Nach der Verabschiedung der Richtlinie 2014/55/EU hat die EU seit 2014 Verordnungen zur elektronischen Rechnungsstellung erlassen, nach denen die Mitgliedstaaten Systeme einrichten müssen, die es Unternehmen ermöglichen, Wirtschaftsdaten digital an ihre jeweiligen Steuerbehörden zu übermitteln.
Obwohl es sich um eine europaweite Verordnung handelt, hat jedes Mitgliedsland eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung. In Deutschland beispielsweise wird die Rechnungspflicht im Jahr 2025 durch das Wachstumschancengesetz eingeführt, das sich deutlich von dem von Spanien verabschiedeten Crea-y-Crece-Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation unterscheidet. Innerhalb einiger Länder gibt es auch regionale Regelungen.
In diesem Artikel untersuchen wir TicketBAI, die spezifische Regulierung der elektronischen Rechnungsstellung, die im Baskenland eingeführt wurde.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist das TicketBAI-System?
- Warum wird TicketBAI implementiert?
- Wer muss TicketBAI implementieren?
- Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung von TicketBAI?
- Wie erfülle ich die TicketBAI-Bestimmungen?
- Welche technischen Lösungen kann ich für TicketBAI nutzen?
- Welche Finanzierung steht für die Implementierung von TicketBAI-Rechnungen zur Verfügung?
- Wann wird TicketBAI eingeführt?
Was ist das TicketBAI-System?
TicketBAI bezieht sich sowohl auf die obligatorischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in den drei Provinzen des Baskenlandes (Álava, Gipuzkoa und Bizkaia) als auch auf das spezifische Online-E-Invoicing-System, das zur Umsetzung dieser Vorschriften entwickelt wurde. In Bizkaia ist TicketBAI Teil einer umfassenderen Strategie namens Batuz, einer Provinzinitiative zur Bekämpfung von Steuerbetrug.
TicketBAI funktioniert ähnlich wie das VeriFactu-System und das Sofort-Informationssystem SII. TicketBAI stellt mehrere technische und rechtliche Anforderungen, die Unternehmen im Baskenland erfüllen müssen, um Rechnungen ausstellen zu können. Obwohl das System für alle Arten von Transaktionen konzipiert ist, ermöglicht es auch eine bessere Kontrolle von Bargeldtransaktionen.
Warum wird TicketBAI implementiert?
Die Finanzverwaltung der Provinzen Gipuzkoa, Álava und Bizkaia hat zusammen mit der baskischen Regierung beschlossen, dieses Projekt mit dem Hauptziel der Bekämpfung des Steuerbetrugs zu initiieren, ähnlich dem Betrugsbekämpfungsgesetz. Hier ist die vollständige Liste der Ziele:
- Sicherstellen, dass alle Steuerzahler/innen Steuern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen.
- Verifizieren, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß gemeldet wurden.
- Bestätigen, dass alle Barzahlungen korrekt in der Kasse erfasst und die entsprechende Rechnung ausgestellt wird, um eine „Nebenbuchhaltung“ zu verhindern.
- Vereinfachung des Prozesses zur Erfüllung der Steuerpflichten für Unternehmen im Baskenland.
- Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit sowohl von Rechnungen als auch von Kaufbelegen.
- Förderung der Digitalisierung von Unternehmen im Baskenland.
- Reduzierung des Zeitaufwands für die Erstellung, Bestellung und Erfassung von Rechnungen. Ergänzend zu den vom System bereitgestellten Tools ist eine moderne Zahlungsplattform wie Stripe Payments sehr nützlich, mit der Sie sowohl Online- als auch persönliche Zahlungen mit den bevorzugten Zahlungsmethoden Ihrer Kundschaft akzeptieren können. Darüber hinaus können Sie mit Payments all Ihre Umsätze an einem Ort konsolidieren, die Buchhaltung und Rechnungsstellung rationalisieren und gleichzeitig manuelle Fehler reduzieren.
- Vereinfachung der Verfahren bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) durch die Verwendung der erhaltenen Informationen zur Erstellung von Entwürfen von Steuerformularen, wie z. B. dem Formular 303 für die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung.
Wer muss TicketBAI implementieren?
Die Implementierung von TicketBAI ist für jede selbstständige Einzelperson oder jedes selbstständige Unternehmen erforderlich. Sie ist auch für alle juristischen Personen verpflichtend, die keine Rechtsform haben, sofern sie Folgendes tun:
- Tätigung von Geschäften im Baskenland: Dies umfasst den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen, die dem Gesetz 37/1992 unterliegen, das allgemein als „USt.-Gesetz“ bekannt ist.
