Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2023 in Deutschland über 400.000 Personengesellschaften wie die GbR, OHG oder KG. Sie sind für viele Unternehmer/innen in Deutschland eine attraktive Rechtsform – besonders wegen ihrer Flexibilität und steuerlichen Vorteile. Doch mit wachsendem Geschäftsbetrieb steigen auch die Anforderungen an Buchhaltung, Steuern und Zahlungsabwicklung.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Personengesellschaften in Deutschland aufgebaut sind, welche Varianten es gibt, worin sie sich von Kapitalgesellschaften unterscheiden und was rechtlich, steuerlich und organisatorisch zu beachten ist. Außerdem geben wir einige Praxisbeispiele.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine Personengesellschaft?
- Welche gängigen Formen von Personengesellschaften gibt es in Deutschland?
- Was ist der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft?
- Eine Personengesellschaft gründen: Beispiele aus der Praxis
- Was sind die Vorteile und Nachteile von Personengesellschaften?
- Besteuerung und steuerrechtliche Einordnung der Personengesellschaft
- Finanzierungsmöglichkeiten für Personengesellschaften
Was ist eine Personengesellschaft?
Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsam eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Der Fokus liegt auf der persönlichen Mitwirkung der Gesellschafter/innen. Charakteristisch ist, dass die Gesellschafter/innen in der Regel mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Diese unbeschränkte Haftung sowie die intensive Mitwirkungspflicht führen dazu, dass die Gesellschaft selbst keine eigenständige juristische Person ist.
Gerade im deutschen Mittelstand sind Personengesellschaften weit verbreite. Ihr Erfolg beruht auf der Möglichkeit, schnell und unbürokratisch eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Gleichzeitig ermöglicht das deutsche Steuerrecht eine Gewinnverteilung auf Gesellschafterebene, was insbesondere bei niedrigen Einkommen steuerlich attraktiv sein kann.
Welche gängigen Formen von Personengesellschaften gibt es in Deutschland?
In Deutschland stehen Gründer/innen und Unternehmer/innen mehrere Formen der Personengesellschaft zur Auswahl – je nach Branche, Umfang und individueller Haftungsbereitschaft:
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Rechtsform für Angehörige freier Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Architektinnen und Architekten. Sie kombiniert Elemente der GbR mit berufsrechtlichen Anforderungen und erlaubt den Zusammenschluss auf Augenhöhe. Die PartG muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden. Typische Anwendungsbeispiele sind gemeinsame Kanzleien oder Praxisgemeinschaften.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR eignet sich vor allem für kleinere Vorhaben, Projektgemeinschaften oder freiberufliche Tätigkeiten. Sie erfordert keine Eintragung ins Handelsregiste und lässt sich formlos gründen – empfohlen wird jedoch ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag. Alle Gesellschafter/innen haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt in der Regel für die Buchführung.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Sie erfordert die Eintragung ins Handelsregister, und alle Gesellschafter/innen haften vollständig mit ihrem Privatvermögen. Im Gegensatz zur GbR besteht für die OHG die Pflicht zur doppelten Buchführung nach HGB. Die OHG eignet sich insbesondere für mittelständische Handelsunternehmen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG unterscheidet zwischen unbeschränkt haftenden Komplementärinnen bzw. Komplementären und beschränkt haftenden Kommanditistinnen und Kommanditisten. Letztere sind meist reine Kapitalgeber/innen ohne Mitspracherecht. Auch hier ist ein Handelsregistereintrag verpflichtend. Komplementärinnen und Komplementäre übernehmen die Geschäftsführung, während Kommanditistinnen bzw. Kommanditisten ausgeschlossen sind. Eine gängige Sonderform ist die die GmbH & Co. KG, bei der eine haftungsbeschränkte GmbH als Komplementärin fungiert.
Der DIHK-Report 2023 zeigt: Hybride Modelle wie die GmbH & Co. KG gewinnen an Bedeutung, da sie die Flexibilität einer Personengesellschaft mit der Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft verbinden. Gleichzeitig steigt der Anteil an kooperativen Gründungen im freiberuflichen Umfeld.
Was ist der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft?
Kapitalgesellschaften wie die AG und UG sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie haften ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen und unterliegen strengeren Anforderungen an Buchführung und Besteuerung. Personengesellschaften hingegen sind rechtlich weniger verselbständigt, und die Gesellschafter/innen haften in der Regel persönlich.
Ist eine GmbH eine Personengesellschaft?
Nein, die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie bietet Haftungsbeschränkung, erfordert ein Mindeststammkapital und unterliegt der Körperschaftsteuer sowie formellen Buchführungspflichten.
