Wer Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen möchte, kann dies unkompliziert über einen Webshop tun – die technische Umsetzung ist mittlerweile schnell und einfach möglich. Die rechtssichere Absicherung eines Onlineshops können E-Commerce-Unternehmen in Deutschland ebenfalls unproblematisch meistern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Unternehmen den Bestell- und Kaufprozess in einem Onlineshop rechtssicher gestalten. Zudem erklären wir, wie AGB, Impressum und Datenschutzerklärung erstellt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Wie können Unternehmen den Bezahlvorgang in einem Onlineshop rechtssicher gestalten?
- Wie können AGB rechtssicher erstellt und in den Onlineshop eingebunden werden?
- Wie erstellt man ein rechtssicheres Impressum?
- Wie erstellt man eine rechtssichere Datenschutzerklärung?
- Welche Konsequenzen kann es mit sich bringen, wenn ein Onlineshop nicht rechtssicher ist?
Wie können Unternehmen den Bezahlvorgang in einem Onlineshop rechtssicher gestalten?
Wenn Kundinnen und Kunden in Onlineshops Käufe tätigen, schließen sie mit den Händlerinnen und Händlern einen rechtsgültigen Vertrag, einen sogenannten Fernabsatzvertrag. Dieser verpflichtet Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online verkaufen, sich an die Vorgaben der BGB-Informationspflicht-Verordnung zu halten. Zu den Vorgaben zählen unter anderem ein Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die leicht auf der Website zu finden sind. Darüber hinaus ist Basis des Fernabsatzvertrags, und damit eines rechtssicheren Onlineshops, ein Bestell- und Kaufprozess, der die gesetzlichen Vorgaben einhält. Bei diesem Bestell- und Kaufprozess gibt es für Online-Händler/innen verschiedene Dinge zu beachten:
Klare und transparente Produktdarstellung
Die Produktbeschreibungen müssen vollständig, nachvollziehbar und eindeutig sein. Die Kundschaft sollte über alle wesentlichen Merkmale eines Produkts informiert werden. Zudem darf kein falscher Eindruck über die Beschaffenheit oder die möglichen Einsatzbereiche des Produkts vermittelt werden. Jedes Produkt sollte daher umfassend und möglichst detailliert beschrieben werden. Die wesentlichen Angaben variieren in Abhängigkeit der Art und Komplexität des spezifischen Produkts. Im Regelfall müssen jedoch die folgenden Angaben Teil der Produktbeschreibung sein:
- Produktbezeichnung
- Hersteller/in des Produkts
- Typ beziehungsweise Ausführung des Produkts
- Maße und Mengenangabe
- eventuell Farbe des Produkts
- Funktionsweise und Verwendungsmöglichkeiten
- wichtige technische Daten
- charakteristische Qualitätsmerkmale des Produkts
- Zustand des Produkts, zum Beispiel „neu“ oder „gebraucht“
- bei Kleidung: Material, Schnitt, Größe und Waschbarkeit
- Korrekter Gesamtpreis bzw., sofern zutreffend, Grundpreis (siehe unten im Detail)
- Korrekte Bezahl- und Lieferinformationen (siehe unten im Detail)
Ein rechtssicherer Onlineshop muss zudem Produktbilder enthalten. Jedes Produkt sollte auf mindestens einem aussagekräftigen Foto abgebildet werden. Je nach Produkttyp empfiehlt es sich, das Produkt auf mehreren Fotos aus verschiedenen Perspektiven zu zeigen. Zudem sollte bei Produkten, die in verschiedenen Ausführungen angeboten werden, bestenfalls jede Variante fotografisch abgebildet werden.