- Ausstellung von Rechnungen oder Quittungen an Kundschaft: Auch wenn bestimmte Transaktionen keine Ausstellung einer Rechnung erfordern (z. B. die Ausstellung einer Quittung an Privatkundschaft), unterliegen sie dennoch den Vorschriften von TicketBAI.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung von TicketBAI?
Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson die TicketBAI-Vorschriften nicht einhält, unterliegt sie den in der Strafregelung beschriebenen Strafen.
Es gibt zwei Arten von Verstößen:
- Verstoß #1: Nichtverwendung einer zertifizierten Abrechnungssoftware
- Verstoß #2: Modifikation der Software oder der darin enthaltenen Informationen
Hier sind einige Beispiele für strafbare Handlungen unter Verstoß #2:
- Löschen oder Ändern von Inhalten
- Anweisung einer anderen Person, solche Handlungen durchzuführen
- Besitz der erforderlichen Mittel, um die Software oder Daten zu modifizieren oder anderen solche Mittel zur Verfügung zu stellen
- Modifikation der Software oder Dokumentation
- Ausführen von Aktionen, die nicht als Modifikation gelten, aber zu einer Änderung der Daten führen
Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes erheblich. Für den ersten Verstoß – das Versäumnis der Rechnungsstellung mit genehmigter Software – werden die Strafen je nach Häufigkeit des Auftretens gestaffelt:
- Einzelfall: Pauschale Strafe von 2.000 € für jede Transaktion. Bei einem Wiederholungsfall beträgt das Bußgeld 20 % des ordentlichen Einkommens, mindestens jedoch 20.000 €.
- Allgemeiner Fall: Anteilige Geldstrafe in Höhe von 20 % des ordentlichen Einkommens mit einem Mindestbetrag von 20.000 €. Bei einem Wiederholungsfall erhöht sich der Prozentsatz auf 30 % und die Mindeststrafe beträgt 30.000 Euro.
Für den zweiten Verstoß – die Änderung der Software oder der Daten – unterscheiden sich die Strafen, je nachdem, wer den Verstoß ausführt:
- Änderung durch den Steuerpflichtigen: Anteilige Strafe in Höhe von 20 % des ordentlichen Einkommens. Die Mindeststrafe beträgt 40.000 €. Im Wiederholungsfall erhöht sich der Prozentsatz auf 30 %, und die Mindeststrafe beträgt 60.000 €.
- Änderung durch den Entwickler oder jemand anderen als die/den Steuerzahler/in: Allen Beteiligten droht ein Bußgeld von 40.000 €. Bei einem Wiederholungsfall beträgt die Strafe bis zu 60.000 €.
- Änderung durch die/den Steuerzahler/in, der auch der Entwickler der Software ist: Anteilige Geldbuße in Höhe von 20 % des ordentlichen Einkommens. Der Mindestbetrag beträgt 40.000 €.
Wenn wir von „ordentlichem Einkommen“ sprechen, meinen wir den Umsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres, also die Einnahmen, die das Unternehmen oder die selbstständige Person durch ihre berufliche Tätigkeit erzielt.
Die Nichteinhaltung der TicketBAI-Vorschriften kann zu erheblichen finanziellen Folgen für ein Unternehmen führen, ähnlich den Umsatzsteuerstrafen in Spanien. Seit der Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems TicketBAI haben die drei regionalen Steuerbehörden mehrere Verfahren eingeleitet, darunter Maßnahmen der Finanzverwaltung von Álava gegen die „Txosnas“ (Pop-up-Bars) wegen Nichtnutzung des obligatorischen TicketBAI-Systems.
Wie erfülle ich die TicketBAI-Bestimmungen?
Die Verfahren zur Einhaltung der TicketBAI-Bestimmungen variieren je nach Gebiet: Gipuzkoa, Álava oder Bizkaia. Sie können den Link für das Gebiet aufrufen, in dem Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen verkaufen, um sich über die spezifischen Details zu informieren, die für Ihren Fall relevant sind. Zum Beispiel variiert die Webanwendung, die für die Ausstellung von TicketBAI-Rechnungen verwendet wird, in jedem Gebiet:
- Gipuzkoa: FakturaBAI
- Álava: FakturAraba
- Bizkaia: Haz tu factura
Trotz der Unterschiede zwischen diesen drei Gebieten im Baskenland weist die TicketBAI-Compliance einige Gemeinsamkeiten auf:
- Elektronische Rechnungen: Jedes baskische Unternehmen muss ein elektronisches Gerät verwenden, um Rechnungen auszustellen, z. B. ein Tablet, einen Computer, ein Smartphone oder ein Point-of-Sale(POS)-System.
