Pflicht bei elektronischen Kassen: Was sich 2025 für Unternehmen in Deutschland ändert

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  1. Einführung
  2. Was sind elektronische Kassensysteme?
    1. Die Entwicklung der Kassensysteme
    2. Einsatzbereiche elektronischer Kassen
  3. Sind elektronische Kassen Pflicht in Deutschland?
  4. Welche Vorteile haben elektronische Kassen?
    1. Vorteile für Kundinnen und Kunden
    2. Vorteile für Unternehmen
    3. Automatisierte Buchhaltung
  5. Wie richten Unternehmen ein elektronisches Kassensystem ein?
    1. Anforderungen definieren
    2. Systemart auswählen
    3. Hardware zusammenstellen
    4. Software konfigurieren
    5. Testen, schulen, starten
  6. Welche Regelungen für elektronische POS-Systeme gelten in Deutschland ab 2025?
    1. Wie erfolgt die Meldung?

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen in Deutschland die Pflicht, ihre elektronischen Kassen beim Finanzamt zu melden. Die Regelung betrifft viele Betriebe – vom Einzelhandel bis zur Gastronomie – und sorgt vielerorts für Handlungsbedarf.

In diesem Artikel erfahren Sie, was elektronische Kassen sind, welche Vorteile sie bieten und wie Sie sie einrichten können. Zudem erklären wir, was Sie rund um die gesetzliche Meldepflicht wissen müssen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was sind elektronische Kassensysteme?
  • Sind elektronische Kassen Pflicht in Deutschland?
  • Welche Vorteile haben elektronische Kassen?
  • Wie richten Unternehmen ein elektronisches Kassensystem ein?
  • Welche Regelung für elektronische Kassensysteme gilt in Deutschland seit 2025?

Was sind elektronische Kassensysteme?

Unternehmen, die am Point-of-Sale Waren oder Dienstleistungen verkaufen, können hierfür verschiedene Kassensysteme nutzen, unter anderem die offene Ladenkasse, die klassische Registrierkasse und das elektronische Kassensystem.

Die Entwicklung der Kassensysteme

Die offene Ladenkasse ist die einfachste Form der Kassenführung. Die Kasse verfügt über keine technischen Funktionen und wird ausschließlich manuell bedient. Es handelt sich demnach um eine einfache Bargeldschublade oder -kassette. Da die Kasse selbst keine Daten aufzeichnet, muss die Dokumentation händisch erfolgen. Dies bedeutet, dass die täglichen Bareinnahmen beispielsweise handschriftlich in einem Kassenbuch erfasst werden.

Registrierkassen können Umsätze hingegen elektronisch speichern. Sie zeichnen Einnahmen, Entnahmen oder Stornos lückenlos auf. Darüber hinaus haben klassische Registrierkassen jedoch keine technischen Funktionen. Sie arbeiten in der Regel autark und sind nicht vernetzt mit der Buchhaltung oder Warenwirtschaft der Unternehmen.

Elektronische Kassensysteme gehen deutlich weiter: Sie verknüpfen Kassenfunktionen mit digitaler Infrastruktur. Sie sind in der Lage, sämtliche Geldeingänge und -ausgänge automatisch zu erfassen, Tagesabschlüsse zu erstellen und diese direkt in die Buchhaltungssoftware der Unternehmen zu übertragen. Darüber hinaus können sie zusätzliche Funktionen erfüllen wie die Anpassung der Lagerbestände, das Bestellmanagement oder die Kundenverwaltung. Ein elektronisches Kassensystem ist demnach eine multifunktionale EDV-Lösung, die die Kasse mit der Buchhaltung und Warenwirtschaft eines Unternehmens verknüpft.

Einsatzbereiche elektronischer Kassen

Elektronische Kassen kommen in Deutschland unter anderem im Einzelhandel und der Gastronomie zum Einsatz. Sie eignen sich besonders für Branchen, in denen die Kundinnen und Kunden bevorzugt bar bezahlen. Unternehmen profitieren von einer sicheren Abrechnung, Kundinnen und Kunden von einer transparenten und verlässlichen Zahlungsabwicklung. Obwohl bargeldlose Bezahlmethoden zunehmend an Bedeutung gewinnen, zahlen deutsche Kundinnen und Kunden nach wie vor gerne bar. Laut der Bundesbank wurden im Jahr 2023 die Hälfte aller Transaktionen mit Banknoten und Münzen getätigt.

Elektronische Kassen sind ebenso für bargeldlose Zahlungen geeignet. In Kombination mit Lösungen wie Stripe Terminal können beispielsweise auch Zahlungen per Kreditkarte oder girocard abgewickelt werden.

Sind elektronische Kassen Pflicht in Deutschland?

Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Zahlreiche rechtliche Vorgaben machen sie für viele Unternehmen jedoch zur praktischen Notwendigkeit.