Rechtsform |
GbR |
OHG |
KG |
PartG |
---|---|---|---|---|
Zielgruppe |
Kleingewerbe, Freiberufler/-innen, Projektteams |
Handelsunternehmen im Mittelstand |
Familienunternehmen, Investorenmodelle |
Freie Berufe wie Ärztinnen/Ärzte, Anwältinnen/Anwälte |
Gründung |
Formlos möglich (schriftlicher Vertrag empfohlen) |
Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Eintragung ins Handelsregister erforderlich |
Eintragung ins Partnerschaftsregister erforderlich |
Haftung |
Alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt |
Alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt |
Komplementärinnen/Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditistinnen/Kommanditisten beschränkt |
Alle Partner/innen haften persönlich, ähnlich wie bei der GbR |
Geschäftsführung |
Alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt |
Jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied einzeln, sofern nicht anders vereinbart |
Nur Komplementärinnen/Komplementäre |
Alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt |
Buchführung |
EÜR ausreichend (sofern kein Handelsgewerbe) |
Doppelte Buchführung nach HGB |
Doppelte Buchführung nach HGB |
EÜR oder je nach Beruf berufsrechtliche Vorschriften |
Typische Branchen / Anwendung |
Agenturen, Freiberufler/-innen, Organisationen |
Großhandel, Logistik, Produktion |
Landwirtschaft, Immobilien, Beteiligungsmodelle |
Kanzleien, medizinische Gemeinschaftspraxen |
Eine Personengesellschaft gründen: Beispiele aus der Praxis
Wer eine Personengesellschaft gründen möchte, profitiert in Deutschland von vergleichsweise geringen Einstiegshürden, einem flexiblen rechtlichen Rahmen und einer direkten steuerlichen Durchgriffsbesteuerung. Die folgende Auswahl zeigt typische Anwendungsszenarien aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Zielen:
- Zwei Architektinnen gründen eine GbR, um in Berlin gemeinsam Bauprojekte zu planen und umzusetzen – die Gesellschaft basiert auf einem formlosen Gesellschaftsvertrag.
- Eine regionale Bäckereikette wird als OHG organisiert, um mehrere Filialen in Niedersachsen zu betreiben und gemeinsam Investitionen zu tätigen.
- Eine GmbH & Co. KG dient als Immobiliengesellschaft, wobei die GmbH als haftungsbeschränkte Komplementärin auftritt.
- Drei IT-Freelancer schließen sich zu einer PartG zusammen, um gemeinsam Softwareprojekte zu realisieren – mit klarer Aufgabenteilung und Eintrag im Partnerschaftsregister.
- Zwei Landwirte führen einen Familienbetrieb in Bayern als KG weiter, um Kapital von außenstehenden Kommanditistinnen und Kommanditisten einzubinden.
- Eine Künstlergemeinschaft betreibt ein Atelier als GbR, um Kunstwerke vor Ort digital zu verkaufen.
Was sind die Vorteile und Nachteile von Personengesellschaften?
Personengesellschaften bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten zusammen:
Vorteile
- Geringer Gründungs- und Verwaltungsaufwand
- Individuelle Gestaltung der Gesellschaftsverträge möglich
- Keine Mindestkapitalanforderung
- Steuerliche Zurechnung der Gewinne auf Gesellschafterebene
Nachteile
- Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter/innen
- Eingeschränkte Möglichkeiten der Fremdfinanzierung
- Geringere Attraktivität für externe Investorinnen und Investoren
- Komplexere Nachfolgeregelungen bei Ausscheiden einzelner Partner/innen
Besteuerung und steuerrechtliche Einordnung der Personengesellschaft
Die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften orientiert sich nicht an der Gesellschaft selbst, sondern an den einzelnen Gesellschafter/innen. Folgende steuerlichen Grundprinzipien und Pflichten sind zu beachten:
Transparenzprinzip
Personengesellschaften gelten in Deutschland als steuerlich transparent. Das bedeutet: Die Gesellschaft selbst unterliegt nicht der Körperschaftsteuer – stattdessen werden Gewinne den einzelnen Gesellschafter/innen zugerechnet und auf deren Ebene mit der Einkommensteuer versteuert. Diese sogenannte Durchgriffs- oder Transparenzbesteuerung betrifft alle Formen der Personengesellschaft.
Pflichten bei Gewerbe, Umsatzsteuer und Beschäftigung
In der Regel unterliegen Personengesellschaften der Gewerbesteuer, sofern ein Gewerbebetrieb vorliegt. Eine Ausnahme bilden ausschließlich freiberuflich tätige Gesellschaften, etwa Partnerschaftsgesellschaften aus Ärztinnen und Ärzten, Architektinnen und Architekten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – hier entfällt die Gewerbesteuerpflicht.
Zusätzlich fällt Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen an, es sei denn, das Unternehmen nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Diese kann jedoch für wachstumsorientierte Betriebe schnell unvorteilhaft werden, da sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Sobald Mitarbeitende beschäftigt werden, ist die Gesellschaft außerdem zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer sowie zur Einhaltung weiterer lohnbezogener Vorgaben wie den Sozialversicherungsabgaben verpflichtet.