- Software: Wenn Sie keine der drei zuvor genannten Webanwendungen nutzen, müssen Sie Software verwenden, die im Register genehmigter TicketBAI-Software aufgeführt ist. Die vom Unternehmen oder der Einzelperson verwendete Rechnungssoftware muss alle TicketBAI-Anforderungen erfüllen. In diesem Zusammenhang muss das Entwicklerunternehmen die Anweisungen und Empfehlungen im Hinweis für Entwickler/innen befolgen, um eine Softwarelösung zu erstellen, die dieser Verordnung entspricht.
- XML-Datei (Extensible Markup Language): Bei der TicketBAI-Datei muss es sich um eine XML-Datei handeln, die dem angegebenen Inhalt und Strukturformat entspricht. Wenn beispielsweise die Rechnungsnummer und -serie angegeben sind (wenn auch nicht immer erforderlich), müssen sie separat ausgewiesen werden.
- Signatur: Die TicketBAI-Datei muss elektronisch signiert werden.
- Bilder: Das Rechnungsbild muss entweder in Papierform oder digital vorliegen. In beiden Fällen muss sie einen QR-Code (Quick Response) mit einer Größe zwischen 30 × 30 mm und 40 × 40 mm sowie einen 39-stelligen TicketBAI-Identifikationscode enthalten. Beide Codes werden mit der Signatur der TicketBAI-Datei generiert.
Die TicketBAI-Datei muss Informationen über die an der Transaktion beteiligten Parteien sowie eine Rechnung und Signaturen enthalten.
Zunächst muss es die folgenden Entitäten enthalten:
- Unternehmen: Rechnungsaussteller/in
- Kundin/Kunde: Rechnungsempfänger/in
Als nächstes müssen die folgenden Informationen über die Rechnung enthalten sein:
- Kopfzeile: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und -zeit usw.
- Daten: Einzelheiten zu den in Rechnung gestellten Transaktionen, dem Gesamtbetrag und den USt.-Steuerregelungen, einschließlich der besonderen Barzahlungsregelung (RECC) und anderer
- Aufschlüsselung: Ob die Transaktion nicht der USt. unterliegt, vollständig von der Steuer befreit ist, teilweise von der Steuer befreit ist oder ähnliche Details
Zu guter Letzt sollte sie folgende Informationen enthalten:
- Prüfpfad: Rechnungsnummer, -serie und Ausstellungsdatum
- Signatur: Signatur der TicketBAI-Datei
- Lizenz: Daten, die bestätigen, dass der Entwickler das Recht hat, die Abrechnungssoftware zu erstellen
- Entwickler: Unternehmen, das die Software entwickelt hat
- Software: Name des Tools, das zur Erstellung der TicketBAI-Datei verwendet wurde
Sobald die Rechnung an die Kundin/den Kunden ausgestellt wurde, wird die XML-Datei automatisch an die zuständigen Steuerbehörden übermittelt. In der Regel müssen drei Schritte befolgt werden:

Welche technischen Lösungen kann ich für TicketBAI nutzen?
Sie können bestätigen, dass eine technologische Lösung für TicketBAI gültig ist, wenn sie:
- Im Register der für TicketBAI genehmigten Software aufgeführt ist,
- eindeutige Transaktionscodes für jede Transaktion bietet,
- Dateien mit einer elektronischen Signatur generiert, die mit digitalen Zertifikaten kompatibel ist,
- den TicketBAI-Identifikationscode und den QR-Code automatisch zu Rechnungen hinzufügt und
- TicketBAI-Dateien sofort verschickt.
Um sicherzustellen, dass die von Ihnen gewählte technologische Lösung den Vorschriften entspricht, können Sie die Liste der TicketBAI-Software konsultieren, die alle registrierten Programme enthält. Denken Sie daran, dass, wenn eine Lösung für eine Provinz gültig ist, sie auch für die anderen beiden gültig ist.
