Ein Leitfaden zum Thema Steuern für Selbstständige in Spanien 2024

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  1. Einführung
  2. So berechnen Sie die Steuerabgaben für Selbstständige im Jahr 2024
  3. So wird das tatsächliche Einkommen für Selbstständige berechnet
  4. Arten von Steuerabgaben für Selbstständige
    1. Pauschale
    2. Beiträge für Selbstständige ab 47 Jahren
    3. Selbstständige Mitarbeiter/innen im Jahr 2024
    4. Selbstständige Einzelpersonen mit eigenem Unternehmen

Wenn Sie selbstständig sind und in Spanien arbeiten, müssen Sie die Steuer für Selbstständige zahlen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Sozialversicherungsabgabe, die ab 2023 je nach Einkommen variiert.

Klassische Arbeitnehmer/innen zahlen diese Steuer nicht direkt, da ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben in ihrem Namen zahlt. Um eine Absicherung für die üblichen beruflichen Unwägbarkeiten und Leistungen für den Fall zu erhalten, dass sie ihre Arbeit aufgeben, zahlen Selbstständige diese Abgabe direkt an die spanische Sozialversicherungsanstalt Seguridad Social.

Wie bei klassischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hängt der Betrag, den Selbstständige an Steuern zahlen, von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Berechnungen vor, die erforderlich sind, um die Steuerabgaben für Selbständige zu ermitteln, die im Jahr 2024 zu zahlen sind.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • So werden die Steuerabgaben für Selbstständige im Jahr 2024 berechnet
  • So wird das tatsächliche Einkommen für Selbstständige berechnet
  • Arten von Steuerabgaben für Selbstständige

So berechnen Sie die Steuerabgaben für Selbstständige im Jahr 2024

Am 1. Januar 2023 trat in Spanien das neue Beitragssystem für Selbstständige in Kraft. Die Einführung dieses neuen Systems erfolgt schrittweise, wobei der Beitrag für Selbständige jedes Jahr leicht ansteigt, außer für diejenigen, deren Umsatz 1.700 € oder weniger beträgt, wo er möglicherweise sinkt. Im Jahr 2024 wurden, wie im königlichen Gesetzesdekret (Royal Decree Law) 13/2022 dargelegt, mehrere Änderungen vorgenommen.

In der folgenden Tabelle finden Sie die für 2024 geltenden Beitragssätze für Selbstständige. Möglicherweise ist es etwas schwierig, alle Informationen auf einmal zu erfassen – hier erfahren Sie, wie Sie jede Spalte lesen:

  • Beitragssätze: Diese beziehen sich auf das tatsächliche Einkommen, das Selbstständige aus ihrer Geschäftstätigkeit erzielen. Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen genau, wie Sie diese berechnen und in welche Kategorie Sie fallen. Das Ergebnis bestimmt die Zahlen und Kategorien für die anderen vier Spalten.
  • Mindestbeitragsbemessungsgrundlage: Die Beitragsbemessungsgrundlage ist die Zahl, die zur Berechnung des Geldbetrags verwendet wird, den Selbstständige in Spanien zahlen müssen. Im Rahmen Ihres tatsächlichen Einkommens können Sie den Mindestbeitrag wählen, wenn Sie Ihre Beiträge so niedrig wie möglich halten möchten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, wird die Rente, die Sie bei Eintritt in den Ruhestand erhalten, niedriger ausfallen.
  • Maximale Beitragsbemessungsgrundlage: Dies wiederum ist der höchste Steuerbetrag, den Selbstständige je nach ihrem tatsächlichen Einkommen zahlen können. Einige Selbstständige in Spanien ziehen es vor, die maximale Beitragsbemessungsgrundlage zu wählen, damit ihre daraus resultierende Rente so hoch wie möglich ist.
  • Mindestbeitrag: Dies ist der Mindestbetrag, den Selbstständige jeden Monat an die Seguridad Social zahlen müssen. Der Betrag beläuft sich auf 31,30 % der gewählten Beitragsbasis, die allgemeine Eventualitäten (28,30 %), die Beendigung der Erwerbstätigkeit (0,9 %), den „Mecanismo de Equidad Intergeneracional“ (Mechanismus der Generationengerechtigkeit) (0,7 %) und die berufliche Weiterbildung (0,1 %) umfasst.
  • Maximaler Beitrag: Wenn Sie sich für die maximale Beitragsbemessungsgrundlage entscheiden, wird auch der Beitrag (d. h. der Betrag, der monatlich an die Seguridad Social zu zahlen ist) maximal ausfallen. Dabei werden die gleichen Berechnungen wie für den Mindestbeitrag verwendet, aber die maximale Beitragsbemessungsgrundlage wird verwendet, um den zu zahlenden Betrag zu ermitteln.

