Der Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden erfordert die Einhaltung transparenter, aber streng definierter Vorschriften in Bezug auf Umsatzsteuer (USt.), Verbraucherschutz, Rechnungsstellung und Gestaltung des Bezahlvorgangs. Die Vorschriften der Niederlande und der Europäischen Union (EU) behandeln digitale Dienste anders als physische Waren, sodass kleine Details wie die Darstellung der Preise, die Berechnung der Umsatzsteuer und die Handhabung des Widerrufsrechts darüber entscheiden können, ob Ihr Angebot konform ist oder nicht.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden, von der Definition des Begriffs „Online-Dienst“ nach niederländischem Recht bis hin zu den Anforderungen in Bezug auf Umsatzsteuer, Verträge und Bezahlvorgänge.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was gilt in den Niederlanden als Online-Dienst?
- Wie wird die Umsatzsteuer auf Online-Dienste angewendet, die in den Niederlanden verkauft werden?
- Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für den Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden?
- Welche Verbraucherschutzgesetze gelten für den Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden?
- Welche Rechnungsstellungs- und Aufbewahrungspflichten gelten für Anbieter von Online-Diensten?
- Wie können Unternehmen den Bezahlvorgang strukturieren, um Online-Dienste in den Niederlanden konform zu verkaufen?
- So kann Stripe Payments Sie unterstützen
Was gilt in den Niederlanden als Online-Dienst?
Nach niederländischem und EU-Recht bezeichnet ein „Online-Dienst“ einen Dienst, der digital erbracht wird, einschließlich Datenübertragung, Hosting und Caching. Der juristische Fachbegriff hierfür lautet „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ oder ESS.
Im Folgenden sind die wichtigsten Arten von ESS aufgeführt:
Software-as-a-Service (SaaS)-Produkte und cloudbasierte Tools
Streaming-Dienste, digitale Downloads und Online-Abo-Dienste
Webhosting, Domain-Dienste und automatisierte IT-Wartung
Zugriff auf Datenbanken, kostenpflichtige Inhaltsbibliotheken oder Echtzeit-Datenfeeds
Online-Kurse zum Selbststudium, bei denen die Inhalte automatisch bereitgestellt werden
Wie wird die Umsatzsteuer auf Online-Dienste angewendet, die in den Niederlanden verkauft werden?
Die Umsatzsteuer spielt beim Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden eine wesentliche Rolle. Die geltenden Vorschriften hängen davon ab, wo sich die Kundinnen und Kunden befinden und ob sie als Privatpersonen oder als Unternehmen kaufen (d. h. ob es sich um eine B2C- oder eine B2B-Transaktion handelt).
Hier sind die wichtigsten Informationen für Dienstleister/innen:
Standard-Umsatzsteuersätze: Viele Online-Dienste, darunter SaaS, Streaming, Plattformen und automatisierte digitale Tools, werden in den Niederlanden mit 21 % besteuert. Ein ermäßigter Satz von 9 % gilt hauptsächlich für digitale Publikationen wie E-Books, Online-Zeitungen und digitale Zeitschriften.
Verkäufe an niederländische Verbraucher/innen (B2C): Wenn eine Privatperson in den Niederlanden einen Online-Dienst kauft, gilt die niederländische Umsatzsteuer, unabhängig davon, wo die Verkäuferin/der Verkäufer ansässig ist. Verkäufer/innen mit Sitz in der EU können die Umsatzsteuer ihres Landes nur dann anwenden, wenn der Gesamtumsatz aus grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU unter 10.000 € pro Jahr liegt. Darüber hinaus gilt die niederländische Umsatzsteuer.
Verkäufe an niederländische Unternehmen (B2B): Bei Transaktionen zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen niederländischen Unternehmen berechnen Verkäufer/innen die niederländische Umsatzsteuer, die die Käuferin bzw. der Käufer abziehen kann. Bei grenzüberschreitenden B2B-Verkäufen innerhalb der EU wird die Umsatzsteuer in der Regel an die Kundinnen und Kunden weiterberechnet.
Nicht-EU-Verkäufer/innen: Unternehmen außerhalb der EU müssen auf B2C-Digitaldienstleistungen ab dem ersten Verkauf niederländische Umsatzsteuer erheben, während B2B-Verkäufe dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Viele registrieren sich über den Nicht-EU-One-Stop-Shop, um eine separate niederländische Umsatzsteuerregistrierung zu vermeiden.
