Sehr kleine Unternehmen, so genannte Kleinstunternehmen, dominieren die italienische Unternehmensszene. Sie unterscheiden sich von kleinen und mittleren Unternehmen. Kleinstunternehmen sind kleine Einheiten, die unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrem Steuersystem wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen. Dazu gehören insbesondere handwerkliche oder andere Tätigkeiten, die allein oder mit der Familie ausgeübt werden, sowie als Partnerschaften und Vereinigungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. In diesem Artikel wird ausführlich erläutert, was Kleinstunternehmen sind, welche Kriterien für solche Unternehmen gelten und welche Vorteile sie bieten.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was sind Kleinstunternehmen?
- Jahresabschlüsse für Kleinstunternehmen
- Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- Vorteile von Kleinstunternehmen
Was sind Kleinstunternehmen?
Bevor Sie sich mit Kleinstunternehmen beschäftigen, sollten Sie deren bedeutenden geografischen Kontext verstehen. Die Frage ist also: Wie viele Kleinstunternehmen gibt es in Italien? Die Daten zeigen dass es in Italien 4.211.615 Kleinstunternehmen gibt, was 95,1 % aller aktiven Unternehmen des Landes ausmacht. Darüber hinaus spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, da sie 7.489.913 Menschen beschäftigen, was 43,7 % der Erwerbstätigen in aktiven Unternehmen entspricht. Diese Zahlen unterstreichen die bedeutende Rolle der italienischen Wirtschaft. Doch was genau hat es damit auf sich? Was ist ein Kleinstunternehmen?
Im Rundschreiben 2003/361/EG werden die Kriterien für die Einstufung als Kleinstunternehmen festgelegt, die in Italien durch das Ministerialdekret von 2005 umgesetzt wurden. Zu den Hauptkriterien gehören die Anzahl der Mitarbeiter/innen und bestimmte Budgetlimits für kleine Unternehmen. In Artikel 2 wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielt.
Die Beschränkungen bei der Anzahl der Mitarbeiter/innen und die finanziellen Schwellenwerte sind kumulativ, d. h. ein Unternehmen muss beide Kriterien erfüllen. Für die finanzielle Schwelle kann entweder der Umsatz oder die Bilanzsumme herangezogen werden.
Beachten Sie bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter/innen, dass nur Vollzeitbeschäftigte in Frage kommen. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden durchzuführen: Zum Beispiel zählen zwei Teilzeitbeschäftigte, die vier Stunden am Tag arbeiten, als ein/e Vollzeitbeschäftigte/r. Darüber hinaus sind Auszubildende mit Lehrverträgen, Personen mit Ausbildungs- oder Eingliederungsverträgen sowie Beschäftigte in Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit von der Berechnung ausgeschlossen.
Kleinstunternehmen gehören zur weitgefassteren Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), was oft zu Verwirrung führt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sich die steuerlichen Anforderungen, Finanzierungsmöglichkeiten und rechtlichen Verpflichtungen unterscheiden. Für kleine Unternehmen gelten andere Kriterien: Sie haben 11 bis 50 Beschäftigte und entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Jahresabschlüsse für Kleinstunternehmen
Jahresabschlüsse sind Buchhaltungsunterlagen, die ein Unternehmen in regelmäßigen Abständen erstellen muss, um die Richtigkeit der Angaben zu gewährleisten und die finanzielle Lage des Unternehmens darzustellen. Kleinstunternehmen müssen auch Jahresabschlüsse erstellen, die gemäß Artikel 2423 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs folgende Dokumente enthalten:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Erläuterungen zum Jahresabschluss
Eine der Möglichkeiten, zu denen Kleinstunternehmen Zugang haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen aus dem vorstehenden Absatz erfüllen, besteht darin, einen stark verkürzten Jahresabschluss zu erstellen. Gemäß Artikel Art. 2435-ter des Zivilgesetzbuches (Codice Civile) in der durch das Gesetzesdekret Nr. 125 vom 6. September 2024 geänderten Fassung können Kleinstunternehmen einen Jahresabschluss in stark verkürzter Form erstellen, wenn sowohl im ersten Geschäftsjahr als auch in den nächsten beiden aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte nicht überschritten werden:
- Bilanzsumme maximal 220.000 Euro
- Umsatzerlöse aus Verkauf und Dienstleistungen bis zu 440.000 Euro
- Durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter/innen darf 5 nicht überschreiten
In diesem Fall sind Kleinstunternehmen von der Vorbereitung folgender Unterlagen befreit:
- Kapitalflussrechnung
- Erläuterungen zum Jahresabschluss, wenn das Unternehmen die Angaben gemäß Artikel 2427 Absatz 1 Nummern 9) und 16) am Ende der Bilanz macht
- Lagebericht, wenn das Unternehmen die Angaben zu den Ziffern 3) und 4) des Artikels 2428 am Ende der Bilanz macht
Kleinstunternehmen können sich dafür entscheiden, stark vereinfachte Jahresabschlüsse zu erstellen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Obwohl sie keinen Lagebericht oder begleitende Anmerkungen vorlegen müssen, müssen sie dennoch einige zusätzliche Informationen bereitstellen. Insbesondere müssen sie Details angeben, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, wie z. B. Garantien, Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten sowie Vorschüsse und Geschäftsführerhonorare, wobei der Zinssatz, die wichtigsten Bedingungen und etwaige Rückzahlungen aufgeführt sind. Sie müssen auch den Wert der von ihnen direkt oder indirekt kontrollierten Aktien des Unternehmens und der von ihnen direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen melden.
