Innergemeinschaftliche Transaktionen in Spanien

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  1. Einführung
  2. Was sind innergemeinschaftliche Transaktionen?
  3. Arten innergemeinschaftlicher Transaktionen
    1. Innergemeinschaftliche Erwerbe
    2. Innergemeinschaftliche Lieferungen
  4. Anforderungen an innergemeinschaftliche Transaktionen
  5. Fakturierung innergemeinschaftlicher Transaktionen
  6. Wie wird die Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Transaktionen gehandhabt?
  7. Häufig gestellte Fragen zu innergemeinschaftlichen Transaktionen
    1. Wann enthalten innergemeinschaftliche Rechnungen die spanische Umsatzsteuer?
    2. Sind innergemeinschaftliche Erwerbe umsatzsteuerpflichtig?
    3. Wann muss eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden?
    4. In welcher Sprache müssen Unternehmen in Spanien Rechnungen ausstellen?

In den vergangenen zwei Jahren verzeichneten die grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU nach eineinhalb Jahren des Rückgangs wieder ein stetiges Wachstum. Zum Beispiel stiegen im zweiten Quartal 2024 die Importe und Exporte – die unter den EU-Mitgliedsländern als innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen bezeichnet werden – um 3,4 % bzw. 0,7 %.

Spanien gehört zu den EU-Ländern mit dem höchsten innergemeinschaftlichen Transaktionsvolumen und belegt derzeit den siebten Platz unter allen Mitgliedstaaten. Um Sie bei der internationalen Expansion Ihres Unternehmens auf andere europäische Länder zu unterstützen, untersucht dieser Artikel die Funktionsweise und Verpflichtungen von innergemeinschaftlichen Transaktionen in Spanien.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was sind innergemeinschaftliche Transaktionen?
  • Arten von innergemeinschaftlichen Transaktionen
  • Anforderungen an innergemeinschaftliche Transaktionen
  • Fakturierung innergemeinschaftlicher Transaktionen
  • Wie wird die Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Transaktionen gehandhabt?
  • Häufig gestellte Fragen zu innergemeinschaftlichen Transaktionen

Was sind innergemeinschaftliche Transaktionen?

Innergemeinschaftliche Transaktionen beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen oder Gewerbetreibenden, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Da diese Transaktionen innerhalb der EU stattfinden, werden sie üblicherweise als „innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen“ und nicht als „Importe und Exporte“ bezeichnet.

Arten innergemeinschaftlicher Transaktionen

Es gibt zwei Arten von innergemeinschaftlichen Transaktionen: Erwerbe und Lieferungen, die den sogenannten Importen und Exporten entsprechen.

Innergemeinschaftliche Erwerbe

Käufe, die von einem Unternehmen oder Selbstständigen in Spanien aus einem anderen EU-Land getätigt werden, unabhängig davon, wer den Transport abwickelt, gelten als innergemeinschaftliche Erwerbe. Im folgenden finden Sie einige weitere Sonderfälle, die ebenfalls als innergemeinschaftliche Erwerbe gelten:

  • Der Kauf neuer Fahrzeuge in Spanien – definiert als solche, die weniger als sechs Monate nach ihrer Erstzulassung oder mit einer Laufleistung von bis zu 6.000 km – aus einem anderen EU-Land stammen, unabhängig davon, ob die Transaktion zwischen Privatpersonen, Gewerbetreibenden oder einer Privatperson und einem Gewerbetreibenden stattfindet.

  • Eingang von Waren, die von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land nach Spanien gebracht werden, z. B. die Übertragung von Lagerbeständen zwischen zwei Büros in verschiedenen Ländern.

  • Der Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land in Spanien, wenn der/die Verkäufer/in ein/e Unternehmer/in und der/die Käufer/in eine nicht gewerbliche juristische Person (z. B. ein gemeinnütziger Verein, eine öffentliche Einrichtung oder ein Gemeinschaftsgut) ist, sofern der Transaktionswert 10.000 € übersteigt.

Country of origin of intracommunity acquisitions in Spain - The EU countries from which Spain receives the most intracommunity acquisitions.

Bitte beachten Sie, dass einige Transaktionen nicht als innergemeinschaftliche Erwerbe gelten:

  • Käufe von Produkten aus einem anderen Mitgliedstaat, die auf dem spanischen Festland oder auf den Balearen installiert oder montiert werden, bevor der/die Käufer/in das volle Eigentum erwirbt.

  • Käufe von Produkten in Spanien von einem/einer Gewerbetreibenden in einem anderen EU-Land, das im Rahmen des Franchisesystems seines/ihres Landes tätig ist.

  • Fernverkäufe, bei denen der/die Käufer/in eine natürliche oder juristische Person ist, die keine berufliche Tätigkeit ausübt. Fernverkäufe gelten auch, wenn es sich bei dem Käufer/der Käuferin um ein Unternehmen handelt, das ausschließlich von der Umsatzsteuer befreite Tätigkeiten ausübt oder unter die Sonderregelung für Landwirtschaft, Viehzucht, Landwirtschaft und Fischerei fällt.

