GmbH oder Einzelunternehmen in Deutschland: Ein umfassender Vergleich

  1. Einführung
  2. Was ist eine GmbH?
  3. Was ist ein Einzelunternehmen?
  4. Steuervergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH
  5. Kostenvergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH
  6. Wie ist die Haftung bei Einzelunternehmen und GmbH geregelt?
  7. Vergleich der Buchhaltungsanforderungen und regulatorischen Anforderungen
  8. Außenwirkung und Wahrnehmung von GmbH und Einzelunternehmen
  9. Vergleichstabelle von Einzelunternehmen und GmbH
  10. Wann macht die Gründung einer GmbH Sinn?

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist eine der grundlegendsten Entscheidungen, die Gründer/innen in Deutschland treffen müssen. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und alle steuerlichen Angelegenheiten, unter denen das Unternehmen operiert, sondern auch das Ansehen bei Geschäftspartnern/innen sowie Kundinnen und Kunden.

In diesem Artikel finden Sie zwei der häufigsten Unternehmensformen in Deutschland: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und das Einzelunternehmen. Sie erfahren die Vor- und Nachteile beider Formen in Bezug auf Steuern, Kosten, Haftung, Buchhaltungsanforderungen und regulatorische Anforderungen, sowie das äußere Erscheinungsbild.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine GmbH?
  • Was ist ein Einzelunternehmen?
  • Steuervergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH
  • Kostenvergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH
  • Wie ist die Haftung bei Einzelunternehmen und GmbH geregelt?
  • Vergleich der Buchhaltungsanforderungen und regulatorischen Anforderungen
  • Außenwirkung und Wahrnehmung von GmbH und Einzelunternehmen
  • Vergleichstabelle von Einzelunternehmen und GmbH
  • Wann macht die Gründung einer GmbH Sinn?

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine in Deutschland rechtlich etablierte Unternehmensform der Kapitalgesellschaften. Ihre Hauptmerkmale sind die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter/innen auf ihre jeweiligen Einlagen und die Notwendigkeit eines Stammkapitals von mindestens 25.000 €. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer leiten die GmbH, während der/die Gesellschafter/in oder mehrere Gesellschafter/innen das Kapital bereitstellen. Die Registrierung und Bekanntmachung der Unternehmensdaten erfolgen im Handelsregister.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen in Deutschland benötigt für seine Gründung keine speziellen Dokumente und besteht rechtlich aus der Person des Unternehmers oder der Unternehmerin selbst, die mit ihrem gesamten persönlichen und geschäftlichen Vermögen für Verbindlichkeiten geradesteht. Diese Unternehmensform bietet sich für Personen an, die ein Geschäft mit niedrigen Risiken und geringem Startkapital aufziehen möchten.

Steuervergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH

GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Gewinne. Einzelunternehmer/innen versteuern ihr Einkommen über die Einkommensteuer, was je nach Einkommenshöhe zu unterschiedlichen Steuersätzen führt. Dies kann je nach individueller Situation Vor- oder Nachteile bieten. Bei der GmbH fällt Körperschaftsteuer an, die aktuell im Jahr 2024 bei 15 % des zu versteuernden Einkommens liegt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer variiert je nach Hebesatz der Gemeinde, liegt aber durchschnittlich bei etwa 15 % entrichten.

Einzelunternehmer/innen versteuern ihr Einkommen über die Einkommensteuer, die progressiv von 14 % bis 45 % (für Einkommen über 277.825 € im Jahr 2024) reicht. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer anfallen, falls das Einzelunternehmen gewerblich tätig ist. Ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag mindert die Belastung für kleinere Unternehmen. Einzelunternehmer/innen können zudem in 2024 einen Einkommensteuer-Grundfreibetrag von 11.604 € geltend machen, was die steuerliche Belastung weiter reduziert.

Kostenvergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH

Die Wahl zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen hat wesentliche Auswirkungen auf die anfallenden Kosten, beginnend mit der Gründung bis hin zum täglichen Betrieb. Bei der Gründung einer GmbH fallen Kosten von etwa 600 € bis 1.200 € für notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung an. Hinzu kommt ein Mindeststammkapital von 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € sofort einzuzahlen sind. Die laufenden Kosten, inklusive Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung, liegen bei mindestens 1.250 €, plus eventuelle Steuerberatungskosten.