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
Alle Unternehmen mit mindestens einem/einer Mitarbeiter/in, einschließlich Kleinstunternehmen, müssen die Arbeitssicherheitsvorschriften gemäß dem konsolidierten Sicherheitsgesetz, D. Lgs. 81/08 einhalten. Hier sind die wichtigsten Anforderungen, die Arbeitgeber/innen erfüllen müssen, um die geltenden Vorschriften zu erfüllen und Strafen zu vermeiden:
- Bewertung der Unternehmensrisiken und Erstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR oder „Documento di Valutazione dei Rischi“). In diesem Dokument werden Risiken am Arbeitsplatz aufgedeckt und vorbeugende Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit umrissen.
- Schulen Sie die Arbeitnehmer/innen in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Stellen Sie geeignete Feuerlöschgeräte und Erste-Hilfe-Kästen zur Verfügung und sorgen Sie für eine klare Beschilderung zur einfachen Identifizierung.
Das Unternehmen muss außerdem folgende Personen ernennen:
- Eine/n Leiter/in des Präventions- und Schutzdienstes (RSPP). Der/die Arbeitgeber/in kann diese Funktion nach Abschluss einer speziellen Ausbildung ausüben oder durch eine externe Fachkraft besetzen.
- Ein/e Sicherheitsbeauftragte/r der Arbeitnehmer/innen (RLS) oder ein Antrag auf Bestellung eines Arbeitnehmervertreters in der Region.
- Ein oder mehrere Erste-Hilfe-Beauftragte und Brandschutzbeauftragte.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Unternehmen zu gründen, auch wenn es sich um ein Kleinstunternehmen handelt, sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie z. B. die Wahl eines Zahlungsdienstleisters. Die Wahl des richtigen Anbieters ist sehr wichtig, um Zahlungen schnell und einfach abzuwickeln und auf die für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Zahlungsmethoden zuzugreifen. Lösungen wie Stripe Payments mit der Suite zur Optimierung des Bezahlvorgangs ermöglichen es Ihnen, Zahlungen weltweit zu akzeptieren, sowohl online als auch persönlich, die Konversionsraten zu steigern und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten, wodurch Tausende von Stunden technischer Arbeit eingespart werden.
Vorteile von Kleinstunternehmen
Der Wettbewerb auf Augenhöhe mit größeren Unternehmen kann für diese kleinen Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Deshalb entwickeln nationale und lokale Institutionen Maßnahmen speziell für Kleinstunternehmen. Hier sind die wichtigsten Werzeuge, die ihnen in Italien zur Verfügung stehen:
Fördermöglichkeiten
Kleinstunternehmen haben Zugang zu nicht rückzahlbaren Finanzierungsmöglichkeiten. Dies sind wirtschaftliche Zuwendungen, die an natürliche oder juristische Personen gezahlt werden und nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie decken zwar nicht alle Kosten ab, bieten aber erhebliche Unterstützung, um das Unternehmen aufrechtzuerhalten.KMU-Fonds
Diese Initiative wurde 1996 vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ins Leben gerufen und zielt darauf ab, den Zugang zu Krediten für KMU und Kleinstunternehmen zu gewährleisten. Diese Unternehmen haben oft Schwierigkeiten, Bankkredite zu erhalten, da die Sicherheiten nicht ausreichen. Der Garantiefonds fungiert als öffentliche Garantie und ersetzt die Sicherheiten, die Banken und andere Finanzinstitute in der Regel für ihre Finanzierung verlangen.Mikrokredit
Sehr kleine und neu gegründete Unternehmen können den Banken oft keine soliden Zusicherungen über ihre Rentabilität geben. Da sie neu gegründet wurden, haben sie keine Bilanz, um ihre Fähigkeit zur Generierung von Einnahmen nachzuweisen. Hier setzen Mikrokredite an. Kleinkredite werden für Firmen wie Kleinstunternehmen angeboten, die keinen Zugang zu herkömmlichen Finanzsystemen haben. Diese Kredite sind zwar klein, aber wichtig, da sie den Zugang zum staatlichen Garantiefonds ermöglichen, der 80 % des beantragten Betrags abdecken kann. Danach benötigt die Bank möglicherweise nur noch eine persönliche Bürgschaft für die verbleibenden 20 Prozent, ohne eine Verpfändung oder Hypothek als Sicherheit zu verlangen.Erstellung von Jahresabschlüssen in sehr vereinfachter Form
Wie bereits erwähnt, können Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse in stark vereinfachter Form erstellen, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, der begleitenden Erläuterungen und der Lageberichte.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.