In Italien werden bei Nichtzahlung, verspäteter oder zu geringer Zahlung von Steuern eine Handvoll Strafen verhängt, die in Artikel 13 Absatz 1 des Legislativdekrets 471/1997 festgelegt sind. Die Standardstrafe beträgt 30 % des nicht gezahlten oder verspätet gezahlten Betrags, kann jedoch auf 15 % reduziert werden, wenn die Zahlung innerhalb von 90 Tagen erfolgt. Steuerpflichtige können sich dafür entscheiden, ihre Steuersituation freiwillig durch ein Verfahren namens „freiwillige Berichtigung“ zu korrigieren, das es ermöglicht, zusätzliche Ermäßigungen dieser Strafen zu erhalten.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, was die freiwillige Berichtigung ist, welche verschiedenen Arten von freiwilliger Berichtigung es gibt, welche Strafen es gibt und wie Sie sie bezahlen können.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die freiwillige Berichtigung?
- Arten der freiwilligen Berichtigung und Strafen
- So werden die Zinsen berechnet
- So bezahlen Sie
Was ist die freiwillige Berichtigung?
Die durch das Legislativdekret 472 von 1997 eingeführte freiwillige Berichtigung („ravvedimento operoso“) ist ein wichtiger Aspekt des italienischen Steuerrechts. Es ermöglicht den Steuerpflichtigen, versäumte Steuerzahlungen zu korrigieren und von reduzierten Strafen zu profitieren.
Zusätzlich zu den üblichen Strafen müssen Steuerpflichtige auch Zinsen für versäumte Zahlungen bezahlen. Der Zinssatz basiert auf dem vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen festgelegten Jahreszinssatz, der am 1. Januar 2024 von 5 % auf 2,50 % gesenkt wurde.
Die wichtigste Änderung, die den Steueerpflichtigen zugute kommt, wurde durch das Legislativdekret 158/2015 eingeführt, mit dem das Gesetz über Strafen für verspätete oder versäumte Zahlungen geändert wurde. Die Standardstrafe für verspätete oder versäumte Zahlungen innerhalb von 90 Tagen wurde von 30 % auf 15 % gesenkt. Daraus ergibt sich die folgende Standardstrafe:
- Bei Zahlungen bis zu 14 Tagen Verspätung: 15 % Strafe, reduziert auf 1/15 pro Tag
- Bei Zahlungen zwischen 15 und 90 Tagen Verspätung: 15 % Strafe
- Bei Zahlungen über 90 Tage Verzug: Standard 30 % Strafe
Eine freiwillige Steuervereinbarung ermöglicht es den Steuerpflichtigen jedoch, die Situation zu korrigieren, indem sie die ursprünglich geschuldeten Steuern, die oben erwähnte reduzierte Strafe und die Zinsen bezahlen.
Arten der freiwilligen Berichtigung und Strafen
Die Strafminderung richtet sich nach der Zeit, die zwischen dem Steuerverstoß und dem Zeitpunkt der freiwilligen Berichtigung verstrichen ist. Es gibt verschiedene Zeitspannen mit jeweils einem bestimmten Maß an Strafminderung. Je länger die Verzögerung bei der Aufklärung des Steuerverstoßes dauert, desto geringer ist die Kürzung. Schauen wir uns die Details an, um zu verstehen, wie Strafen berechnet werden, wenn eine freiwillige Berichtigung erfolgt:
Sprint-Berichtigung
Gilt bis zum 14. Tag des Zahlungsverzugs und ermöglicht es den Steuerpflichtigen, ihre Situation zu korrigieren, indem sie die fällige Steuer zahlen, mit einer Strafe von nur 0,1 %, was 1/15 der mindestens 15 % für jeden Tag des Verzugs entspricht, die weiter auf 1/10 reduziert wird. Zusätzlich sollten tägliche Zinsen auf Basis des jährlichen Referenzzinssatzes einbezogen werden.Schnelle Berichtigung
Gilt bis zu 30 Tage ab dem Datum des Steuerverstoßes bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung. In diesem Fall beträgt die Strafe 1,5 % (1/10 von 15 %).Zwischen- oder Quartalsberichtigung
