Ein steuerpflichtiges Unternehmen ist verpflichtet, eine Verbrauchssteuer zu zahlen. Der Umsatz ist die wichtigste Voraussetzung, um ein steuerpflichtiges Unternehmen zu sein. Steuerbefreite Unternehmen können sich jedoch freiwillig dafür entscheiden, steuerpflichtig zu werden. Wenn ein steuerpflichtiges Unternehmen die Verbrauchssteuer entrichtet, zahlt es den Steuerbetrag, der von dem Steuerbetrag abgezogen wird, der auf Einkäufe erhoben wird.
Dieser Artikel vermittelt Grundwissen über steuerpflichtige Unternehmen und erläutert die Bedingungen für steuerpflichtige Unternehmen und Transaktionen, die der Besteuerung unterliegen. Außerdem werden wir die relevanten Punkte im Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer erläutern, den steuerbefreite Unternehmen einreichen, wenn sie freiwillig steuerpflichtig werden.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist ein steuerpflichtiges Unternehmen im Hinblick auf die Verbrauchssteuer?
- Was sind die Voraussetzungen für ein steuerpflichtiges Unternehmen?
- Was ist eine steuerpflichtige Transaktion im Hinblick auf die Verbrauchssteuer?
- Verbrauchssteuererklärungen und -zahlungen
- Hinweise zum Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer
Was ist ein steuerpflichtiges Unternehmen im Hinblick auf die Verbrauchssteuer?
Ein im Hinblick auf Verbrauchssteuer steuerpflichtiges Unternehmen ist für die Verbrauchssteuer verantwortlich, eine Steuer auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen, die von Kundinnen und Kunden bezahlt wird.
Die Kundinnen und Kunden zahlen die Verbrauchssteuer jedoch nicht direkt an den Staat. Vielmehr zahlen sie sie zusätzlich zum Preis der gekauften Waren an das Unternehmen. Das Unternehmen, das die Verbrauchssteuer erhält, zahlt dann die Differenz an das zuständige Finanzamt, nachdem es den Betrag der Verbrauchssteuerbelastung abgezogen hat, den es an die Bezugsquelle gezahlt hat (dieser Abzug ist die Erwerbssteuergutschrift).
Die Verbrauchssteuer liegt also in der Verantwortung des Kunden/der Kundin, nicht des Unternehmens, und das Unternehmen zahlt sie indirekt im Namen des Kunden/der Kundin.
Steuerbefreite Unternehmen zahlen hingegen keine Verbrauchssteuer.
Bisher konnten Kundinnen und Kunden nicht erkennen, ob ein Geschäft, das Waren oder Dienstleistungen verkauft, steuerpflichtig oder steuerbefreit war. Um jedoch die Anforderungen einer Rechnung oder einfachen Rechnung gemäß der Definition in Rechnungsberichterstattung zu erfüllen, müssen Unternehmen nun auch Belege mit einer Registrierungsnummer des qualifizierten Rechnungssystems versehen, sodass auch normale Kundinnen und Kunden mehr Möglichkeiten haben, solche Dokumente einzusehen, und anhand der Registrierungsnummer festgestellt werden kann, ob ein Unternehmen steuerpflichtig ist oder nicht. Beachten Sie, dass nur steuerpflichtige Unternehmen (qualifizierte Rechnungssteller, die unter dem Rechnungssystem registriert sind, qualifizierte Rechnungen ausstellen können.
Was sind die Voraussetzungen für ein steuerpflichtiges Unternehmen?
Ein Unternehmen muss verschiedene Bedingungen erfüllen, um steuerpflichtig zu sein. Wenn ein Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllt, ist es steuerpflichtig und muss Verbrauchssteuer zahlen:
Die steuerpflichtigen Umsätze der letzten zwei Jahre (bzw. der letzten beiden Geschäftsjahre) überstiegen 10 Millionen ¥.
Um festzustellen, ob ein Unternehmen steuerpflichtig oder steuerbefreit ist, ist der entscheidende Punkt, ob seine steuerpflichtigen Verkäufe für die letzten zwei Jahre für ein Einzelunternehmen oder für eine Kapitalgesellschaft 10 Millionen ¥ für die letzten beiden Steuerjahre übersteigen. Dadurch wird das Unternehmen im Folgejahr (bzw. im folgenden Steuerjahr bei Kapitalgesellschaften) steuerpflichtig.
