Informationen zur Obergrenze für Barzahlungen in Italien im Jahr 2025

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  1. Einführung
  2. Der aktuelle italienische Rechtsrahmen
    1. Verbot der betrügerischen Aufteilung von Zahlungen
    2. Wie hoch ist das AML-Liquiditätslimit (Bekämpfung von Geldwäsche) im Jahr 2025?
  3. Strafen bei Überschreitung der Schwelle von 5.000 €
  4. Wer ist in Italien vom Bargeldlimit ausgenommen?
  5. Bargeld vs. digitale Zahlungen in Italien
  6. Die Verpflichtung zur Annahme von Barzahlungen
  7. Barzahlungen von Unternehmen
    1. Wie hoch ist der Schwellenwert für Einzahlungen, der Anfragen auslöst?
  8. Kosten für das Liquiditätsmanagement

Wenn Sie ein Unternehmen in Italien führen, müssen Sie sich der Obergrenze für Barzahlungen bewusst sein. Angesichts sich weiterentwickelnder Vorschriften und der zunehmenden Verlagerung des Geldverkehrs ins Internet ist es von größter Bedeutung, die Obergrenze zu beachten, sich an die Vorschriften zu halten und sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Sehen wir uns den ab 2025 geltenden Rechtsrahmen an, einschließlich der Verpflichtung zur Annahme von Devisen, der damit verbundenen Verwaltungskosten und der Anforderungen an Unternehmen zur Abwicklung solcher Transaktionen.

Unabhängig davon, ob Sie ein Ladengeschäft, ein Restaurant, ein Dienstleistungsunternehmen oder eine E-Commerce-Website betreiben, hilft Ihnen die Kenntnis des Bargeldlimits und der einschlägigen Regeln, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Bußgelder zu vermeiden.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Der aktuelle italienische Rechtsrahmen
  • Strafen bei Überschreitung der Schwelle von 5.000 €
  • Wer ist in Italien vom Bargeldlimit ausgenommen?
  • Bargeld vs. digitale Zahlungen in Italien
  • Die Verpflichtung zur Annahme von Barzahlungen
  • Barzahlungen von Unternehmen
  • Kosten für das Liquiditätsmanagement

Der aktuelle italienische Rechtsrahmen

Im Jahr 2025 liegt das Limit für Barzahlungen in Italien weiterhin bei 5.000 € – im Haushaltsgesetz 2025 wurde die Obergrenze nicht angehoben. Sie können Gelder in Banknoten und Münzen bis zu einem Betrag von 4.999 € bezahlen oder entgegennehmen. Bei Zahlungsabwicklungen ab 5.000 € sind rückverfolgbare Methoden wie Banküberweisungen, Kredit- oder Debitkarten oder Schecks vorgeschrieben.

Diese Regelung stützt sich in erster Linie auf Artikel 49 des Gesetzesdekrets 231/2007, der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll. Die Verordnung wurde im Laufe der Jahre mehrmals geändert, wobei der Schwellenwert wie folgt schwankt:

  • Von 2010 bis 2011: 5.000 €
  • Vom 13. August 2011 bis 5. Dezember 2011: 2.500 €
  • Vom 6. Dezember 2011 bis Ende 2015: 1.000 €
  • Von 2016 bis 2020: 3.000 €
  • Von Juli 2020 bis Ende 2022: 2.000 €
  • Seit Januar 2023: 5.000 €

Diese Änderungen spiegeln einen Wandel in der politischen Ausrichtung wider und sind Ausdruck der Bemühungen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, ohne dabei Verbraucher/innen und kleine Unternehmen übermäßig zu belasten.

Verbot der betrügerischen Aufteilung von Zahlungen

Eine Zahlung über 5.000 € in kleinere Beträge aufzuteilen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben, ist verboten. Durch künstliches Aufteilen wird eine einzelne Transaktion in mehrere kleinere Zahlungsabwicklungen aufgeteilt, um das Liquiditätslimit zu umgehen.

Die Aufteilung einer Barzahlung ist zulässig, wenn jede Rate tatsächlich einem festgelegten Zeitraum entspricht, unter 5.000 € liegt und nicht das Ergebnis einer künstlichen Aufteilung ist, die auf das Umgehen von Vorschriften abzielt. Wenn beispielsweise ein Kaufvertrag mehrere Raten über einen bestimmten Zeitraum vorsieht, können Beträge unter 5.000 € in Banknoten bezahlt werden, sofern dies im Vertrag festgelegt ist und nicht dazu dient, die Obergrenze zu umgehen.