Gilt, wenn Fehler und Versäumisse innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist korrigiert werden. Oder, wenn keine regelmäßige Steuererklärung vorgesehen ist, gilt sie innerhalb von 90 Tagen nach dem Versäumis oder Fehler. Die Strafe wird auf 1/9 des Minimums reduziert.Lange oder jährliche Berichtigung
Gilt, wenn Fehler und Versäumisse bis zum Ablauf der Frist für die Steuererklärung für das Jahr, in dem der Verstoß aufgetreten ist, korrigiert werden. Oder, wenn keine regelmäßige Steuererklärung vorgesehen ist, gilt sie innerhalb eines Jahres nach dem Versäumis oder Fehler. Die Strafe reduziert sich auf 1/8 des Minimums (nach 90 Tagen beträgt sie 30 %).Zwei-Jahres-Berichtigung
Gilt für Zahlungen, die bis zum Ablauf der Frist für die Steuererklärung für das Folgejahr geleistet werden. Oder, wenn keine Steuererklärung fällig ist, gilt sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Versäumnis. Die anwendbare Strafe beträgt 1/7 des Minimums.Erweiterte oder ultra-zweijährige Berichtigung
Gilt, wenn Fehler und Versäumisse bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für das Jahr nach dem Auftreten des Verstoßes korrigiert werden. Oder, wenn keine Steuererklärung fällig ist, gilt sie mehr als zwei Jahre nach dem Fehler oder dem Versäumis. Die Strafe wird auf 1/6 des Minimums reduziert.Berichtigung nach einer Prüfung (processo verbale di constatazione oder „PVC“)
Gilt, wenn die Regularisierung erfolgt, nachdem der Verstoß in einer steuerlichen Prüfung bestätigt wurde („PVC“ oder „Feststellungsprotokoll“) – außer in Fällen, in denen keine Steuerbelege oder Lieferscheine ausgestellt werden oder Steuerinstrumente nicht installiert sind. Die Strafe reduziert sich auf 1/5 des Minimums.Berichtigung nach unterlassener Steuererklärung
Gilt bei Nichteinreichung einer Steuererklärung, wenn sie nicht mehr als 90 Tage verspätet eingereicht wird. Die Strafe reduziert sich auf 1/10 des Minimums.
Wenn Steuerpflichtige, die sich für eine freiwillige Berichtigung entscheiden, den vollen Betrag nicht auf einmal zahlen können, dürfen laut Gesetz Teilberichtigungen erfolgen. Artikel 4 des Legislativdekrets vom 30. April 2019, mit dem das Legislativdekret 472 vom 18. Dezember 1997 ergänzt wird, führte Artikel „13-bis“ ein, der die bestehende Praxis der Teilberichtigung offiziell anerkennt und eine flexiblere Einhaltung der Vorschriften ermöglicht. Teilberichtigungen und Teilstrafen ermöglichen es den Steuerpflichtigen, die Vorschriften einzuhalten, indem sie den geschuldeten Gesamtbetrag in mehreren Raten zahlen, wobei Strafen und Zinsen anteilig angewendet werden. Die Teilberichtigung gilt nur für Steuern, die von der Agenzia delle Entrate erhoben werden.
So werden die Zinsen berechnet
Verzugszinsen werden täglich mit dem aktuellen gesetzlichen Zinssatz ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung (oder Nichtzahlung) bis zur vollständigen Begleichung der Schuld durch Berichtigung berechnet. Denken Sie daran, dass der Zinssatz möglicherweise nicht bestimmt werden kann, wenn sich der Zeitraum für die Berechnung der Zinsen für die freiwillige Berichtigung über mehrere Jahre erstreckt, und sich von einem Zeitraum zum anderen ändert. Hier sind die Zinssätze für die letzten Jahre:
- 2024: 2,5 %
- 2023: 5 %
- 2022: 1,25 %
- 2021: 0,01 %
- 2020: 0,05 %
- 2019: 0,8 %
- 2018: 0,3 %
- 2017: 0,1 %
- 2016: 0,2 %
- 2015: 0,5 %
- 2014: 1 %
Daher müssen Steuerpflichtige, welche die Steueramnestie 2024 für Verstöße bis Ende 2023 in Anspruch nehmen wollen, die Zinssätze aus verschiedenen Zeiträumen anwenden. Bei Verstößen ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zinssatz 2,5 %.
