Für Unternehmen bedeutet eine Tätigkeit in Europa zusätzlichen Umfang und Komplexität. Jedes Land hat seine eigenen Regeln, Einreichungen und Fristen für die Mehrwertsteuer. Das One-Stop-Shop (OSS)-System der EU fasst diese unter einem System zusammen und ermöglicht es Unternehmen, die Mehrwertsteuer für alle B2C-Verkäufe in der EU über das Portal ihres Heimatlandes zu melden und abzuführen.
Im Folgenden erklären wir, wie das OSS Union-System in den Niederlanden funktioniert, wer sich registrieren muss, wie eine OSS-Steuererklärung eingereicht wird und welchen Unterschied es zwischen OSS und Import One Stop Shop (IOSS) gibt.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die OSS-Mehrwertsteuerregelung?
- Wer muss sich in den Niederlanden für OSS registrieren?
- Wie reicht man eine OSS-Erklärung beim Belastingdienst ein?
- Welche Vorteile bietet OSS für niederländische Unternehmen?
- Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
- Wie kann Sie Stripe Tax dabei unterstützen
Was ist die OSS-Mehrwertsteuerregelung?
Eine Tätigkeit in der EU bedeutet oftmals, dass man mit einem Netz von Umsatzsteuerregeln, unterschiedlichen Registrierungen, Einreichungen und Steuerbehörden in den verschiedenen Ländern, in dem Ihre Kundinnen und Kunden sitzen, zurechtkommen muss. Das OSS-System wurde geschaffen, um diese unterschiedlichen Prozesse zu vereinfachen. Es bietet Unternehmen ein zentrales EU-Portal, über das sie die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe an Kundinnen und Kunden melden und abführen können.
Das OSS trat im Juli 2021 als Erweiterung des Mini One Stop Shop (MOSS) in Kraft, das nur für digitale B2C-Dienstleistungen galt. Der neue Rahmen deckt den B2C-Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU ab. Sie müssen sich nun nicht mehr in jedem Land, in dem Sie verkaufen, separat für die Umsatzsteuer registrieren lassen, sondern registrieren sich einmalig über das OSS-Portal Ihres Heimatlandes.
Der Prozess läuft wie folgt ab:
Sie berechnen jedem Kunden/jeder Kundin den Mehrwertsteuersatz seines/ihres Landes.
Sie nehmen diese Verkäufe in Ihre vierteljährliche OSS-Erklärung auf.
Sie reichen alles über Ihr inländisches Steuerportal ein und führen die Steuer ab. (Für niederländische Unternehmen ist das Mijn Belastingdienst Zakelijk.)
Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) leitet die erhobene Mehrwertsteuer in Ihrem Namen an die anderen EU-Länder weiter.
Sie reichen weiterhin eine reguläre Mehrwertsteuererklärung in den Niederlanden ein, die Ihre Inlandstransaktionen beinhaltet. Das OSS deckt nur die Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe innerhalb der EU ab.
Das Programm ist optional. Sobald Ihr Umsatz, den Sie mit Kunden/Kundinnen in der EU erzielen, jedoch 10.000 EUR im Jahr übersteigt, müssen Sie den geltenden Mehrwertsteuersatz des Land, in dem der Kunde/die Kundin ansässig ist, erheben. Die effizienteste Möglichkeit, dieser Verpflichtung nachzukommen, ist die Verwendung des OSS. Das OSS macht aus einem fragmentierten, mehrere Länder übergreifenden Prozess ein einheitliches System.
Wer muss sich für OSS in den Niederlanden registrieren?
Niemand muss sich für das OSS registrieren, aber das System steht jedem Unternehmen in den Niederlanden offen, das an Kundinnen und Kunden in anderen EU-Ländern verkauft. Es ist besonders relevant für E-Commerce und digitale Dienstleister, die die Compliance der Mehrwertsteuerbestimmungen bei ihrer grenzüberschreitenden Expansion vereinfachen möchten.
