Wissenswertes über Differenzbesteuerung in Frankreich: Berechnung, Anwendung und Meldung

  1. Einführung
  2. Was versteht man unter Differenzbesteuerung?
  3. Wer kann von Differenzbesteuerung profitieren?
    1. Ausnahmen
  4. Wie unterscheidet sich Differenzbesteuerung von der herkömmlichen USt.?
  5. Wie funktioniert die Berechnung der Differenzbesteuerung?
    1. Einzeldifferenz
    2. Gesamtdifferenz
  6. Wie wird die Differenzbesteuerung in der Steuererklärung angegeben?
  7. Wie wird eine Rechnung mit Differenzbesteuerung erstellt?

Kaufen Sie gebrauchte Waren zum Wiederverkauf? Möchten Sie ein Baugrundstück verkaufen? Wenn ja, könnte Ihre Geschäftstätigkeit von der Differenzbesteuerung profitieren. Erfahren Sie mehr darüber, was es mit der Differenzbesteuerung auf sich hat (einschließlich ihrer Anwendungskriterien, Ausschlüsse und Berechnungsformeln) und welche Regeln für die Berechnung und Meldung der Differenzbesteuerung Sie beachten müssen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was versteht man unter Differenzbesteuerung?
  • Wer kann von Differenzbesteuerung profitieren?
  • Wie unterscheidet sich Differenzbesteuerung von der herkömmlichen USt.?
  • Wie funktioniert die Berechnung der Differenzbesteuerung?
  • Wie wird die Differenzbesteuerung in der Steuererklärung angegeben?
  • Wie wird eine Rechnung mit Differenzbesteuerung erstellt?

Was versteht man unter Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung ist eine spezielle Umsatzsteuerregelung, die seit 2007 in Kraft ist und für steuerpflichtige Wiederverkäufer/innen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt. Mit dieser Steuerregelung soll verhindert werden, dass beim Verkauf von zuvor erworbenen Waren erneut Umsatzsteuer gezahlt werden muss.

Wer kann von Differenzbesteuerung profitieren?

Damit die Differenzbesteuerung Anwendung findet, muss die Transaktion bestimmte Kriterien erfüllen. Erstens müssen Verkäufer/innen steuerpflichtige Wiederverkäufer/innen sein, z. B. Händler/innen, die Gebrauchtwaren, Gebrauchtwagen, Kunstgegenstände, Sammlerstücke oder Antiquitäten an- und verkaufen. Außerdem darf der Gegenstand auf keinen Fall repariert, renoviert oder verändert worden sein (d. h. es dürfen keine Arbeiten daran vorgenommen werden). Schließlich muss der Artikel von einer Partei erworben werden, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist (entweder eine Privatperson oder ein Kleinstunternehmen, das von der USt. befreit ist), damit die/der steuerpflichtige Wiederverkäufer/in in den Genuss der Sonderregelung kommen kann.

Die Regelung gilt auch für Privatpersonen und Unternehmen, die Immobilientransaktionen durchführen und etwa bestehende Gebäude oder Grundstücke verkaufen, sowie für bestimmte Transaktionen von Reisebüros und Reiseveranstaltern.

Ausnahmen

Gewisse Transaktionen sind komplett von der Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen:

  • Weiterverkauf von Waren, die von einer Partei erworben wurden, die auf die Lieferung Umsatzsteuer erhoben hat
  • Weiterverkauf von kostenlos erworbenen oder eingeführten Waren
  • Weiterverkauf von Waren, die im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Austauschs erworben wurden, der der Umsatzsteuer unterliegt

Wie unterscheidet sich Differenzbesteuerung von der herkömmlichen USt.?

Anders als bei der herkömmlichen Umsatzsteuer erfolgt die Differenzbesteuerung auf der Grundlage der Gewinnspanne der Wiederverkäuferin oder des Wiederverkäufers und nicht auf der Grundlage ihres bzw. seines Jahresumsatzes. Mit anderen Worten: Die Differenzbesteuerung gilt nur für die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufspreis einschließlich aller Steuern.

Wie funktioniert die Berechnung der Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung erfolgt auf der Grundlage des Wiederverkaufspreises einschließlich Steuer, des Einkaufspreises einschließlich Steuer und des geltenden Umsatzsteuersatzes. Zu den verschiedenen geltenden USt.-Sätzen zählen folgende:

  • Stark ermäßigter Satz: 2,1 %
  • Ermäßigter Satz: 5,5 %
  • Ermäßigter Satz: 10 %
  • Standardsatz: 20 %

Für die Berechnung und Verbuchung der Differenzbesteuerung gibt es zwei verschiedene Methoden: Sie kann auf Einzelfallbasis oder pauschal berechnet werden. Die Berechnungsmethode hängt von den Daten ab, die Ihnen zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs zur Verfügung stehen.

Einzeldifferenz

Bei der Einzeldifferenz wird die Differenz für jede einzelne Transaktion berechnet.

