Im Rahmen des Rechnungssystems, das am 1. Oktober 2023 eingeführt wurde, kann nur ein steuerpflichtiges Unternehmen, das als Aussteller von qualifizierten Rechnungen registriert ist, solche ausstellen.
Normalerweise sind Einzelunternehmer/innen mit einem Umsatz von 10 Mio. ¥ oder weniger standardmäßig von der Steuer befreit. Da sie jedoch aktuell nicht in der Lage sind, qualifizierte Rechnungen im Rahmen des Rechnungssystems auszustellen, überlegen viele, ob sie eine Registrierung als steuerpflichtiges Unternehmen beantragen sollen, das solche Rechnungen dann ausstellen kann.
In diesem Artikel erörtern wir die Auswirkungen des Rechnungssystems auf Einzelunternehmer/innen, unter anderem die Risiken einer Nichtregistrierung sowie die Vor- und Nachteile einer Registrierung.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Einzelunternehmer/innen können sich als Aussteller qualifizierter Rechnungen registrieren lassen
- Das Rechnungssystem und Einzelunternehmer/innen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder mehr
- Vor- und Nachteile für Einzelunternehmer/innen, die sich im Rechnungssystem registrieren lassen
- Wann beginnt die Verbrauchssteuerpflicht für registrierte Einzelunternehmer/innen?
- Faktoren, die Einzelunternehmer/innen in Bezug auf das Rechnungssystem berücksichtigen sollten
Einzelunternehmer/innen können sich als Aussteller qualifizierter Rechnungen registrieren lassen
Seit der Einführung des Rechnungssystems müssen qualifizierte Rechnungen ausgestellt und aufbewahrt werden, um eine Gutschrift der Erwerbssteuer zu erhalten. Mit der Einführung des Rechnungssystems kann jedes steuerpflichtige Unternehmen, ob Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmer/in, die Registrierung für die Ausstellung und Vorlage qualifizierter Rechnungen beantragen. Eine Unternehmensgründung ist nicht erforderlich, um die Anforderungen des Rechnungssystems zu erfüllen.
Ein/e Einzelunternehmer/in kann die Registrierung im Rechnungssystem beantragen, indem sie oder er das Antragsformular per Post an das Rechnungsregistrierungszentrum des zuständigen Finanzamts sendet oder einen Antrag über e-Tax einreicht. Hinweis: Anträge auf Registrierung in Papierform werden nur per Post angenommen. Eine persönliche Abgabe beim Finanzamt Ihres Wohnorts ist nicht möglich.
Das Antragsformular für die Registrierung kann von der Website der japanischen Steuerbehörde heruntergeladen werden: Antrag auf Registrierung als Aussteller qualifizierter Rechnungen. Muster der Antragsformulare für Einzelunternehmer/innen und Anweisungen zum Ausfüllen finden Sie auf der Website der japanischen Steuerbehörde, wobei eine Seite Beispiele für Einzelunternehmer/innen und eine andere Seite Beispiele zum Antragsverfahren für inländische Unternehmen, die qualifizierte Rechnungen ausstellen, zeigt. Nach der Genehmigung der Registrierung im Rahmen des Rechnungssystems werden Einzelunternehmer/innen als Aussteller qualifizierter Rechnungen ausgewiesen und es wird eine Registrierungsnummer für Rechnungen vergeben.
Unabhängig davon, ob der Antrag per Post oder per e-Tax gestellt wird, ist eine persönliche Identifizierung erforderlich. Einzelunternehmer/innen sollten im Voraus eine Kopie des Ausweisdokuments „My Number Card“ vorbereiten.
Wie oben erläutert, setzt die Registrierung im Rahmen des Rechnungssystems voraus, dass es sich um ein steuerpflichtiges Unternehmen handelt. Einzelunternehmer/innen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder weniger müssen keine Verbrauchssteuer zahlen, da sie steuerbefreite Unternehmen sind. Daher wurden Übergangsmaßnahmen speziell für diese steuerbefreiten Unternehmen eingeführt, die bis zum 30. September 2029 gelten. Diese Maßnahmen ermöglichen es steuerbefreiten Unternehmen, sich registrieren zu lassen und im Rahmen des Rechnungssystems steuerpflichtige Unternehmen zu werden, die somit qualifizierte Rechnungen ausstellen dürfen.
Das Rechnungssystem und Einzelunternehmer/innen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder mehr
Einzelunternehmer/innen mit einem zu versteuernden Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. ¥ sind steuerpflichtige Unternehmen und können daher im Rahmen des Rechnungssystems als Aussteller qualifizierter Rechnungen ausgewiesen werden. Einzelunternehmer/innen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder mehr können auf verschiedene Weise vom Rechnungssystem betroffen sein, z. B.:
- Die Verpflichtung, sich im Rechnungssystem als Aussteller qualifizierter Rechnungen zu registrieren.
- Ein potenzieller Anstieg des Verwaltungsaufwands aufgrund komplexer Buchhaltungsaufgaben, der eine Überprüfung der Arbeitsabläufe und Systeme erforderlich macht.
- Sie können keine Gutschriften der Erwerbssteuer für Transaktionen mit Unternehmen verwenden, die ihren Status als steuerbefreite Unternehmen ausnutzen, was Ihre Steuerlast erhöhen kann, wenn Sie hauptsächlich mit solchen Unternehmen Transaktionen tätigen.