Sobald Ihre gesamten grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU in einem Kalenderjahr 10.000 EUR überschreiten, müssen Sie gemäß den EU-Vorschriften den Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem Ihr Kunde/Ihre Kundin ansässig ist, und nicht den Mehrwertsteuersatz der Niederlande berechnen. Dieser Schwellenwert gilt für alle Verkäufe an Kunden/Kundinnen in der EU zusammen, nicht pro Land. Wenn Sie den Wert überschreiten, ist die Registrierung für das OSS-System über den Belastingdienst die effizienteste Möglichkeit, Ihre Verpflichtungen einzuhalten. Wenn Sie sich nicht für das OSS registrieren, müssen Sie sich in jedem einzelnen Land, in dem Ihre Kundinnen bzw. Kunden ansässig sind, für die Mehrwertsteuer registrieren und entsprechende Steuererklärungen abgeben. Selbst kleinere Unternehmen, die unter dem Schwellenwert bleiben, können sich für eine einheitliche Mehrwertsteuerverwaltung in allen EU-Märkten entscheiden.
Das System ist für B2C-Transaktionen konzipiert: Verkäufe an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen. B2B-Transaktionen fallen in der Regel unter die Reverse Charge-Regelung oder erfordern eine separate Behandlung der Umsatzsteuer.
Zu den typischen niederländischen Nutzern des OSS gehören folgende:
E-Commerce-Einzelhändler, die Waren an Kunden/Kundinnen in der EU versenden
Anbieter digitaler Produkte oder Software-as-a-Service (SaaS), die Software, Abos oder Inhalte online verkaufen
Der Registrierungsprozess ist einfach: Melden Sie sich beim Online-Portal des Belastingdienstes an und registrieren Sie sich für das OSS-System der Union.
Wie reicht man eine OSS-Erklärung beim Belastingdienst ein?
Sobald Sie in den Niederlanden für das OSS-System registriert sind, erfolgt Ihre Mehrwertsteuereinreichung für Verkäufe an Kunden/Kundinnen in der EU über das Online-Portal des Belastingdienst. Der Prozess ähnelt Ihrer regulären niederländischen Umsatzsteuererklärung, bezieht sich jedoch auf Ihre Verkäufe in der EU. Hier finden Sie einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Einreichung.
Melden Sie sich beim OSS-Portal an
Gehen Sie zum Online-Portal von Belastingdienst und wählen Sie „EU-Mehrwertsteuer One Stop Shop“ (EU-btw éénloketsysteem auf Niederländisch). Wählen Sie „;Mehrwertsteuererklärung“ (Btw-meldingen), um Ihre OSS-Erklärung zu starten.
Verkäufe nach Land melden
Erfassen Sie für jedes Quartal Ihren Umsatz und die Mehrwertsteuerbeträge nach Zielland. Wenn Sie beispielsweise an Kundinnen und Kunden in Frankreich und Deutschland verkauft haben, erfassen Sie den steuerpflichtigen Umsatz und die Mehrwertsteuerbeträge für jedes der beiden Länder. Bewahren Sie Ihre Aufzeichnungen über die Transaktionen mindestens 10 Jahre lang auf.
Reichen Sie die Zahlen für jedes Quartal ein
OSS-Erklärungen sind vierteljährlich fällig. Reichen Sie sie bis zum letzten Tag des Monats ein, der auf das Quartal folgt (30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar). Sie können sie nicht vor Ablauf des Quartals einreichen. Auch ohne grenzüberschreitende Verkäufe ist eine Nullmeldung erforderlich. Versäumte oder verspätet eingereichte OSS-Erklärungen können zu Schätzungen der Mehrwertsteuerfestsetzung oder nach wiederholter Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem OSS-System führen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, in jedem Land separate Mehrwertsteuerregistrierungen vorzunehmen.
