US-LLC: Welche Steuern fallen in Deutschland an?

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Wie funktioniert eine US-LLC nach US-Recht?
  4. Wann unterliegen deutsche Unternehmer/innen mit einer US-LLC der deutschen Besteuerung?
    1. Wann greift die deutsche Einkommensteuerpflicht?
    2. Welche Rolle spielen Sitz und Geschäftsleitung der LLC?
  5. Wie stuft Deutschland eine US-LLC steuerlich ein?
    1. Wie funktioniert der Typenvergleich?
    2. Welche Folgen hat die Einordnung?
  6. Welche Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuern können bei einer US-LLC anfallen?
    1. Wann fällt Gewerbesteuer an?
    2. Wie wirken Einkommen- und Gewerbesteuer zusammen?
  7. Welche Steuerpflichten bestehen in den USA bei einer LLC?
  8. Welche Vorschriften verhindern eine Steuerumgehung mit einer US-LLC?
    1. Wann greift die Hinzurechnungsbesteuerung?
  9. Wie wird eine Doppelbesteuerung verhindert?
  10. Wann ist professionelle Steuerberatung bei einer US-LLC sinnvoll?
  11. So kann Stripe Atlas Sie unterstützen
    1. Unternehmen mit Atlas gründen
    2. Zahlungen und Bankgeschäfte vor Erhalt der EIN nutzen
    3. Automatische Einreichung des 83(b)-Steuerformulars
    4. Hochwertige rechtliche Unternehmensdokumente
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  12. Häufige Fragen zu Steuern einer US-LLC in Deutschland

Deutsche Unternehmer/innen, die eine US-LLC gründen möchten, sollten sich frühzeitig mit den steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und den USA auseinandersetzen. Denn die Gründung einer US-Gesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass die steuerlichen Pflichten ausschließlich in den USA liegen

In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine LLC nach US-Recht funktioniert, wann deutsche Unternehmer/innen mit einer US-LLC in Deutschland steuerpflichtig werden, welche Steuern anfallen können und wie die Gesellschaft für deutsche Steuerzwecke eingeordnet wird. Zudem erläutern wir, welche Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuern anfallen können, welche Steuerpflichten in den USA bestehen und wie Sie eine Doppelbesteuerung vermeiden oder mindern können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine US-LLC kann von Deutschland aus gegründet werden, ohne dass ein Wohnsitz in den USA erforderlich ist.
  • Ob und wie eine US-LLC in Deutschland besteuert wird, hängt unter anderem von der steuerlichen Ansässigkeit der Beteiligten, der deutschen Einordnung der LLC sowie von ihrem Sitz, ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung und möglichen Betriebsstätten ab.
  • Für die deutsche Besteuerung wird die LLC anhand ihrer rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung als Kapital- oder Personengesellschaft eingeordnet.
  • Neben deutschen Steuern können auch in den USA Steuerpflichten entstehen, wobei das Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung in beiden Staaten aufeinander abstimmen kann.
  • Die steuerlichen Folgen einer US-LLC können je nach Struktur, Bundesstaat und Beteiligungsverhältnissen erheblich variieren, weshalb eine frühzeitige steuerliche Prüfung sinnvoll ist.

Wie funktioniert eine US-LLC nach US-Recht?

Eine US-LLC („Limited Liability Company“) ist eine Gesellschaftsform, die Elemente einer Kapital- und einer Personengesellschaft verbindet. Ihre Mitglieder haften grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gleichzeitig lässt sich die LLC flexibel gestalten und eignet sich deshalb für unterschiedliche Geschäftsmodelle. Die konkreten gesellschaftsrechtlichen Regeln richten sich nach dem Bundesstaat, in dem die LLC gegründet wird.

Eine LLC kann von einer oder mehreren Personen oder Unternehmen gegründet werden. Auch deutsche Staatsangehörige und in Deutschland ansässige Unternehmen können eine US-LLC gründen. Ein Wohnsitz oder eine Staatsbürgerschaft in den USA ist grundsätzlich nicht erforderlich. Je nach Ausgestaltung kann die LLC für Geschäfte auf dem US-Markt, internationale Dienstleistungen oder digitale Geschäftsmodelle genutzt werden. Die Gesellschaft bleibt dabei rechtlich ein eigenständiges Unternehmen mit eigenen Rechten und Pflichten.

