Die SEPA-Lastschrift ist eines der effizientesten Zahlungsmittel für Unternehmen, um Forderungen bequem und automatisiert einzuziehen. Doch damit das Verfahren reibungslos und rechtssicher funktioniert, ist ein entscheidender Baustein unverzichtbar: die Gläubiger-Identifikationsnummer.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist, wer Sie beantragen kann und welche Vorteile sie hat. Zudem erläutern wir Schritt für Schritt, wie Unternehmen in Deutschland eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen können.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
- Welche Besonderheiten hat eine deutsche Gläubiger-Identifikationsnummer?
- Wer kann eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
- Welche Vorteile hat eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
- Wie können Unternehmen in Deutschland eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz: Gläubiger-ID) ist eine Kennung, die Personen oder Unternehmen zugewiesen wird, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen möchten. Die einmalig vergebene Nummer dient dazu, Gläubiger/innen beziehungsweise Zahlungsempfänger/innen eindeutig und kontounabhängig zu identifizieren. Darüber hinaus kann sie auch genutzt werden, um Rückerstattungen anzufordern oder Beschwerden einzureichen. Sie ist eine Pflichtvoraussetzung für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift, da sie für die Sicherheit, Transparenz und Effizienz von Zahlungsvorgängen im SEPA-Raum sorgt.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer folgt einem einheitlichen Aufbau: Sie setzt sich zusammen aus einem Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung sowie einem nationalen Identifikationsmerkmal. Die Gläubiger-ID kann bis zu 35 Zeichen lang sein.
Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, muss die Gläubiger-Identifikationsnummer bei den jeweiligen Zahlungsdienstleistern vorgelegt werden. Sie wird zusammen mit der Mandatsreferenznummer über den gesamten Zahlungsprozess hinweg im SEPA-Datensatz übermittelt. Durch die Kombination von Mandatsreferenznummer und Gläubiger-Identifikationsnummer wird ein Mandat eindeutig identifizierbar. Dadurch können die Schuldner/innen bei einer SEPA-Lastschrift die Gültigkeit des Mandats jederzeit überprüfen.
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Welche Besonderheiten hat eine deutsche Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger-ID für Deutschland besteht immer exakt aus 18 Zeichen:
- Die ersten beiden Stellen enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland, „DE“.
- Die beiden nachfolgenden Stellen enthalten die Prüfziffer. Diese wird analog zur IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet – allerdings ohne Berücksichtigung der Geschäftsbereichskennung.
- Die Stellen 5 bis 7 enthalten die Geschäftsbereichskennung, zum Beispiel zur Kennzeichnung konkreter Geschäftsbereiche oder Filialen. Diese kann von den Lastschriftgläubigerinnen und -gläubigern beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden. Ist keine Bereichskennung gewünscht, werden die drei Stellen im Regelfall mit den Buchstaben „ZZZ“ belegt. Nicht gestattet sind Leerzeichen und Umlaute.
- Die Stellen 8 bis 18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für die Lastschriftgläubiger/innen in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Dabei wird die achte Stelle der Gläubiger-ID immer mit „0“ belegt.
Die Gläubiger-ID für ein deutsches Unternehmen könnte demnach wie folgt aussehen:
DE98ZZZ09999999999
Wer kann eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer können natürliche Personen und Einzelunternehmen, juristische Personen oder Personenvereinigungen beantragen, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz oder Hauptgeschäftssitz haben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit der Rechtsform. Die nachfolgend aufgeführten Personengruppen und Rechtsformen stehen laut der Deutschen Bundesbank zur Auswahl.
Groups |
Legal forms |
---|---|
Individuals, sole proprietorships, and freelancers |
|
Associations of persons |
|
Legal entities under private law |
|
Legal entities under public law |
|
Welche Vorteile hat eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer hat zahlreiche Vorteile – und dies nicht nur für die Zahlungsempfänger/innen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten im Überblick.
Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtender Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens. Ihre Nutzung gewährleistet die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben und bietet allen an einer Lastschrift beteiligten Parteien rechtliche Sicherheit.
Reibungsloser Zahlungsverkehr
Durch die standardisierte Nutzung der Gläubiger-Identifikationsnummer wird der Zahlungsprozess optimiert. Die ID sorgt für eine einheitliche Kommunikation zwischen allen Beteiligten, einschließlich Banken, Schuldnerinnen und Schuldnern sowie Gläubigerinnen und Gläubigern.
