Die One-Stop-Shop-Systeme der EU vereinfachen die Umsatzsteuerabwicklung von grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen in der EU. Neben dem OSS ist auch der IOSS eine wichtige Säule des Systems, da er die Meldung geringwertiger Waren zentralisiert.
In diesem Artikel erklären wir, was der IOSS ist, wie er funktioniert und wie er sich vom OSS unterscheidet. Zudem erfahren Sie, welche Pflichten und Vorteile für Online-Händler/innen damit verbunden sind und welche zollrechtlichen Aspekte beim IOSS-Verfahren beachtet werden müssen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist IOSS?
- Wie funktioniert IOSS?
- Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
- Welche Unternehmen können IOSS nutzen?
- Welche Pflichten haben Online-Händler/innen, wenn sie IOSS nutzen?
- Welche Vorteile hat IOSS?
- Welche zollrechtlichen Aspekte müssen beim IOSS beachtet werden?
Was ist IOSS?
IOSS steht für Import-One-Stop-Shop und ist ein EU-weites elektronisches Verfahren, das den grenzüberschreitenden Handel vereinfacht. Es wurde im Juli 2021 im Rahmen der europäischen Umsatzsteuerreform eingeführt. IOSS richtet sich an Unternehmen, die aus Drittländern importierte Waren mit einem Sachwert bis 150 € an Privatpersonen in der EU verkaufen. IOSS beschränkt sich demnach auf sogenannte B2C-Lieferungen.
Bis zur Einführung des IOSS konnten Händler/innen aus Drittländern Waren im Wert bis zu 22 € ohne Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer an Privatpersonen in die EU liefern. Diese Regelung führte jedoch zu Wettbewerbsnachteilen für EU-Händler/innen und erwies sich als betrugsanfällig. Mit IOSS wurde die Freigrenze abgeschafft, sodass seither alle B2C-Lieferungen aus Drittländern ab dem ersten Euro der Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland unterliegen. Voraussetzung für das Abführen der Umsatzsteuer ist eine umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen Land.
Um zu vermeiden, dass sich die betroffenen Online-Händler/innen in diversen EU-Mitgliedstaaten registrieren müssen, wurde das IOSS-Verfahren eingeführt. Es sieht lediglich eine einmalige Registrierung auf einer digitalen Plattform vor, über welche auch die Begleichung der Umsatzsteuerschuld erfolgt. Der IOSS kann jedoch ausschließlich für Fernverkäufe mit einem Sachwert von maximal 150 € genutzt werden.
Wie funktioniert IOSS?
Voraussetzung für die Nutzung des IOSS ist eine einmalige Registrierung. Händler/innen mit Sitz in der EU registrieren sich in ihrem Heimatland. In Deutschland stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine entsprechende digitale Plattform bereit. Händler/innen aus Drittstaaten können frei wählen, in welchem EU-Mitgliedstaat sie die Registrierung vornehmen möchten. Auch für sie genügt eine einmalige Anmeldung, um regelmäßige Meldungen einzureichen und die Umsatzsteuerschuld in sämtlichen EU-Staaten zu begleichen.
Nach der Registrierung für IOSS in einem EU-Mitgliedstaat erhalten Unternehmen eine eindeutige IOSS-Identifikationsnummer. Diese Nummer wird bei jedem Verkauf verwendet, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer korrekt berechnet und abgeführt wird. Die Händler/innen erheben die Umsatzsteuer direkt beim Kauf und übermitteln sie monatlich über das IOSS-Portal an die Steuerbehörden des Registrierungslandes. Die ermittelte Zahllast muss ebenfalls monatlich beglichen werden. Die gezahlte Steuer wird anschließend an die EU-Mitgliedstaaten verteilt, in welche die Waren geliefert wurden.
