US Limited Liability Companies (LLCs): Welche Steuern fallen in Deutschland an?

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Wie funktioniert eine LLC nach US-Recht?
  4. Wann sind deutsche Unternehmensinhaber/innen mit einer US-LLC in Deutschland steuerpflichtig?
    1. Wann gilt die deutsche Einkommensteuerpflicht?
    2. Welche Rolle spielen der eingetragene Firmensitz und der Ort der Geschäftsführung der LLC?
  5. Wie stufen die deutschen Steuerbehörden US-LLCs ein?
    1. Wie funktioniert die Einstufung als juristische Person?
    2. Welche Auswirkungen hat die Einstufung als juristische Person?
  6. Welche Einkommensteuern, Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern könnten für eine US-LLC anfallen?
    1. Wann wird die Gewerbesteuer fällig?
    2. In welchem Verhältnis stehen Einkommensteuer und Gewerbesteuer?
  7. Welche steuerlichen Pflichten hat eine LLC in den USA?
  8. Welche Regelungen verhindern die Nutzung von US LLCs zu Zwecken der Steuerhinterziehung?
    1. Wann gelten die Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung?
  9. Wie wird eine Doppelbesteuerung verhindert?
  10. Wann ist es ratsam, professionelle steuerliche Beratung für eine US LLC in Anspruch zu nehmen?
  11. So kann Stripe Atlas Sie unterstützen
    1. Starten Sie in wenigen Minuten mit Atlas
    2. Banking und Zahlungen vor Eintreffen Ihrer EIN
    3. Automatische Einreichung des 83(b)-Steuerformulars
    4. Hochwertige rechtliche Unternehmensdokumente
    5. 2.500 $ an Stripe-Guthaben sowie mehr als 50.000 $ an Partnerrabatten
  12. FAQs zur Besteuerung von US-LLCs in Deutschland

Deutsche Unternehmer/innen, die eine US Limited Liability Company (LLC) gründen möchten, sollten sich frühzeitig mit den steuerlichen Vorschriften in Deutschland und den USA vertraut machen. Denn die Gründung eines US-Unternehmens bedeutet nicht automatisch, dass Sie nur in den USA steuerpflichtig sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine LLC nach US-Recht funktioniert, wann deutsche Gründer/innen mit einer US LLC in Deutschland steuerpflichtig sind, welche Steuern anfallen können und wie LLCs für deutsche steuerliche Zwecke eingestuft werden. Wir erklären auch die potenziellen Pflichten hinsichtlich Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie steuerliche Pflichten in den USA und wie sich eine Doppelbesteuerung vermeiden oder minimieren lässt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine US LLC kann von Deutschland aus gegründet werden, auch ohne dass ein Wohnsitz in den USA erforderlich ist.
  • Ob und wie eine US LLC in Deutschland besteuert wird, hängt von der steuerlichen Ansässigkeit ihrer Mitglieder, der deutschen Einstufung der LLC sowie dem Ort des eingetragenen Unternehmenssitzes, dem Ort der tatsächlichen Geschäftsführung und dem Standort etwaiger Betriebsstätten ab.
  • In Deutschland werden LLCs für steuerliche Zwecke entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingestuft, abhängig von ihrer rechtlichen und tatsächlichen Struktur.
  • Für LLCs können sowohl in Deutschland als auch in den USA Steuern anfallen, obwohl das Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung zwischen den beiden Ländern in Einklang bringen kann.
  • Die steuerlichen Auswirkungen einer US LLC können je nach Struktur, dem US-Bundesstaat, in dem sie gegründet wurde, und den Eigentumsanteilen erheblich variieren. Daher ist es ratsam, frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie funktioniert eine LLC nach US-Recht?

Eine LLC (Limited Liability Company) ist eine Unternehmensform in den USA, die Elemente einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft kombiniert. Grundsätzlich sind die Mitglieder einer LLC nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar. Gleichzeitig verfügen LLCs über eine flexible Struktur, wodurch sie für eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäftsmodelle geeignet sind. Die spezifischen Gesellschaftsgesetze für LLCs variieren je nach dem US-Bundesstaat, in dem die LLC gegründet wurde.

LLCs können von einer oder mehreren Einzelpersonen oder juristischen Personen gegründet werden. Auch deutsche Staatsbürger/innen und in Deutschland registrierte Unternehmen können eine US LLC gründen; ein Wohnsitz in den USA oder die US-Staatsbürgerschaft ist in der Regel nicht erforderlich. Je nach Struktur können LLCs für Geschäfte auf dem US-Markt, für internationale Dienstleistungen oder für digitale Geschäftsmodelle genutzt werden. LLCs bleiben rechtlich eigenständige Einheiten mit eigenen Rechten und Pflichten.