Wann unterliegen deutsche Unternehmer/innen mit einer US-LLC der deutschen Besteuerung?

Eine US-LLC kann in den USA steuerliche Pflichten auslösen. Welche Steuern dort tatsächlich anfallen, hängt unter anderem von der Struktur der LLC und ihrer steuerlichen Einordnung ab. Für deutsche Unternehmer/innen stellt sich daneben die Frage, ob und in welchem Umfang Deutschland auf die Einkünfte zugreifen darf. Entscheidend sind dabei vor allem die steuerliche Ansässigkeit der Unternehmer/innen, der Sitz der Gesellschaft sowie ihre tatsächliche Geschäftsleitung.

Wann greift die deutsche Einkommensteuerpflicht?

Für natürliche Personen ist zunächst der persönliche Bezug zu Deutschland entscheidend. Nach § 1 Abs. 1 EStG sind Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Einkünfte aus Deutschland oder aus dem Ausland stammen. Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, muss daher in der Regel auch auf Einkünfte aus einer LLC in Deutschland Steuern zahlen.

Welche Rolle spielen Sitz und Geschäftsleitung der LLC?

Auch bei der Gesellschaft selbst kann Deutschland einen Besteuerungszugriff haben. Nach § 1 Abs. 1 KStG sind bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Für eine US-LLC muss deshalb geprüft werden, ob ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland liegt.

Nach § 10 AO ist die Geschäftsleitung der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“. Maßgeblich ist also nicht allein, wo die LLC formal gegründet oder registriert wurde. Entscheidend ist vielmehr, von welchem Ort aus die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen und die laufenden Geschäfte geführt werden. Eine in den USA registrierte LLC kann deshalb auch in Deutschland steuerlich relevant werden, wenn ihre Geschäftsleitung tatsächlich von Deutschland aus erfolgt.

Ob bei einer LLC in Deutschland Steuern anfallen, hängt folglich von mehreren Faktoren ab: von der rechtlichen und steuerlichen Einordnung des Unternehmens, der steuerlichen Ansässigkeit der Unternehmer/innen sowie vom Sitz, von der tatsächlichen Geschäftsleitung und von möglichen Betriebsstätten der LLC.

Wie stuft Deutschland eine US-LLC steuerlich ein?

Für die deutsche Besteuerung ist die Bezeichnung „Limited Liability Company“ nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist vielmehr, wie die Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht einzuordnen ist. Eine nach US-Recht gegründete LLC kann dabei als eigenständige Kapitalgesellschaft, als Personengesellschaft oder als unselbstständige Niederlassung einer Gesellschafterin beziehungsweise eines Gesellschafters behandelt werden.

Für diese Einordnung kommt der sogenannte Rechtstypenvergleich zum Einsatz. Dabei wird im Einzelfall geprüft, welcher deutschen Gesellschaftsform die LLC nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung und ihrer tatsächlichen Handhabung am ehesten entspricht

Wie funktioniert der Typenvergleich?

Beim Typenvergleich wird geprüft, ob die konkrete LLC eher einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht. Die wesentlichen Kriterien sind im BMF-Schreiben vom 19. März 2004 zusammengefasst:

  • Art der Geschäftsführung und Vertretung
  • Haftung der Gesellschafter/innen
  • Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile
  • Gewinnverteilung
  • Aufbringung des Kapitals
  • Lebensdauer der Gesellschaft
  • formale Voraussetzungen für die Gründung

Keines dieser Merkmale ist für sich allein entscheidend. Stattdessen kommt es auf eine Gesamtbetrachtung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse an.

Welche Folgen hat die Einordnung?

Das Ergebnis des Rechtstypenvergleichs ist für die weitere steuerliche Behandlung der LLC entscheidend. Die US-amerikanische Wahl der steuerlichen Klassifikation, das sogenannte „Check-the-box“-Verfahren, ersetzt dabei nicht den deutschen Typenvergleich.

Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft, gilt sie grundsätzlich als eigenständiges Steuersubjekt. Ihre Gewinne werden daher zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert.