Wichtiger Hinweis: Um die TicketBAI-Bestimmungen für die Verwendung von Stripe einzuhalten, müssen Sie einen Drittanbieter-Connector aus der Liste der offiziell genehmigten Software verwenden. Das aus Gipuzkoa stammende Unternehmen Itcons hat einen Connector zwischen Stripe und TicketBAI entwickelt, der von den regionalen Steuerbehörden als TicketBAI-Software zugelassen wurde.
Welche Finanzierung steht für die Umsetzung der TicketBAI-Rechnungsstellung zur Verfügung?
Um die baskischen Unternehmen bei der Einführung dieser technologischen Lösungen wirtschaftlich zu entlasten, gewährten die drei regionalen Steuerverwaltungen zunächst finanzielle Unterstützung in Form von Abzügen bei der Zahlung der Körperschaftsteuer (IS) oder der Einkommensteuer (IRPF). In Gipuzkoa beispielsweise, wo die TicketBAI-Verordnung bereits für alle Unternehmen verbindlich ist, bot die Steuerbehörde Unternehmen, die TicketBAI während des freiwilligen Zeitraums implementiert haben, eine Ermäßigung von 60 % auf alle IS- und IRPF-Zahlungen an.
Im Jahr 2023 wurden die bisherigen Subventionen eingestellt, und derzeit ist die einzige verfügbare Unterstützung für die Implementierung von TicketBAI das Kit-Digital-Programm, das Unternehmen bis zum 31. Oktober 2025 beantragen können. Falls genehmigt, müssen sie nur die Umsatzsteuer für die IT-Lösung übernehmen, die sie zur Digitalisierung ihrer Rechnungsstellung wählen.
Darüber hinaus bieten die drei regionalen Verwaltungen eine völlig kostenlose Webanwendung an, die sich ideal für Unternehmen mit mittlerem oder niedrigem Rechnungsvolumen eignet. Diese kostenlose Software steht Unternehmen jedoch nicht im Rahmen der Sonderregelung für Unternehmensgruppen oder für bestimmte Arten von Transaktionen zur Verfügung.
Wann kommt TicketBAI in Kraft?
Obwohl TicketBAI bereits 2019 vorgeschlagen und 2020 offiziell genehmigt wurde, begann die schrittweise Umsetzung erst 2022:
- 2019: Als Reaktion auf alarmierende Daten über die Schattenwirtschaft im Baskenland wurde ein Vorschlag unterbreitet, die elektronische Rechnungsstellung zur Pflicht zu machen. Die Gruppe der Vorschriften heißt TicketBAI.
- 2020: Die Steuerbehörden des Baskenlands legen die Verpflichtung zur Umsetzung des TicketBAI-Systems durch Provinzvorschriften, wie z. B. die Verordnung 3/2020, fest.
- 2022: Obwohl geplant war, dass Unternehmen im Baskenland TicketBAI im Jahr 2021 umsetzen müssen, führte die COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen bei der Einführung. Im Jahr 2022 war Gipuzkoa schließlich die erste der drei Provinzen, welche die Umsetzung verbindlich machte.
Gipuzkoa war die erste Provinz, die die Implementierung von TicketBAI verlangte, während die Einführung in allen drei Provinzen des Baskenlandes schrittweise bis 2026 fortgesetzt wird.
In Gipuzkoa:
- 2021: Beginn der Freiwilligenzeit
- 2022: Obligatorisch für Selbständige in bestimmten Branchen (z. B. Gastgewerbe und Steuermanagement)
- 1. Juni 2023: Obligatorisch für alle Selbständigen
In Álava:
- 2022: Beginn der Freiwilligenzeit
- 1. Dezember 2022: Obligatorisch für alle Selbständigen
In Bizkaia:
- 2024: Obligatorisch für IS-Steuerzahler/innen und Selbständige in bestimmten Sektoren (z. B. Industrie und Gesundheitswesen)
- 2025: Verpflichtend u. a. für Groß- und Einzelhandel
- 1. Januar 2026: Obligatorisch für alle Selbständigen
Navarra ist zwar Teil des Régimen Foral, hat aber noch kein elektronisches Rechnungsstellungssystem eingeführt. Die Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft Navarra plant, den Rechnungseingang bis 2026 zu automatisieren im Rahmen des Projekts VeriFactu-TicketBAI Navarra.
Bis zum Jahr 2023 wurden in Álava bereits 300.000 Rechnungen pro Tag über das TicketBAI-System ausgestellt, so dass erwartet wird, dass die erfolgreiche Umsetzung dieser Verordnung im Baskenland als Modell für andere staatliche und regionale Initiativen dienen wird.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.