Wann sind deutsche Unternehmensinhaber/innen mit einer US-LLC in Deutschland steuerpflichtig?

Eine US-LLC kann steuerliche Verpflichtungen in den USA auslösen. Die genauen fälligen Steuern variieren unter anderem je nach Struktur der LLC und ihrer steuerlichen Einstufung. Eine zusätzliche Frage für deutsche Unternehmensinhaber/innen ist, ob und in welchem Umfang Deutschland das Einkommen versteuern kann. Die Schlüsselfaktoren bei dieser Feststellung sind der steuerliche Wohnsitz der Inhaber/innen, der Standort des eingetragenen Firmensitzes des Unternehmens und der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung des Unternehmens.

Wann gilt die deutsche Einkommensteuerpflicht?

Für Einzelpersonen ist der primäre Faktor bei der Feststellung, ob deutsche Einkommensteuerpflichten gelten, die Verbindung der Einzelperson zu Deutschland. Gemäß § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einzelpersonen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr Einkommen aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, muss in der Regel auch das Einkommen aus einer LLC versteuern.

Welche Rolle spielen der eingetragene Firmensitz und der Ort der Geschäftsführung der LLC?

Deutschland könnte auch Besteuerungsrechte gegenüber der LLC selbst haben. Gemäß § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich ihre Geschäftsleitung oder ihr Sitz in Deutschland befindet. Für US-LLCs bedeutet dies, dass ermittelt werden muss, ob sich ihre tatsächliche Geschäftsführung in Deutschland befindet.

Gemäß § 10 der Abgabenordnung (AO) wird die Geschäftsleitung als der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ definiert. Daher geht es nicht nur darum, wo die LLC formell gegründet oder eingetragen wurde; vielmehr kommt es auf den Standort an, von dem aus wichtige Geschäftsentscheidungen getroffen werden und das Tagesgeschäft geführt wird. Eine in den USA eingetragene LLC könnte daher in Deutschland der Besteuerung unterliegen, wenn die Geschäftsführung tatsächlich aus Deutschland erfolgt.

Ob eine LLC in Deutschland Steuerpflichten auslöst, hängt also von mehreren Faktoren ab: der rechtlichen und steuerlichen Einstufung des Unternehmens, dem steuerlichen Wohnsitz der Unternehmensinhaber/innen, dem Standort des eingetragenen Firmensitzes der LLC, dem tatsächlichen Ort der Geschäftsführung und dem Standort etwaiger Betriebsstätten.

Wie stufen die deutschen Steuerbehörden US-LLCs ein?

Die Bezeichnung „Limited Liability Company“ ist bei der deutschen Besteuerung kein entscheidender Faktor. Stattdessen ist der Schlüsselfaktor, wie das Unternehmen nach deutschem Steuerrecht eingestuft wird. Eine nach US-Recht gegründete LLC könnte als unabhängige Körperschaft, als Personengesellschaft oder als unselbstständige Filiale eines Mitglieds behandelt werden.

Die Einstufung erfolgt anhand eines Typenvergleichs für juristische Personen. Dabei wird im Einzelfall geprüft, welche deutsche Unternehmensform der LLC hinsichtlich ihrer rechtlichen Struktur und ihres tatsächlichen Betriebs am ehesten entspricht.

Wie funktioniert die Einstufung als juristische Person?

Beim Typenvergleich für juristische Personen wird beurteilt, ob die spezifische LLC in ihrer Form eher einer deutschen Körperschaft oder einer Personengesellschaft entspricht. Die wichtigsten Kriterien sind in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. März 2004 zusammengefasst:

  • Art der Geschäftsführung und Vertretung
  • Haftung der Mitglieder
  • Übertragbarkeit der Unternehmensanteile
  • Gewinnverteilung
  • Kapitalaufbringung
  • Lebensdauer des Unternehmens
  • Formelle Gründungsvoraussetzungen

Keines dieser Kriterien reicht für sich allein aus, um eine Einstufung vorzunehmen. Stattdessen ist eine Gesamtbeurteilung der rechtlichen und tatsächlichen Umstände erforderlich.

Welche Auswirkungen hat die Einstufung als juristische Person?

Wie eine LLC für Steuerzwecke behandelt wird, hängt letztendlich vom Ergebnis ihrer Einstufung als juristische Person ab. Die „Check-the-box“-Verfahren, die LLCs in den USA durchführen, ersetzen nicht die deutsche Einstufung als juristische Person.

Wenn eine LLC in Deutschland als Körperschaft eingestuft wird, gilt sie grundsätzlich als unabhängiges Steuersubjekt. Ihre Gewinne werden daher zunächst auf Unternehmensebene versteuert.

