Zu zahlende Umsatzsteuer (USt.), Ausgangsumsatzsteuer, abzugsfähige Umsatzsteuer: Wo liegt der Unterschied und wie wird sie berechnet? Wir untersuchen nachfolgend die Besonderheiten der in Frankreich zu entrichtenden Mehrwertsteuer, d. h. des Gesamtbetrags, der dem französischen Staat über einen bestimmten Zeitraum geschuldet wird. Wenn Sie ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen besitzen, ist es sehr wichtig, die Verfahren zur Berechnung und Erklärung der Umsatzsteuer sowie die entsprechenden Buchhaltungsvorgänge zu beherrschen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die Mehrwertsteuer?
- Was ist die zu entrichtende Mehrwertsteuer?
- Worum besteht der Unterschied zwischen Ausgangsumsatzsteuer und zu entrichtender Mehrwertsteuer?
- Wie wird die zu zahlende Mehrwertsteuer berechnet?
- Wie wird die zu zahlende Mehrwertsteuer abgerechnet?
- Wie wird die zu zahlende Mehrwertsteuer erklärt?
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die MwSt. ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die ein Kunde/eine Kundin zahlt, wenn er/sie einen Kauf bei einem Unternehmen tätigt. Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen diese Steuer im Auftrag des Staates einziehen. Sie stellen zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Preis in Rechnung, der alle Steuern (toutes taxes comprises, TTC) enthält, und zahlen die Mehrwertsteuer gemäß ihrem Steuersystem an den Staat.
Was ist die zu zahlende Mehrwertsteuer?
Die zu entrichtende Mehrwertsteuer ist der Gesamtbetrag, den ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums an den französischen Staat zu entrichten hat. Sie wird auch als „fällige Mehrwertsteuer“ oder „zu zahlende Mehrwertsteuer“ bezeichnet.
Worin besteht der Unterschied zwischen Ausgangsumsatzsteuer und zu entrichtender Mehwertsteuer?
Die Ausgangsumsatzsteuer ist die Steuer, die das Unternehmen den Kundinnen und Kunden im Auftrag des Staates in Rechnung stellt. Die zu zahlende Mehrwertsteuer hingegen ist der Gesamtbetrag, den ein Unternehmen an den französischen Staat abführen muss, nachdem es die Mehrwertsteuer abgezogen hat, die auf Einkäufe im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit angefallen ist (auch „abzugsfähige Mehrwertsteuer“ genannt).
Wie wird die zu zahlende Mehrwertsteuer berechnet?
Am Ende jedes Abrechnungszeitraums müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen den an den Staat geschuldeten USt.-Betrag berechnen (in unserem Artikel zu diesem Thema erfahren Sie, wie Sie die MwSt. auf Verkäufe berechnen). Die Länge des Abrechnungszeitraums variiert je nach gewähltem Steuersystem. Sie kann für Unternehmen, die der normalen Regelung unterliegen, einen Monat oder ein Quartal umfassen, für Unternehmen unter der vereinfachten Regelung ein Jahr.
Um die zu zahlende Mehrwertsteuer zu berechnen, ziehen Sie die abzugsfähige Mehrwertsteuer von der Ausgangsumsatzsteuer für den Bezugszeitraum ab:

Wenn die Ausgangsumsatzsteuer die abzugsfähige Mehrwertsteuer übersteigt, zahlt das Unternehmen die Differenz an den Staat. Dieser Betrag wird als „zu entrichtende Mehrwertsteuer“ bezeichnet.
Übersteigt der abzugsfähige Mehrwertsteuerbetrag hingegen die Ausgangsumsatzsteuer, erhält das Unternehmen unter Umständen eine Ust.-Gutschrift vom Staat entweder als Erstattung oder zur Verrechnung. Unternehmen sollten bei der Berechnung nur die Mehrwertsteuer berücksichtigen, die für abzugsfähige Vorgänge anfällt (d. h. solche, die für die Geschäftstätigkeit zulässig und notwendig sind).
Das folgende Diagramm zeigt, wie Sie feststellen können, ob Sie Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Beispiel: Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung der zu entrichtenden Umsatzsteuer.
Im Oktober verkaufen Sie Ihre Dienstleistung zum Preis von 350 € zzgl. MwSt. insgesamt 13 Mal. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 20 % auf die Dienstleistung beläuft sich die auf die Verkäufe erhobene Mehrwertsteuer auf 910 €.
350 € x 0,20 x 13 = 910 € Ausgangsmehrwertsteuer
Außerdem erwerben Sie ein Touchscreen-Tablet für 160 € zzgl. MwSt., das mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 20 % belastet wird:
160 € x 0,20 = 32 € abzugsfähige MwSt.
Um die zu entrichtende Umsatzsteuer zu berechnen, ziehen Sie die abzugsfähige Umsatzsteuer von der Ausgangsumsatzsteuer ab:
910 € - 32 € = 878 € zu entrichtende MwSt.
Da die Ausgangsumsatzsteuer im laufenden Monat die abzugsfähige Umsatzsteuer übersteigt, müssen Sie für Oktober 878 € bezahlen. Sie erhalten also keine MwSt.-Gutschrift.
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Wie wird die zu entrichtende Umsatzsteuer in der Buchhaltung erfasst?
Das Konto für die zu entrichtende Mehrwertsteuer lautet 44551. Unternehmen können den dem Staat geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag dem Konto 44551 gutschreiben.
Wie wird die zu zahlende Mehrwertsteuer erklärt?
Die Häufigkeit der Erklärung und das entsprechende Formular variieren je nach Steuersystem des Unternehmens. Unternehmen, die unter die vereinfachte Mehrwertsteuerregelung fallen, müssen jährlich eine USt.-Erklärung unter Verwendung des Online-Cerfa-Formulars Nr. 3517-S-SD abgeben. Unternehmen, die der normalen Mehrwertsteuerregelung unterliegen, müssen eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärung unter Verwendung des Cerfa-Formulars Nr. 3310-CA3-SD oder Cerfa CA3 abgeben.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.