Im Vergleich dazu sind die Gründungskosten eines Einzelunternehmens mit 20 € bis 60 € für die Gewerbeanmeldung wesentlich niedriger, und es wird kein Mindestkapital benötigt. Dies ermöglicht einen flexibleren Start. Die laufenden Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung sind in der Regel geringer als bei einer GmbH.

Diese Kostenunterschiede unterstreichen, wie wichtig eine gründliche Abwägung bei der Wahl der Unternehmensform ist. Start-ups und kleine Unternehmen sollten vor allem die laufenden Kosten und steuerlichen Belastungen genau betrachten, um die für ihre spezifische Situation geeignete Rechtsform auszuwählen.

Wie ist die Haftung bei Einzelunternehmen und GmbH geregelt?

Ein zentraler Aspekt bei der Wahl der Unternehmensform ist die Haftung, die zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen erheblich variiert. Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter/innen auf ihre Einlage beschränkt, was bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten oder Insolvenz das Privatvermögen geschützt bleibt. Das erforderliche Stammkapital von mindestens 25.000 € dient dabei als Sicherheit für Gläubiger/innen. Diese Haftungsbeschränkung macht die GmbH besonders für Geschäfte mit höherem Risiko attraktiv. Es ist jedoch zu beachten, dass Geschäftsführer/innen unter bestimmten Umständen, wie etwa bei Pflichtverletzungen, persönlich haftbar gemacht werden können.

Im Kontrast dazu steht die unbeschränkte Haftung bei Einzelunternehmerinnen und -unternehmern, die mit ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen für Verbindlichkeiten geradestehen. Diese Form der Haftung birgt ein erhebliches Risiko, insbesondere bei Geschäftstätigkeiten, die zu hohen Verbindlichkeiten führen können. Gläubiger/innen haben die Möglichkeit, auf das Privatvermögen der Unternehmer/innen zuzugreifen, um Forderungen zu begleichen. Die direkte und unbeschränkte Haftung erfordert daher eine sorgfältige Risikobewertung und ein effektives Management, um finanzielle Verluste zu minimieren und das Unternehmerrisiko kontrollierbar zu halten.

Vergleich der Buchhaltungsanforderungen und regulatorischen Anforderungen

Die Wahl zwischen GmbH und Einzelunternehmen beeinflusst maßgeblich die buchhaltungs- und regulatorischen Pflichten. GmbHs erfordern doppelte Buchführung und die Veröffentlichung eines detaillierten Jahresabschlusses, was die Transparenz erhöht, aber auch die Kosten und den administrativen Aufwand steigert. Sobald bestimmte Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Kriterien kleiner Gesellschaften überschreiten – konkret eine Bilanzsumme von 6 Millionen €, Umsatzerlöse von 12 Millionen € und eine Belegschaft von 50 Mitarbeitenden –, sind sie verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch eine/n Wirtschaftsprüfer/in überprüfen zu lassen. Diese Anforderung gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft, ebenso für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sofern keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter fungiert. Zudem ist nach § 316 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) die Prüfung von Konzernabschlüssen generell vorgeschrieben.

Einzelunternehmer/innen profitieren hingegen von einfacheren Regeln: Bei einem Umsatz bis 600.000 € und einem Gewinn bis 60.000 € ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend, Offenlegungs- und Prüfungspflichten entfallen, was den Aufwand und die Kosten reduziert. Übersteigt der Gewinn jedoch 60.000 €, müssen Einzelunternehmen zusätzliche buchhalterische Pflichten erfüllen, die je nach spezifischer Situation variieren können und möglicherweise umfangreichere Buchführung und Offenlegungen nach sich ziehen.