Wie hoch ist das AML-Liquiditätslimit (Bekämpfung von Geldwäsche) im Jahr 2025?

Im Jahr 2025 beträgt die Obergrenze für Barabwicklungen in Italien 5.000 €. Bei Kosten ab 5.000 € sind rückverfolgbare Methoden wie Banküberweisungen, Kredit- oder Debitkarten, andere elektronische Optionen oder nicht übertragbare Schecks vorgeschrieben.

Strafen bei Überschreitung der Schwelle von 5.000 €

Bei Überschreiten der Obergrenze von 5.000 € in Italien werden im Jahr 2025 sowohl die/der Zahlende als auch die/der Zahlungsempfänger/in haftbar und müssen mit erheblichen Strafen rechnen. Das Gesetzesdekret 231/2007 (Artikel 63) in der durch das Gesetz 197/2022 geänderten Fassung beschreibt die Folgen:

  • Bei Zahlungen bis zu 250.000 € beträgt die Geldstrafe je nach Schwere des Verstoßes und den spezifischen Umständen 1.000 € bis 50.000 €.
  • Bei Beträgen über 250.000 € beginnen die Bußgelder bei 5.000 € und können bis zu 250.000 € betragen.

Bestimmte Parteien, wie Notar/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, Rechtsanwält/innen, Kreditinstitute, Finanzberater/innen und Immobilienagenturen, sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen, einschließlich Barzahlungen, die den gesetzlichen Höchstbetrag überschreiten, an die Finanzaufsichtsbehörde (UIF) zu melden. Die Nichtmeldung dieser Verstöße kann zu Strafen zwischen 3.000 € und 15.000 € führen – unabhängig von einer direkten Beteiligung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Fachkräfte in die Prävention von Steuerhinterziehung und Geldwäsche einzubeziehen.

Transaktionsbetrag

Strafe

Haftende Parteien

Bis zu 250.000 €

1.000 €–50.000 €

Zahlende Person und Zahlungsempfänger/in

Über 250.000 €

5.000 €–250.000 €

Zahlende Person und Zahlungsempfänger/in

Nichtmeldung

3.000 €–15.000 €

Parteien, die eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung haben (z. B. Anwält/innen und Banken)

Eine Überschreitung des Limits kann neben Bußgeldern weitere Konsequenzen mit sich bringen:

  • Eingehende Steuerprüfungen: Die Aktivitäten des Verstoßenden können gründlichen Prüfungen unterzogen werden.
  • Untersuchung der Quelle der Gelder: Bei umfangreichen Barzahlungen kann die Rechtmäßigkeit der Gelder infrage gestellt werden.
  • Meldung an die Finanzaufsichtsbehörde UIF: Banken und Finanzinstitute können verdächtige Transaktionen an die Behörden melden.

Wer ist in Italien vom Bargeldlimit ausgenommen?

Das Haushaltsgesetz 2019 (Gesetz vom 30. Dezember 2018, Nr. 145, Artikel 1, Absatz 245) sieht Ausnahmen von der Bargeldobergrenze vor, insbesondere für Transaktionen zwischen Einzelhändlern oder Reisebüros und ausländischen Bürger/innen, die nicht in Italien ansässig sind. Wenn Ihr Unternehmen in eine dieser Kategorien fällt, kann es Währungen von bis zu 15.000 € annehmen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Käufer/innen sind ausländische Staatsbürger/innen und leben außerhalb Italiens.
  • Die Zahlung erfolgt für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen.
  • Das Unternehmen muss die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) im Voraus darüber informieren, dass es beabsichtigt, Bargeld anzunehmen, und das Bankkonto angeben, auf das das Geld überwiesen werden soll.
  • Sie müssen eine Kopie des Reisepasses der Kundin bzw. des Kunden und eine unterzeichnete Erklärung einholen, die den Nichtwohnsitz bestätigt.
  • Das Bargeld wird bis zum Ende des auf die Transaktion folgenden Geschäftstags auf dem angegebenen Konto einbehalten.