Wird sie in Deutschland hingegen als Personengesellschaft eingestuft, wird ihr Einkommen im Allgemeinen ihren Mitgliedern zugerechnet.

Unabhängig von ihrer Einstufung können die Aktivitäten einer LLC steuerliche Auswirkungen in Deutschland haben, wenn sie dort eine Betriebsstätte unterhält. In diesem Fall könnten alle Gewinne, die ihrer deutschen Betriebsstätte zuzurechnen sind, in Deutschland versteuert werden.

Welche Einkommensteuern, Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern könnten für eine US-LLC anfallen?

Wenn eine LLC in Deutschland als Personengesellschaft eingestuft wird, wird das Einkommen ihren Mitgliedern zugerechnet. Wenn diese Mitglieder Einzelpersonen sind, die in Deutschland der Besteuerung unterliegen, könnte dieses Einkommen als Einkommen aus einem Gewerbebetrieb steuerpflichtig sein. § 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG umfasst ausdrücklich Gewinnanteile von Mitgliedern, die als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen sind.

Wird eine LLC hingegen als Körperschaft eingestuft, ist das Unternehmen selbst das Steuersubjekt. Gewinne werden daher auf Unternehmensebene versteuert. Für ein Unternehmen, das in Deutschland der Besteuerung unterliegt, wird die Körperschaftsteuer durch das Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Die Besteuerung der Gesellschafter/innen wird im Allgemeinen unabhängig davon gehandhabt, könnte jedoch im Falle einer späteren Ausschüttung zum Tragen kommen.

Wann wird die Gewerbesteuer fällig?

Zusätzlich zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer könnten US-LLCs auch gewerbesteuerpflichtig sein. Gemäß § 2 Absatz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterliegt ein Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer, wenn er im Inland betrieben wird und eine Betriebsstätte unterhält. Für eine als Körperschaft eingestufte LLC gilt gemäß § 2 Absatz 2 GewStG in der Regel der gesamte Umfang ihrer Tätigkeiten als Gewerbebetrieb.

Im Falle einer LLC, die als Personengesellschaft behandelt wird, ist jedoch der entscheidende Faktor, ob gewerbliche Tätigkeiten in Deutschland ausgeübt werden. § 15 Absatz 2 EStG definiert die Kriterien, nach denen Tätigkeiten als Gewerbebetrieb gelten. Wenn eine LLC diese Kriterien erfüllt und eine Betriebsstätte in Deutschland unterhält, könnte sie gewerbesteuerpflichtig sein. Der Gewerbeertrag wird aus den steuerpflichtigen Gewinnen des Unternehmens ermittelt und dann um die gesetzlich festgelegten Hinzurechnungen und Kürzungen bereinigt.

In welchem Verhältnis stehen Einkommensteuer und Gewerbesteuer?

Deutsche Unternehmensinhaber/innen könnten sowohl einkommen- als auch gewerbesteuerpflichtig sein, insbesondere wenn sie eine LLC haben, die als Personengesellschaft eingestuft wurde. Das von der LLC erwirtschaftete Einkommen wird ihren Mitgliedern zugerechnet, die möglicherweise für diese Einnahmen einkommensteuerpflichtig sind. Gleichzeitig könnte der in Deutschland geführte Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Anforderungen des Gewerbesteuergesetzes erfüllt sind.

Die Gewerbesteuer kann jedoch die Einkommensteuerbelastung von Einzelpersonen teilweise ausgleichen. § 35 EStG sieht eine Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb vor. Daher kann die tatsächliche Steuerbelastung nicht ausschließlich auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes oder des Gewerbesteuergesetzes bewertet werden.

Welche steuerlichen Pflichten hat eine LLC in den USA?

Wer von Deutschland aus eine US LLC gründet, muss sowohl deutsche als auch US-amerikanische Steuerpflichten beachten. Aufgrund der LLC-Struktur kann ein/e deutsche/r Geschäftsinhaber/in sowohl in den USA als auch in Deutschland steuerpflichtig sein. Hinsichtlich der US-Bundeseinkommensteuer hängt die Einstufung einer LLC in erster Linie von der Anzahl der Mitglieder und der gewählten steuerlichen Einstufung ab.

