Nach Angaben der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) gab es im Dezember 2024 3.386.765 Selbstständige in Spanien. Ein immer größerer Teil dieser Arbeiter/innen führt Geschäftsaktivitäten online durch. Tatsächlich berichtete die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC), dass der E-Commerce in Spanien im zweiten Quartal 2024 mit einem Umsatz von über 23 Milliarden EUR ein Allzeithoch erreicht hat.
Die Gründung eines eigenen selbständigen Unternehmens kann eine Herausforderung sein, da ein Mindestumsatz erreicht werden muss, um die Steuern für Selbstständige in Spanien zu decken, ohne Verluste zu erleiden. Aus Angst, dass die Einnahmen die monatlichen Kosten nicht decken können, entscheiden sich manche Menschen dafür, online zu verkaufen, ohne selbstständig zu sein. Dabei stellt sich aber die Frage: Kann das legal gemacht werden?
Worum geht es in diesem Artikel?
- Können Sie in Spanien online verkaufen, ohne selbstständig zu sein?
- Wann können Sie online verkaufen, ohne selbstständig zu sein?
- So verkaufen Sie online, ohne selbstständig zu sein
- Strafen für Online-Verkäufe, ohne selbstständig zu sein
Können Sie in Spanien online verkaufen, ohne selbstständig zu sein?
In der Regel ist es in Spanien illegal, online zu verkaufen, ohne selbstständig zu sein. In den meisten Fällen ist gemäß dem Gesetz 20/2007 über das Statut der selbständigen Erwerbstätigkeit (Ley 20/2007 del Estatuto del trabajo autónomo eine Registrierung der Selbstständigkeit erforderlich, bevor man mit dem Online-Verkauf von Spanien aus beginnt. Die betreffende Verkaufstätigkeit muss jedoch die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie wird regelmäßig ausgeübt: Die Tätigkeit muss wiederkehrend sein, unabhängig von der Anzahl der Stunden, die dafür aufgewendet werden. Beispielsweise würde das Anbieten von Online-Schulungen einmal im Monat (sei es nur für ein paar Stunden) als regelmäßige Tätigkeit angesehen.
- Sie ist gewinnorientiert: Die Tätigkeit muss mit dem Ziel ausgeübt werden, einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Wenn Sie beispielsweise Kunsthandwerk verkaufen und der Verkaufspreis höher ist als die Kosten für die Materialien, die zur Herstellung der Artikel verwendet werden, wird Ihre Tätigkeit als gewinnbringend angesehen.
- Sie ist unabhängig: Die Tätigkeit muss unabhängig ausgeübt werden, wie z. B. die Einrichtung eines Online-Shops in Spanien und dessen Nutzung für den Verkauf von Produkten, ohne einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen zu haben, das ihn betreibt.
Wie viel können Sie in Spanien verdienen, ohne selbstständig zu sein?
Das Statut der selbständigen Erwerbstätigkeit legt keine Schwelle fest, ab der Sie sich als selbstständige Person registrieren müssen. Mit anderen Worten, Sie müssen sich auch dann als selbstständig registrieren, wenn Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet und noch kein Einkommen erzielt haben – solange Ihre Tätigkeit regelmäßig, gewinnorientiert und unabhängig ist.
In einigen Fällen haben Gerichte zugunsten von Personen entschieden, die sich nicht als Selbstständige registriert hatten, weil ihr Einkommen unter dem Mindestlohn (SMI) lag. Diese Urteile haben jedoch nicht zu einer Änderung der Vorschriften geführt, die Online-Verkäufe ohne Registrierung als Selbstständige verbieten.
Wann können Sie online verkaufen, ohne selbstständig zu sein?