Vor- und Nachteile für Einzelunternehmer/innen, die sich im Rechnungssystem registrieren lassen
Wie bereits oben erläutert, werden Einzelunternehmer/innen, die bisher von der Verbrauchssteuer befreit waren, zu steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Rechnungssystems, wenn sie sich als Aussteller qualifizierter Rechnungen registrieren lassen. Betrachten wir die Vor- und Nachteile für solche Einzelunternehmer/innen, wenn sie sich im Rechnungssystem registrieren lassen.
Vorteile für Einzelunternehmer/innen, die sich im Rechnungssystem registrieren lassen
Fortführung der Transaktionen mit der bestehenden Kundschaft
Wenn Verkäufer/innen, die Einzelunternehmer/innen sind, eine qualifizierte Rechnung gemäß dem Rechnungssystem ausstellen, kann die Käuferin oder der Käufer die Gutschrift der Erwerbssteuer in Anspruch nehmen. Dies erleichtert es den Käuferinnen und Käufern, weiterhin Aufträge zu erteilen, und ermöglicht es den Verkäuferinnen und Verkäufern, das Risiko von Preisverhandlungen oder Transaktionsabbrüchen zu vermeiden.Mehr neue Aufträge
Auch aus Sicht der Käufer/innen ist es wahrscheinlicher, dass Einzelunternehmer/innen, die im Rechnungssystem registriert sind, als bevorzugte Lieferanten für neue Transaktionen ausgewählt werden.„Sonderregelung von 20 %“ für bisher steuerbefreite Unternehmen
Durch die Registrierung im Rechnungssystem zur Ausstellung qualifizierter Rechnungen werden steuerbefreite Unternehmen steuerpflichtig, können aber vom 1. Oktober 2023 (Beginn des Rechnungssystems) bis zum 30. September 2026 eine „Sonderbegünstigung von 20 % “ anwenden. Dadurch können sie ihre zu zahlende Einzelhandelssteuer in diesem Zeitraum auf 20 % ihres Verbrauchssteuerbetrags festsetzen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite der japanischen Steuerbehörde über die Sonderregelung von 20 %.
Nachteile für Einzelunternehmer/innen, die sich im Rechnungssystem registrieren lassen
Verbrauchssteuerpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder weniger
Einzelunternehmer/innen, die sich für das Rechnungssystem registrieren lassen, sind verpflichtet, die Verbrauchssteuer jährlich zu zahlen. Die Zahlung war zuvor von der Steuer befreit, weshalb eine Registrierung das tatsächliche Einkommen nach Steuern verringern könnte. Des Weiteren kann dies den Zeit- und Arbeitsaufwand für die endgültigen Steuererklärungen erhöhen und zu zusätzlichen Belastungen führen, die über das Kerngeschäft hinausgehen.Es müssen Verfahren für qualifizierte Rechnungen eingeführt werden
Das Rechnungssystem erfordert die Ausstellung, Aufbewahrung und Aufzeichnung von qualifizierten Rechnungen, was den buchhalterischen Aufwand erhöhen kann. Sobald Sie jedoch die erforderlichen Systeme installiert haben, können Sie Rechnungen und andere Aktivitäten elektronisch versenden und aufbewahren, was den Prozess vereinfacht.
Wann beginnt die Verbrauchssteuerpflicht für registrierte Einzelunternehmer/innen?
Die Verpflichtung zur Zahlung der Verbrauchssteuer entsteht, wenn ein Unternehmen steuerpflichtig wird. So gelten Einzelunternehmer/innen, die im Rechnungssystem registriert sind, auch bei einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder weniger als steuerpflichtige Unternehmen und sind ab dem Tag ihrer Registrierung zur Zahlung der Steuer verpflichtet. In der Regel müssen sie die Steuer bis Ende März des Folgejahres für den Besteuerungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember einreichen (fällt der letzte Tag im März auf ein Wochenende, gibt es eine Verzögerung von einem oder mehreren Tagen). Diese Frist unterscheidet sich von der Frist für die Zahlung der Einkommensteuer, die jedes Jahr vom 16. Februar bis zum 15. März läuft. Achten Sie auf die jeweiligen Zahlungstermine für die Steuern.
Informationen zu den Buchführungsmethoden für die Verbrauchssteuer, die von steuerpflichtigen Unternehmen in ihren endgültigen Steuererklärungen verlangt werden, finden Sie auf der Seite der japanischen Steuerbehörde zur endgültigen Steuererklärung unter Aufbewahrung von Unterlagen.
Die Einführung des Rechnungssystems hat keine Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärungen in der weißen Steuererklärung und der blauen Steuererklärung. Ob ein/e Einzelunternehmer/in die weiße oder die blaue Erklärung abgibt, ist daher unabhängig vom Rechnungssystem, da es die Verbrauchssteuer-Erwerbssteuergutschrift betrifft, und kann von der Unternehmensinhaberin oder dem Unternehmensinhaber frei gewählt werden.
Faktoren, die Einzelunternehmer/innen in Bezug auf das Rechnungssystem berücksichtigen sollten
Wie Einzelunternehmer/innen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. ¥ oder weniger auf das Rechnungssystem reagieren, ist ganz unterschiedlich. Bei der Entscheidung, sich für das Rechnungssystem registrieren zu lassen, müssen Einzelunternehmer/innen, die Verkäufer/innen sind, die Situation und die Bedürfnisse der Käufer/innen sorgfältig abwägen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.