Eine Expansion ins Ausland ist in vielen Fällen mit der Gründung eines neuen Standorts verbunden. Um diesen rechtlich in die Unternehmensorganisation einzubinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Tochtergesellschaft ist und wie sie sich von einer Betriebsstätte unterscheidet. Zudem stellen wir die Vor- und Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland gegenüber und erklären, in welchen Fällen sich eine Gründung lohnt.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine Tochtergesellschaft?
- Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft und Betriebsstätte?
- Was sind die Vorteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
- Was sind die Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
- Wann lohnt sich die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?
Was ist eine Tochtergesellschaft?
Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, das zu einer anderen Firma, der sogenannten Muttergesellschaft, in einem beherrschenden Einflussverhältnis steht. Die Muttergesellschaft besitzt Anteile an der Tochtergesellschaft und kann somit deren strategische Entscheidungen maßgeblich beeinflussen.
Obwohl bereits ein Anteil von zehn Prozent der Muttergesellschaft an einem Unternehmen ausreicht, um es als Tochtergesellschaft zu bezeichnen, hält die Mutter in der Praxis meist die Anteilsmehrheit. Wenn die Muttergesellschaft alle Anteile besitzt, spricht man von einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft. Unabhängig der Anteilsverhältnisse ist eine Tochtergesellschaft rechtlich eigenständig. Dies bedeutet, dass sie beispielsweise ihre eigenen Verträge abschließen sowie Dritte verklagen oder von diesen verklagt werden kann.
Die rechtliche Grundlage bilden § 271 sowie § 290 des Handelsgesetzbuchs. Für eine Tochtergesellschaft ist keine bestimmte Rechtsform vorgegeben. Es gibt Konzernstrukturen, die Personengesellschaften oder natürliche Personen als Töchter beinhalten. Meist werden zur Gründung jedoch die Rechtformen KG, GmbH oder AG gewählt.
Unabhängig von der Rechtsform ist das Unternehmen eine eigenständige juristische Person, die jedoch wirtschaftlich unselbstständig ist. Die konkrete Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem kontrollierenden Mutterunternehmen und der Tochtergesellschaft wird in einem sogenannten Beherrschungsvertrag definiert. In den meisten Fällen wird zudem ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen verpflichtet sich die Tochtergesellschaft, ihre Gewinne an das Mutterunternehmen abzuführen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte?
Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft ist nicht die einzige Möglichkeit, mit physischer Präsenz vor Ort in neue Märkte zu expandieren. Deutsche Unternehmen können zu diesem Zweck auch eine Betriebsstätte im Ausland eröffnen.
Nach § 12 AO ist eine Betriebsstätte jeder feste Geschäftssitz und jede feste Einrichtung, der/die den Tätigkeiten eines Unternehmens dient. Betriebsstätten können beispielsweise Firmenbüros, Lager oder Produktionsstätten sein. Montage- und Bauarbeiten können ebenfalls als Betriebsstätte gelten, wenn sie mindestens sechs Monate dauern.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Betriebsstätte und einer ausländischen Tochtergesellschaft:
Rechtliche Eigenständigkeit
Eine Tochtergesellschaft ist rechtlich eigenständig. Eine Betriebsstätte hingegen ist keine eigenständige juristische Person. Sie ist lediglich eine Organisationseinheit des Mutterunternehmens. Da sie eine abhängige Filiale und keine separate juristische Person ist, kann sie nur im Namen des Mutterunternehmens handeln.
Haftung
Da es sich bei einer Betriebsstätte nicht um eine eigenständige juristische Person handelt, übernimmt das Mutterunternehmen die vollständige Haftung, einschließlich finanzieller Verpflichtungen und rechtlicher Ansprüche. Bei Mutterunternehmen und Tochtergesellschaften gilt dagegen in der Regel das Trennungsprinzip. Ein Mutterunternehmen haftet nicht für seine Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften haften nicht für ihre Muttergesellschaften.
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen des betreffenden Unternehmens beschränkt. Im Einzelfall hängt die Haftung von Tochtergesellschaften jedoch von vielen Faktoren ab, wie z. B. den vertraglichen Vereinbarungen, der Rechtsform der Unternehmen, den Cashflows und dem Verhalten der Unternehmen untereinander.