Grundsätzlich können Sie keine Produkte online verkaufen, ohne sich als selbstständig zu registrieren. In einigen sehr spezifischen Fällen ist das jedoch erlaubt:
- Wenn es sich um eine gelegentliche wirtschaftliche Tätigkeit handelt, die selbständig ausgeübt wird
- Wenn es sich um eine regelmäßige wirtschaftliche Tätigkeit handelt, die als Arbeitnehmer/in in einer Arbeitergenossenschaft ausgeübt wird
- Wenn es sich um den Verkauf eines Gebrauchtwagens an eine Privatperson handelt (solche Transaktionen unterliegen der Übertragungs- und Stempelsteuer (ITPAJD)
Die erste Ausnahme ist die häufigste. Angenommen, Sie malen gerne und verkaufen gelegentlich einige Ihrer Kunstwerke. Dann sind Sie nicht verpflichtet, sich als selbstständig zu registrieren oder einen Online-Shop für diese Art von Gelegenheitsverkäufen einzurichten. Auf Ihren Social-Media-Profilen könnten Sie einen Link zu einer Zahlungsseite wie Payment Links von Stripe teilen. Wenn Ihre Tätigkeit jedoch zunimmt und Sie anfangen, Ihre Bilder regelmäßig zu verkaufen, müssen Sie sich als selbstständig registrieren.
So verkaufen Sie online, ohne selbstständig zu sein
Wenn Ihre Tätigkeit unter eine der oben genannten Ausnahmen fällt, können Sie Online-Verkäufe tätigen, ohne selbstständig zu sein. Sie müssen jedoch die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Rechnungen ausstellen: Sie müssen Rechnungen mit USt. unter Verwendung Ihrer Steueridentifikationsnummer (NIF) ausstellen und das Formular 036 ausfüllen, um sich in das Geschäftsinhaber-, Selbstständigen- und Steuereinzugsregister einzutragen.
- Umsatzsteuer (USt.) melden: Sie müssen Ihre vierteljährliche Umsatzsteuererklärung unter Verwendung des Formulars 303 einreichen.
- Persönliche Einkommensteuer (IRPF) melden: Sie müssen Ihre IRPF unter Verwendung des Formulars 100 einreichen.
Strafen für Online-Verkäufe, ohne selbstständig zu sein
Wenn Sie sich für Online-Verkäufe entscheiden, ohne selbstständig zu sein, und Ihre wirtschaftliche Tätigkeit nicht eindeutig unter die oben genannten Ausnahmen fällt, müssen Sie mit einer Reihe von Strafen rechnen:
- Zahlung geschuldeter Beiträge und Gebühren: Sie müssen alle Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zahlen, die während des Zeitraums hätten gezahlt werden müssen, in dem Ihre Verkäufe stattgefunden haben. Darüber hinaus fallen folgende Verzugszinsen und die entsprechenden Gebühren gemäß Gesetz 6/2017 (Ley 6/2017) an:
- Eine Gebühr in Höhe von 20 % Ihrer Schulden: Wird angewendet, wenn die erforderlichen Beiträge innerhalb der im Forderungs- oder Abrechnungsbericht angegebenen Frist geleistet werden.
- Eine Gebühr in Höhe von 35 % Ihrer Schulden: Wird angewendet, wenn die Beiträge nach der im Forderungs- oder Abrechnungsbericht angegebenen Frist geleistet werden.
- Eine Gebühr in Höhe von 20 % Ihrer Schulden: Wird angewendet, wenn die erforderlichen Beiträge innerhalb der im Forderungs- oder Abrechnungsbericht angegebenen Frist geleistet werden.
- Mögliche USt.-Strafen: Wenn Sie nicht für jeden Verkauf eine Rechnung ausstellen, verhängt die Steuerbehörde (Agencia Tributaria) entsprechende USt.-Strafen.
Die oben genannten Strafen können auch dazu führen, dass Sie in Zukunft keine Zuschüsse beantragen dürfen, z. B. die Pauschalregelung, die es Ihnen ermöglicht, im ersten Jahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit reduzierte Beiträge zu zahlen, oder Zuschüsse aus dem Digital Kit-Programm.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.