Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2023 in Deutschland rund 2,05 Millionen Einzelunternehmen (59 %), etwa 417.500 Personengesellschaften (12 %) und rund 833.900 Kapitalgesellschaften (24 %). Von diesen insgesamt knapp 3,5 Mio. Unternehmen hatten rund 3 Mio. Unternehmen in Deutschland weniger als zehn Beschäftigte. Diese Vielfalt zeigt, wie unterschiedlich Geschäftsmodelle strukturiert sein können – je nach Größe, Kapitalbedarf und Risikobereitschaft. Die Wahl der richtigen Unternehmensform wirkt sich dabei direkt auf Ihre Haftung, Steuerlast, Finanzierungsmöglichkeiten und Ihre Außenwirkung aus.
Dieser Artikel stellt die wichtigsten Unternehmensformen in Deutschland vor, von der weit verbreiteten GmbH bis hin zur Kommanditgesellschaft und dem eingetragenen Kaufmann. Er hilft Ihnen dabei, die rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Implikationen besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen für Ihre Gründung oder Umstrukturierung zu treffen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?
- Steuerliche Auswirkungen je nach Unternehmensform
- Welche Unternehmensform passt zu welchem Geschäftsmodell?
- So kann Stripe Tax Sie unterstützen
Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?
Deutschland bietet eine Vielzahl an Unternehmensformen mit unterschiedlichen Anforderungen, Rechten und Pflichten.
Sie lassen sich grob in drei Hauptkategorien einteilen:
- Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG, PartG)
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
- Einzelunternehmen (z. B. freiberufliches Einzelunternehmen, Kleinunternehmen nach § 19 UStG, klassisches gewerbliches Einzelunternehmen oder e.K.)
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Unternehmensformen im Detail:
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind ideal für kleinere Teams oder familiengeführte Unternehmen, bei denen die Gesellschafter/innen persönlich haften und aktiv im Geschäft mitwirken. Die Gründung ist unkompliziert und erfordert meist kein Mindestkapital.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird in der öffentlichen Wahrnehmung oft weniger prominent behandelt, zählt aber zu den meistgewählten Rechtsformen bei nebenberuflichen Gründungen, Projektkooperationen und freien Berufen. Sie ist unkompliziert zu gründen und besonders bei Geschäftspartnerinnen und -partnern ohne großen Kapitalbedarf beliebt. Voraussetzung ist lediglich ein formloser Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Es besteht keine Eintragungspflicht ins Handelsregister was die Gründungskosten niedrig hält.
Merkmale der GbR:
- Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter/innen
- Eignet sich besonders für freie Berufe, Startprojekte oder befristete Kooperationen
Mit zunehmendem Geschäftsumfang oder gewerblichen Tätigkeiten kann ein Wechsel zur OHG erforderlich werden.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die PartG ist eine Sonderform der Personengesellschaft, die speziell für Freiberufler/innen wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und -anwälte oder Architektinnen und Architekten vorgesehen ist. Sie gilt als Alternative zur GbR, wenn zwei oder mehr natürliche Personen gemeinsam einen freien Beruf ausüben möchten. Die Eintragung ins Partnerschaftsregister schafft Klarheit in der Außenwirkung; in der PartGmbB ist zudem eine Haftungsbegrenzung möglich.
Merkmale der PartG:
- Nur für freie Berufe zulässig
- Keine Eintragung ins Handelsregister, sondern ins Partnerschaftsregister (§ 4 PartGG)
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Persönliche Haftung der Partner/innen; Haftungsbeschränkung über PartGmbB möglich
- Keine Gewerbesteuerpflicht
Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
Die OHG und KG zählen zu den klassischen Personengesellschaften mit niedriger Einstiegshürde und großer vertraglicher Flexibilität. Sie erlauben eine enge operative Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern und sind besonders für traditionelle Geschäftsmodelle oder Familienunternehmen mit klarer Rollenverteilung geeignet.