Ein spezielles Tool kann heruntergeladen werden, um die Berechnung von Strafen und Zinsen für freiwillige Steuerberichtigungen bei der Agenzia delle Entrate zu vereinfachen. Mit dem Tool Compliance können Sie Strafen und Zinsen berechnen, um Fehler durch freiwillige Steuerberichtigungen zu korrigieren und Fehler zu beheben, die zu einer höheren fälligen Steuer oder einer geringeren Inanspruchnahme von Gutschriften geführt haben.
Über die sich ständig ändernden Steuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, kann für Ihr Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Tools wie Stripe Tax können die Steuerkonformität vereinfachen, indem detaillierte Berichte erstellt werden, die für die Einreichung von Steuererklärungen nützlich sind.
So bezahlen Sie
Für Zahlungen zur Regularisierung durch freiwillige Berichtigung sollten Steuerpflichtige Folgendes verwenden:
- Vordruck F24 für Einkommensteuer (IRPEF, IRES), zugehörige Ersatzsteuern, Umsatzsteuer, IRAP und Vergnügungssteuer
- Vordruck F24 (Elide) für Eintragungsgebühren, Immobilien- und Grundbuchgebühren
- Vordruck F23 für Zulassungssteuer und andere indirekte Steuern
Was den Vordruck F24 betrifft, können Steuerpflichtige, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben, die Zahlung auf elektronischem Wege oder durch Vorlage des Papiervordrucks an den Schaltern der Agenzia delle Entrate oder bei Banken oder Postämtern vornehmen. Diejenigen, die über eine USt-IdNr. verfügen, müssen den Vordruck hingegen auf elektronischem Wege über das Online-Portal der Agenzia delle Entrate oder über den Online-Service ihrer Bank einreichen. Sie können dies selbst tun oder eine akkreditierte Stelle, wie z. B. Steuerberater/innen, einen Berufsverband oder ein Steuerunterstützungscenter (CAF) beauftragen.
Beim Ausfüllen der Vordrucke sollten Sie die entsprechenden Steuercodes angeben. Hier sind die wichtigsten Codes des Vordrucks F24 für die freiwillige Zahlung von IRPEF, IRES und Umsatzsteuer:
IRPEF
IRPEF-Saldo
|
4001 |
---|---|
Erste IRPEF-Rate als Akontozahlung
|
4033 |
Zweite IRPEF-Rate als Akontozahlung oder Vorauszahlung eines Einmalbetrags
|
4034 |
Zinsen aus IRPEF-Korrektur
|
1989 |
IRPEF-Strafe
|
8901 |
IRES
Erste IRES-Rate als Akontozahlung
|
2001 |
---|---|
Zweite IRES-Rate als Akontozahlung oder Vorauszahlung eines Einmalbetrags
|
2002 |
IRES-Saldo
|
2003 |
Zinsen aus IRES-Korrektur
|
1990 |
IRES-Strafe
|
8918 |
UMSATZSTEUER
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Januar
|
6001 |
---|---|
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Februar
|
6002 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – März
|
6003 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – April
|
6004 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Mai
|
6005 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Juni
|
6006 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Juli
|
6007 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – August
|
6008 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – September
|
6009 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Oktober
|
6010 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – November
|
6011 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – Dezember
|
6012 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – 1. Quartal
|
6031 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – 2. Quartal
|
6032 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – 3. Quartal
|
6033 |
Vierteljährliche USt.-Zahlung – 4. Quartal
|
6034 |
USt.-Zahlung – Akontozahlung
|
6035 |
Zinsen aus USt.-Korrektur
|
1991 |
USt.-Strafe
|
8904 |
Eine vollständige Liste der Steuercodes für freiwillige Berichtigungen ist auf der Website der Agenzia delle Entrate verfügbar. Sie sollten immer Ihre Steuerberater/innen konsultieren, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.