Wird sie dagegen einer Personengesellschaft gleichgestellt, werden ihre Einkünfte grundsätzlich den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zugerechnet.

Unabhängig von dieser Einordnung kann auch eine Tätigkeit der LLC in Deutschland steuerlich relevant sein, wenn sie dort eine Betriebsstätte unterhält. In diesem Fall können die der deutschen Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne in Deutschland besteuert werden.

Welche Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuern können bei einer US-LLC anfallen?

Wird die LLC in Deutschland als Personengesellschaft eingeordnet, werden die Einkünfte ihren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zugerechnet. Bei in Deutschland steuerpflichtigen natürlichen Personen können diese Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst ausdrücklich Gewinnanteile von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, die als Mitunternehmer/innen eines Betriebs anzusehen sind.

Wird die LLC dagegen als Kapitalgesellschaft eingestuft, ist die Gesellschaft selbst Steuersubjekt. Die Besteuerung des Gewinns erfolgt dann auf Ebene der Gesellschaft. Bei einer in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschaft richtet sich die Körperschaftsteuer nach dem Körperschaftsteuergesetz. Die Besteuerung der Gesellschafter/innen ist davon grundsätzlich getrennt zu betrachten, kann aber bei einer späteren Ausschüttung relevant werden.

Wann fällt Gewerbesteuer an?

Neben der Einkommen- oder Körperschaftsteuer kann auch die Gewerbesteuer eine Rolle spielen. Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt ein stehender Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer, wenn er im Inland betrieben wird. Voraussetzung ist, dass im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird. Für eine als Kapitalgesellschaft eingeordnete LLC gilt nach § 2 Abs. 2 GewStG die Tätigkeit grundsätzlich in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.

Bei einer als Personengesellschaft behandelten LLC kommt es dagegen darauf an, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. § 15 Abs. 2 EStG definiert die Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb. Liegen diese vor und wird in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten, kann Gewerbesteuer anfallen. Der Gewerbeertrag wird aus dem steuerlichen Gewinn abgeleitet und anschließend um gesetzlich bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.

Wie wirken Einkommen- und Gewerbesteuer zusammen?

Für deutsche Unternehmer/innen kann damit insbesondere bei einer als Personengesellschaft eingeordneten LLC eine Kombination aus Einkommen- und Gewerbesteuer entstehen. Die Einkünfte werden den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zugerechnet und können bei diesen der Einkommensteuer unterliegen. Gleichzeitig kann der in Deutschland betriebene Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Voraussetzungen des Gewerbesteuergesetzes erfüllt sind.

Die Gewerbesteuer kann die Einkommensteuerbelastung natürlicher Personen allerdings teilweise ausgleichen. § 35 EStG sieht hierfür eine Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte vor. Die konkrete Belastung lässt sich deshalb nicht allein anhand des Einkommensteuersatzes oder des Gewerbesteuerhebesatzes beurteilen.

Welche Steuerpflichten bestehen in den USA bei einer LLC?

Wer von Deutschland aus eine US-LLC gründet, muss neben den deutschen auch die US-amerikanischen Steuerpflichten beachten. Eine deutsche Unternehmerin oder ein deutscher Unternehmer kann aufgrund der LLC sowohl in den USA als auch in Deutschland steuerpflichtig sein. Für die US-Bundeseinkommensteuer hängt die Klassifikation der LLC vor allem von der Zahl der Mitglieder und der gewählten steuerlichen Einordnung ab.

  • Single-Member-LLC
    Eine Single-Member-LLC wird grundsätzlich als „disregarded entity“ behandelt. Die LLC wird dann für die US-Bundeseinkommensteuer nicht als eigenständiges Steuersubjekt betrachtet. Einnahmen und Ausgaben werden dem einzigen Mitglied zugerechnet und in dessen Steuererklärung berücksichtigt.
  • Partnership
    Bei einer LLC mit mehreren Mitgliedern gilt in der Regel eine Behandlung als Partnership. Die LLC gibt eine Partnership-Steuererklärung ab, in der sie ihre Einnahmen und Ausgaben ausweist. Die jeweiligen Gewinnanteile werden anschließend den Mitgliedern zugerechnet und von diesen in ihren Steuererklärungen berücksichtigt. In beiden Fällen wird der Gewinn nur auf Ebene der Mitglieder besteuert und nicht zusätzlich auf Ebene der LLC.
  • Corporation
    Eine LLC kann sich allerdings auch für eine Besteuerung als Corporation entscheiden. Dafür ist ein entsprechender Antrag beim US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) erforderlich. Die steuerliche Wahl ändert nichts am rechtlichen Status der LLC nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates.