Merkmale der OHG:
- Alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt (§§ 105 ff. HGB)
- Eintrag ins Handelsregister erforderlich
- Geeignet für kleinere Unternehmen mit aktiven Partnerinnen und Partnern
Merkmale der KG:
- Kombination aus Vollhafter (Komplementär/in) und Teilhafter (Kommanditist/in)
- Kommanditist/in haftet nur mit Einlage (§ 161 HGB)
- Häufig gewählt in Form der GmbH & Co. KG, bei der die GmbH die Komplementärin ist
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen mit beschränkter Haftung. Sie bieten Haftungsschutz, klare Strukturen und eignen sich besonders für wachsende Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist die mit Abstand beliebteste Form der Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie bietet einen soliden Haftungsschutz, wirkt professionell nach außen und lässt sich sowohl für inhabergeführte KMU als auch für wachsende Start-ups mit Investorenstruktur gut nutzen.
Merkmale der GmbH:
- Mindeststammkapital: 25.000 €
- Eintragung im Handelsregister nötig
- Notarieller Gesellschaftsvertrag erforderlich
- Doppelte Buchführung (§§ 238 ff. HGB) und Jahresabschluss
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
- Flexible Anteilsstruktur
- Gutes Image bei Banken und Investorinnen und Investoren, da diese Rechtsform als verlässlicher und
professioneller Geschäftspartner gilt
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist als Rechtsform für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, Wachstumsperspektive und potenzieller Börsennotierung konzipiert. Sie bietet eine klare Trennung von Eigentum und Unternehmensleitung, ist aber auch mit erhöhten Transparenz- und Kontrollpflichten verbunden (§§ 76 bis 118 AktG).
Merkmale der AG:
- Mindestkapital: 50.000 €
- Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
- Strenge Berichtspflichten: Sie umfassen sowohl handelsrechtliche Vorschriften zur Bilanzierung und Veröffentlichung §§ 264 ff. HGB als auch aktienrechtliche Vorgaben zur Kapitalausstattung, Verlustanzeige und Transparenz gegenüber Aktionärinnen und Aktionären (§§ 150–160 AktG).
- Zugang zum Kapitalmarkt durch Aktienemission
- Haftungsbegrenzung wie bei der GmbH
- Möglichkeit der breiten Eigentümerstruktur
Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)
Die UG wurde 2008 als Sonderform der GmbH eingeführt, um auch gründungswilligen Personen mit sehr geringem Startkapital den Zugang zur Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft zu ermöglichen. Sie eignet sich besonders für digitale Geschäftsmodelle, freiberufliche Dienstleistungen und MVP-basierte Gründungen.
Merkmale der UG:
- Gründung ab 1 € möglich
- Rücklagenbildung bis 25.000 € verpflichtend (Thesaurierungspflicht)
- Gleiche rechtliche Struktur wie GmbH
- Vollwertige Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung
- Beliebt bei Start-ups und Solo-Selbstständigen, da geringe Einstiegshürden
- Eingeschränktes Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken, da das geringe Startkapital als Zeichen begrenzter Bonität gewertet wird
- Pflicht zur Umfirmierung nach Erreichen des Mindestkapitals für GmbH
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen sind die am weitesten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Sie umfassen verschiedene Varianten – von Kleingewerbetreibenden über freiberuflich Tätige bis hin zum eingetragenen Kaufmann (e.K.). Je nach Umfang der Tätigkeit gelten unterschiedliche Anforderungen. Auch sogenannte Kleinunternehmer/innen nach § 19 UStG gehören zu dieser Gruppe – sie profitieren von umsatzsteuerlichen Erleichterungen, sind aber keine eigene Rechtsform.
Freiberufliches Einzelunternehmen
Das freiberufliche Einzelunternehmen ist besonders bei Tätigkeiten beliebt, die zu den sogenannten „freien Berufen“ gehören – etwa Heilberufe, beratende oder kreative Berufe. Es ermöglicht eine einfache Gründung ohne Handelsregistereintragung und bietet steuerliche Vorteile.