Sollten auf dem entsprechenden Bild Gegenstände zu sehen sein, die nicht zum Angebot gehören, muss darauf unmissverständlich aufmerksam gemacht werden. Auch auf möglicherweise abweichende Details ist hinzuweisen. Allgemein gehaltene Formulierungen wie „Abbildung ähnlich” sollten Sie vermeiden. Stattdessen sollten Sie eindeutige Formulierungen wählen wie: „Es ist möglich, dass aufgrund der Lichtverhältnisse bei der Produktfotografie sowie unterschiedlicher Bildschirmeinstellungen die Farbe des Produkts nicht exakt wiedergegeben wird.“ Bei Naturprodukten, die nicht immer in identischer Form verkauft werden, empfiehlt sich ebenfalls ein Hinweis: „Da unser Produkt aus Holz gefertigt wird, kann jedes Exemplar gewisse individuelle Eigenheiten aufweisen.“
Unterstützung bei der korrekten Darstellung von Produkt und Preis im Bezahlvorgang bieten Ihnen gleich mehrere Stripe-Lösungen, so u. a. diverse Tools von Stripe Payments, Stripe Invoicing oder Stripe Billing.
Korrekte Preisangaben
Ergänzend zur jeweiligen Produktbeschreibung müssen rechtssichere Onlineshops korrekte Preise anführen. Laut § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Unternehmen dazu verpflichtet, immer den Gesamtpreis anzugeben – das heißt inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger Preisbestandteile. Variieren Waren nach Gewicht, Maßen oder Volumen, muss sowohl der Grundpreis als auch die jeweilige Messgröße und der tatsächliche Preis genannt werden. Anfallende Versandkosten müssen ebenfalls angegeben werden. Diese dürfen jedoch auch auf einer separaten Seite des Onlineshops aufgeschlüsselt werden. Entscheidend ist, dass die Kundinnen und Kunden die wesentlichen Preisangaben nicht erst erhalten, wenn die Produkte bereits im Warenkorb abgelegt sind.
Vollständige Liefer- und Bezahlinformationen
Werden im Onlineshop keine anderen Angaben gemacht, dürfen Kundinnen und Kunden davon ausgehen, dass die gekauften Waren sofort zur Verfügung stehen und innerhalb von fünf Werktagen geliefert werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss darauf explizit hingewiesen werden. Es empfiehlt sich grundsätzlich, den Kundinnen und Kunden ein Lieferdatum zu nennen. Offene Zeitangaben wie „voraussichtlich“ und „in der Regel“ sind dabei nicht zulässig. Eine Angabe wie „Lieferung in circa 3 bis 5 Werktagen“ ist hingegen erlaubt.
Auch auf mögliche Lieferarten – zum Beispiel Standard- oder Expressversand – sollte hingewiesen werden. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Hinweis zu Liefergebieten beziehungsweise Lieferbeschränkungen. Wenn Produkte beispielsweise nur innerhalb Deutschlands versendet werden, muss dies im Zuge des Bestell- und Kaufprozesses eindeutig ersichtlich sein.
Zahlungsmodalitäten
Rechtssicherheit im Onlineshop muss besonders bei den Zahlungsmodalitäten gewährleistet sein. Hierzu zählt eine Auflistung aller akzeptierten Zahlungsmethoden. Zudem muss klar ersichtlich sein, wann die Zahlung fällig ist, zum Beispiel sofort bei der Bestellung oder nach Erhalt der Ware.
Wichtig ist auch, dass für Kundinnen und Kunden klar ersichtlich ist, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Daher müssen Sie in Ihren Onlineshop einen Button mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung integrieren (siehe § 312j BGB). Formulierungen wie „Kaufen“, „Bestellen“ oder „Weiter“ genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht.
In unmittelbarer Nähe zum Kaufen-Button müssen die wichtigsten Informationen zur Transaktion zur Überprüfung für die Käufer/innen noch einmal aufgelistet werden. Hierzu zählen gemäß Artikel 246a EGBGB:
- die Eigenschaften der Artikel beziehungsweise Dienstleistungen
- der Gesamtpreis inklusive Steuerbetrag und Lieferkosten beziehungsweise die monatlichen Gesamtkosten beim Abschluss eines unbefristeten Vertrags oder Abonnements
- die Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen
- falls zutreffend: eine Mindestdauer der eingegangenen Verpflichtungen
Wird der Button geklickt, sind Sie verpflichtet, den Käuferinnen und Käufern die Bestellung per E-Mail zu bestätigen. Die Bestätigung muss den vollständigen Inhalt des Vertrags enthalten, inklusive der AGB des Onlineshops sowie der Widerrufsbelehrung.