Zahlen Sie die geschuldete Mehrwertsteuer
Zahlen Sie nach Einreichung die fällige Mehrwertsteuer für das Quartal an den Belastingdienst in einer einzigen Zahlung. Das niederländische Finanzamt verteilt die Gelder dann an alle relevanten EU-Länder.
Korrigieren Sie frühere Einreichungen nach Bedarf
Wenn Sie einen Fehler entdecken, korrigieren Sie ihn in Ihrer nächsten OSS-Einreichung. Korrekturen können bis zu drei Jahre lang vorgenommen werden.
Welche Vorteile bietet OSS für niederländische Unternehmen?
Niederländische Unternehmen, die in der EU tätig sind, können das OSS-System nutzen, um die bisherigen zahlreichen kleinen, separaten Mehrwertsteuerverpflichtungen in einem koordinierten Prozess zusammenzufassen. Im Folgenden werden die Vorteile dieser konsolidierten Regelung genauer betrachtet.
Eine Registrierung, ein Portal
Mit dem OSS können Sie sich einmal in den Niederlanden registrieren und die gesamte Mehrwertsteuer über den Belastingdienst abwickeln. Sie benötigen nicht in jedem Mitgliedstaat eine eigene Umsatzsteuernummer oder müssen dort jeweils eine Steuererklärung abgeben.
Eine einzige Einreichung pro Quartal
Alle Verkäufe an Kunden/Kundinnen in der EU werden in einer OSS-Einreichung pro Quartal zusammengefasst. Dadurch entfallen mehrere Fristen, Sprachbarrieren und unterschiedliche Einreichungssysteme und alles bleibt in einem Dashboard übersichtlich.
Genaue Mehrwertsteuerangabe beim Bezahlvorgang
Sie berechnen jedem Kunden/jeder Kunden den korrekten Mehrwertsteuersatz, müssen sich aber nie bei ausländischen Steuersystemen anmelden. Der Belastingdienst leitet diese Zahlungen in Ihrem Namen weiter.
Niedrigere Kosten und einfacherer Verwaltung
Die Zentralisierung minimiert die Buchhaltungsgebühren und den manuellen Abgleich. Sie leisten eine einzige Zahlung in Euro, den Rest erledigt das Finanzamt.
Skalierbarkeit
Unabhängig davon, ob Sie in ein EU-Land oder in 20 Länder verkaufen, das OSS wächst mit Ihnen. Sie können neue Märkte erschließen, ohne sich um neue Registrierungen oder Compliance-Aufwand kümmern zu müssen.
Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
OSS und IOSS sind zwei Teile der EU-Mehrwertsteuerreform von 2021. Sie vereinfachen die grenzüberschreitenden Steuererklärungen, gelten aber für verschiedene Arten von Verkäufen.
Hier ist ein genauerer Blick auf die wichtigsten Unterschiede.
OSS:
Das OSS deckt den innergemeinschaftlichen B2C-Verkauf von Waren und Dienstleistungen ab. Das könnte beispielsweise ein niederländisches Unternehmen sein, das an Kundinnen und Kunden in Frankreich oder Deutschland verkauft. OSS wird von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land verwendet, die Kundenverkäufe in verschiedenen Mitgliedstaaten melden, aber auch von Unternehmen außerhalb der EU, die digitale Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden innerhalb der EU erbringen. OSS-Erklärungen werden vierteljährlich eingereicht.
IOSS
Das IOSS deckt Waren ab, die von außerhalb in die EU importiert werden und einen Wert von maximal 150 EUR haben. Es wird hauptsächlich von Verkäufer/Verkäuferinnen außerhalb der EU oder EU-Unternehmen verwendet, die Waren zum Direktverkauf an Kunden/Kundinnen in der EU importieren. Nicht-EU-Verkäufer/innen registrieren sich über einen EU-Vermittler, um das Verfahren verwenden zu können. IOSS-Erklärungen werden monatlich eingereicht.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.