Leitfaden für ermäßigte Umsatzsteuersätze in Frankreich

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  1. Einführung
  2. Was ist Umsatzsteuer?
  3. Wie hoch sind die ermäßigten Umsatzsteuersätze?
  4. Wann werden 10 % Umsatzsteuer berechnet?
  5. Wann werden 5,5 % Umsatzsteuer berechnet?
  6. Warum gibt es ermäßigte Umsatzsteuersätze?
  7. Umsatzsteuer auf Renovierungsarbeiten: Ein Sonderfall
    1. Kriterien für Räumlichkeiten
    2. Qualifizierte Renovierungen
    3. Obligatorische Verfahren
    4. Woher weiß man, ob die Umsatzsteuer 10 % oder 20 % beträgt?

Die französische Umsatzsteuer fällt auf fast alle verkauften Produkte und Dienstleistungen an. Derzeit gibt es mehrere Umsatzsteuersätze: den Normalsatz, ermäßigte Sätze und einen Sondersatz. Wie hoch ist aber der Umsatzsteuersatz für Renovierungen? Wie hoch sind die ermäßigten Sätze? Woher weiß man, ob die Umsatzsteuer 10 % oder 20 % beträgt? In diesem Artikel werden die Einzelheiten der ermäßigten Steuersätze untersucht, von denen einer auf 10 % und der andere auf 5,5 % festgesetzt wurde. Hier finden Sie auch Details zur geltenden Umsatzsteuer auf Renovierungsarbeiten.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist Umsatzsteuer?
  • Wie hoch sind die ermäßigten Umsatzsteuersätze?
  • Wann werden 10 % Umsatzsteuer berechnet?
  • Wann werden 5,5 % Umsatzsteuer berechnet?
  • Warum gibt es ermäßigte Umsatzsteuersätze?
  • Umsatzsteuer auf Renovierungsarbeiten: Ein Sonderfall

Was ist Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die Kundinnen und Kunden zahlen, wenn sie bei einem Unternehmen einkaufen, das der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer im Auftrag des französischen Staates einzuziehen und zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Rechnung an die Kundschaft auszustellen.

Wie hoch sind die ermäßigten Umsatzsteuersätze?

Die Umsatzsteuersätze in Frankreich unterscheiden sich je nach den jeweiligen Waren oder Dienstleistungen. Derzeit gibt es vier Sätze: Der Normalsatz beträgt 20 %, der Zwischensatz 10 %, der ermäßigte Satz 5,5 % und der Sondersatz (oder besonders ermäßigte Satz) 2,1 %. Die ermäßigten Steuersätze sind daher auf 10 % und 5,5 % festgesetzt. Weitere Informationen zu den verschiedenen Umsatzsteuersätzen finden Sie in unserem verwandten Artikel.

Wann werden 10 % Umsatzsteuer berechnet?

Der Zwischensteuersatz von 10 % (auch als ermäßigter Satz bezeichnet) gilt hauptsächlich für Fertiggerichte, Restaurants, unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte und bestimmte Eigenheimrenovierungen.

Campingdienste, Brennholz und der Eintritt in Museen, Zoos, Messen, Ausstellungen, Fahrgeschäfte und historische Denkmäler unterliegen ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Gleiches gilt für den Privatunterricht, die Personenbeförderung und die Müllentsorgung.

Wann werden 5,5 % Umsatzsteuer berechnet?

Nicht zubereitete Lebensmittel, Benzin und Strom werden mit einem ermäßigten Satz von 5,5 % besteuert. Dieser Satz gilt auch für alle Damenhygieneprodukte, Geräte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sowie für Grundbedürfnisse und Not- oder Sozialwohnungen. Der Umsatzsteuersatz von 5,5 % gilt auch für Bücher, Schulverpflegung, bestimmte Live-Darbietungen und Filme sowie bestimmte Importe und Lieferungen von Kunstwerken.

Dieser ermäßigte Satz gilt insbesondere für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und anderer Aspekte des Wohneigentums.

Warum gibt es ermäßigte Umsatzsteuersätze?

Von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren die Kundinnen und Kunden, da sie bei größeren Anschaffungen sparen können. Die Umsatzsteuer auf Renovierungsarbeiten, insbesondere auf Projekte zur Energie- und Wärmeeffizienz, wurde gesenkt, um Hauseigentümer/innen zu ermutigen, in Verbesserungen zu investieren. Renovierungs- und Energieverbesserungsprojekte können kostspielig sein, sodass ermäßigte Steuersätze dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch diese Investitionen zu verringern.

Umsatzsteuer auf Renovierungsarbeiten: Ein Sonderfall

Renovierungsarbeiten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um für einen ermäßigte Umsatzsteuersatz in Frage zu kommen.

Kriterien für Räumlichkeiten

Um für den ermäßigten Umsatzsteuersatz in Frage zu kommen, müssen die Räumlichkeiten folgende Kriterien erfüllen: Sie dürfen ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sein, z. B. Einfamilienhaus, Wohnung, Gemeinschaftsunterkunft oder Personalwohnung. Innenhöfe, Garagen oder Terrassen, die mit Wohngebäuden verbunden sind, sind ebenfalls für den ermäßigten Satz berechtigt. Zudem müssen die Räumlichkeiten mehr als zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten fertiggestellt worden sein.

Qualifizierte Renovierungen

Im Allgemeinen werden Projekte, die auf die Verbesserung, Umgestaltung, Ausstattung oder Instandhaltung von Räumlichkeiten und die Lieferung bestimmter Geräte abzielen, mit dem Umsatzsteuersatz von 10 % in Rechnung gestellt.

Im Gegensatz dazu unterliegen Dienstleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz (häufig mit erneuerbaren oder leistungsstarken Lösungen) einem ermäßigten Satz von 5,5 %. Die vollständige Liste der Arbeiten, für die der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt finden Sie auf der Website der französischen Regierung.

Obligatorische Verfahren

Wenn der Gesamtwert der Arbeiten 300 € (einschließlich Steuern) übersteigt, müssen die Kundinnen und Kunden dem Lieferanten vor Beginn des Projekts eine Umsatzsteuerbescheinigung vorlegen. Die Umsatzsteuerbescheinigung bestätigt die Anwendung eines ermäßigten Satzes auf die angebotene Dienstleistung.

Für Isolierungs-, Sanitär-, Elektro-, Schornstein- und nichtstrukturelle Gerätearbeiten müssen Sie die vereinfachte Bescheinigung ausfüllen. Im Gegensatz dazu muss die Standardbescheinigung für Rohbauarbeiten wie Fundamente, Wände, Säulen, Böden, Fassaden usw. ausgefüllt werden.

Sie können Ihre Steuerkonformität optimieren, indem Sie ein fortschrittliches Tool wie Stripe Tax verwenden, das die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer und die Einreichung von USt.-Erklärungen über eine einzige Integration automatisiert.

Woher weiß man, ob die Umsatzsteuer 10 % oder 20 % beträgt?

Für Arbeiten, die über eine einfache Renovierung hinausgehen, wie Neubauten, Umbauten und Ergänzungen, gilt kein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Darüber hinaus gilt der Regelsatz von 20 % für die Reinigung und Pflege von Grünflächen sowie den Kauf von Haushaltsgeräten und Möbeln.

So ist der Umsatzsteuersatz von 10 % ausschließlich für einfache Renovierungsarbeiten an Räumlichkeiten reserviert, die die angegebenen Kriterien erfüllen (z. B. beträgt die Umsatzsteuer auf die Renovierung eines Einfamilienhauses 10 %).

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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