  • Käufe von Produkten, die unter die Sonderregelung für Secondhandwaren, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke fallen. Bei diesen wird der Verkauf im Ursprungsland besteuert.

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Der Verkauf von Dienstleistungen oder Waren durch ein Unternehmen oder eine/n Selbstständige/n in Spanien an einen Kunden/eine Kundin in einem anderen EU-Land – unabhängig davon, wer den Transport organisiert – wird als innergemeinschaftliche Lieferung eingestuft. Im Folgenden finden Sie einige weitere spezifische Fälle, die ebenfalls als innergemeinschaftliche Lieferungen gelten:

  • Verkauf von Neufahrzeugen aus Spanien in ein anderes EU-Land, unabhängig davon, ob Käufer/innen und Verkäufer/innen Privatpersonen oder Gewerbetreibende sind.

  • Warenlieferungen vom Hauptsitz eines Unternehmens in Spanien an seine Niederlassung in einem anderen EU-Land.

Destination country of intracommunity supplies from Spain - The EU countries to which Spain makes the most intracommunity supplies.

Für Ihr Unternehmen und den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in anderen EU-Ländern ist die Nutzung einer Zahlungsplattform, die für den internationalen Handel konzipiert wurde, wichtig. Mit Stripe Payments können Sie in 195 Ländern, einschließlich aller EU-Mitgliedsstaaten, Online-Zahlungen mit den bevorzugten Zahlungsmethoden Ihrer Kundinnen und Kunden akzeptieren und Ihren gesamten Umsatz auf einer einzigen Plattform zusammenfassen. Das erleichtert die Buchhaltung enorm und reduziert das Risiko manueller Fehler.

Anforderungen an innergemeinschaftliche Transaktionen

Die einzige Voraussetzung für die Durchführung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Erwerbe in Spanien ist die Eintragung in das Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer/innen (ROI). Um sich zu registrieren, müssen Sie das Formular 036 einreichen und dabei besonders auf den Abschnitt „Gründe für die Einreichung“ achten, in dem Sie Ihren Antrag auf Registrierung im ROI angeben müssen.

Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde – spätestens drei Monate nach Einreichung des Formulars 036 – stellt Ihnen die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria, oder AEAT) eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (auch bekannt als „europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“, „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [NIF-IVA]“ oder „EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“) aus. Um für die entsprechende Umsatzsteuerbefreiung in Frage zu kommen, müssen sowohl der/die Käufer/in als auch der/die Verkäufer/in über gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verfügen und beide Nummern müssen auf der Rechnung angegeben werden.

Sobald die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt, wird das Unternehmen oder der/die Gewerbetreibende automatisch in das Umsatzsteuer-Informationsaustauschsystem (VAT Information Exchange System, VIES aufgenommen. Dadurch können sowohl Sie als auch Ihr Transaktionspartner die Gültigkeit der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern über die Websites der AEAT oder der Europäischen Kommission überprüfen. Es ist wichtig, die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihrer Kundinnen und Kunden zu validieren, bevor Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Wenn die angegebene Nummer ungültig ist, wird die AEAT die Umsatzsteuer für diese Transaktion verlangen, da sie nicht als innergemeinschaftlicher Vorgang gilt und daher steuerpflichtig ist.

Beachten Sie, dass, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine innergemeinschaftlichen Umsätze tätigen, die AEAT Ihre Registrierung im ROI automatisch löscht. In solchen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung, bevor die Annullierung in Kraft tritt, sodass Sie das Formular 036 einreichen können, um eine erneute Registrierung im ROI zu beantragen. Die AEAT reagiert in solchen Fällen in der Regel schnell.

Wenn es sich bei innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen um physische Waren handelt, müssen sie auch von einem Transportnachweis begleitet werden. Das am häufigsten verwendete Dokument ist der „CMR-Frachtbrief“ (nach dem französischen Akronym für das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr als „CMR“ bezeichnet). Es muss Angaben zu den transportierten Waren, ihren Mengen, den Daten und Ländern der Abholung und Lieferung sowie die Angaben zum/zur Verkäufer/in, Käufer/in und Spediteur/in enthalten.

Fakturierung innergemeinschaftlicher Transaktionen

Rechnungen für innergemeinschaftliche Umsätze zwischen Gewerbetreibenden, die im ROI registriert sind, enthalten keine Umsatzsteuer. Sie müssen jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Satz von 0 % angewandt wurde oder dass die Transaktion von der Umsatzsteuer befreit ist.

Zusätzlich zu den Standardangaben, die auf jeder Rechnung enthalten sein müssen, sind für innergemeinschaftliche Transaktionen umfassendere Pflichtangaben erforderlich. Beispielrechnung:

Example of an intracommunity invoice issued in Spain - The details that must be included in an intracommunity invoice issued by a company or self-employed individual in Spain.

Wie wird die Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Transaktionen gehandhabt?

Die Umsatzsteuer wird je nach Art des innergemeinschaftlichen Geschäfts unterschiedlich gehandhabt: Erwerbe oder Lieferungen.