Bei der Berechnung und Abwicklung der Umsatzsteuern unterstützt Sie Stripe Tax. Mit Tax können Händler/innen ihre Steuern für weltweite Zahlungen erheben und melden. Dabei wird der richtige Steuerbetrag automatisch ermittelt. Zudem erhalten Händler/innen mit Stripe Tax Zugriff auf sämtliche relevante Steuerunterlagen und können damit schnell und einfach Steuererstattungen beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
Die EU betreibt aktuell drei One-Stop-Shop-Systeme: das EU-OSS, das Nicht-EU-OSS sowie das IOSS.
- EU-OSS: Mit dem EU-OSS können Unternehmen Dienstleistungen an Privatpersonen, grenzüberschreitende Online-Verkäufe innerhalb der EU und bestimmte Plattform-Verkäufe zentral melden.
- Nicht-EU-OSS: Der Nicht-EU-OSS ist für Unternehmen aus Drittländern gedacht, die Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen.
- IOSS: Der IOSS eignet sich für die Abwicklung von Online-Verkäufen geringwertiger Waren an Privatpersonen in der EU. Sowohl Unternehmen aus der EU als auch aus Drittstaaten können den IOSS nutzen, um die Einfuhrumsatzsteuer zu erklären.

Welche Unternehmen können IOSS nutzen?
Der IOSS kann von Online-Händlerinnen und -Händlern genutzt werden, die
- in einem Drittland ansässig sind oder
- in der EU ansässig sind und Waren aus einem Lager in einem Drittland liefern.
EU-Händler/innen, die Waren aus einem Drittland zunächst in ein europäisches Lager liefern, um sie von dort zu den Endkundinnen und Endkunden zu versenden, dürfen den IOSS nicht nutzen.
Entscheidend für die Erlaubnis zur Nutzung des IOSS sind die folgenden Bedingungen:
- Die Waren müssen direkt an private Endkundinnen beziehungsweise Endkunden geliefert werden.
- Der Transport der Waren beginnt in einem Drittland.
- Der Transport der Waren endet in der EU.
- Der Sachwert der Waren beträgt maximal 150 €.
Was ist der Sachwert?
Beim Sachwert handelt es sich um den inneren Wert beziehungsweise den tatsächlichen Warenwert einer Ware. Der Sachwert wird berechnet, indem man den Bruttoverkaufspreis einer Ware um bestimmte Positionen reduziert. Dazu gehören inländische und ausländische Steuern sowie weitere Kosten, die den tatsächlichen Wert der Ware nicht direkt widerspiegeln, wie zum Beispiel Lizenzgebühren. Auch Versicherungs- und Transportkosten zählen nicht zum Sachwert, wenn sie in der Rechnung gesondert aufgeführt sind.
Welche Pflichten haben Online-Händler/innen, wenn sie IOSS nutzen?
Die Nutzung des Import-One-Stop-Shops ist für Online-Händler/innen mit einigen Pflichten verbunden, die sie einhalten müssen, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Zu den grundlegenden Anforderungen gehört die Registrierung im IOSS-System. Nach der Registrierung müssen die Händler/innen die Umsatzsteuer bei jeder IOSS-relevanten Bestellung direkt beim Verkauf berechnen und dabei den jeweiligen Umsatzsteuersatz des Ziellandes anwenden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Sachwertgrenze von 150 € pro Lieferung nicht überschritten wird. Die ausgestellten Rechnungen müssen klar und transparent den erhobenen Umsatzsteuerbetrag ausweisen. Schließlich muss die abgeführte Steuer monatlich in einer IOSS-Steuererklärung gemeldet und an die zuständige Behörde im Registrierungsland abgeführt werden.
Darüber hinaus ist wichtig, dass Sendungen, die über den IOSS abgewickelt werden, klar als solche erkennbar sind. Hierzu ist die Angabe der IOSS-Identifikationsnummer auf den Versanddokumenten notwendig, um eine reibungslose Abwicklung beim Zoll zu gewährleisten.