Unterstützung für einen rechtskonformen und schnellen Bezahlvorgang bieten Ihnen z. B. Stripe Payments oder Stripe Checkout. Mit Payments erhalten Sie Zugang zu über 100 Zahlungsmethoden sowie zu einem schnellen One-Click-Checkout. Stripe Checkout gibt Ihnen die Möglichkeit, ein vorgefertigtes Bezahlformular in die eigene Website zu integrieren oder Kundinnen und Kunden auf eine von Stripe gehostete Seite zu leiten. Auf diese Weise können Sie Zahlungen einfach, schnell und sicher akzeptieren.
Widerrufsbelehrung
Ein rechtssicherer Onlineshop kommt nicht ohne Widerrufsbelehrung aus. Nach § 355 sowie § 356 BGB informiert diese Belehrung Kundinnen und Kunden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht, das ihnen erlaubt, den Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenn ein Onlineshop nicht über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich dieses automatisch um ein Jahr. Die Widerrufsbelehrung sollte sowohl auf der Website als auch in der Bestellbestätigung vorhanden sein.
Wie können AGB rechtssicher erstellt und in den Onlineshop eingebunden werden?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Onlineshops verpflichtend, da sie die Vertragsbedingungen der Käufe festlegen. Die AGB regeln unter anderem Liefer- und Zahlungsbedingungen, Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen sowie Rechte und Pflichten der Käufer/innen und Verkäufer/innen.
AGB erstellen
Die AGB müssen vollständig sein und individuell auf das Unternehmen, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sowie den spezifischen Geschäftsprozess zugeschnitten werden. Sie sollten demnach nicht einfach die AGB einer anderen Website kopieren. Zumal dies auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die AGB müssen darüber hinaus regelmäßig an neue gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Dies betrifft insbesondere Änderungen im Verbraucherrecht oder im Datenschutzrecht. Bei Änderungen der AGB müssen bestehende Kundinnen und Kunden informiert werden. Es sollte klar kommuniziert werden, ab wann die neuen AGB gelten und welche Änderungen vorgenommen wurden.
Wichtig bei der Erstellung der AGB ist auch, dass diese klar und verständlich formuliert werden. Verzichten Sie auf juristische Fachbegriffe und komplizierten Satzstrukturen, um Missverständnisse zu vermeiden. Gemäß § 307 BGB dürfen AGB keine unangemessenen Benachteiligungen für Verbraucher/innen enthalten. Ungültige Klauseln können im Streitfall nicht durchgesetzt werden.
Bestenfalls sollten Sie AGB von einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt oder spezialisierten Dienstleisterinnen beziehungsweise Dienstleistern erstellen oder prüfen lassen. Nur dann können Sie sicher sein, dass diese rechtssicher und auf Ihr konkretes Geschäftsmodell abgestimmt sind.
AGB einbinden
Um Rechtssicherheit in einem Onlineshop zu gewährleisten, müssen die AGB für Kundinnen und Kunden leicht auffindbar sein. Sie sollten sowohl auf der Startseite (zum Beispiel im Footer) als auch auf der Bestellseite per Link zu erreichen sein. Zudem müssen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit haben, die AGB bei Vertragsabschluss zu lesen, zu bestätigen und zu speichern. Wird vom Onlineshop eine spezifische Bestätigung von Seiten der Käufer/innen benötigt, muss die Zustimmung durch das Setzen eines Häkchens gegeben werden. Mit dieser wird dann eine Formulierung wie die folgende bestätigt: „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese“. Spätestens bei der Lieferung müssen die AGB den Käuferinnen und Käufern in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Wie erstellt man ein rechtssicheres Impressum?