Preistransparenz: Preise für Kundinnen und Kunden müssen inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen werden, während Preise für Unternehmen ohne Umsatzsteuer angegeben werden können, sofern dies deutlich gekennzeichnet ist. Die Umsatzsteuer darf niemals unerwartet an der Kasse erscheinen.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für den Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden?
Der Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden setzt voraus, dass Sie als transparentes, identifizierbares und rechtmäßig registriertes Unternehmen tätig sind.
Im Einzelnen:
Gewerbeanmeldung: In den Niederlanden gegründete Unternehmen müssen sich bei der niederländischen Handelskammer (KVK) registrieren lassen und erhalten eine KVK-Nummer. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Unternehmen ausschließlich online tätig ist und keine physische Geschäftsstelle hat.
Umsatzsteuerregistrierung: Wenn Sie steuerpflichtige Online-Dienste anbieten, müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren und eine niederländische Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen oder sich über den EU- oder Nicht-EU-One-Stop-Shop registrieren, je nachdem, wo Ihr Unternehmen ansässig ist. Diese Umsatzsteueridentifikationsnummer muss einheitlich auf Rechnungen, Websites und Steuererklärungen verwendet werden.
Angaben zum Unternehmen: Ihre Website muss den offiziellen Namen Ihres Unternehmens, Ihre physische Adresse, Ihre Kontaktdaten, Ihre KVK-Nummer und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Diese Informationen sollten leicht zu finden sein, in der Regel in der Fußzeile oder auf einer speziellen Seite mit rechtlichen Hinweisen oder Kontaktdaten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Online-Dienste sind verpflichtet, allgemeine Geschäftsbedingungen zu veröffentlichen, in denen die Dienstleistung, die Preise, die Zahlungsbedingungen, das Widerrufsrecht und die Haftung erläutert werden. Diese Bedingungen müssen vor dem Kauf einsehbar sein und beim Bezahlvorgang ausdrücklich akzeptiert werden.
Leistungsbeschreibungen: Die Dienste müssen ehrlich und präzise beschrieben werden, einschließlich etwaiger Einschränkungen, Anforderungen oder Ausschlüsse. Irreführende Angaben, überhöhte Rabatte oder unklare Preisgestaltung sind unzulässig.
Werbetransparenz: Gesponserte Inhalte, Werbeaktionen und Rabatte müssen als solche gekennzeichnet sein. Kundenbewertungen müssen authentisch sein oder als kuratiert oder incentiviert gekennzeichnet werden.
Datenschutz: Sie dürfen nur Daten erfassen, die für die Erbringung der Dienstleistung und die Abwicklung von Zahlungen erforderlich sind und müssen in einer Datenschutzerklärung erläutern, wie diese Daten verwendet werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, einschließlich der Anforderungen an Sicherheit und Rechte der Nutzer/innen.
Barrierefreiheit: Größere Unternehmen und bestimmte Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Dienste für Nutzer/innen mit Behinderungen in Compliance mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA) angemessen zugänglich sind. Dazu gehören lesbare Layouts, Unterstützung durch assistive Technologien und barrierefreie Navigation.
Branchenspezifische Vorschriften: Bestimmte Online-Dienste, wie beispielsweise Finanzdienstleistungen, Kryptodienstleistungen oder regulierte Dienstleistungen, erfordern möglicherweise eine zusätzliche Registrierung oder Aufsicht. Für viele standardmäßige digitale Dienste ist dies nicht erforderlich, jedoch sollten Unternehmen überprüfen, ob ein Dienst unter eine regulierte Kategorie fällt.
Welche Verbraucherschutzgesetze gelten für den Verkauf von Online-Diensten in den Niederlanden?
Das niederländische Verbraucherrecht ist streng, vorhersehbar und wird konsequent durchgesetzt. Kundinnen und Kunden müssen genau verstehen, was sie erwerben, welchen Preis sie dafür zahlen und welche Rechte sie nach dem Kauf haben.
Dies sind einige der wichtigsten Regeln, die zu beachten sind:
Informationen vor dem Kauf: Vor dem Kauf müssen Kundinnen und Kunden sehen können, wer die/der Verkäufer/in ist, was die Dienstleistung umfasst, wie sie funktioniert, den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, akzeptierte Zahlungsmethoden, Zustellungs- oder Aktivierungszeitpunkt und wie sie den Support kontaktieren können.