Welche Vorschriften verhindern eine Steuerumgehung mit einer US-LLC?

Eine US-LLC kann für deutsche Unternehmer/innen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen interessant sein. Allein die Gründung einer Gesellschaft in den USA führt jedoch nicht dazu, dass deutsche Steuern vermieden werden können. Entscheidend für die Frage, welche Steuern bei einer LLC in Deutschland anfallen, sind die tatsächlichen Verhältnisse und die steuerliche Einordnung der LLC.

Eine allgemeine Grenze setzt § 42 AO. Danach kann das Steuerrecht nicht durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden. Ein solcher Missbrauch kann vorliegen, wenn eine unangemessene Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt und keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe für die gewählte Struktur bestehen.

Wann greift die Hinzurechnungsbesteuerung?

Darüber hinaus können bei bestimmten ausländischen Gesellschaften die Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung greifen. Diese sollen verhindern, dass bestimmte Einkünfte durch die Verlagerung in eine niedrig besteuerte ausländische Gesellschaft dauerhaft der deutschen Besteuerung entzogen werden.

Nach § 7 AStG können Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft einem in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn dieser die Gesellschaft beherrscht und es sich um eine sogenannte Zwischengesellschaft handelt. Welche Einkünfte dabei erfasst werden, bestimmt insbesondere § 8 AStG. Entscheidend sind unter anderem die Art der Einkünfte und die Höhe der tatsächlichen Besteuerung im Ausland.

Ob die Hinzurechnungsbesteuerung bei einer US-LLC greift, lässt sich daher nicht allein anhand ihres Sitzes in den USA beantworten. Maßgeblich sind vor allem die deutsche steuerliche Einordnung der LLC, die Beteiligungs- und Beherrschungsverhältnisse, die Art ihrer Einkünfte und die Besteuerung in den USA.

Wie wird eine Doppelbesteuerung verhindert?

Wer eine US-LLC betreibt, kann sowohl in Deutschland als auch in den USA mit denselben Einkünften steuerlich erfasst werden. Das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen soll Doppelbesteuerungen jedoch vermeiden. Es verteilt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten und legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf. Das DBA schafft dabei keinen eigenen Steueranspruch, sondern begrenzt bestehende Besteuerungsrechte.

Das DBA sieht je nach Art der Einkünfte unterschiedliche Regeln vor. Für die Vermeidung einer Doppelbesteuerung kommen die Freistellung oder die Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Steuer in Betracht. Welche Methode angewendet wird, richtet sich primär nach der Art der Einkünfte. Bei einer US-LLC muss deshalb zunächst geklärt werden, wie die Gesellschaft und ihre Einkünfte nach deutschem Steuerrecht und für Zwecke des DBA einzuordnen sind.

Wann ist professionelle Steuerberatung bei einer US-LLC sinnvoll?

Bei einer US-LLC können bereits kleine Unterschiede in der Struktur erhebliche steuerliche Folgen haben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Gesellschaft in Deutschland anders eingeordnet wird als in den USA. Auch Fragen zur Hinzurechnungsbesteuerung oder zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung können die steuerliche Beurteilung erschweren. Professionelle Beratung ist daher vor allem bei komplexeren Strukturen empfehlenswert.

Dies gilt umso mehr, da sich die steuerlichen Regelungen für eine LLC je nach US-Bundesstaat unterscheiden können, etwa in Florida oder Delaware. Wer eine US-LLC gründet oder bereits betreibt, sollte deshalb die steuerlichen Folgen in den USA und Deutschland frühzeitig prüfen lassen. Fachkundige steuerliche Beratung hilft dabei, mögliche Steuerpflichten zu erkennen und vermeidbare Risiken zu reduzieren.

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Häufige Fragen zu Steuern einer US-LLC in Deutschland

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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