So sind beispielsweise innergemeinschaftliche Erwerbe die einzigen innergemeinschaftlichen Umsätze, die in Spanien besteuert werden. In diesen Fällen verlangt das Steuersystem, dass das Unternehmen sowohl die Umsatzsteuer für die Transaktion übernimmt (d. h. den Steuerabzug erklärt) als auch selbst veranlagt (d. h. die Zahlungsverpflichtung erklärt).

Obwohl die Steuererklärung in den meisten Fällen neutral ist (d. h. die Vorsteuer- und die Ausgangssteuerbeträge heben sich gegenseitig auf, sodass keine Zahlung erforderlich ist), gibt es Ausnahmen, in denen eine Zahlung erforderlich sein kann. Wenn beispielsweise ein/e Selbstständige/r in Spanien ein Auto von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land kauft, würde er 100 % der Umsatzsteuer auf die Transaktion angeben, könnte aber aufgrund der dritten Ausnahme in Artikel 95 des Umsatzsteuergesetzes nur 50 % davon abziehen. In diesem Artikel wird davon ausgegangen, dass 50 % der Autos, Anhänger, Mopeds und Motorräder für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Folglich müsste die Einzelperson die restlichen 50 % der Umsatzsteuer an die AEAT abführen.

Innergemeinschaftliche Lieferungen werden jedoch im Bestimmungsland besteuert. Wenn ein/e Kunde/Kundin aus einem anderen Mitgliedstaat, der nicht im ROI registriert ist, Produkte von einem spanischen Unternehmen kauft, muss er/sie die spanische Umsatzsteuer zahlen. Handelt es sich jedoch um einen Fernabsatz, gelten für solche Transaktionen besondere Regeln. Diese Vorschriften verlangen die Zahlung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland, wenn das Unternehmen im laufenden oder im Vorjahr innergemeinschaftliche Verkäufe im Wert von mehr als 10.000 € getätigt hat.

Obwohl bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Gewerbetreibenden keine Umsatzsteuer erhoben wird (da es sich hierbei um umsatzsteuerbefreite Transaktionen handelt), ist es dennoch möglich, die Vorsteuer auf damit zusammenhängende Transaktionen abzuziehen. Wenn beispielsweise ein spanisches Unternehmen in Spanien Materialien kauft, um Produkte für den Verkauf in Europa herzustellen, kann es die Umsatzsteuer auf diese Einkäufe abziehen, selbst wenn seine Verkäufe an Geschäftskundinnen und Geschäftskunden in anderen Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer befreit sind. Dieser Vorgang wird als vollständige Ausnahmeregelung bezeichnet. Diese Transaktionen müssen durch Ausfüllen des Formulars 349 monatlich oder vierteljährlich gemeldet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsatzsteuerverwaltung bei innergemeinschaftlichen Transaktionen – sowohl in Spanien als auch in der gesamten EU – mit der Umsetzung neuer europäischer Verordnungen, wie z. B. der Richtlinie 2006/112/EG, aktualisiert wurde. Um sicherzustellen, dass immer der korrekte Umsatzsteuersatz auf Ihre Verkäufe angewendet wird, können Sie mit Stripe Tax die Steuern für alle Ihre Stripe Transaktionen automatisch berechnen und einziehen. Darüber hinaus wird Tax regelmäßig aktualisiert, um Gesetzesänderungen in der EU und in den mehr als 50 Ländern, in denen Tax verfügbar ist zu berücksichtigen (Ausnahmen finden Sie hier).

Häufig gestellte Fragen zu innergemeinschaftlichen Transaktionen

Wann enthalten innergemeinschaftliche Rechnungen die spanische Umsatzsteuer?

Innergemeinschaftliche Rechnungen enthalten die spanische Umsatzsteuer, wenn eine der Parteien keine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat und die Waren in das Steuergebiet für indirekte Steuern (d. h. das spanische Festland und die Balearen) geliefert werden.

Sind innergemeinschaftliche Erwerbe umsatzsteuerpflichtig?

Es kommt darauf an. Wenn sie zwischen zwei Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern durchgeführt werden, die im ROI registriert sind, sind sie von der Umsatzsteuer befreit und enthalten diese nicht. Handelt es sich bei einer der Parteien jedoch um eine natürliche Person oder ein Unternehmen, das nicht im ROI eingetragen ist, unterliegen innergemeinschaftliche Erwerbe der Umsatzsteuer im Bestimmungsland.

Wann muss eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden?

Eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer sollte ausgestellt werden, wenn ein/e Lieferant/in, der/die im ROI registriert ist, ein Produkt oder eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land verkauft, das ebenfalls über eine eigene innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt.

In welcher Sprache müssen Unternehmen in Spanien Rechnungen ausstellen?

Wenn Sie Rechnungen von Spanien aus ausstellen, können Sie Ihre bevorzugte Sprache im Text wählen. Der Königliche Erlass 1496/2003 besagt, dass „Rechnungen oder Ersatzdokumente in jeder beliebigen Sprache ausgestellt werden können“, erlaubt es der AEAT aber auch, eine Übersetzung ins Spanische (oder eine andere Amtssprache Spaniens) zu verlangen, wenn dies zu Überprüfungszwecken erforderlich ist.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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