Preistransparenz und Fairness: Die den Kundinnen und Kunden angezeigten Preise müssen die Umsatzsteuer und alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Künstliche Rabatte, irreführende „früherer Preis“-Angaben oder versteckte Gebühren sind nicht zulässig.
Widerrufsrecht (d. h. Bedenkzeit): Kundinnen und Kunden haben in der Regel 14 Tage Zeit, um einen Vertrag für einen Online-Dienst ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenn die Widerrufsinformationen nicht korrekt angegeben sind, kann dieses Recht verlängert werden. Für bestimmte Arten von digitalen Medieninhalten gibt es keine Widerrufsfrist. Sie müssen daher sicherstellen, dass die Kundinnen und Kunden vor dem Kauf darüber informiert sind.
Anforderungen an die Bestellbestätigung: Nach dem Kauf müssen Kundinnen und Kunden eine dauerhafte Bestätigung – in der Regel per E-Mail – erhalten, in der die Dienstleistung, der Preis und die Bedingungen zusammengefasst sind.
Transparenz bei Abos: Bei automatisch verlängerten Abos müssen die Verlängerungsbedingungen, die Häufigkeit der Preisberechnung und die Kündigungsmodalitäten zum Zeitpunkt des Kaufs offengelegt werden. Kundinnen und Kunden müssen die Möglichkeit haben, online zu kündigen, wenn sie sich online angemeldet haben.
Vertragsbedingungen: Kundenverträge dürfen keine unfairen oder einseitigen Klauseln enthalten, wie z. B. unbegrenzte einseitige Änderungen oder pauschale Haftungsausschlüsse. Alle ungewöhnlichen Bedingungen müssen vor dem Kauf angezeigt werden.
Bearbeitung von Beschwerden und Zahlungsanfechtungen: Verkäufer/innen müssen eine einfache Möglichkeit zur Einreichung von Beschwerden bereitstellen und erläutern, wie Zahlungsanfechtungen behandelt werden. Wenn das Unternehmen an einem formellen Anfechtungsbeilegungsverfahren teilnimmt, muss dies offengelegt werden.
Gleichbehandlung in der gesamten EU: Unternehmen dürfen Kundinnen und Kunden aus anderen EU-Ländern nicht ohne rechtmäßigen Grund gemäß der EU-Geoblocking-Verordnung blockieren oder diskriminieren.
Welche Rechnungsstellungs- und Aufbewahrungspflichten gelten für Anbieter von Online-Diensten?
Die Rechnungsstellungsvorschriften in den Niederlanden sind darauf ausgelegt, einen klaren Prüfpfad zu schaffen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Wann sind Rechnungen erforderlich: Eine Rechnung mit Umsatzsteuer ist für Verkäufe an Unternehmen und juristische Personen erforderlich, auch wenn diese keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben. Für Verkäufe an Kundinnen und Kunden ist eine Rechnung gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch wird die Ausstellung eines Zahlungsbelegs oder einer Bestätigung dringend empfohlen.
Erforderliche Rechnungsangaben: Niederländische Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis müssen den offiziellen Namen und die Anschrift der Verkäuferin/des Verkäufers, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Kundendaten, das Rechnungsdatum, eine eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer, eine Beschreibung der Dienstleistung, den angewandten Mehrwertsteuersatz, den Mehrwertsteuerbetrag und den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer enthalten.
Vermerk zur Umkehrung der Steuerschuld: Bei grenzüberschreitenden B2B-Verkäufen innerhalb der EU, bei denen die Umsatzsteuer umgekehrt wird, muss die Rechnung einen Vermerk enthalten, dass die Umsatzsteuer umgekehrt wird. Wenn Sie keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihre Kundinnen und Kunden haben, kann es zu Problemen bei der Meldung der Transaktion in der EU-Umsatzliste kommen.
Zeitpunkt der Rechnungsstellung: Rechnungen müssen spätestens am 15. Tag des Monats ausgestellt werden, der auf den Monat folgt, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Vorauszahlungen erfordern eine Rechnungsstellung zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
Elektronische Rechnungsstellung: Elektronische Rechnungen sind für allgemeine B2B- oder B2C-Transaktionen nicht vorgeschrieben, werden jedoch uneingeschränkt akzeptiert, sofern ihre Authentizität, Integrität und Lesbarkeit gewährleistet sind.
