Tochtergesellschaft im Ausland gründen: Das sollten deutsche Unternehmen wissen

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  1. Einführung
  2. Was ist eine Tochtergesellschaft?
  3. Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft und Betriebsstätte?
    1. Rechtliche Unabhängigkeit
    2. Haftung
    3. Steuerliche Behandlung
    4. Gewinnausschüttungen
  4. Was sind die Vorteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
    1. Marktzugang
    2. Flexibilität
    3. Lokale Expertise
    4. Haftungsbegrenzung
    5. Steuerliche Vorteile
  5. Was sind die Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
    1. Hohe Kosten
    2. Interessenkonflikte
    3. Politische und wirtschaftliche Instabilität
  6. Wann lohnt sich die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?

Eine Expansion ins Ausland ist in vielen Fällen mit der Gründung eines neuen Standorts verbunden. Um diesen rechtlich in die Unternehmensorganisation einzubinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Tochtergesellschaft ist und wie sie sich von einer Betriebsstätte unterscheidet. Zudem stellen wir die Vor- und Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland gegenüber und erklären, in welchen Fällen sich eine Gründung lohnt.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine Tochtergesellschaft?
  • Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft und Betriebsstätte?
  • Was sind die Vorteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
  • Was sind die Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?
  • Wann lohnt sich die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?

Was ist eine Tochtergesellschaft?

Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, das zu einer anderen Firma, der sogenannten Muttergesellschaft, in einem beherrschenden Einflussverhältnis steht. Die Muttergesellschaft besitzt Anteile an der Tochtergesellschaft und kann somit deren strategische Entscheidungen maßgeblich beeinflussen.

Obwohl bereits ein Anteil von zehn Prozent der Muttergesellschaft an einem Unternehmen ausreicht, um es als Tochtergesellschaft zu bezeichnen, hält die Mutter in der Praxis meist die Anteilsmehrheit. Wenn die Muttergesellschaft alle Anteile besitzt, spricht man von einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft. Unabhängig der Anteilsverhältnisse ist eine Tochtergesellschaft rechtlich eigenständig. Dies bedeutet, dass sie beispielsweise ihre eigenen Verträge abschließen sowie Dritte verklagen oder von diesen verklagt werden kann.

Die rechtliche Grundlage bilden § 271 sowie § 290 des Handelsgesetzbuchs. Für eine Tochtergesellschaft ist keine bestimmte Rechtsform vorgegeben. Es gibt Konzernstrukturen, die Personengesellschaften oder natürliche Personen als Töchter beinhalten. Meist werden zur Gründung jedoch die Rechtformen KG, GmbH oder AG gewählt.

Unabhängig von der Rechtsform ist das Unternehmen eine eigenständige juristische Person, die jedoch wirtschaftlich unselbstständig ist. Die konkrete Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem kontrollierenden Mutterunternehmen und der Tochtergesellschaft wird in einem sogenannten Beherrschungsvertrag definiert. In den meisten Fällen wird zudem ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen verpflichtet sich die Tochtergesellschaft, ihre Gewinne an das Mutterunternehmen abzuführen.

Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft und Betriebsstätte?

Neben der Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft ist die Eröffnung einer Betriebsstätte im Ausland die zweite Möglichkeit für deutsche Unternehmen, um sich mit einer Vor-Ort-Präsenz in einem neuen Markt zu etablieren.

Laut § 12 der Abgabenordnung (AO) ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Betriebsstellen können beispielsweise Geschäftsstellen, Warenlagen oder Produktionsstätten sein. Auch Montagen und Bauausführungen können als Betriebsstätte fungieren, wenn sie mindestens sechs Monate Bestand haben.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Betriebsstätte und einer Tochtergesellschaft im Ausland.

Rechtliche Unabhängigkeit

Eine Tochtergesellschaft verfügt über rechtliche Unabhängigkeit. Im Gegensatz dazu ist eine Betriebsstätte keine eigenständige juristische Person. Es handelt sich lediglich um eine organisatorische Einheit, die dem Mutterunternehmen zugeordnet ist. Da sie als unselbstständige Niederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, agiert sie immer im Namen des Mutterunternehmens.