Es ist nach wie vor erlaubt, eine offene Ladenkasse zu führen. Auf deutschen Wochenmärkten oder im Handwerksbereich sind einfache Bargeldkassetten keine Seltenheit. Doch wer in Deutschland unternehmerisch tätig ist, unterliegt den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“ (GoBD). Diese Grundsätze verpflichten Unternehmer/innen unter anderem zu einer sogenannten Verfahrensdokumentation, in der beschrieben wird, wie die Kassenführung konkret organisiert ist. Zudem müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig, korrekt, zeitgerecht, nachvollziehbar und unveränderbar aufgezeichnet werden. Demnach müssen auch Unternehmen, die offene Ladenkassen nutzen, dafür Sorge tragen, dass Umsätze einzeln dokumentiert werden. Eine bloße Summenerfassung am Tagesende ist nicht ausreichend. Für Unternehmen mit vielen Barumsätzen ist eine rein manuelle Kassenführung deshalb kaum praktikabel.

Wer eine elektronische Kasse oder ein PC-basiertes Kassensystem nutzt, unterliegt darüber hinaus seit dem 1. Januar 2020 den Regelungen des § 146a der Abgabenordnung (AO). Dieser Paragraf verpflichtet Unternehmen zur Verwendung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die sämtliche Kassenvorgänge manipulationssicher, lückenlos und fortlaufend protokolliert. Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle, über welche die Daten exportiert werden können. Ergänzt wird diese Regelung durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die weitere notwendige Standards elektronischer Kassen festlegt.

Welche Vorteile haben elektronische Kassen?

Elektronische Kassensysteme bieten sowohl Kundinnen und Kunden als auch Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Die wichtigsten finden Sie nachfolgend im Überblick:

Vorteile für Kundinnen und Kunden

Vielfältige Bezahloptionen

Elektronische Kassen unterstützen neben Barzahlungen in der Regel auch bargeldlose Verfahren. Auf diese Weise können Kundinnen und Kunden in Deutschland am Point-of-Sale ebenfalls mit Kreditkarten, gircocards oder per Smartphone-App bezahlen.

Schnellere Transaktionen

Mit elektronischen Kassensystemen beschleunigt sich der Kaufprozess – insbesondere im Vergleich zu offenen Ladenkassen. Die Waren werden gescannt, die Beträge sind automatisch in der Kasse erfasst und die Berechnung des Wechselgelds erfolgt in Sekundenschnelle. Dadurch können Zahlungen schneller abgewickelt und Wartezeiten für Kundinnen und Kunden deutlich reduziert werden.

Transparente Belege

Kundinnen und Kunden erhalten detaillierte, gut lesbare Kassenbons, die auf Wunsch auch digital zur Verfügung gestellt werden können. Dies erleichtert Reklamationen, Umtausch sowie die Buchhaltung bei Geschäftskundinnen und -kunden.

Vorteile für Unternehmen

Effiziente Prozesse und Kundenzufriedenheit

Elektronische Kassensysteme beschleunigen Bezahlprozesse und verringern deren Fehleranfälligkeit. Reduzierte Wartezeiten können die Kundenzufriedenheit erhöhen.

Automatisierte Buchhaltung

Viele Kassensysteme lassen sich direkt an Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssoftware anbinden. Verkaufsdaten, Tagesabschlüsse oder Lagerbewegungen werden automatisch übertragen.

Transparenz und Planung

Durch die digitale Erfassung aller Geschäftsvorfälle können Umsatz- und Kassendaten jederzeit eingesehen und analysiert werden. Dies erleichtert sowohl die tägliche Geschäftssteuerung als auch die langfristige Planung.

Rechtssicherheit

Elektronische Kassen helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Manipulationssichere Aufzeichnungen schützen unter anderem vor Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.

Zusätzliche Funktionen

Mit modernen Kassensystemen können Unternehmen weit mehr tun, als nur kassieren. Durch zusätzliche Funktionen wie digitale Lagerverwaltung, integrierte Kundenverwaltung oder Tisch- und Terminmanagement können betriebliche Prozesse zentral gesteuert und optimiert werden.

Wie richten Unternehmen ein elektronisches Kassensystem ein?

Die Einrichtung eines elektronischen Kassensystems erfordert sorgfältige Planung. Die folgenden Schritte sollten Sie berücksichtigen:

Anforderungen definieren

Im ersten Schritt sollten Sie die konkreten Anforderungen definieren, die das elektronische Kassensystem erfüllen muss. Wichtige Fragen dabei sind:

  • Welche Bezahloptionen möchten Sie Ihren Kundinnen und Kunden anbieten?
  • Wie viele Kassenplätze sollen eingerichtet werden?
  • Werden mobile Kartenlesegeräte benötigt?
  • Soll das Kassensystem mit der Buchhaltung oder Warenwirtschaft des Unternehmens verknüpft sein?