Digitale Lösungen wie Stripe Tax können hier unterstützen. Sie erleichtern die automatische Berechnung, Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer – sowohl im Inland als auch bei grenzüberschreitenden Leistungen. Tax berücksichtigt automatisch geltende Steuersätze, Registrierungsgrenzen und Dokumentationspflichten in verschiedenen Ländern und Bundesländern, was besonders für wachsende oder international tätige Unternehmen einen erheblichen administrativen Vorteil bietet.
Rechtliche und buchhalterische Aspekte
Die Eintragungspflicht ins Handelsregister gilt für die OHG und die KG. Unabhängig davon entsteht je nach Umsatz- und Gewinnhöhe eine Pflicht zur doppelten Buchführung. Ab einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von über 80.000 Euro greift die Buchführungspflicht nach § 141 AO in Verbindung mit dem HGB. Für die Beendigung der Gesellschaft gelten die §§ 723 ff. BGB.
Digitalisierung als Erfolgsfaktor für Personengesellschaften
Mit der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen steigen auch die Anforderungen an rechtskonforme, integrierte und zugleich einfach handhabbare Zahlungslösungen. Gerade Personengesellschaften – oft mit schlanken Strukturen und begrenzten Ressourcen – profitieren von digitalen Tools, die zentrale Aufgaben und Workflows bündeln und automatisieren, so zum Beispiel Stripe Payments und Stripe Billing:
Payments ermöglicht es, Zahlungen über verschiedene Kanäle, darunter Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Wallets, einfach und sicher zu akzeptieren. Die Lösung ist schnell integrierbar, wächst mit dem Unternehmen mit und erfüllt aktuelle Sicherheits- und Compliance-Anforderungen. Billing hingegen automatisiert die Verwaltung wiederkehrender Zahlungen, vereinfacht die Rechnungsstellung und sorgt für GoBD-konforme Prozesse – ideal für Dienstleistungsangebote mit Abo-Struktur oder regelmäßiger Abrechnung.
Finanzierungsmöglichkeiten für Personengesellschaften
Personengesellschaften gelten im Vergleich zu Kapitalgesellschaften bei klassischen Investierenden oft als weniger attraktiv, da keine Anteile im rechtlichen Sinne ausgegeben werden können und die Haftung nicht beschränkt ist. Dennoch stehen zahlreiche Optionen zur Kapitalbeschaffung zur Verfügung:
Klassische Finanzierung
Bankkredite zählen nach wie vor zu den häufigsten Finanzierungsinstrumenten – vor allem, wenn Sicherheiten vorhanden sind oder die Bonität der Gesellschafter/innen solide ist. Die Beziehung zur Hausbank kann hier ein entscheidender Faktor sein.
Ergänzend bieten öffentliche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene gezielte Unterstützung. Besonders relevant sind Angebote der KfW, etwa für Existenzgründungen, Investitionen oder Digitalisierungsvorhaben. Auch Landesbanken und Kammern halten Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereit – darunter viele Personengesellschaften.
Beteiligungsmodelle mit Kommanditistinnen und Kommanditisten
Ein alternativer Weg zur Kapitalaufnahme besteht in der Einbindung von Kommanditistinnen bzw. Kommanditisten, etwa im Rahmen einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese bringen Kapital ein, haften nur in Höhe ihrer Einlage und haben meist kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung. Dieses Modell eignet sich für Unternehmer/innen, die Kapital benötigen, jedoch die Kontrolle über das operative Geschäft behalten wollen.
Leasing, Factoring und andere flexible Finanzierungsformen
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen sich über Leasingverträge (z. B. für Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Infrastruktur), bei denen das Unternehmen liquide bleibt und gleichzeitig Investitionen tätigen kann. Auch Factoring – also der Verkauf offener Forderungen an einen Dienstleister – ermöglicht schnelle Liquidität und reduziert Zahlungsausfallrisiken. Beide Modelle setzen allerdings meist eine gewisse Unternehmensreife und stabile Umsätze voraus.
Digitale Finanzierungslösungen
Angebote wie Stripe Capital bieten unkomplizierte und schnelle Liquidität auf Basis realer Umsatzdaten. In ausgewählten Märkten können Unternehmen, die Stripe nutzen, direkt Finanzmittel beantragen – ohne klassische Bonitätsprüfung oder Sicherheiten. Die Rückzahlung erfolgt automatisch über künftige Einnahmen. Solche Lösungen eignen sich besonders für Unternehmen in Wachstumsphasen oder mit stark saisonalem Geschäft.
Crowdfunding & Business Angels
Für innovative Projekte, kreative Produkte oder zielgruppennahe Geschäftsmodelle können auch Crowdfunding-Plattformen relevant sein. Dabei steht weniger die klassische Investorenrendite im Vordergrund als vielmehr der Community-Gedanke und die Marktvalidierung.
Darüber hinaus können Business Angels – also erfahrene Privatpersonen mit Kapital und Know-how – attraktive Partner für frühphasige Finanzierungen darstellen. Voraussetzung ist meist eine überzeugende Geschäftsidee, ein skalierbares Modell und ein unternehmerisches Team.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.