Besteuerung
Die Gewinne einer Betriebsstätte werden in der Regel in dem Land besteuert, in dem sich die Betriebsstätte befindet. Dank Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern sollen, dass Steuerpflichtige mehrfach Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen müssen, befreit das Heimatland des Mutterunternehmens die Betriebsstätte in der Regel entweder von der Besteuerung oder verrechnet die Steuerbeträge.
Die tatsächliche Steuerlast hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der im Zielland geltende Steuersatz und die Rechtsform des Mutterunternehmens. Bei einem Einzelunternehmen werden Gewinne im Land der Betriebsstätte mit dem dort geltenden Einkommensteuersatz besteuert. Wenn das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegen die Gewinne der Betriebsstätte der ausländischen Körperschaftssteuer.
Ähnliche Steuerprinzipien wie für Betriebsstätten gelten für ausländische Tochtergesellschaften, wenn sie als Personengesellschaften gegründet wurden. Wird die Personengesellschaft auch im Ausland als solche anerkannt, wird ihr Einkommen nur einmal im Land der Personengesellschaft besteuert. Dabei ist unerheblich, ob die Gewinne von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern eingezogen werden oder nicht.
Um eine klare Trennung der Besteuerung zwischen dem Unternehmen und seinen Anteilseignerinnen und Anteilseignern zu gewährleisten, ist es sinnvoll, eine ausländische Tochtergesellschaft als Kapitalgesellschaft zu gründen. Ihre Besteuerung basiert auf dem Körperschaftssteuersatz des Landes, in dem sie ansässig ist.
Gewinnausschüttungen
Gewinnausschüttungen, die von einer ausländischen Tochtergesellschaft gezahlt werden, unterliegen in der Regel der lokalen Quellensteuer, die jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt wird. Innerhalb der EU kann die Quellensteuer unter bestimmten Vorschriften auf 0 % gesenkt werden. In Deutschland werden Dividendenausschüttungen je nach Art der Anteilseignerin oder des Anteilseigners unterschiedlich besteuert.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit natürlichen Personen als Gesellschafter/innen müssen auf 60 % ihrer Dividenden Steuern zahlen, was als Teileinkünfteverfahren bezeichnet wird. Bei Kapitalgesellschaften, die mindestens 10 % der Tochtergesellschaft halten, werden die Dividenden nach einer günstigeren Regelung gemäß § 8b KStG besteuert. Nur 5 % der Dividenden sind steuerpflichtig.
Was sind die Vorteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft bietet Unternehmen verschiedene Vorteile.
Marktzugang
Eine Tochtergesellschaft ist eine gute Option für den Markteintritt im Ausland. Die direkte Präsenz vor Ort kann unter anderem den Aufbau von Geschäftspartnerschaften und die Pflege von Kundenbeziehungen und Netzwerken erleichtern. Zudem können Unternehmen ihre Bekanntheit steigern und ihre Wettbewerbsposition auf dem Zielmarkt sowie international verbessern.
Flexibilität
Eine ausländische Tochtergesellschaft ermöglicht als rechtlich eigenständige Einheit ein größeres Maß an Kontrolle über operative Entscheidungen. Die betriebliche Unabhängigkeit führt zu mehr Flexibilität in der Geschäftsführung. Tochtergesellschaften können damit auch schneller auf lokale Marktveränderungen reagieren – ohne dabei die Tätigkeiten des Mutterunternehmens zu beeinträchtigen.
Lokale Expertise
Ein wesentlicher Vorteil von Tochtergesellschaften im Ausland liegt in der Nutzung lokaler Expertise durch die Anstellung von hiesigen Mitarbeitenden. Diese verfügen über wertvolles Wissen zu kulturellen Besonderheiten, Markttrends und rechtlichen Rahmenbedingungen. Lokale Mitarbeiter/innen tragen zudem dazu bei, Sprachbarrieren zu überwinden und vertrauensvolle Beziehungen zu Behörden sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern aufzubauen.
Darüber hinaus kann die physische Präsenz in einem Zielmarkt die Nähe zu den Kundinnen und Kunden erhöhen. Ein besseres Verständnis für deren Bedürfnisse und Erwartungen begünstigt die Entwicklung maßgeschneiderter Produkte, Dienstleistungen oder Marketingstrategien.
Haftungsbegrenzung
Die rechtliche Unabhängigkeit einer Tochtergesellschaft hat zur Folge, dass die Muttergesellschaft nur in Höhe des in die Tochtergesellschaft eingebrachten Kapitals haftet. Sie muss nicht mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft einstehen. Dies schützt das Mutterunternehmen vor weitreichenden finanziellen Schäden, die aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen der Tochtergesellschaft resultieren könnten.