Obwohl wir nur über Mindest- und Höchstsätze gesprochen haben, können Selbstständige in Spanien jede Beitragsbemessungsgrundlage innerhalb dieser beiden Grenzen wählen. Um die notwendigen Berechnungen durchzuführen, empfehlen wir die Verwendung des offiziellen Beitragsrechners für Selbstständige. Wenn die Seguridad Social die Zahlen für ihren Rechner nicht aktualisiert hat (die Jahreszahl finden Sie im Titel der Seite), können Sie die aktuellen Werte in einer aktuelleren Tabelle, wie der folgenden, überprüfen:

Bänder
Minimale Beitragsgrundlage
Maximale Beitragsgrundlage
Minimale Rate für Selbstständige in Spanien 2024
Maximale Rate für Selbstständige in Spanien 2024
670 € oder weniger 735,29 € 816,98 € 230,15 € 255,71 €
670,01 bis 900 € 816,99 € 900 € 255,72 € 281,70 €
900,01 bis 1.166,69 € 872,55 € 1.166,70 € 273,11 € 365,18 €
1.166,70 bis 1.300 € 950,98 € 1.300 € 297,66 € 406,90 €
1.300,01 bis 1.500 € 960,78 € 1.500 € 300,72 € 469,50 €
1.500,01 bis 1.700 € 960,78 € 1.700 € 300,72 € 532,10 €
1.700,01 bis 1.850 € 1.045,75 € 1.850 € 327,32 € 579,05 €
1.850,01 bis 2.030 € 1.062,09 € 2.030 € 332,43 € 635,39 €
2.030,01 bis 2.330 € 1.078,43 € 2.330 € 337,55 € 729,29 €
2.330,01 bis 2.760 € 1.111,11 € 2.760 € 347,78 € 863,88 €
2.760,01 bis 3.190 € 1.176,47 € 3.190 € 366,24 € 998,47 €
3.190,01 bis 3.620 € 1.241,83 € 3.620 € 388,69 € 1.133,06 €
3.620,01 bis 4.050 € 1.307,19 € 4.050 € 409,15 € 1.267,65 €
4.050,01 bis 6.000 € 1.454,25 € 4.720,50 € 455,18 € 1.4477,52 €
6.000,01 oder mehr 1.732,03 € 4.720,50 € 542,13 € 1.4477,52 €

Im Jahr 2025 wird sich das tatsächliche Einkommensbeitragssystem erneut ändern, daher ist es wichtig, dies bei der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen. In der niedrigsten Einkommensklasse wird sich der Mindestbeitrag beispielsweise auf 204,57 € belaufen – rund 11 % weniger als der derzeitige monatliche Mindestbeitrag.

So wird das tatsächliche Einkommen für Selbstständige berechnet

Die Zahlen in der Spalte „Kategorien“ der obigen Tabelle stellen das tatsächliche Einkommen der Selbständigen dar. Um den Beitrag zu ermitteln, den Sie an die Seguridad Social zahlen müssen, müssen Sie das Einkommen schätzen, das Sie voraussichtlich mit Ihrem Unternehmen erzielen werden.

Wie können Sie nun diesen Wert so genau wie möglich berechnen?

Erstens ist das tatsächliche Einkommen der Geldbetrag, den ein/e Selbstständige/r nach Abzug der abzugsfähigen Ausgaben verdient, d. h. der Kosten, die einer Selbstständigen/einem Selbstständigen während ihrer/seiner Geschäftstätigkeit entstehen.

Die Bestimmung, welche Ausgaben als abzugsfähig gelten, ist einfach: Wenn die Ausgaben für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit notwendig sind, können Sie diesen Betrag einfach von Ihrem Gesamtumsatz abziehen.

Darüber hinaus erkennt die Seguridad Social an, dass es für Selbstständige schwierig sein kann, alle ihre Geschäftsausgaben zu ermitteln und zu belegen. Aus diesem Grund können Selbstständige zusätzlich zu den oben beschriebenen nachgewiesenen Abzügen 5 % ihres Nettoeinkommens abziehen (bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 €).