Haftung

Da eine Betriebsstätte keine eigenständige rechtliche Einheit ist, trägt das Mutterunternehmen für sämtliche Verbindlichkeiten die Verantwortung – einschließlich finanzieller Verpflichtungen und rechtlicher Ansprüche. Bei Mutter- und Tochtergesellschaften gilt hingegen im Regelfall das Trennungsprinzip. Nach diesem haftet ein Mutterunternehmen nicht für seine Töchter und Tochterunternehmen nicht für ihre Mütter. Der Haftungsanspruch ist auf das Gesellschaftsvermögen des betroffenen Unternehmens beschränkt. Im Einzelfall hängt die Haftung bei Tochtergesellschaften jedoch von vielen Faktoren ab – wie den vertraglichen Vereinbarungen, den Rechtsformen der Unternehmen, den Geldflüssen sowie dem Verhalten der Gesellschaften untereinander.

Steuerliche Behandlung

Die Besteuerung der Gewinne aus einer Betriebsstätte erfolgt im Regelfall im Land, in dem sich die Betriebsstätte befindet. Der Staat, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, stellt die Unternehmen dafür von der Besteuerung frei oder verrechnet die Steuerbeträge. Grundlage hierfür sind sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese sollen vermeiden, dass Steuerpflichtige mehrfach belastet werden.

Die tatsächliche Steuerlast hängt dabei von mehreren Faktoren ab, unter anderem dem im Zielland geltenden Steuersatz sowie der Rechtsform des Mutterunternehmens. Bei einem Einzelunternehmen werden die Gewinne im Land der Betriebsstätte mit dem dortigen Einkommensteuersatz besteuert. Handelt es sich beim Mutterunternehmen um eine Kapitalgesellschaft, unterliegen die Gewinne der Betriebsstätte der ausländischen Körperschaftsteuer.

Ähnliche steuerliche Grundsätze wie für die Betriebsstätte gelten für ausländische Tochtergesellschaften, wenn diese als Personengesellschaften gegründet werden. Wird die Personengesellschaft auch im Ausland als solche anerkannt, werden ihre Einkünfte nur einmalig im Land der Personengesellschaft besteuert – unabhängig davon, ob die Gewinne von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern entnommen werden oder nicht.

Für eine klare Trennung der Besteuerung zwischen der Gesellschaft sowie den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ist es sinnvoll, eine ausländische Tochtergesellschaft als Kapitalgesellschaft zu gründen. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem Körperschaftsteuersatz des Landes, in dem sie ansässig ist.

Gewinnausschüttungen

Gewinnausschüttungen aus einer ausländischen Tochtergesellschaft unterliegen vor Ort in der Regel einer Quellensteuer, die jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt wird. Innerhalb der EU können bestimmte Regelungen die Quellensteuer auf 0 % reduzieren. In Deutschland werden die Gewinnausschüttungen je nach Art der Gesellschafter/innen unterschiedlich besteuert. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit natürlichen Personen als Gesellschafter/innen müssen 60 % ihrer Dividende versteuern, was als Teileinkünfteverfahren bezeichnet wird. Bei Kapitalgesellschaften, die mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft halten, wird die Dividende gemäß § 8b KStG nach einer günstigeren Regelung besteuert: Nur 5 % der Dividende unterliegen der Steuerpflicht.

Was sind die Vorteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?

Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft bietet Unternehmen verschiedene Vorteile.

Marktzugang

Eine Tochtergesellschaft ist eine gute Option für den Markteintritt im Ausland. Die direkte Präsenz vor Ort kann unter anderem den Aufbau von Geschäftspartnerschaften und die Pflege von Kundenbeziehungen und Netzwerken erleichtern. Zudem können Unternehmen ihre Bekanntheit steigern und ihre Wettbewerbsposition auf dem Zielmarkt sowie international verbessern.

Flexibilität

Eine ausländische Tochtergesellschaft ermöglicht als rechtlich eigenständige Einheit ein größeres Maß an Kontrolle über operative Entscheidungen. Die betriebliche Unabhängigkeit führt zu mehr Flexibilität in der Geschäftsführung. Tochtergesellschaften können damit auch schneller auf lokale Marktveränderungen reagieren – ohne dabei die Tätigkeiten des Mutterunternehmens zu beeinträchtigen.

Lokale Expertise

Ein wesentlicher Vorteil von Tochtergesellschaften im Ausland liegt in der Nutzung lokaler Expertise durch die Anstellung von hiesigen Mitarbeitenden. Diese verfügen über wertvolles Wissen zu kulturellen Besonderheiten, Markttrends und rechtlichen Rahmenbedingungen. Lokale Mitarbeiter/innen tragen zudem dazu bei, Sprachbarrieren zu überwinden und vertrauensvolle Beziehungen zu Behörden sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern aufzubauen.