Merkmale des freiberuflichen Einzelunternehmens:
- Keine Gewerbesteuerpflicht (§ 18 EStG)
- Keine Handelsregistereintragung nötig
- EÜR erlaubt, solange keine Buchführungspflicht nach § 141 AO besteht
- U. a. beliebt bei: Ärztinnen/Ärzten, Architektinnen/Architekten, Texterinnen/Textern oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Klassisches Einzelunternehmen
Das klassische Einzelunternehmen richtet sich an gewerbliche Gründer/innen mit kleinerem Umfang, so zum Beispiel Solo-Dienstleister/innen, stationäre Händler/innen oder Nebenerwerbsgründungen. Es ist schnell und unkompliziert gegründet.
Merkmale des klassischen Einzelunternehmens (Kleingewerbe):
- Gewerbeanmeldung erforderlich
- Keine Eintragung ins Handelsregister
- EÜR erlaubt, Buchführung erst ab § 141 AO-Grenze
- U. a. beliebt bei: Agenturen, Onlinehändlerinnen und -händlern, Dienstleisterinnen und Dienstleistern
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
Der eingetragene Kaufmann ist eine typische Rechtsform für Einzelunternehmer/innen mit größerem Geschäftsumfang. Er bietet Sichtbarkeit und Pflichten wie Kapitalgesellschaften, ohne deren Haftungsbegrenzung.
Merkmale des eingetragenen Kaufmanns:
- Eintragung ins Handelsregister verpflichtend
- Buchführungspflicht ab Eintragung nach § 141 AO
- Keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen
- für gewerblich tätige Einzelpersonen mit planbarem Risiko und wachsendem Geschäft, z. B. Händler/innen, Handwerker/innen, Agenturen
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unternehmensformen anhand zentraler Kriterien auf einen Blick zusammen:
Unternehmensform |
Haftung |
Mindestkapital |
Buchführungspflicht |
Geeignet für |
---|---|---|---|---|
GbR |
Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch |
Kein Kapital erforderlich |
EÜR |
Freie Berufe, kleine Kooperationen |
PartG |
unbeschränkt, ggf. beschränkt bei PartGmbB |
kein Kapital erforderlich |
EÜR |
Freiberufliche Kooperationen mit mehreren Partnerinnen und Partnern |
GmbH |
beschränkt auf Einlage |
25.000 € |
Doppelte Buchführung |
KMU, Familienunternehmen |
UG |
beschränkt auf Einlage |
ab 1 € |
Doppelte Buchführung |
Start-ups, Solo-Gründer/-innen |
AG |
beschränkt auf Einlage |
50.000 € |
doppelte Buchführung, Publizitätspflichten |
Großunternehmen, börsenorientierte Firmen |
OHG |
Unbeschränkt, alle Gesellschafter/innen |
Kein Kapital erforderlich |
EÜR bis doppelte Buchführung |
Partnerschaftlich geführte Unternehmen |
KG |
Komplementäre/ Komplementärinnen unbeschränkt, Kommanditisten/Kommanditistinnen beschränkt |
Kein Kapital erforderlich |
EÜR bis doppelte Buchführung |
Familienunternehmen, Mischformen |
Freiberufliches Einzelunternehmen |
unbeschränkt |
Kein Kapital erforderlich |
EÜR (§ 141 AO-Grenze) |
freie Berufe, selbstständige Tätigkeiten |
Klassisches Einzelunternehmen (Kleingewerbe) |
unbeschränkt |
Kein Kapital erforderlich |
EÜR bis § 141 AO-Grenze, dann Buchführungspflicht |
Agenturen, Dienstleister/-innen, kleine Gewerbe |
Einzelunternehmen mit Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) |
unbeschränkt |
Kein Kapital erforderlich |
EÜR, keine USt-Ausweisung |
Einzelunternehmer mit geringem Umsatz |
e. K. (eingetragener Kaufmann) |
unbeschränkt |
Kein Kapital erforderlich |
Buchführungspflicht ab Eintragung |
Einzelunternehmer, wachsende Betriebe |
Steuerliche Auswirkungen je nach Unternehmensform
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Unternehmensform erheblich, insbesondere bei der Umsatzsteuer, die bei nahezu allen Unternehmensformen anfällt und deren Anforderungen mit zunehmendem Geschäftsumfang schnell komplex werden können.