Systemart auswählen

Im zweiten Schritt müssen Sie sich für eine von zwei grundsätzlichen Systemarten entscheiden:

  • PC-Kasse: Sie haben zum einen die Option, die Kassensoftware auf einem handelsüblichen Rechner zu installieren und Hardware-Komponenten mit diesem zu verbinden. Dabei haben Sie den Vorteil, dass Sie für Soft- und Hardware unterschiedliche Anbieter wählen können, solange diese kompatibel sind.
  • Geschlossenes Kassensystem: Die zweite Option ist ein geschlossenes Kassensystem, bei dem Hard- und Software fest aufeinander abgestimmt sind. Dies sorgt für eine große Systemstabilität, aber schränkt die Austauschbarkeit einzelner Komponenten ein.

Hardware zusammenstellen

Beide Systemarten lassen sich mit Zusatzgeräten verbinden. Die Auswahl dieser richtet sich unter anderem nach der Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist, sowie der gewünschten Funktionalität des Kassensystems. Typische Bestandteile eines elektronischen Kassensystems sind:

  • Scanner für Artikel- oder QR-Codes
  • Waage
  • Kassendisplay bzw. Touchscreen
  • Kassenschublade
  • Bondrucker

Wenn Sie Ihren Kundinnen und Kunden Kartenzahlungen ermöglichen möchten, benötigen Sie darüber hinaus ein Kartenlesegerät. Über Stripe Terminal können Sie zu günstigen Konditionen bereits vorzertifizierte Kartenlesegeräte wie das S700 oder mobile Geräte wie das BBPOS WisePad 3 beziehen. Es ist allerdings auch möglich, bargeldloses Bezahlen ohne ein zusätzliches Gerät anzubieten. Mit Tap to Pay können Sie Ihr eigenes iPhone oder Android-Gerät nutzen, um Zahlungen zu akzeptieren und in die Buchhaltung zu implementieren.

Software konfigurieren

Nach der Hardwareinstallation folgt die Konfiguration der Kassensoftware. Diese beinhaltet unter anderem das Hinterlegen von Artikeldaten und Preisen sowie die Einstellung der korrekten Steuersätze. Zudem sollten Sie die Schnittstellen zur Buchhaltung und Warenwirtschaft aktivieren, um die automatisierte Datenübermittlung sicherzustellen.

Testen, schulen, starten

Bevor das Kassensystem live geht, sollten Sie es ausführlich testen – inklusive aller Zahlungsarten, der Belegausgabe sowie der täglichen Kassenabschlüsse. Parallel dazu empfiehlt sich eine Schulung des Personals im Umgang mit dem System. Wenn alle Funktionen zuverlässig laufen und das Team sicher im Umgang ist, steht einem erfolgreichen Start im Geschäftsbetrieb nichts mehr im Weg.

Welche Regelungen für elektronische POS-Systeme gelten in Deutschland ab 2025?

Die Pflicht, elektronische Kassen bei den Finanzbehörden zu melden, besteht für deutsche Unternehmen faktisch bereits seit 2020. Aufgrund technischer Schwierigkeiten auf staatlicher Seite wurde diese Pflicht jedoch mehrere Jahre ausgesetzt. Im Juni 2024 gab das Bundesfinanzministerium schließlich bekannt, dass in allen Bundesländern ein entsprechendes Verfahren zur Verfügung gestellt wird.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen ihre EU-Taxameter, Wegstreckenzähler sowie elektronische Kassensysteme melden. Zur Meldung verpflichtet sind alle, die nach § 146a Abs. 1 AO „aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems“ erfassen. Unternehmen, die statt elektronischer Kassen eine offene Ladenkasse verwenden, müssen diese nicht bei den Finanzbehörden registrieren. Ziel der Meldepflicht ist die Erstellung eines umfassenden Registers, das den Finanzbehörden als Kontrollinstrument dienen und Manipulationen sowie Steuerhinterziehung eindämmen soll. Bei fehlender oder verspäteter Meldung drohen Sanktionen, so zum Beispiel in Form von Steuerschätzungen oder Bußgeldern.

Die Fristen für die Meldung elektronischer Kassensysteme richten sich nach dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Außerbetriebnahme:

  • Elektronische Kassensysteme, die vom Unternehmen vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 registriert werden.
  • Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 erworben, gemietet oder geleast werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
  • Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Wie erfolgt die Meldung?

Unternehmen können ihre Kassensysteme über das Steuerportal Mein Elster melden – mithilfe des Formulars „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“. Optional können sie eine XML-Datei hochladen oder die Daten aus einer entsprechenden Software übertragen, die über eine ERiC-Schnittstelle verfügt. Unterstützung bei der technischen Umsetzung und der Datenübermittlung bieten Steuerberater/innen sowie Anbieter spezieller Kassensoftware.

Sämtliche in einer Betriebsstätte eingesetzten elektronischen Kassensysteme müssen in einer einheitlichen Mitteilung gemeldet werden. Besitzt das Unternehmen mehrere Betriebsstätten oder Filialen, muss für jede eine separate Meldung abgegeben werden. Erforderlich sind gemäß § 146a Abs. 4 AO die folgenden Angaben:

  • Name und die Steuernummer der/des Steuerpflichtigen
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Seriennummer und Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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