Elektronische Ausstellung von Business-to-Business(B2B)-Rechnungen: Was Sie über die Reformen in Frankreich wissen müssen

  1. Einführung
  2. Was versteht man unter papierloser Rechnungsstellung?
  3. Was umfasst die neue Reform der Rechnungsstellung?
  4. Wen betrifft die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung?
  5. Wann wird die elektronische Rechnungsstellung Pflicht?
  6. Welche Ziele werden mit der Reform verfolgt?
  7. Wie erstellen Sie eine elektronische Rechnung?

Wird die elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2024 Pflicht? Was müssen Sie über die Anforderung zur Ausstellung papierloser Rechnungen im Jahr 2023 wissen? Können Sie weiterhin digitale Rechnungen ausstellen? Nachfolgend finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zu den neuen französischen Reformen der Business-to-Business(B2B)-Rechnungsstellung. Dieses Thema sorgt in Unternehmen für zusätzliche Verunsicherung, da die Umsetzung des Gesetzes vor Kurzem auf 2026 und 2027 verschoben wurde. In diesem Artikel wird erläutert, wie sich die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung in den nächsten Jahren auf Ihr Unternehmen auswirken wird.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was versteht man unter papierloser Rechnungsstellung?
  • Was umfasst die neue Reform der Rechnungsstellung?
  • Wen betrifft die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung?
  • Wann wird die elektronische Rechnungsstellung Pflicht?
  • Welche Ziele werden mit der Reform verfolgt?
  • Wie erstellen Sie eine elektronische Rechnung?

Was versteht man unter papierloser Rechnungsstellung?

Die Bezeichnung „papierlose Rechnungsstellung“ bezieht sich auf die Umstellung von papierbasierten Unterlagen auf elektronische Formate. Mit dieser Umstellung wird ein komplett digitaler Rechnungsstellungsprozess eingeleitet, der die Vorschriften des Finanzamts gemäß Artikel 289 des französischen Steuergesetzbuchs erfüllt. Die neue Reform macht eine schrittweise Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung notwendig.

Was umfasst die neue Reform der Rechnungsstellung?

Gemäß Artikel 26 des französischen Änderungsfinanzgesetzes 2022 Nr. 2022 bis 1157 müssen alle Business-to-Business(B2B)-Rechnungen, die der französischen Umsatzsteuer (USt.) unterliegen, ab 2026 elektronisch ausgestellt werden. Für Lieferanten von Behörden ist dieses System der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) bereits seit 2020 obligatorisch.

Zudem müssen die betroffenen Unternehmen weitere Informationen zu ihrem Geschäftsbetrieb an das Finanzamt übermitteln (beispielsweise ihre Transaktions- und Zahlungsdaten). Dieser Prozess wird als E-Reporting bezeichnet.

Wen betrifft die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung?

Alle in Frankreich ansässigen und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen verkaufen, welches ebenfalls der französischen Umsatzsteuer unterliegt, sind zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Regierungsstellen und ihre privaten Lieferanten übermitteln ihre Rechnungen schon jetzt elektronisch.

Französische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Einzelpersonen verkaufen (B2C- oder „business to consumer“-Transaktionen), müssen Informationen über ihre Transaktionen online an das Finanzamt übermitteln. Dies gilt auch für französische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen international verkaufen.

Dabei ist zu beachten, dass bestimmte gewerbliche Tätigkeiten vollständig von der elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen sind: Dazu gehören Gesundheitsdienstleistungen, Bildungs-, Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen, Immobiliengeschäfte, Bank- und Finanzgeschäfte, Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen sowie gemeinnützige Dienstleistungen.

Wann wird die elektronische Rechnungsstellung Pflicht?

Die elektronische Rechnungsstellung wird ab 2026 obligatorisch. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Größe und dem Jahresumsatz des betreffenden Unternehmens ab: Große Unternehmen (mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz) und mittelständische Unternehmen mit 250 bis 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz zwischen 50 Millionen Euro und 1,5 Milliarden Euro müssen ihre Rechnungen ab dem 1. September 2026 elektronisch ausstellen.

Kleinstunternehmen (oder Einzelunternehmer/innen) und kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sowie mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz zwischen 2 Millionen und 50 Millionen Euro müssen ihre Rechnungen erst ab dem 1. September 2027 papierlos ausstellen. Ursprünglich war die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen.

Welche Ziele werden mit der Reform verfolgt?

Mit der Steuerreform werden verschiedene Ziele (und Vorteile) angestrebt: Erstens ermöglicht die papierlose Dokumentation eine Modernisierung und Vereinfachung der Rechnungsverwaltung. Zweitens verringern sich durch die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung der Verwaltungsaufwand für die Rechnungsstellung und die Gesamtkosten der Abwicklung, da papierbasierte Unterlagen überflüssig sind.

Dank erweiterter Vorausfüllfunktionen lassen sich auch Umsatzsteuererklärungen leichter ausfüllen und online übermitteln. Dadurch wird der gesamte Verwaltungsprozess im Unternehmen vereinfacht. Hinzu kommt, dass das Finanzamt durch die elektronische Rechnungsstellung Fälle von Umsatzsteuerbetrug schneller erkennen kann.

Wie erstellen Sie eine elektronische Rechnung?

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Erstellung elektronischer Rechnungen, die dem neuen Gesetz entsprechen. Unter anderem können Sie eine der papierlosen „Dematerialisierungsplattformen“ nutzen, die mit dem Finanzamt zusammenarbeiten. Sie können auch Ihre Rechnungen und weitere Informationen über das öffentliche Rechnungsstellungsportal Chorus Pro übermitteln.

Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs) sind beim Finanzamt registrierte Vermittlungsdienste, die elektronische Rechnungen mitsamt den zugehörigen Transaktions- und Zahlungsdaten ausstellen, übermitteln und empfangen.

Die Pflichtangaben auf der Rechnung bleiben im Allgemeinen unverändert. Sie erhalten Rechnungen von Ihren Lieferanten auf die gleiche Weise (über eine Dematerialisierungsplattform oder das Portal „Chorus Pro“).

Darüber hinaus können Sie mit einer Rechnungsstellungslösung wie Stripe Invoicing Ihre Arbeitsabläufe bei der Rechnungsstellung optimieren und automatisieren sowie Ihre Produktivität steigern. Mit dieser internationalen Software zur Rechnungsstellung können Sie Rechnungen erstellen, senden und anpassen, ohne dass Sie dafür Programmierkenntnisse benötigen. Kontaktieren Sie ein Mitglied des Stripe-Expertenteams, um loszulegen.

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