Die Formel zur Berechnung des tatsächlichen Einkommens eines Selbstständigen lautet wie folgt:

Nettorendite eines Selbstständigen in Spanien im Jahr 2024 = (Nettoeinkommen - abzugsfähige Aufwendungen) - (0,05 x Nettoeinkommen)

Schauen wir uns ein Beispiel für die Berechnung des Nettoeinkommens an:

  1. Nehmen wir an, das Nettoeinkommen einer Selbstständigen/eines Selbstständigen (also die Summe seiner Rechnungen ohne Mehrwertsteuer) beträgt 30.000 €.
  2. Im Laufe des Jahres gab die/der Selbstständige insgesamt 5.000 € für Ausrüstung, Produkte und Dienstleistungen aus, die für die Ausübung ihrer/seiner Geschäftstätigkeit notwendig waren. Dabei handelt es sich um abzugsfähige Ausgaben.
  3. Durch Abzug der abzugsfähigen Ausgaben vom Nettoeinkommen des Selbstständigen erhalten wir 25.000 €.
  4. Von hier aus können wir die Ausgaben abziehen, die schwer zu belegen sind. Denken Sie daran, dass dies 5 % ihres Nettoeinkommens abzüglich der Ausgaben oder bis zu 2.000 € sind. Im Fall dieser/dieses Selbstständigen belaufen sich 5 % von 25.000 € auf 1.250 €. Wenn wir diese Summe abziehen, erhalten wir die jährliche Nettorendite der/des Selbstständigen: 23.750 €.
  5. Da die tatsächlichen Einkommensberechnungen auf dem monatlichen Einkommen basieren, dividieren wir dann die jährliche Nettorendite durch 12. Daraus ergibt sich ein tatsächliches Einkommen von 1.979,16 € pro Monat, womit die/der Selbstständige in der Einkommensspanne von 1.850,01 € bis 2.030 € liegt. Die/Der Selbstständige könnte dann zwischen 332,43 € und 635,39 € in die Seguridad Social einzahlen.

Sobald Sie die oben beschriebenen Berechnungen durchgeführt haben, müssen Sie auf Imports@s, das Online-Portal des General Treasury of Social Security (allgemeines Schatzamt der Sozialversicherung) der sozialen Sicherheit, zugreifen, um das voraussichtliche Nettoeinkommen zu melden. Anhand der von Ihnen übermittelten Informationen werden sowohl die Beitragsbasis als auch der monatlich zu zahlende Beitrag berechnet. Wenn Sie es für notwendig erachten, können Sie Ihre Beitragsbemessungsgrundlage alle zwei Monate anpassen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Berechnungen korrekt sind, können Sie mit Stripe Payments alle Ihre Zahlungen an einem Ort verfolgen. Zahlungen helfen Ihnen auch beim Einzug Ihrer Rechnungen, indem Sie die bevorzugten Zahlungsmethoden Ihrer Kundinnen/Kunden akzeptieren. Dank der nahtlosen Integration mit Stripe Tax können Sie in mehr als 50 Ländern (bitte prüfen Sie die aktualisierte Liste der ausgeschlossenen Territorien) automatisch den richtigen Betrag an Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und GST anwenden und Berichte erstellen, um Ihre Steuererklärungen zu vereinfachen.

Auch wenn Ihre Berechnungen korrekt sind, ist es möglich, dass die Schätzung etwas konservativ war. Wenn Ihr tatsächliches Einkommen den Betrag übersteigt, der zuvor an die Seguridad Social gemeldet wurde, müssen Sie eine zusätzliche Zahlung leisten (nachdem Sie natürlich festgestellt haben, dass Ihr Unternehmen die Erwartungen übertrifft).

Diese Zahl wird von der Agentur selbst im Rahmen der Anpassung der Beiträge für Selbstständige berechnet, um sicherzustellen, dass der gezahlte Betrag mit Ihrem Einkommen übereinstimmt. Wenn die Seguridad Social nach Anpassung aller Ihrer Beiträge feststellt, dass Ihr tatsächliches Nettoeinkommen geringer war als zuvor berechnet, wird Ihnen die Differenz erstattet.

Arten von Steuerabgaben für Selbstständige

Während die bisher besprochenen Beiträge für Selbständige die gängigsten sind, gibt es noch andere Arten, die für bestimmte Fälle gelten. Diese Beitragsarten für Selbstständige hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der persönlichen Situation der/des einzelnen Selbstständigen oder der Dauer der Selbstständigkeit.

Schauen wir uns an, wie die verschiedenen Beitragsarten für Selbstständige in Spanien im Jahr 2024 funktionieren.

Pauschale

Das Pauschalsystem wurde 2013 eingeführt, um das Unternehmertum in Spanien zu fördern. Damals betrug der monatlich zu zahlende Betrag 50 €. Personen, die im Jahr 2024 dieses System als Selbständige nutzen, müssen sie derzeit 80 € zahlen. Diese Erhöhung ist zwar erheblich, aber ein deutlicher Unterschied zur Mindestgebühr, die 2024 bei 230,15 EUR liegt.