Steuerliche Vorteile
Durch das Gründen einer Tochtergesellschaft im Ausland können Unternehmen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Viele Staaten bieten reduzierte Steuersätze für Unternehmen an, um den Standort attraktiver zu machen. Dies kann in Form von niedrigeren Körperschaftssteuersätzen, Steuervergünstigungen für bestimmte Branchen oder Investitionsanreizen wie Steuerfreibeträgen oder Sonderabschreibungen geschehen. Zudem verhindern Doppelbesteuerungsabkommen, dass Einkünfte doppelt besteuert werden.
Was sind die Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft bringt neben vielen Vorteilen auch einige Nachteile mit sich:
Hohe Kosten
Die Gründung und der Betrieb einer ausländischen Tochtergesellschaft sind mit hohem administrativen und finanziellem Aufwand verbunden. Um die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben im Zielland einzuhalten, fallen bereits in der Gründungsphase beispielsweise durch Beratungsleistungen hohe Anfangsinvestitionen an. Auch die Erstellung von Markteintrittsstrategien, inklusive Marktanalysen, Werbekampagnen und der Anpassung der Produktpalette an lokale Bedürfnisse, kann kostspielig sein. Hinzu kommen schließlich unter anderem Kosten für Personal, Mieten und Betriebsmittel.
Interessenkonflikte
Ein möglicher Nachteil bei der Führung einer Tochtergesellschaft ist das Risiko von Interessenkonflikten mit dem Mutterunternehmen. Diese können entstehen, wenn strategische Zielsetzungen oder betriebswirtschaftliche Prioritäten nicht übereinstimmen. Mutterunternehmen fokussieren sich im Regelfall auf übergeordnete Unternehmensziele wie den globalen Markterfolg. Tochtergesellschaften können stärker an lokalen Marktbedingungen, kurzfristigen Wachstumszielen oder spezifischen Kundenanforderungen ausgerichtet sein.
Politische und wirtschaftliche Instabilität
Wenn deutsche Unternehmen eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen möchten, sollten sie die möglichen Zielmärkte auch hinsichtlich ihrer politischen und wirtschaftlichen Stabilität bewerten. Regierungswechsel, politische Unruhen, Inflation oder Währungsabwertungen können das wirtschaftliche Klima stark beeinträchtigen und das finanzielle Risiko für Unternehmen erhöhen.
Die Vor- und Nachteile einer ausländischen Tochtergesellschaft im Überblick
|
Vorteile |
Nachteile |
|---|---|
|
|
Wann lohnt sich die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?
Ein Tochterunternehmen wird häufig gegründet, wenn die Muttergesellschaft ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten möchte. Passt der neue Geschäftszweig nicht mehr zum ursprünglichen Kernbereich, kann er als Tochtergesellschaft ausgelagert werden.
Wenn Sie die Gründung einer Tochtergesellschaft planen, entdecken Sie Stripe Connect. Mit Connect haben Sie die Möglichkeit, in kürzester Zeit ein profitables und skalierbares Zahlungsgeschäft aufzubauen. Ihre Nutzerinnen bzw. Kundinnen und Kunden können überall auf der Welt von einer Vielzahl lokaler Zahlungsmethoden profitieren sowie zahlreiche weitere Funktionen nutzen – darunter Finanzierungen, Firmenkreditkarten oder die Berechnung und den Einzug von Umsatzsteuern. Außerdem können Sie mit Connect Payouts die Connect Infrastruktur nicht nur als Plattform oder Marktplatz, sondern auch als traditionelles Unternehmen nutzen und Ihre Verkäufer/innen, Freiberufler/innen, kreativen Projektanbieter/innen oder Dienstleister/innen auf der ganzen Welt schnell auszahlen.
Große Konzerne können Tochtergesellschaften nutzen, um unterschiedliche Geschäftsbereiche voneinander abzugrenzen. Dies schafft mehr Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Gerade für die Expansion in ausländische Märkte ist die Gründung von Tochtergesellschaften gängige Praxis.
Die Gründung einer Tochtergesellschaft kann auch mit der Absicht erfolgen, diese zu einem späteren Zeitpunkt vollständig oder teilweise zu verkaufen. Ein Geschäftsbereich ist in der Regel leichter zu veräußern, wenn er als eigenständige juristische Person geführt wird.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.