Zudem gilt es, Buchführungspflichten zu erfüllen: Händler/innen müssen detaillierte Aufzeichnungen über alle Transaktionen führen, die über den Import-One-Stop-Shop abgewickelt werden. Diese Aufzeichnungen müssen Informationen wie den Warenwert, den erhobenen Steuerbetrag und das Zielland enthalten. Sämtliche relevanten Dokumente müssen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden.
Welche Vorteile hat IOSS?
Das IOSS-Verfahren bietet Händlerinnen und Händlern, Kundinnen und Kunden sowie den Steuerbehörden einige Vorteile. Die wichtigsten finden Sie nachfolgend im Überblick.
Vorteile für Händler/innen
- Vereinfachte Steuerabwicklung: Händler/innen müssen sich nur in einem EU-Mitgliedstaat für den Import-One-Stop-Shop registrieren und können so die Umsatzsteuer für alle relevanten Verkäufe in der gesamten EU zentral abrechnen.
- Gebündelte Steuerzahlung: Mit IOSS leisten Unternehmen eine gebündelte Steuerzahlung an die zuständige Steuerbehörde. Da diese die Beträge an die Zielländer verteilt, müssen die Unternehmen nicht selbst die fälligen Steuern an die Behörden mehrerer Zielländer überweisen.
- Zeit- und Kostenersparnis: Die zentralisierte Abwicklung vereinfacht die Buchhaltung und spart den Unternehmen damit Zeit und Geld.
- Compliance-Erleichterung: Die eindeutigen Vorgaben und standardisierten Prozesse des IOSS-Verfahrens erleichtern den Händlerinnen und Händlern die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Damit wird auch das Risiko geringer, durch versehentliche Fehler mit Strafen und Bußgeldern belegt zu werden.
Vorteile für Kundinnen und Kunden
- Keine unerwarteten Kosten: Kundinnen und Kunden zahlen die Umsatzsteuer direkt beim Kauf, sodass keine zusätzlichen Gebühren oder Abgaben bei der Einfuhr anfallen. Dies erhöht die Transparenz und kann die Kaufentscheidung erleichtern.
- Schnellere Lieferung: Da die Zollabwicklung durch die Angabe der IOSS-Identifikationsnummer vereinfacht wird, kommen Sendungen im Regelfall schneller an.
Vorteile für Steuerbehörden
- Bessere Kontrolle: Durch die zentrale Erfassung und Meldung von Transaktionen erhalten Steuerbehörden einen besseren Überblick über den grenzüberschreitenden Handel und die erhobene Umsatzsteuer. Sämtliche Daten können zentral erfasst und bei Bedarf schnell geprüft werden.
- Effizientere Steuererhebung: Die nationalen Steuerbehörden erhalten die Steuereinnahmen zentral über den IOSS. Damit verringert sich der Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Behörden.
What are the customs considerations for IOSS?
The IOSS procedure involves VAT and customs laws. In the case of distance selling from non-EU countries, goods must first be released for free circulation in the EU, which requires an electronic customs declaration by retailers or their representatives. As of July 1, 2021, this is mandatory for all commercial shipments, regardless of the value of the goods.
A simplified procedure applies for shipments with a material value of up to €150. The customs declaration requires less data—such as a six-digit customs tariff number—and can be processed through the import clearance of postal and courier shipments (ATLAS-IMPOST). In order to use the IOSS procedure, the valid IOSS identification number must be indicated in the customs declaration. This requirement allows the exemption of import VAT if all other conditions are met.
Customs and tax authorities cooperate closely. The customs authorities record all imports using the IOSS identification number and create overviews of the total value of shipments per identification number. This data is passed on to the tax authorities who use it to verify IOSS reports and prevent tax fraud. All valid IOSS identification numbers are stored in an EU-wide database. When an IOSS identification number is provided as part of a customs declaration, customs will automatically check that the number exists and is valid in the database. The import VAT exemption can only be granted with a valid identification number, which ensures the smooth running of the IOSS procedure.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.