Eindeutige Identifikation
Lastschriftmandate müssen im SEPA-Verfahren eindeutig zuzuordnen sein. Die Gläubiger-ID dient daher als eine Art „digitaler Fingerabdruck“. Sie stellt sicher, dass alle Zahlungsempfänger/innen eindeutig identifiziert werden können. In Verbindung mit der Mandatsreferenznummer ermöglicht die ID eine klare Zuordnung und Verwaltung von Lastschriftmandaten. Dies ist vor allem von Vorteil, wenn es bei Lastschriften zu Unstimmigkeiten oder Reklamationen kommt, die einer Nachverfolgung bedürfen.
Nutzung im SEPA-Raum
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist nicht auf nationale Grenzen beschränkt, sondern gilt im gesamten SEPA-Raum. Das ist besonders vorteilhaft für Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen: Sie können SEPA-Lastschriften länderübergreifend nutzen. Die Möglichkeit zur Automatisierung der Zahlungsprozesse spart den Unternehmen Zeit und reduziert Fehler bei der Abwicklung von Lastschriften.
Vertrauensbildung
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer signalisiert Professionalität. Geschäftspartner/innen erkennen, dass das Unternehmen die Anforderungen des SEPA-Verfahrens erfüllt und rechtskonform agiert.
Wie können Unternehmen in Deutschland eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
Deutsche Unternehmen können eine Gläubiger-Identifikationsnummer in wenigen einfachen Schritten elektronisch beantragen. Eine schriftliche oder telekommunikative Antragstellung ist nicht möglich. Die Antragstellung kann durch die Antragsteller/innen selbst oder entsprechend Bevollmächtigte erfolgen. Bevollmächtigt können Mitarbeitende des Unternehmens sein oder kontoführende Zahlungsdienstleister/innen. Darüber hinaus können Konzerne für ihre Tochtergesellschaften Gläubiger-Identifikationsnummern beantragen. Grundsätzlich können Antragssteller/innen jeweils nur eine ID anfordern.
Vergeben wird die Gläubiger-ID von der Deutschen Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Die Vergabe erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation der Antragssteller/innen.
Formular aufrufen
Die Deutsche Bundesbank stellt auf ihrer Website das Antragsformular zur Verfügung. Auf der Startseite finden Sie eine „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer“. Diese müssen Sie ebenso wie die datenschutzrechtlichen Hinweise durch das Setzen eines Häkchens anerkennen. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
Personengruppe wählen
Anschließend können Sie die Personengruppe wählen, für welche Sie die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen möchten.
Rechtsform wählen
Jede Personengruppe beinhaltet verschiedene Rechtsformen. Wählen Sie im nächsten Schritt die passende aus.
Formularmaske ausfüllen
Es öffnet sich eine Formularmaske, in der folgende Daten der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers benötigt werden:
- Anrede
- Vorname und Nachname
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Stadt
- die ausstellende Behörde und der Ort der Ausweisausstellung
- Ausweisnummer und Gültigkeitsdatum
Darüber hinaus werden Angaben zur Ansprechperson benötigt:
- Anrede
- Vorname und Nachname
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Bei Änderungen der Antragsteller-Daten muss eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt werden. Die alte ID muss in diesem Fall schriftlich zur Löschung freigegeben werden.
Angaben bestätigen
Im nächsten Schritt können Sie die gemachten Angaben noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüfen und bestätigen.
Sicherheitsabfrage
In der anschließenden Sicherheitsabfrage müssen Sie die im Eingabefeld angezeigte Zeichenfolge wiederholen und Ihre Eingabe bestätigen.
Antrag stellen
Klicken Sie nun auf den Button „Antrag stellen“. In der Folge werden die Daten verschlüsselt an die Bundesbank verschickt.
Antrag bestätigen
Einige Stunden später oder am folgenden Geschäftstag erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Dies ist möglich durch einen Klick auf den Bestätigungslink. Die Bestätigung muss innerhalb von zehn Kalendertagen erfolgen – andernfalls werden die Antragsdaten gelöscht. Dies bedeutet, dass Ihr Antragsverfahren abgebrochen wird.
Gläubiger-ID erhalten
Der Bestätigung Ihres Antrags folgt in einer separaten E-Mail Ihre Gläubiger-ID als PDF-Anhang. Auch diese E-Mail erhalten Sie einige Stunden nach Ihrer Bestätigung beziehungsweise spätestens am Folgetag. Das Mitteilungsschreiben ist aus Sicherheitsgründen mit einer digitalen Signatur versehen.
Gläubiger-ID übermitteln
Übermitteln Sie schließlich das PDF-Dokument beziehungsweise die Gläubiger-Identifikationsnummer im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren Ihrer kontoführenden Zahlungsdienstleisterin beziehungsweise Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister. Verwahren Sie das Mitteilungsschreiben zudem sorgfältig. Im Verlustfall können Sie bei der Deutschen Bundesbank postalisch eine Zweitausfertigung anfordern.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.