Beispiel: Steuerbefreite Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen, mit steuerpflichtigen Umsätzen von 8 Millionen ¥ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und 11 Millionen ¥ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sind im Jahr 2025 steuerbefreit, werden aber im Jahr 2026 steuerpflichtig.
Steuerpflichtiger Umsatz im ersten Halbjahr des Vorjahres überstieg 10 Millionen ¥ (Einzelunternehmen)
Wenn die steuerpflichtigen Verkäufe oder gezahlten Löhne eines Einzelunternehmers in der ersten Hälfte eines bestimmten Zeitraums (1. Januar bis 30. Juni) 10 Millionen ¥ übersteigen, wird der/die Inhaber/in im folgenden Jahr steuerpflichtig. Unternehmen, die diese Bedingungen erfüllen, sind unabhängig von ihren steuerpflichtigen Umsätzen in den beiden Vorjahren wie beschrieben verbrauchsteuerpflichtig. Doch selbst wenn die steuerpflichtigen Verkäufe im angegebenen Zeitraum 10 Millionen ¥ überschreiten und der Gesamtbetrag der Gehälter und sonstigen Zahlungen 10 Millionen ¥ nicht übersteigt, ist das Unternehmen basierend auf der Höhe der Gehälter und sonstigen Zahlungen steuerbefreit.
Der steuerpflichtige Umsatz für die ersten sechs Monate des vorangegangenen Geschäftsjahres überstieg 10 Millionen ¥ (Unternehmen)
Ein Unternehmen wird steuerpflichtig, wenn seine steuerpflichtigen Verkäufe, Gehälter usw., die in den ersten sechs Monaten des vorangegangenen Steuerjahres gezahlt wurden, 10 Millionen ¥ übersteigen. Beachten Sie, dass in diesem Fall, wie auch bei der Bedingung des Einzelunternehmens, das Unternehmen unabhängig von seinen steuerpflichtigen Umsätzen in den letzten beiden Steuerjahren steuerpflichtig wird.
Wie bei Einzelunternehmen gilt auch hier, dass ein Unternehmen, selbst wenn die steuerpflichtigen Umsätze in einem bestimmten Zeitraum 10 Millionen ¥ übersteigen, aufgrund der Höhe des Gehalts und anderer Zahlungen steuerbefreit ist, wenn die Gesamtsumme des Gehalts und anderer Zahlungen nie 10 Millionen ¥ übersteigt.
Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen in Bezug auf die Höhe der während eines bestimmten Zeitraums gezahlten Verkäufe und Gehälter usw. gelten auch die folgenden Fälle als steuerpflichtige Unternehmen:
Neu gegründete Unternehmen mit einem Kapital von 10 Millionen ¥ oder mehr
Grundsätzlich ist ein neu gegründetes Unternehmen mit einem Kapital von weniger als 10 Millionen ¥ im ersten und zweiten Geschäftsjahr steuerbefreit. Übersteigt das Kapital jedoch 10 Millionen ¥ oder mehr, wird es ab dem ersten Geschäftsjahr nach der Gründung steuerpflichtig. Andererseits ist ein Einzelunternehmen, das kein Kapital hat, in den ersten zwei Jahren nach der Eröffnung von der Steuer befreit, da es keine Verkaufserlöse hat, anhand derer geprüft werden könnte, ob es zum Zeitpunkt der Eröffnung steuerpflichtig ist.
Spezifizierte neu gegründete Unternehmen
Bei den genannten neu gegründeten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen die Muttergesellschaft, verbundene Unternehmen oder Einzelpersonen mehr als 50 % der Unternehmensanteile besitzen und der steuerpflichtige Umsatz der Eigentümer 500 Millionen ¥ übersteigt. In diesem Fall ist das neu gegründete Unternehmen, auch wenn das Kapital weniger als 10 Millionen ¥ beträgt, ab dem ersten Jahr seiner Gründung ein steuerpflichtiges Unternehmen und kommt nicht für eine Steuerbefreiung in Frage.
Unternehmen reichen den Steuerbericht zur Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer beim Finanzamt ein
Auch Unternehmen, die unter die Kategorie der steuerbefreiten Unternehmen fallen, können durch freiwillige Abgabe eines Steuerberichts zur Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer zu einem steuerpflichtigen Unternehmen werden. Weitere Informationen zur Einreichungsfrist finden Sie unter „Hinweise zum Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer“.