Bargeld vs. digitale Zahlungen in Italien

Da Italien lange Zeit auf Banknoten und Münzen gesetzt hat, hat sich der Übergang zu digitalen Zahlungen langsamer vollzogen als in anderen europäischen Ländern. 2024 wurde ein Meilenstein erreicht: Erstmals überwogen Online-Zahlungsabwicklungen Zahlungen in bar.

Untersuchungen der Beobachtungsstelle für innovative Zahlungen am Politecnico di Milano zeigen, dass die Online-Zahlungsabwicklung im Jahr 2024 481 Milliarden € erreichte (43 % der Kundenausgaben), während Bargeldtransaktionen auf 41 % zurückgingen. Die verbleibenden 16 % entfielen auf Banküberweisungen, Lastschriften und Schecks. Diese Umkehr ist das Ergebnis des jahrelangen technologischen Fortschritts und einer wachsenden Offenheit gegenüber digitalen Bezahlvorgängen sowohl bei Einzelhändlern als auch bei Kundinnen und Kunden, was sich in den gängigsten Zahlungsmethoden in Italien widerspiegelt.

Kontaktlose Zahlungen spielten eine entscheidende Rolle: Sie machten 2024 fast 90 % der elektronischen Vorgänge in Geschäften sowie einen Gesamtwert von 291 Milliarden € aus – ein Plus von 19 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die Beliebtheit von Zahlungsmethoden auf Basis von Smartphones und Wearables nimmt zu. Sie beliefen sich 2024 auf 56,7 Milliarden € (ein Anstieg von 53 %).

Die Anzahl der aktiven POS-Terminals (Point of Sale) in Italien ist auf 3,5 Millionen angewachsen. POS-Softwarelösungen, mit denen Unternehmen Zahlungen über Tablets und Smartphones akzeptieren können, nehmen stark zu. Heute bevorzugen 53,5 % der Kleinunternehmen Kartentransaktionen.

Die Verpflichtung zur Annahme von Barzahlungen

Nationale und europäische Vorschriften sehen vor, dass Unternehmen Bargeld annehmen müssen. Artikel 693 des Strafgesetzbuchs verbietet die Ablehnung rechtlicher Zahlungsmittel, was durch die Empfehlung 2010/191/EU der Europäischen Kommission unterstützt wird. Hier sind einige der wichtigsten Bestimmungen:

  • Barabwicklungen können nicht abgelehnt werden, es sei denn, beide Parteien einigen sich auf eine andere Option.
  • Grundsätzlich müssen Einzelhändler Zahlungen in Euro-Banknoten und -Münzen akzeptieren. Die Ablehnung ist nur in bestimmten Fällen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zulässig, beispielsweise wenn kein Wechselgeld verfügbar ist.
  • Einzelhändler müssen Banknoten mit hoher Stückelung annehmen. Die Ablehnung ist nur zulässig, wenn sie auf einem triftigen Grund beruht – etwa wenn der Nennwert der Banknote im Vergleich zum geschuldeten Betrag unverhältnismäßig hoch ist.

Barzahlungen von Unternehmen

In Italien gibt es keine feste Obergrenze für die Höhe der Bargeldbeträge, die ein Unternehmen auf sein Bankkonto einzahlen kann. Finanzinstitute überwachen diese Einzahlungen jedoch und können sie bei Bedarf gemäß den AML-Gesetzen melden.

Gemäß der Veröffentlichung der Finanzaufsichtsbehörde UIF vom 28. März 2019 müssen Kreditgeber und andere Finanzintermediäre monatliche Berichte vorlegen, in denen alle Bartransaktionen über 10.000 € innerhalb eines einzigen Monats aufgeführt sind. Dazu zählen auch Transaktionen über Mehrfacheinzahlungen von mindestens 1.000 €. Zahlungen unter 10.000 € können auch Verdacht erregen, wenn sie nicht mit dem Profil der jeweiligen Kundin bzw. des Kunden übereinstimmen.

Das müssen die Beteiligten beachten:

  • Häufige oder umfangreiche Barabwicklungen könnten die Aufmerksamkeit von Banken und Behörden auf sich ziehen, insbesondere wenn sie nicht mit der typischen Finanzaktivität des Unternehmens übereinstimmen.
  • Die Aufteilung von Zahlungen, die offenbar zur Umgehung von Meldepflichten erfolgt, kann als fragwürdig angesehen und der UIF gemeldet werden.
  • Die Unfähigkeit, die Herkunft der Gelder zu dokumentieren, kann weitere Nachforschungen durch die Agenzia delle Entrate und die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) nach sich ziehen.

