Jedes in Spanien tätige Unternehmen muss seinen Verpflichtungen hinsichtlich der indirekten Steuern nachkommen, wie etwa der Umsatzsteuer (USt.) auf Waren und Dienstleistungen sowie der direkten Steuern. Direkte Steuern basieren in der Regel auf Unternehmensgewinnen und werden so genannt, weil Unternehmen diese Beträge direkt an die spanische Steuerbehörde (AEAT) zahlen.
Die beiden häufigsten direkten Steuern sind die Einkommensteuer (IRPF oder „Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“) für natürliche Personen und die Körperschaftsteuer (IS oder „Impuesto sobre Sociedades“) für Unternehmen.
Die meisten Unternehmen entscheiden sich dafür oder sind dazu verpflichtet, die Körperschaftssteuer in Raten unter Verwendung des Formulars 202 zu begleichen, während andere sie in einem Pauschalbetrag zahlen. In beiden Fällen müssen sie ihre jährliche Körperschaftsteuererklärung unter Verwendung des Formulars 200 einreichen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist das Formular 200 und wozu dient es?
- Wer muss das Formular 200 einreichen?
- Wer muss das Formular 200 nicht einreichen?
- Was ist die Frist für die Einreichung des Formulars 200?
- Kann das Formular 200 aufgeschoben werden?
- Wie reiche ich das Formular 200 ein?
Was ist das Formular 200 und wozu dient es?
Das Formular 200 (in Spanien als „Modelo 200“ bekannt) ist eine Steuererklärung, die Unternehmen einreichen müssen, um ihre jährlichen wirtschaftlichen Erträge an die AEAT zu melden und die Körperschaftsteuer auf alle Gewinne zu begleichen. Die Erklärung umfasst die detaillierte Auflistung von Einnahmen, Ausgaben und Abzügen, um den zu zahlenden Endbetrag zu ermitteln.
Unternehmen verwenden das Formular 200, um Körperschaftsteuerverpflichtungen zu begleichen, unabhängig davon, ob sie in Raten oder als Einmalzahlung gezahlt werden. Im ersten Fall ist der nach dem Einreichen dieses Formulars fällige Betrag viel niedriger, da das Unternehmen vierteljährliche Zahlungen an die AEAT geleistet hat.
Denken Sie außerdem daran, dass manchmal, ähnlich wie bei der Rückerstattung der USt., die Körperschaftsteuer zurückerstattet werden kann, wenn Sie zu viel gezahlt haben, und die AEAT die Differenz erstattet.
Wer muss das Formular 200 einreichen?
Um einen klaren Überblick zu geben, sind in der folgenden Tabelle die Unternehmen aufgeführt, die zur Einreichung des Formulars 200 verpflichtet sind, sowie Unternehmen, für die teilweise oder vollständige Befreiungen gelten:
Die Einreichung des Formulars 200 ist obligatorisch für Unternehmen und Steuerpflichtige mit Sitz in Spanien, die als steuerpflichtige Körperschaften gelten, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Hier ist die vollständige Liste:
- Gewerbliche Gesellschaften, d. h. juristische Personen, die in der Regel als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL oder „Sociedades limitadas“) oder Aktiengesellschaften (SA oder „Sociedades anónimas“) gegründet werden
- Öffentliche Unternehmen, unabhängig davon, ob sie vom Staat, einer autonomen Gemeinschaft, einer Provinz oder einer Kommune abhängig sind
- Fonds der folgenden Kategorien: Bankaktiva, Investitionsgarantien, Regulierung des Hypothekenmarktes, Venture Capital, Investmentfonds und Renten
- Joint Ventures
- Wirtschaftliche Interessengruppen
Wer muss das Formular 200 nicht einreichen?
Während die meisten juristischen Personen und Steuerzahler/innen das Formular 200 einreichen müssen, gibt es einige vollständige und teilweise Befreiungen.
Vollständige Befreiung
Vollständige Befreiungen bedeuten, dass ein Unternehmen auf das Ausfüllen des Formulars 200 verzichten kann, da keine Körperschaftsteuer zu zahlen ist. Dies gilt für:
- Den Staat, autonome Gemeinschaften (CC. AA.), und die Stadträte mit ihren autonomen Entitäten.
- Die Banco de España, den Einlagensicherungsfonds (REA und den Investitionsgarantiefonds (FOGAIN).
- Die Finanzverwaltung und Einrichtungen, die mit der Verwaltung der Sozialversicherung betraut sind.