  • Single-member LLC
    Eine Single-member LLC wird im Allgemeinen als „disregarded entity“ (steuerlich nicht erfasste Einheit) behandelt. Dies bedeutet, dass sie hinsichtlich der US-Bundeseinkommensteuer nicht als separates steuerpflichtiges Unternehmen behandelt wird. Einkommen und Ausgaben werden dem einzigen Mitglied zugerechnet und in dessen Steuererklärung erfasst.
  • Partnerschaft (Partnership)
    Eine LLC mit mehreren Mitgliedern wird normalerweise als Personengesellschaft behandelt. Die LLC reicht eine Feststellungserklärung für Personengesellschaften ein, in der sie ihr Einkommen und ihre Ausgaben meldet. Die jeweiligen Gewinnanteile werden dann den Mitgliedern zugewiesen und von diesen in ihren individuellen Steuererklärungen angegeben. In beiden Fällen wird der Gewinn nur auf der Ebene der Mitglieder besteuert und nicht zusätzlich auf Ebene der LLC.
  • Kapitalgesellschaft
    Eine LLC kann auch optieren, als Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierfür muss das Unternehmen einen Antrag beim US Internal Revenue Service (IRS) einreichen. Diese Wahl wirkt sich nicht auf den rechtlichen Status der LLC nach den Gesetzen des jeweiligen US-Bundesstaates aus.

Welche Regelungen verhindern die Nutzung von US LLCs zu Zwecken der Steuerhinterziehung?

Deutsche Unternehmer/innen könnten aus rechtlichen oder finanziellen Gründen daran interessiert sein, eine US LLC zu gründen. Die bloße Gründung eines Unternehmens in den USA bedeutet jedoch nicht, dass deutsche Steuern vermieden werden können. Ausschlaggebend dafür, welche Steuern auf eine LLC in Deutschland Anwendung finden, sind die tatsächlichen Gegebenheiten und die steuerliche Einstufung der LLC.

§ 42 AO legt einen allgemeinen Grundsatz fest: Das Steuerrecht darf nicht durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden. Ein Missbrauch kann vorliegen, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt und es keine wesentlichen außersteuerlichen Gründe für die gewählte Struktur gibt.

Wann gelten die Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung?

Bestimmte ausländische Unternehmen können auch den Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) unterliegen. Diese Regeln sollen verhindern, dass Unternehmen sich dauerhaft der deutschen Besteuerung entziehen, indem sie bestimmtes Einkommen einem ausländischen Unternehmen in einem Zuständigkeitsbereich mit niedrigerer Besteuerung zurechnen.

Gemäß § 7 des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) kann Einkommen von einem ausländischen Unternehmen einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn dieser Steuerpflichtige das Unternehmen kontrolliert und die Einheit als Zwischengesellschaft gilt. § 8 AStG definiert, für welche Arten von Einkommen dies gilt. Zu den Kriterien gehören die Art des Einkommens und die Höhe der tatsächlichen Besteuerung im Ausland.

Daher gilt eine US LLC nicht automatisch als Zwischengesellschaft, nur weil sie ihren Hauptsitz in den USA hat. Entscheidend sind die Einstufung der LLC für deutsche steuerliche Zwecke, die Eigentums- und Kontrollstrukturen, die Art ihres Einkommens und die in den USA geltende Besteuerung.

Wie wird eine Doppelbesteuerung verhindert?

Wer eine US LLC führt, könnte feststellen, dass sein Einkommen sowohl von den deutschen als auch den US-Steuerbehörden erfasst wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und Deutschland soll jedoch eine Doppelbesteuerung verhindern. Es teilt die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Ländern auf und legt fest, welches Land berechtigt ist, bestimmte Arten von Einkommen zu besteuern. Das DBA begründet für keines der Länder ein Besteuerungsrecht, sondern beschränkt bestehende Besteuerungsrechte.

Das DBA sieht je nach Art des Einkommens unterschiedliche Regeln vor. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann eine Befreiung oder eine Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer angewendet werden. Die angewandte Methode hängt in erster Linie davon ab, wie das Einkommen eingestuft wird. Daher ist im Fall einer US LLC zunächst zu klären, wie das Unternehmen und sein Einkommen nach deutschem Steuerrecht und für DBA-Zwecke einzustufen sind.

Wann ist es ratsam, professionelle steuerliche Beratung für eine US LLC in Anspruch zu nehmen?

Bei einer US LLC können selbst kleine Unterschiede in der Struktur erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen in Deutschland anders eingestuft wird als in den USA. Fragen zu CFC-Regeln oder zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können die steuerliche Situation ebenfalls verkomplizieren. Professionelle Beratung ist daher besonders bei komplexeren Strukturen sehr zu empfehlen.

Dies ist besonders wichtig, da die steuerlichen Regelungen für eine LLC von Florida über Delaware bis hin zu jedem anderen US-Bundesstaat variieren können. Daher sollte jede Person, die eine US LLC gründet oder bereits führt, die steuerlichen Auswirkungen in den USA und in Deutschland so früh wie möglich prüfen. Die Beratung durch professionelle Steuerberater/innen kann helfen, potenzielle steuerliche Pflichten zu ermitteln und vermeidbare Risiken zu mindern.

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FAQs zur Besteuerung von US-LLCs in Deutschland

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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