Die Formel für die Ermittlung der Einzeldifferenz:

[(Wiederverkaufspreis inklusive - Einkaufspreis inklusive) x Ust.-Satz] ÷ (1 + USt.-Satz)

So unterliegt beispielsweise ein Mantel, der ursprünglich für 500 € gekauft und für 1.000 € weiterverkauft wurde, dem normalen Umsatzsteuersatz in Höhe von 20 %. Nach dieser Formel ergibt sich eine Differenzbesteuerung in Höhe von 83,33 €, wie unten dargestellt:

[(1.000 € - 500 €) x 20 %] ÷ (1 + 20 %)
(500 x 0,20) ÷ 1,2 = 83,33 €

Gesamtdifferenz

Bei der Gesamtdifferenz wird die Nettodifferenz für einen Gesamtbetrag während eines bestimmten Zeitraums berechnet: ein Jahr, drei Monate oder ein Monat, je nach der gewählten Steuerregelung. Diese Berechnungsmethode wird von steuerpflichtigen Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufern angewandt, wenn der genaue Einkaufspreis der einzelnen verkauften Artikel nicht bekannt ist. Dieser Ansatz ermöglicht es auch, ungünstigere Werte (wie Verluste) auszugleichen.

Die Formel für die Berechnung der Gesamtdifferenz:

[(Wiederverkäufe gesamt inklusive - Gesamtkaufpreise inklusive) x Ust.-Satz] ÷ (1 + USt.-Satz)

Ein Beispiel: Ein/e Wiederverkäufer/in kauft einen Mantel für 500 € inklusive und verkauft ihn für 1.000 € inklusive, dann kauft sie/er ein Paar Stiefel für 100 € und verkauft sie für 225 € inklusive. Bei einem Umsatzsteuersatz von 20 % auf jeden Verkauf beläuft sich der zu zahlende Differenzbesteuerungsbetrag insgesamt auf 104,17 €, wie unten dargestellt:

[[(1.000 € + 225€ ) - (500 € + 100 €)] x 20 %] ÷ (1 + 20 %)
[(1.225 € - 600 €) x 0,2] ÷ 1,2
(625 € x 0,2) ÷ 1,2 = 104,17 €

Wie wird die Differenzbesteuerung in der Steuererklärung angegeben?

Als steuerpflichtige/r Wiederverkäufer/in müssen Sie die erhobene Umsatzsteuer auf die Gewinnspanne Ihres Umsatzes ausweisen. Achten Sie auf eine genaue Kostenrechnung, damit Sie Ihre Gewinnspanne gegenüber einer/einem Steuerprüfer/in nachweisen können. Beachten Sie, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung Sie bei der Meldung der Umsatzsteuer nicht zu einem Vorsteuerabzug berechtigt.

Die Anmeldehäufigkeit richtet sich nach Ihrem Steuersystem und der Höhe der Umsatzsteuer, die Sie jährlich erheben:

  • Einmal jährlich (vereinfachte Veranlagungsregelung)
  • Vierteljährlich, wenn Ihre jährliche Umsatzsteuer weniger als 4.000 € beträgt (normale Veranlagungsregelung)
  • Monatlich, wenn Ihre jährliche Umsatzsteuer mehr als 4.000 € beträgt (normale Veranlagungsregelung)

Weitere Informationen zur jeweiligen Regelung finden Sie in unserem Artikel zur Umsatzsteuererklärung.

Die jährliche Umsatzsteuererklärung wird online mit dem Formular Cerfa n° 3517-S-SD abgegeben. Sie müssen auf der Grundlage des vorangegangenen Steuerjahres zwei Raten an den Staat zahlen. Monatliche und vierteljährliche Meldungen werden mithilfe des Formulars Cerfa n° 3310-CA3-SD oder Cerfa CA3 abgegeben.

Hinweis: Wenn der Gesamtwert Ihrer Wiederverkäufe geringer ist als der Ihrer Käufe, können Sie mit der Umsatzsteuererklärung bis zum nächsten Zeitraum warten.

Wie wird eine Rechnung mit Differenzbesteuerung erstellt?

Wiederverkäufe, für die die Differenzbesteuerung in Anspruch genommen wird, müssen zu ihrem Gesamtpreis ohne Angabe der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Die Berechnungsmethode (Einzel- oder Gesamtdifferenz) und die Anwendung der Differenzbesteuerung müssen jedoch in der Rechnung angegeben werden: "Article 297 A du Code général des impôts (CGI) et directive communautaire 2006/112/CE" ("Artikel 297 A des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (CGI) und Richtlinie 2006/112/EG").

Sie sollten auch den wiederverkauften Artikel und die Art des Verkaufs angeben, z. B. "Regelung für Privatverkäufer – Gebrauchtwaren", "Regelung für Privatverkäufer – Kunstwerke" oder "Regelung für Privatverkäufer – Sammlerstücke".

Ansonsten sind die Angaben auf einer Rechnung mit Differenzbesteuerung die gleichen wie auf einer Rechnung mit herkömmlicher Umsatzsteuer. In unseren Artikeln zu den Pflichtangaben in Rechnungen und den Regeln zur Rechnungsstellung für Selbstständige erfahren Sie, wie Sie eine konforme Rechnung erstellen.

Sie können auch eine von den französischen Behörden bereitgestellte Musterrechnung einsehen oder Ihr Abrechnungssystem sogar mit einer modernen Lösung wie Stripe Invoicing drastisch vereinfachen. Diese optimiert die Rechnungserstellung und automatisiert Ihre Buchhaltung, ohne dass Sie auch nur eine Zeile Code schreiben müssen. Wenn Sie erfahren möchten, wie Stripe Ihnen helfen kann, Ihre Rechnungsstellung zu verwalten, kontaktieren Sie eine unserer Expertinnen oder einen unserer Experten.

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