Ein steuerbefreites Unternehmen muss den Steuerbericht zur Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer einreichen, wenn es freiwillig zu einem steuerpflichtigen Unternehmer wird. Daher sind steuerbefreite Unternehmen nicht verpflichtet, Verbrauchssteuern zu zahlen, und können steuerbefreit bleiben.
Als qualifiziertes Unternehmen für die Rechnungsstellung im Rahmen des Rechnungssystems registriert
Neben dem Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer gibt es auch Fälle, in denen kleine Unternehmen, wie z. B. Einzelunternehmen, für Zwecke der Verbrauchssteuer steuerpflichtig werden.
Wenn Sie sich als qualifiziertes Rechnungsunternehmen registrieren, werden Sie ein steuerpflichtiges Unternehmen, auch wenn Sie die Bedingungen für ein steuerpflichtiges Unternehmen nicht erfüllen, d. h. ein Einzelunternehmen mit einem Umsatz von höchstens 10 Millionen ¥. Um zu vermeiden, dass Sie ohne es zu merken zu einem steuerpflichtigen Unternehmen werden, sollten Sie sich daher mit dem Rechnungssystem vertraut machen und die Größe Ihres Unternehmens sowie Ihren Gewinn/Verlust berücksichtigen, bevor Sie entscheiden, ob Sie ein qualifizierter Rechnungssteller werden möchten.
Wenn Sie ein qualifiziertes Rechnungsunternehmen werden, um die Anforderungen des Rechnungssystems zu erfüllen, sollten Sie die Einführung eines Systems in Betracht ziehen, mit dem Sie Dokumente, die die Anforderungen für eine qualifizierte Rechnung erfüllen, in einem einzigen System ausstellen, speichern und verwalten können. Stripe Invoicing kann rechnungsbezogene Anforderungen bewältigen und Rechnungen in Übereinstimmung mit dem Rechnungssystem erstellen und hilft bei der Feinabstimmung der Back-Office-Abläufe. Stripe Tax verfügt über eine automatische Verbrauchssteuerberechnung, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können, und automatisiert die Steuerverarbeitung für alle elektronischen Transaktionen, was einen reibungslosen und effizienten Betrieb ermöglicht.
Was ist eine steuerpflichtige Transaktion im Hinblick auf die Verbrauchssteuer?
Eine steuerpflichtige Transaktion ist eine Transaktion, die der Verbrauchssteuer unterliegt. Eine Transaktion ist steuerpflichtig, wenn sie alle folgenden Anforderungen erfüllt:
In Japan durchgeführte Transaktionen: Die Verbrauchssteuer gilt für Transaktionen, die in Japan durchgeführt werden. Daher gilt die japanische Verbrauchssteuer nicht für Transaktionen, die in den USA oder Europa durchgeführt werden. Zum Beispiel ist die „Übertragung oder Ausleihe von Vermögenswerten“ eine inländische Transaktion, wenn sich die Vermögenswerte in Japan befinden. Gleiches gilt für die „Erbringung von Dienstleistungen“ in Japan.
Transaktionen, die von einem Unternehmen als Unternehmen getätigt werden: Unter „Unternehmen“ sind Einzelunternehmen und Gesellschaften zu verstehen, und „als Unternehmen“ bedeutet wiederholte, kontinuierliche und unabhängige Durchführung von Transaktionen. Zum Beispiel unterliegt der Verkauf eines privaten Autos, eines Hauses usw. nicht der Verbrauchssteuer, wenn er nicht als Unternehmen, sondern ausschließlich als Privatperson erfolgt.
Transaktionen gegen Entgelt: „Transaktionen gegen Entgelt“ umfasst den Erhalt von Zahlungen für den Verkauf von Waren, die Miete eines Büros und den Erhalt von Miete usw. Daher wird Ihnen keine Umsatzsteuer auf Spenden, Zuschüsse oder Dienstleistungen berechnet, die Sie kostenlos erhalten haben.
