Die Körperschaftssteuer in Spanien („el impuesto de sociedades“ bzw. IS) ist eine Steuer, die von gewerblichen Unternehmen und juristischen Personen mit Sitz in Spanien erhoben wird. Die Steuervorschriften für diese Unternehmen legen eine Steuerbelastung fest, die je nach Hauptgeschäftstätigkeit variiert. Geschäftsinhaber/innen und Buchhalter/innen benötigen praxisbezogene und aktuelle Informationen, um ihren Steuerverbindlichkeiten effektiv nachzukommen. In unserem umfassenden Leitfaden zur Körperschaftssteuer in Spanien erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema: wie die Körperschaftssteuer in Spanien aussieht, wer eine Erklärung dafür einreichen muss und wann sie zu zahlen ist, wie sich der Zahlungsbetrag berechnet und welche Änderungen es in letzter Zeit gegeben hat.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Wer muss eine Erklärung der Körperschaftssteuer einreichen?
- Wann muss eine Erklärung der Körperschaftssteuer eingereicht werden?
- Körperschaftssteuersätze
- Wie wirkt sich die Körperschaftssteuer auf Unternehmen aus?
- Welche Neuerungen bei der Körperschaftssteuer gab es in den Jahren 2023/2024?
- Wie können steuerliche Vorgänge automatisiert werden?
Wer muss eine Erklärung der Körperschaftssteuer einreichen?
Folgende Arten von Unternehmen müssen in Spanien eine Körperschaftssteuererklärung abgeben:
- Gewerbliche Unternehmen (SL, SA, UTE)
- Personengesellschaften (z. B. Investmentfonds, Pensionsfonds und Unternehmensfonds)
- Agrargesellschaften und wirtschaftliche Interessengruppen (AIE)
- Vereine und Stiftungen (u. a. gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen)
Alle in Spanien registrierten Unternehmen müssen eine Körperschaftssteuererklärung abgeben. Dies schließt gewerbliche Unternehmen ein, die im letzten Steuerzeitraum keinen Gewinn erwirtschaftet haben oder die sich in einem Veräußerungs- oder Liquidationsverfahren befinden. Allerdings unterscheiden sich die steuerlichen Verpflichtungen für Unternehmen, da für einige Unternehmen abweichende Steuersätze und Abzüge gelten. Beispielsweise können Unternehmen, die in den Bereichen Entwicklung, technologische Innovation und Forschung tätig sind, in den Genuss von steuerlichen Anreizen kommen.
Ausgenommen von der Körperschaftssteuer sind lediglich die Autonomen Gemeinschaften Spaniens, Regierungsbehörden sowie lokale und staatliche Einrichtungen. Dazu gehören zum Beispiel die Bank von Spanien, Museen und Sozialversicherungsdienste.
Wann muss eine Erklärung der Körperschaftssteuer eingereicht werden?
Steuerpflichtige müssen am Ende jedes Steuerzeitraums eine separate Steuererklärung einreichen. Die Steuerzeiträume enden oft mit dem Kalenderjahr am 31. Dezember und umfassen nicht mehr als 12 Monate. In der Regel muss die jährliche Steuererklärung innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden. Wenn das Steuerjahr eines Unternehmens beispielsweise mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss das Unternehmen seine Steuererklärung bis zum 25. Juli abgeben. Die besondere Situation Ihres Unternehmens könnte jedoch dazu führen, dass der Steuerzeitraum nicht mit dem Ende des Kalenderjahres zusammenfällt.
Für das Ende des Steuerzeitraums gelten folgende Regeln:
- Schließung eines Unternehmens: Wenn das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird, muss die Steuererklärung innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf von sechs Monaten nach der Löschung eingereicht werden. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise seine Registrierung am 31. Januar löschen lässt, wäre die Steuererklärung in den ersten 25 Tagen des Monats August fällig.
- Verlagerung des Unternehmenssitzes von Spanien in ein anderes Land: Die Verlegung des Firmensitzes in ein anderes Land gilt als Abschluss des Steuerzeitraums, sodass eine Körperschaftssteuererklärung eingereicht werden muss.
- Änderung des Statuts oder des rechtlichen Rahmens: Eine Änderung des Statuts oder des rechtlichen Rahmens eines Unternehmens kann die Steuerpflicht des Unternehmens verändern. Eine solche Änderung erfordert daher einen Abschluss des Steuerzeitraums und eine separate Steuererklärung.
Wenn Sie sich näher über die Fristen für Steuerpflichtige informieren möchten, können Sie den Kalender der Steuerbehörde für 2024 herunterladen.