Außenwirkung und Wahrnehmung von GmbH und Einzelunternehmen

Das äußere Erscheinungsbild eines Unternehmens, geprägt durch seine Rechtsform, trägt zur Wahrnehmung durch Geschäftspartner/innen sowie Kundinnen und Kunden bei. Die GmbH gilt oft als Zeichen von Seriosität und Stabilität, was durch strengere Registrierungs- und Berichtspflichten sowie Haftungsbeschränkung bedingt ist. Diese Aspekte signalisieren Engagement und langfristige Planung, was das Vertrauen stärkt. Zudem fördert die Rechtsform GmbH den Zugang zu Krediten und Investitionen, da sie aufgrund ihrer Struktur und Transparenz mehr Gläubigkeit genießt. Für international agierende Unternehmen kann die GmbH als Türöffner zu ausländischen Märkten dienen, dank ihrer Anerkennung weltweit.

Im Gegensatz dazu bieten Einzelunternehmen Flexibilität und eine persönliche Note. Die direkte Verbindung zwischen Inhabern/innen und dem Unternehmen kann besonders in Märkten, wo individueller Service zählt, Vertrauen schaffen und Kundinnen und Kunden, anziehen. Die einfacheren formalen Anforderungen erlauben es Einzelunternehmern, schnell auf Veränderungen zu reagieren, was in dynamischen Branchen vorteilhaft sein kann. Jedoch kann die unbeschränkte Haftung und die Vermischung von Unternehmens- und Privatvermögen bei der Expansion und Investorensuche limitierend wirken, da das erhöhte Risiko potenzielle Investoren/innen abschrecken könnte.

Vergleichstabelle von Einzelunternehmen und GmbH

Die folgende Tabelle bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen in Deutschland.

Kriterien
GmbH
Einzelunternehmen
Gründungskosten 600–1.200 € für notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag 20–60 € für Gewerbeanmeldung/Eintragung
Stammkapital Mindestens 25.000 €, davon 12.500 € bei Gründung hinterlegungspflichtig Kein Mindeststammkapital erforderlich
Laufende Kosten Mindestens 1.250 € für Buchhaltung und die Erstellung von Jahresabschlüssen, zzgl. der Kosten für steuerliche Beratung < 1.000 € für buchhalterische und steuerliche Beratung je nach Firmengröße
Haftung Auf Kapitalbeteiligung beschränkt Unbegrenzt, einschl. Privatvermögen
Rechnungslegungsvorschriften Doppelte Buchführung, Jahresabschlüsse Gewinn- und Verlustrechnung bis 600.00 € Umsatz und 60.000 € Gewinn; ab 60.000 € Gewinn sind bei Einzelunternehmen ergänzende Rechnungslegungsvorschriften zu beachten
Offenlegungspflichten Jahresabschlüsse im Handelsregister hinterlegungs- und veröffentlichungspflichtig Keine Offenlegungspflichten
Revisionspflicht Größenabhängig (Bilanzsumme > 6 Mio. €, Umsatz > 12 Mio. €, mehr als 50 Beschäftigte) Keine Revisionspflicht
Steuerlast Körperschaftsteuer (15 %), Gewerbesteuer (variabel), Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen Einkommensteuer (14–45 %), ggf. Gewerbesteuer mit Freibetrag
Professionalität und Vertrauenswürdigkeit Hoch, aufgrund der formalen Unternehmensstruktur und Haftungsbeschränkung Variabel, abhängig von Geschäftsführung und persönlichem Einsatz
Kredit- und Kapitalzugang Relativ einfach, aufgrund einer formalen Unternehmensstruktur und Haftungsbeschränkung Unter Umständen komplizierter aufgrund der fehlenden formalen Unternehmensstruktur und unbeschränkter Haftung
Für internationale Geschäfte/ausländische Unternehmen Hoch, aufgrund der anerkannten Unternehmensform Niedriger, insbesondere aufgrund des direkten Bezugs zum Unternehmen und der fehlenden formalen Unternehmensstruktur

Wann macht die Gründung einer GmbH Sinn?

Die Entscheidung für eine GmbH oder ein Einzelunternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Geschäftsrisiko, die finanzielle Situation und das Wachstumspotenzial. Eine GmbH ist oft die bessere Wahl für Unternehmen, die planen zu wachsen, Investitionen zu tätigen und ein professionelles Image aufzubauen. Einzelunternehmen bieten sich an, wenn Flexibilität, geringere Kosten und einfache Verwaltung im Vordergrund stehen.

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