Transaktionen, die eine Übertragung von Vermögenswerten, eine Ausleihung von Vermögenswerten oder die Bereitstellung von Dienstleistungen (Services) darstellen: Wie in „Vermögensübertragung usw.“ der nationalen Steuerbehörde (National Tax Agency, NTA) erwähnt, stehen diese Transaktionen mit den oben genannten „Transaktionen gegen Entgelt“ in Zusammenhang stehen und Sie sie als Unternehmen gegen eine Gebühr durchführen (z. B. Verkauf von Waren, Verleih von Vermögenswerten an andere und Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage von Fachwissen oder Kompetenz, wie z. B. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte).
Bitte beachten Sie, dass keine Verbrauchssteuer anfällt, wenn ein Unternehmen eine dieser Anforderungen nicht erfüllt.
Referenzmaterialien: NTA-Artikel „Welche Transaktionen sind abgedeckt?“ und „Steuerpflichtig“
Verbrauchssteuererklärungen und -zahlungen
Unternehmen und Einzelunternehmer/innen reichen ihre Steuererklärungen bei dem Finanzamt ein, das für den Ort der Steuerzahlung zuständig ist.
Was die Zahlung betrifft, so ist es wichtig, dass Sie die entsprechende Zahlung selbst vornehmen, da das Finanzamt Ihnen nach Abgabe Ihrer Steuererklärung keinen Einzahlungsschein zusendet.
Bei Unternehmen müssen Sie die Verbrauchssteuererklärungen und -zahlungen innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag nach dem Ende des Geschäftsjahres (dem letzten Tag des Geschäftsmonats) einreichen. Wenn das Steuerjahr beispielsweise am 1. April beginnt und am 31. März eines jeden Jahres endet, ist das Fälligkeitsdatum für die Zahlung der 31. Mai.
Die Abgabefrist für Einzelunternehmer endet am 31. März des Folgejahres (oder am darauffolgenden Montag, wenn dieser auf einen Samstag oder Sonntag fällt). Beachten Sie jedoch, dass dieses Datum nicht mit der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung (15. März) identisch ist.
Sie können Steuererklärungen beim Finanzamt, per Post oder per E-Tax abgeben. Sie können die Zahlung beim Finanzamt oder auf anderem Wege vornehmen, z. B. per Kreditkarte oder in einem Supermarkt. Weitere Informationen finden Sie unter „Zahlungsmodalitäten für nationale Steuern.“
Hinweise zum Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer
Wie bereits erläutert, hängt die Frage, ob ein Unternehmen steuerpflichtig ist oder nicht, von Bedingungen wie steuerpflichtigen Verkäufen ab. Wenn ein befreites Unternehmen, das die Voraussetzungen für die Steuerpflicht nicht erfüllt, steuerpflichtig wird, nehmen Sie die Änderung vor, indem Sie einen Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer einreichen.
Folgende Punkte sollten steuerbefreite Unternehmen wissen, bevor sie eine Meldung einreichen:
Wann muss ein Steuerbericht zur Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer eingereicht werden?
Gemäß der Seite „Steuerbericht zur Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer“ der NTA müssen Unternehmen bis zum Tag vor dem ersten Tag des Steuerzeitraums (dem letzten Tag des Geschäftsjahres), für den sie die Änderung vornehmen möchten, einen Steuerbericht für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer einreichen.
Wenn eine Kapitalgesellschaft beispielsweise ein Steuerjahr vom 1. April bis zum 31. März hat und ab dem nächsten Steuerjahr steuerpflichtig wird, ist die Frist für die Einreichung eines Steuerberichts für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer der 31. März des laufenden Steuerjahres. Bei Einzelunternehmern muss die Anzeige bis zum 31. Dezember des Jahres vor dem Jahr, in dem sie steuerpflichtig werden, eingereicht werden.
Wie kann ich nach dem Wahlverfahren, bei dem ich zum steuerpflichtigen Unternehmen wurde, wieder zu einem steuerbefreiten Unternehmen werden?
Befolgen Sie in einem solchen Fall das Verfahren Steuermeldung wegen Nichteignung für die Wahl des/der Steuerpflichtigen für die Verbrauchssteuer. Beachten Sie, dass es nach der Auswahl eines steuerpflichtigen Unternehmens für zwei Jahre ab dem ersten Tag des Besteuerungszeitraums nicht möglich ist, zu einem steuerbefreiten Unternehmen zu wechseln.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.