Körperschaftssteuersätze
Der Körperschaftssteuersatz (in Spanien bezeichnet als „cuota tributaria“, der Steuersatz) beträgt 25 %. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, AEAT) verwendet den Begriff „sujeto pasivo“ (steuerpflichtige Person), um zu definieren, wer Steuern zahlen oder erklären muss. Zum Schätzen der Steuern müssen Sie den Prozentsatz ermitteln, der für Ihre Gruppe von Steuerpflichtigen gilt.
Im Folgenden finden Sie die Prozentsätze für verschiedene Gruppen von Steuerpflichtigen:
- Für Unternehmen oder Steuerpflichtige, deren steuerliche Vergünstigungen bzw. positive Steuerbasis 1 Million € nicht übersteigt, gilt ein ermäßigter Satz von 23 %.
- Für neu gegründete Unternehmen kann im ersten Steuerzeitraum eine reduzierte Steuerschuld von 15 % gelten.
- Für fiskalisch geschützte Genossenschaften gilt ein Steuersatz von 20 %.
- Für gemeinnützige Organisationen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 %.
- Für Unternehmen in der Kanarischen Sonderzone (Zona Especial Canaria, ZEC) gilt ein Steuersatz von nur 4 %.
- Investment- und Ausgleichsfonds zahlen 1 %.
- Pensionsfonds zahlen 0 %.
Auf der Website der Steuerbehörde finden Sie eine vollständige Liste der Steuerpflichten für jede Art von Rechtsträger.
Wie wirkt sich die Körperschaftssteuer auf Unternehmen aus?
Jede wesentliche Unternehmensänderung wirkt sich auf die von der Steuerbehörde vorgenommene Einstufung aus (beispielsweise kann die AEAT ein Unternehmen als „neu gegründet“, „Genossenschaft“ oder „gemeinnützig“ einstufen bzw. nicht mehr als solches betrachten – je nachdem, wie sich die Struktur des Unternehmens ändert). Aus diesem Grund muss ein Steuerzeitraum immer dann abgeschlossen werden, wenn sich die steuerlichen Verhältnisse des Unternehmens ändern. Dies kann u. a. der Fall sein, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens ändert, wenn der Firmensitz in ein anderes Land verlegt oder das Unternehmen geschlossen wird.
Ein Vorteil besteht darin, dass Unternehmen ihre Ausgaben absetzen können, um ihre Steuerbasis zu senken. Die Steuerbasis ist der Steuervorteil, den das Unternehmen im vorangegangenen Steuerzeitraum oder Kalenderjahr verbucht hat. Zu den häufigsten abzugsfähigen Ausgaben gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion und der Lieferung von Produkten, der Pflege des Geschäfts oder der Website, der Personalausstattung und dem Marketing.
Es ist zu beachten, dass Unternehmen, die ihren Steuerverbindlichkeiten nicht nachkommen, mit Bußgeldern oder Strafen belegt werden können. Diese ungeplanten Ausgaben können sich auf die aktuelle Situation des Unternehmens und sein zukünftiges Wachstum auswirken. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, dass Sie sich über die Steuer- und Rechnungslegungsprozesse Ihres Unternehmens sowie über die aktuell geltenden Vorschriften im Klaren sind und jährlich eine Steuererklärung einreichen. Heute stehen Tools für die Automatisierung verschiedener dieser Prozesse zur Verfügung, die Ihnen bei der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften helfen.
Welche Neuerungen bei der Körperschaftssteuer gibt es?
Die wichtigste Änderung hinsichtlich der Körperschaftssteuer war im Jahr 2023 der oben erwähnte verringerte Steuersatz für Inhaber/innen kleiner Unternehmen: Der allgemeine Steuersatz (d. h. für Unternehmen mit einer Steuerbasis von weniger als 1 Million €) wurde von 25 % auf 23 % gesenkt. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für kleine Unternehmen und könnte dazu beitragen, ihr Wachstum anzukurbeln.
Eine weitere Änderung des Körperschaftssteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS) betrifft Investitionen in neue Elektrofahrzeuge. Unternehmen können die Anschaffung neuer Elektrofahrzeuge jetzt doppelt so schnell abschreiben wie üblich.
Und schließlich beträgt die zu zahlende Mindeststeuer für neu gegründete Unternehmen, die mit 15 % besteuert werden, 10 % der Steuerbasis. Die zu zahlende Steuer ist die Steuerschuld, die sämtliche Verpflichtungen des Steuerzahlers einschließt, wie z. B. Vorauszahlungen, Einbehalte und Steuerabschlagszahlungen. Die folgenden Rechtsträger zahlen die Mindeststeuer nicht:
- Gemeinnützige Organisationen, für diese gilt ein Steuersatz von 10 %
- Investmentfonds, diese zahlen 1 %
- Pensionsfonds, diese zahlen 0 %
- Immobilienfonds (Sociedades Anónimas Cotizadas de Inversión Inmobiliaria, SOCIMIs)
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.