Alle Anbieter/innen einer Internetseite oder eines digitalen Dienstes, die geschäftliche Zwecke verfolgen, unterliegen der Impressumspflicht. Wer einen Onlineshop betreibt, muss demnach zwingend ein Impressum anlegen. Dieses muss von jeder Unterseite der Website mit nur einem Klick erreichbar sein, weshalb es im Normalfall wie die AGB im Footer untergebracht wird. Die folgenden Mindestanforderungen sollten in jedem Fall im Impressum enthalten sein (siehe § 5 Telemediengesetz):
- bei natürlichen Personen der Vor- und Nachname; bei Unternehmen der vollständige Unternehmensname sowie Vor- und Nachname der Vertretungsberechtigten
- bei juristischen Personen die Rechtsform
- die Anschrift, inklusive Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern
- wenn vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer
- wenn vorhanden, die Handelsregisternummer beziehungsweise die Registernummer ähnlicher Register
- wenn zutreffend, die Angabe zum Status als Kleinunternehmer/in nach § 19 UStG
- Wenn die Betreiber/innen des Onlineshops einer behördlichen Zulassung oder Aufsicht unterliegen, muss zudem die zuständige Aufsichtsbehörde aufgeführt werden. Dies kann unter anderem der Fall sein bei bestimmten Handwerksbetrieben, Finanzdienstleister/innen, Versicherungen und Gesundheitsdienstleister/innen.
- Wenn die Betreiber/innen des Onlineshops einer reglementierten Berufsgruppe angehören, müssen Informationen über die zuständige Kammer sowie die berufsrechtlichen Regelungen Teil des Impressums sein. Dies gilt beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberater/innen.
Wie erstellt man eine rechtssichere Datenschutzerklärung?
Ein rechtssicherer Onlineshop muss laut DSGVO eine umfassende Datenschutzerklärung bereitstellen. Die Datenschutzerklärung muss klar und nachvollziehbar darlegen, welche persönlichen Daten erfasst werden, zu welchem Zweck dies geschieht, wie die Daten genutzt werden und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen. Zudem muss sie problemlos zugänglich sein, etwa über den Footer der Website oder einen direkten Link beim Besuch der Seite. Artikel 13 der DSGVO listet alle Informationen auf, die in einer Datenschutzerklärung enthalten sein müssen. Dazu zählen unter anderem:
- die Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen
- gegebenenfalls die Namen und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
- die Rechtsgrundlage und Verarbeitungszwecke von personenbezogenen Daten
- die Angabe der berechtigten Interessen der Verantwortlichen, wenn die Datenverarbeitung auf diesen beruht (siehe Art. 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)
- die Empfänger/innen personenbezogener Daten im Falle einer Weitergabe
- die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
- die Rechte der betroffenen Personen, inklusive der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf und Einschränkung der Verarbeitung
- die Schilderung der Folgen einer Nichtbereitstellung personenbezogener Daten
- optional: Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Welche Konsequenzen kann es mit sich bringen, wenn ein Onlineshop nicht rechtssicher ist?
Onlineshops, die nicht sämtliche gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen, können abgemahnt und mit Geldstrafen belegt werden.
Besonders häufig treten Abmahnungen aufgrund ungenauer oder unvollständiger Angaben zu Produkten oder Preisen auf. Gleiches gilt bei einer mangelhaften Widerrufsbelehrung oder einer unzulässigen Positionierung der AGB. Versäumnisse wie diese können als Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gewertet werden. Laut § 3a UWG handelt unlauter, wer einen gesetzlichen Verstoß begeht, der die Interessen der Verbraucher/innen, Marktteilnehmer/innen oder Wettbewerber/innen beeinträchtigt. Wer beispielsweise Produkte nicht korrekt beschreibt, schadet den Kundinnen und Kunden und/oder verschafft sich unter Umständen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Anbieterinnen und Anbietern. Beide betroffenen Parteien können Verstöße melden, die Abmahnungen zur Folge haben.
Bei fehlerhaften Datenschutzerklärungen oder anderen Verstößen gegen die DSGVO können hohe Geldstrafen die Folge sein. Hier können laut Artikel 83 DSGVO bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens fällig werden.
Um mit Ihrem Onlineshop rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie alle in unserem Artikel genannten Punkte umsetzen. Die wichtigsten finden Sie hier noch einmal in unserer Checkliste.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.