Steuern bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer auf Ebene der Gesellschafter/innen oder der Inhaberin bzw. des Inhabers. Hinzu kommt – je nach Ort – die Gewerbesteuerpflicht, wobei nach § 11 GewStG ein Freibetrag von 24.500 € greift.
Steuern bei Kapitalgesellschaften
Diese unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Ausschüttungen an Gesellschafter/innen werden nochmals mit Abgeltungsteuer (25 %) belastet, wodurch eine sogenannte wirtschaftliche Doppelbesteuerung entstehen kann.
Umsatzsteuerpflicht
Grundsätzlich sind alle Unternehmensformen umsatzsteuerpflichtig, sofern keine Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch genommen wird. Kapitalgesellschaften sind dabei oft von vornherein zur Regelbesteuerung verpflichtet. Die Umsatzsteuerpflicht betrifft nicht nur die Ausweisung auf Rechnungen, sondern auch die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen.
Pflichten zur Buchführung
Während Kapitalgesellschaften gesetzlich zur doppelten Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet sind, reicht bei vielen Personengesellschaften und Einzelunternehmen zunächst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus, bis gewisse Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden (§ 141 AO).
Welche Unternehmensform passt zu welchem Geschäftsmodell?
Die Wahl der passenden Unternehmensform hängt stark von Ihrer Geschäftsidee und Risikobereitschaft, Ihrem geplanten Wachstum, der Kapitalausstattung, dem gewünschten Haftungsrahmen und den steuerlichen Anforderungen ab. Jede Rechtsform bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich – je nach Geschäftsmodell, Kapitalstruktur und unternehmerischer Zielsetzung:
- Freiberufliche Tätigkeiten: Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Texter/innen profitieren meist von der unkomplizierten Struktur eines freiberuflichen Einzelunternehmens – ohne Gewerbesteuerpflicht und mit einfacher EÜR.
- Kleingewerbliche Tätigkeiten: Lokale Dienstleister/innen, Solo-Selbstständige oder kleine Onlinehändler/innen wählen häufig das klassische Einzelunternehmen oder das Kleinunternehmen, um Verwaltung und Steuerlast gering zu halten.
- Wachstumsorientierte Gründer/innen: Wer mit wenig Kapital startet, greift häufig zur UG (haftungsbeschränkt) – mit dem Ziel, später in eine GmbH überzugehen.
- Familienunternehmen: Familiengeführte Betriebe mit klarer Rollenverteilung nutzen oft die KG oder OHG, um operative Verantwortung zu strukturieren und rechtliche Flexibilität zu behalten.
- Kapitalintensive Geschäftsmodelle: Unternehmen mit größerem Investitionsbedarf, z. B. in der Produktion oder im Finanzsektor, greifen häufig zur AG, die Zugang zu externem Kapital und Investoren bietet.
- Start-ups und KMU: Für technologieorientierte oder schnell wachsende Unternehmen bietet die GmbH eine ausgewogene Mischung aus Haftungsschutz und Seriosität.
- Projektbasierte Kooperationen: Für lose Zusammenschlüsse ohne Kapitalbedarf, etwa in der Kreativwirtschaft oder bei befristeten Projekten, eignet sich die GbR.
- Einzelunternehmer/innen mit wachsendem Geschäft: Der e. K. eignet sich für gewerblich tätige Einzelpersonen, die Sichtbarkeit im Handelsregister wünschen, ohne eine Kapitalgesellschaft gründen zu müssen, z. B. bei wachsendem Kundenstamm oder höherem Umsatz.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.