gründung“?

Im Rahmen der Gründung ist eine GmbH erst dann rechtskräftig, wenn sie ins Handelsregister eingetragen worden ist. Vor diesem Zeitpunkt – zum Beispiel nach der notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags – hat die GmbH den offiziellen Status „GmbH i. G.“. Eine GmbH in Gründung ist teilweise bereits rechtsfähig und insolvenzfähig. Die Haftung der Gesellschaft ist noch nicht begrenzt – die Gesellschafter/innen haften noch mit ihrem Privatvermögen.

Wichtig ist, dass die GmbH in Gründung im Geschäftsverkehr nach außen hin kenntlich gemacht wird. Der Firmenname muss den Zusatz „GmbH i. G.“ bekommen. Der Vorteil für Gesellschafter/innen liegt darin, dass sie schon zu diesem Zeitpunkt als GmbH in Gründung mit ihrem Business loslegen können.

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?

Es ist entscheidend, alle Formalitäten bei der Gründung einer GmbH zu berücksichtigen und keinen Schritt bis zur Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt auszulassen. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgeschlossen und die GmbH ist rechtskräftig und handlungsfähig. Der Gründungsprozess insgesamt kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Das gilt es bei der Gründung zu bedenken.

Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?

Neben dem Stammkapital von mindestens 25.000 € fallen bei der Gründung einer GmbH noch weitere Kosten an – den größten Kostenfaktor stellen dabei die Notariatskosten dar:

  • Notariatskosten von ca. 800 € – die Höhe richtet sich vor allem nach dem Gegenstandswert der Gesellschaft und der Zahl der Gesellschafter/innen
  • Handelsregistereintrag – ca. 150 € mit Bareinlagen und ca. 240 € mit Sacheinlagen
  • Kosten für die Gewerbeanmeldung – zwischen 20 und 60 €
  • Diverse Mitgliedsgebühren für IHK, HWK etc.

Für die Gründung einer GmbH muss man in der Regel auch Beratungskosten (Rechtsanwaltsbüro und Steuerberatung) mit einkalkulieren, die je nach Aufwand der Beratung sehr unterschiedlich ausfallen können. Man kann deshalb nicht konkret beziffern, welche Gesamtkosten bei der Existenzgründung durch eine GmbH entstehen.

Kann man eine GmbH auch allein gründen?

Es heißt zwar „Gesellschaft“ mit beschränkter Haftung, dennoch muss man eine GmbH nicht notwendigerweise mit anderen Personen zusammen gründen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Ein-Personen-GmbH. Die Geschäftsführung ist dann gleichzeitig alleinige Gesellschafterin bzw. alleiniger Gesellschafter. Allerdings benötigt man auch als Einzelperson in einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 € zur Gründung.

GmbH gründen ohne Kapital – geht das?

Das hohe Stammkapital zur GmbH-Gründung stellt für viele Unternehmer/innen eine große Hürde im Rahmen der Existenzgründung dar. Aber es gibt auch günstigere Alternativen zu einer klassischen GmbH, die vor allem für Unternehmensgründer/innen in Frage kommen, die das Stammkapital von 25.000 € nicht aufbringen können:

Die UG – haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH”)

Unternehmensgründerinnen und -gründern steht die Möglichkeit offen, eine sogenannte „Mini-GmbH“ zu gründen. Dabei handelt es sich um [eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)](https://stripe.com/resources/more/limited-liability-ug-germany, für die bis auf einen Punkt dieselben Anforderungen gelten wie für eine GmbH. Der Unterschied liegt darin, dass für die Gründung einer UG, also einer Mini-GmbH, tatsächlich nur ein Euro Stammkapital benötigt wird. Dafür ist die Geschäftsführung allerdings verpflichtet, so lange 25 % der Gewinne ins Stammkapital abzuführen, bis die üblichen 25.000 € erreicht sind. Es empfiehlt sich bei einer UG deshalb, von vornherein mit mehr als einem Euro Stammkapital zu starten.

Gründer/innen, die diesen günstigeren Weg einer Unternehmensgründung einschlagen, können später immer noch die UG in eine GmbH umwandeln, sobald das Stammkapital von 25.000 € zur Verfügung steht.

Die GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, während die GbR eine Personengesellschaft ist, die entsteht, sobald sich zwei oder mehr Personen mit gemeinsamen Geschäftszielen zusammenschließen. Auch für die GbR ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert, auch wenn dieser nicht verpflichtend ist. Die Gründung einer GbR ist gegenüber einer GmbH nicht so aufwändig, es werden keine Gerichts- oder Notariatskosten fällig, ein Stammkapital ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Außerdem ist die GbR steuerlich weniger komplex als eine GmbH. Eine GbR ist zwar in der Gründung kostengünstiger – allerdings gilt für die Gesellschafter/innen die persönliche Haftung.

Auch hier gibt es die Möglichkeit, mit einer GbR „klein anzufangen“ und später – mit mehr Erfahrung als Unternehmer/in – die GbR in eine GmbH umzuwandeln.

Sonderformen der GmbH

Neben der Mini-GmbH gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Unternehmensgründung, die an die Rechtsform der GmbH angelehnt sind:

  • gGmbH: Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) muss mit ihrer Geschäftstätigkeit einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter/innen ausgeschüttet werden. Die gGmbH ist dafür von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.

  • GmbH & Co. KG: Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft“ ist eine Sonderform der KG. Bei Letzterer haften die Gesellschafter/innen persönlich, bei der GmbH & Co. KG nicht. Die Begrenzung des Haftungsrisikos stellt daher den wichtigsten Vorteil dieser Rechtsform dar.

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