Darüber hinaus kann die physische Präsenz in einem Zielmarkt die Nähe zu den Kundinnen und Kunden erhöhen. Ein besseres Verständnis für deren Bedürfnisse und Erwartungen begünstigt die Entwicklung maßgeschneiderter Produkte, Dienstleistungen oder Marketingstrategien.

Haftungsbegrenzung

Die rechtliche Unabhängigkeit einer Tochtergesellschaft hat zur Folge, dass die Muttergesellschaft nur in Höhe des in die Tochtergesellschaft eingebrachten Kapitals haftet. Sie muss nicht mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft einstehen. Dies schützt das Mutterunternehmen vor weitreichenden finanziellen Schäden, die aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen der Tochtergesellschaft resultieren könnten.

Steuerliche Vorteile

Durch das Gründen einer Tochtergesellschaft im Ausland können Unternehmen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Viele Staaten bieten reduzierte Steuersätze für Unternehmen an, um den Standort attraktiver zu machen. Dies kann in Form von niedrigeren Körperschaftssteuersätzen, Steuervergünstigungen für bestimmte Branchen oder Investitionsanreizen wie Steuerfreibeträgen oder Sonderabschreibungen geschehen. Zudem verhindern Doppelbesteuerungsabkommen, dass Einkünfte doppelt besteuert werden.

Was sind die Nachteile einer Tochtergesellschaft im Ausland?

Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft bringt neben vielen Vorteilen auch einige Nachteile mit sich.

Hohe Kosten

Die Gründung und der Betrieb einer ausländischen Tochtergesellschaft sind mit hohem administrativen und finanziellem Aufwand verbunden. Um die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben im Zielland einzuhalten, fallen bereits in der Gründungsphase beispielsweise durch Beratungsleistungen hohe Anfangsinvestitionen an. Auch die Erstellung von Markteintrittsstrategien, inklusive Marktanalysen, Werbekampagnen und der Anpassung der Produktpalette an lokale Bedürfnisse, kann kostspielig sein. Hinzu kommen schließlich unter anderem Kosten für Personal, Mieten und Betriebsmittel.

Interessenkonflikte

Ein möglicher Nachteil bei der Führung einer Tochtergesellschaft ist das Risiko von Interessenkonflikten mit der Muttergesellschaft. Diese können entstehen, wenn strategische Zielsetzungen oder betriebswirtschaftliche Prioritäten nicht übereinstimmen. Muttergesellschaften fokussieren sich im Regelfall auf übergeordnete Unternehmensziele wie den globalen Markterfolg. Tochtergesellschaften können stärker an lokalen Marktbedingungen, kurzfristigen Wachstumszielen oder spezifischen Kundenanforderungen ausgerichtet sein.

Politische und wirtschaftliche Instabilität

Wenn deutsche Unternehmen eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen möchten, sollten sie die möglichen Zielmärkte auch hinsichtlich ihrer politischen und wirtschaftlichen Stabilität bewerten. Regierungswechsel, politische Unruhen, Gesetzesänderungen, Inflation oder Währungsabwertungen können das wirtschaftliche Klima stark beeinträchtigen und das finanzielle Risiko für Unternehmen erhöhen.

Advantages

Disadvantages

  • Market access
  • Flexibility
  • Local expertise
  • Limitation of liability
  • Tax advantages
  • High costs
  • Conflicts of interest
  • Political and economic instability

Wann lohnt sich die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?

Ein Tochterunternehmen wird häufig gegründet, wenn die Muttergesellschaft ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten möchte. Passt der neue Geschäftszweig nicht mehr zum ursprünglichen Kernbereich, kann er als Tochtergesellschaft ausgelagert werden.

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Große Konzerne können Tochtergesellschaften nutzen, um unterschiedliche Geschäftsbereiche voneinander abzugrenzen. Dies schafft mehr Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Gerade für die Expansion in ausländische Märkte ist die Gründung von Tochtergesellschaften gängige Praxis.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft kann auch mit der Absicht erfolgen, diese zu einem späteren Zeitpunkt vollständig oder teilweise zu verkaufen. Ein Geschäftsbereich ist in der Regel leichter zu veräußern, wenn er als eigenständige juristische Person geführt wird.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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