Diese Pauschale bleibt während des gesamten ersten Jahres der Geschäftstätigkeit unverändert. Was passiert jedoch, wenn die Geschäftstätigkeit nicht in Schwung gekommen ist und der Verdienst unter dem Mindestlohn liegt (auch aus dem Spanischen bekannt als SMI, „Salario Mínimo Interprofessional“)? Wenn der Prognose zufolge dieser Betrag nicht überschritten wird (der mit Stand vom 6. Februar 2024 bei 1.134 € pro Monat liegt), besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Pauschale zu beantragen.

Um für die Pauschale infrage zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen nicht als selbstständige/r Mitarbeiter/in (die/der für ein direktes Familienmitglied arbeitet) tätig sein.
  • Sie dürfen keine Schulden bei der Agencia Tributaria (der spanischen Steuerbehörde) oder der Seguridad Social haben.
  • Sie dürfen in den letzten zwei Jahren vor Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht dem RETA („Régimen Especial de Trabajadores Autónomos“ oder Spezialregime für Selbstständige) angehört haben. Wenn Sie zuvor Begünstigte/r des Pauschalsystems waren, erhöht sich dieser Zeitraum auf drei Jahre.

Beiträge für Selbstständige ab 47 Jahren

Die Beiträge für Selbstständige für Einzelpersonen, die älter als 47 Jahre sind, entsprechen denen, die in der obigen Tabelle im Abschnitt zur Berechnung der Beiträge für Selbstständige im Jahr 2024 aufgeführt sind.

Wie aus der Tabelle hervorgeht, liegt die Grenze für die maximale Beitragsbemessungsgrundlage bei 4.720,50 €. Vor der Einführung des neuen, auf dem tatsächlichen Einkommen basierenden Systems lag die Höchstgrenze für alle Personen, die 47 Jahre oder älter waren, bei knapp über 2.077 €. Mit dem neuen System hat sich diese Grenze jedoch um fast 230 % erhöht.

Das heißt, wenn Selbstständige ihre Beitragsbasis erhöhen möchten, sind sie nicht mehr auf den vorherigen Betrag beschränkt. Stattdessen können sie den Beitrag auf bis zu 4.720,50 € erhöhen, sofern ihr Einkommen dies zulässt. Es mag zwar unlogisch erscheinen, mehr zu zahlen, als Sie benötigen, aber Sie erhalten dadurch eine höhere Rente, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Es kann sich also lohnen, dies zu tun, wenn Sie über das entsprechende Einkommen verfügen.

Selbstständige Mitarbeiter/innen im Jahr 2024

Wenn Sie ein/e direkte/r Verwandte/r (bis zum zweiten Grad) einer selbstständigen Person sind, im selben Haushalt leben und berufliche Arbeit für sie ausführen, können Sie der Gruppe „autónomo colaborador“ (selbstständige/r Mitarbeiter/in) beitreten. In diesem Fall müssen Sie nicht jedes Quartal Einkommensteuer (IRPF) und Mehrwertsteuer zahlen, aber Sie müssen trotzdem Ihren monatlichen Beitrag für Selbstständige an die Seguridad Social zahlen. Die Beiträge der selbstständigen Mitarbeiterin/des selbständigen Mitarbeiters werden von dem Familienmitglied gezahlt, das Eigentümer/in des Unternehmens ist.

Selbstständige Mitarbeiter/innen haben im Jahr 2024 Anspruch auf eine Prämie, die eineinhalb Jahre lang gilt. Der Beitrag wird in diesem Zeitraum um 50 % gekürzt und sinkt dann in den folgenden sechs Monaten auf 25 %. Bitte beachten Sie, dass die monatliche Mindestbemessungsgrundlage für selbstständige Arbeitnehmer/innen in Spanien auf 1.000 € festgelegt ist, wenn sie im letzten Kalenderjahr 90 Tage lang als Selbständige/r registriert waren.

Selbstständige Einzelpersonen mit eigenem Unternehmen

Selbstständige, die ihr eigenes Unternehmen führen (bekannt als „autónomos societarios“, gehören zu den Hauptprofiteuren dieses neuen, auf dem tatsächlichen Einkommen basierenden Beitragssystems. Ihre monatliche Mindestbemessungsgrundlage wurde deutlich auf 1.000 € gesenkt, wie bei selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgrund der bisher hohen Mindestbemessungsgrundlage zahlten Selbstständige 377,87 €; im Jahr 2024 sank dieser Betrag auf 313 €.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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