Beteiligte:

  • Müssen stets Aufzeichnungen wie Belege, Rechnungen und zusätzliche Unterlagen darüber aufbewahren, woher Bareinzahlungen stammen.
  • Dürfen Zahlungen nicht aufteilen, um unter den Meldeschwellen zu bleiben.
  • Müssen sich an eine Fachkraft wenden, z. B. an eine/n Wirtschaftsprüfer/in oder eine/n Steuerberater/in, um sicherzustellen, dass die Transaktionen die geltenden Vorschriften erfüllen.

Wie hoch ist der Schwellenwert für Einzahlungen, der Anfragen auslöst?

In Italien gibt es keine strenge rechtliche Obergrenze für die Einzahlung von Bargeld auf Ihr Bankkonto, aber Kreditgeber und Behörden können in einigen Fällen eingreifen:

  • Über 10.000 € pro Monat
    Finanzinstitute sind verpflichtet, die UIF zu benachrichtigen, wenn eine Einzelperson oder ein Unternehmen in einem einzigen Monat Bareinzahlungen in Höhe von 10.000 € oder mehr tätigt, unabhängig davon, ob die Platzierungen über mehrere Transaktionen im Umfang von 1.000 € oder mehr erfolgen.

  • Unstimmigkeit mit dem Finanzprofil der Kundin/des Kunden
    Behörden können über Zahlungen unter 10.000 € informiert werden, wenn sie mit dem angegebenen Einkommen, Beruf oder der Tätigkeit einer Person unvereinbar erscheinen. Banken sind verpflichtet, subjektive Risikobewertungen durchzuführen.

  • Häufige oder aufgeteilte Zahlungen
    Die Aufteilung von Bareinlagen, um unter der Meldeobergrenze zu bleiben, kann als Versuch ausgelegt werden, Vorschriften zu umgehen, und kann zu einer Meldung verdächtiger Transaktionen führen (segnalazione di operazione sospetta).

Kosten für das Liquiditätsmanagement

Eine Umfrage der Bank von Italien aus dem Jahr 2020 ergab, dass eine einzelne Bartransaktion 0,35 € kostet und damit unter den beiden gängigsten Alternativen liegt: Debitkarten (0,59 €) und Kreditkarten (1,01 €). Wenn Sie jedoch den durchschnittlichen Geschäftswert berücksichtigen, sind Barabwicklungen aufgrund der folgenden Ausgaben letztlich um 1,8 % teurer:

  • Bankgeschäfte: Abhebungen, Einzahlungen, Überweisungen
  • Investitionen in Sicherheit: Diebstahlschutzsysteme, Tresore, Geldtransportdienste
  • Investitionen in Ausrüstung: Geräte zur Erkennung gefälschter Banknoten
  • Personal: Zählen, Verwalten und Transport von Bargeld
  • Opportunität: Zeitaufwand für die Verwaltung von Bargeld anstelle von anderen, produktiveren Aufgaben
  • Verluste durch Diebstahl, Raub und gefälschte Banknoten

Diese Kosten bleiben im täglichen Betrieb oft unbemerkt, häufen sich jedoch im Laufe der Zeit an und können sich erheblich auf die Rentabilität eines Unternehmens auswirken. Trotz Betriebsprovisionen können elektronische Zahlungen langfristig kostengünstiger sein, insbesondere mit dem Ausbau preiswerter POS-Systeme und der Integration in elektronische Register. Rückverfolgbare Transaktionen verringern auch das Fehlerrisiko und vereinfachen Steuerberichterstattung und Compliance.

Auch deshalb empfehlen viele Unternehmen die Verwendung rückverfolgbarer Zahlungsmethoden, obwohl sie Bargeld annehmen müssen. Das Stripe-Terminal ermöglicht die Online- und persönliche Zahlungsabwicklung und macht es für Unternehmen wie Ihres einfach und sicher, Karten, kontaktlose Zahlungen und Digital Wallets zu akzeptieren.

Mit vorab zertifizierten Kartenlesegeräten und einer zentralen Verwaltung über das Stripe-Dashboard können Sie Abläufe vereinfachen, den Abgleich verbessern, eine reibungslose, aktuelle Zahlungserfahrung bieten und wertvolle Ressourcen für das Wachstum Ihres Unternehmens freisetzen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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