- Das Spanische Institut (IdeE) und seine offiziellen königlichen Akademien. Ähnlich verhält es sich mit den Sprachinstitutionen der autonomen Gemeinschaften, die eine offizielle Amtssprache und ähnliche Zwecke haben wie die Königliche Spanische Akademie (RAE).
- Bestimmte staatliche Behörden, einige öffentliche Einrichtungen, darunter die spanische Rundfunk- und Fernsehanstalt (RTVE) und die spanische Datenschutzbehörde (AEPD sowie Einrichtungen, die in der neunten und zehnten Zusatzbestimmung des Gesetzes 6/1997 genannt sind.
Teilweise Befreiungen
Entitäten, die von der Körperschaftsteuer teilweise befreit sind, wie z. B. einige gemeinnützige Organisationen, Arbeitnehmergewerkschaften oder Genossenschaften, müssen das Formular 200 nicht einreichen, wenn Folgendes zutrifft:
- Ihre Gesamteinkünfte betragen höchstens 75.000 € pro Jahr
- Ihr Gewinn aus nicht befreiten Einkünften beträgt höchstens 2.000 € pro Jahr
- Alle nicht steuerbefreiten erzielten Einkünfte unterliegen der Steuer
Wann muss das Formular 200 eingereicht werden?
Wenn die vollständig oder teilweise Befreiung Ihren Fall nicht abdeckt, müssen Sie das Formular 200 innerhalb der angegebenen Fristen einreichen, die sich je nach Ende Ihrer Steuerperiode unterscheiden. In den meisten Fällen fällt die Steuerperiode zwar mit dem Kalenderjahr zusammen, aber das ist nicht immer der Fall. So variieren die Fristen je nach Steuerperiode:
- Wenn sie mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, beginnt die Frist für die Einreichung von Formular 200 am 1. Juli und endet am 25. Juli.
- Weicht sie vom Kalenderjahr ab, beträgt die Frist weiterhin 25 Kalendertage, beginnend 6 Monate nach Ende der Steuerperiode. Wenn Ihr Unternehmen das Geschäftsjahr beispielsweise am 31. Oktober 2024 abschließt, müssen Sie das Formular 200 zwischen dem 1. und 25. Mai 2025 einreichen.
Beachten Sie, dass Sie zwar unterschiedliche Start- und Enddaten für das Steuerjahr Ihres Unternehmens wählen können, die Einreichung jedoch einfacher ist, wenn Sie sie an das Kalenderjahr anpassen. Unabhängig davon muss Ihr Steuerjahr immer 12 Monate dauern.
Wenn ein Unternehmen aufgelöst wird, muss es sechs Monate nach Abschluss der Auflösung das Formular 202 einreichen.
Kann das Formular 200 aufgeschoben werden?
Nach dem Gesetz 58/2003 können Sie alle Steuerschulden aufschieben, und obwohl es einige Ausnahmen gibt, gehört die Körperschaftsteuer nicht dazu. Sie können die jährliche Begleichung dieser Steuer mit dem Formular 200 aufschieben, sofern die Forderung der Agencia Tributaria nicht aus dem Formular 202 resultiert. Mit anderen Worten, Sie können die Körperschaftsteuer aufschieben, wenn die Forderung aus Formular 200 und nicht aus den Ratenzahlungen von Formular 202 stammt.
Das Einreichen von Formular 200 mit einem Antrag auf Aufschub ist unkompliziert. Wenn Sie die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist leisten können, folgen Sie den Anweisungen in diesem AEAT-Video. Beachten Sie jedoch, dass bei Ratenzahlungen über das Formular 200 (im Gegensatz zu Ratenzahlungen, die mit dem Formular 202 bearbeitet werden) Verzugszinsen anfallen, die sich im Jahr 2024 auf 4,0625 % des ausstehenden Betrags belaufen.
How do I file Form 200?
The AEAT provides an online service developed explicitly for filing Form 200 electronically: it is as simple as accessing the Sociedades Web portal with your digital certificate or Cl@ve.
After logging in, the portal will guide you through the individual fields to be filled in step by step. Please note that after entering all the information about your company—including your Tax Identification Number (NIF), company name, CNAE (National Classification of Economic Activities) code, and the average number of employees your company has had during the tax period—you will see an “Apply” button that will automatically save all the data you have entered so far. Make sure that all the information is correct before clicking the button.
You can then import your company’s accounting data by attaching an XML file or entering the information manually.
While Form 200 can be a very data-intensive document, filling it in is generally straightforward, thanks to the specific website developed by the AEAT. If you need any additional information, check out the video instructions on AEAT’s official channel.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.