Aufbewahrung von Unterlagen: Unternehmen müssen Rechnungen und zugehörige Buchhaltungsunterlagen mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Für über den EU-One-Stop-Shop gemeldete Umsätze müssen Unterlagen auf Transaktionsebene zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Nachweis des Kundenstandorts: Verkäufer/innen müssen mindestens zwei Nachweise über den Kundenstandort aufbewahren, beispielsweise die Rechnungsadresse und IP-Daten, um die angewandten Sätze der Umsatzsteuer zu rechtfertigen. Diese Aufzeichnungen sind bei Steuerprüfungen von Bedeutung.
Automatisierte Tools: Die Automatisierung der Rechnungsstellung und der Aufbewahrung von Aufzeichnungen reduziert Risiken und manuelle Fehler. Tools wie Stripe Invoicing erstellen konforme Rechnungen, speichern Transaktionsdaten und unterstützen die Erstellung von prüfungsfähigen Berichten.
Wie können Unternehmen den Bezahlvorgang strukturieren, um Online-Dienste in den Niederlanden gesetzeskonform zu verkaufen?
Wenn die Details Ihrer Preisseite klar gestaltet sind, werden rechtliche und steuerliche Verpflichtungen häufig automatisch erfüllt.
So strukturieren Sie Ihren Ablauf:
Kundenpreise inklusive Umsatzsteuer: Die Preise, die niederländischen Kundinnen und Kunden angezeigt werden, müssen die Umsatzsteuer enthalten und den endgültigen Betrag widerspiegeln, den sie bezahlen werden. Die Umsatzsteuer sollte niemals als Überraschung im letzten Schritt des Bestellvorgangs erscheinen.
Unterscheidung zwischen B2C- und B2B-Preisen: Sie können Preise für Geschäftskunden ohne Umsatzsteuer anzeigen, sofern dies deutlich angegeben ist. Wenn Sie beide Zielgruppen bedienen, sollte Ihr Bezahlvorgang die Umsatzsteuer dynamisch basierend auf Kundentyp und Standort anwenden.
Standort-niedergelassene USt.-Berechnung: Ihr Bezahlvorgang muss zuverlässige Kunden/Kundinnen Standort einziehen, um den korrekten USt.-Satz anzuwenden. Dazu gehören in der Regel Informationen zu Billing-Adresse und Zahlung.
Zahlungseinzug und Validierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Für B2B-Verkäufe muss Checkout Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) einzugeben und diese automatisch zu validieren.
Ausdrückliche Zustimmung zur digitalen Zustellung: Wenn der Zugang zu Ihrem digitalen Dienst sofort beginnt, muss der Bezahlvorgang eine Opt-in-Option enthalten, mit der die Kundinnen und Kunden bestätigen, dass sie mit der sofortigen Zustellung einverstanden sind und verstehen, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten. Diese Zustimmung muss aktiv und eindeutig sein.
Zahlungsbestätigung: Die Schaltfläche für den endgültigen Kaufabschluss muss darauf hinweisen, dass mit der Bestellung eine Zahlungsverpflichtung entsteht. Bezeichnungen wie „Jetzt bezahlen“ oder „X € bezahlen“ erfüllen diese Anforderung.
Starke Kundenauthentifizierung (SCA): Online-Zahlungen müssen den EU-SCA-Vorschriften entsprechen, einschließlich der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), wenn erforderlich. Die Zahlungsinfrastruktur muss 3D Secure (3DS)-Abläufe automatisch verarbeiten, um fehlgeschlagene Transaktionen zu vermeiden.
Sofortige Bestätigung und Zahlungsbeleg: Nach der Zahlung müssen Kundinnen und Kunden eine dauerhafte Bestätigung erhalten, in der die gekaufte Dienstleistung, der Gesamtpreis, die Angaben zur Umsatzsteuer und die Zugangsanweisungen aufgeführt sind. Diese Bestätigung dient häufig gleichzeitig als Zahlungsbeleg oder Rechnung für die Kundinnen und Kunden.
Automatisierung und Prüfungsbereitschaft: Die Automatisierung der Steuerberechnung, Rechnungsstellung und Aufbewahrung von Unterlagen kann das Risiko bei steigendem Umsatzvolumen reduzieren.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.