Am Ende des Abrechnungszeitraums müssen Sie alle Verkäufe und Dienstleistungen in diesem Zeitraum korrekt erfassen. Aber was ist mit Waren und Dienstleistungen, die Sie nicht in Rechnung stellen konnten? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über Rechnungen und wie sie sich auf die Buchhaltung Ihres Unternehmens auswirken.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was sind zu erstellende Rechnungen?
- Wozu sollte man zu erstellende Rechnungen erfassen?
- Wie erfasst man zu erstellende Rechnungen?
- Was sollte man tun, wenn der nächste Abrechnungszeitraum beginnt?
Was sind zu erstellende Rechnungen?
Zu erstellende Rechnungen sind Rechnungen, die ein/e Dienstleister/in am Ende ihres oder seines jährlichen Abrechnungszeitraums nicht ausgestellt hat, obwohl sie bzw. er bereits Waren oder Dienstleistungen geliefert hat. Das bedeutet, dass zwischen der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen und der Abrechnung des Kaufs eine gewisse Verzögerung vorliegt. Der Anbieter ist für die Ausstellung und Erfassung der zu erstellenden Rechnung verantwortlich. Sie können eine Lösung zur Rechnungsstellung wie Stripe Invoicing verwenden, um Ihre Rechnungsstellungsabläufe zu optimieren und zu automatisieren – ganz ohne Code.
Der Kunde bzw. die Kundin (d. h. die Empfängerin bzw. der Empfänger der Waren oder Dienstleistungen) muss am Ende des Abrechnungszeitraums eine nicht eingegangene Rechnung (FNP) anerkennen. In unserem Artikel finden Sie weitere Informationen zu nicht eingegangenen Rechnungen.
Hinweis: Alle Unternehmen können das Datum, an dem der Abrechnungszeitraum endet, selbst festlegen – es sei denn, sie unterliegen der Regelung für nichtgewerbliche Einkünfte (BNC). In diesem Fall ist der Stichtag der 31. Dezember. Weitere Informationen über Enddaten von Abrechnungszeiträumen finden Sie in dem von der französischen Regierung veröffentlichten Artikel.
Warum müssen zu erstellende Rechnungen erfasst werden?
Mit der Erfassung einer Rechnung können Sie die Zeitspanne zwischen der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen und der Ausstellung der Rechnung rechtfertigen und halten dabei gleichzeitig den Grundsatz der Rechnungsabgrenzung ein. Diese Erfassung ist notwendig, wenn die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und das Rechnungsdatum in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen liegen. Durch die Erfassung der zu erstellenden Rechnung bestätigt der Leistungserbringer, dass die Lieferung oder Erbringung im vorangegangenen Abrechnungszeitraum stattgefunden hat.
Wie werden zu erstellende Rechnungen erfasst?
Sie können die Erfassung all Ihrer zu erstellenden Rechnungen mithilfe einer Buchhaltungssoftware automatisieren. Die Lösungen von Stripe lassen sich problemlos in Ihre Systeme integrieren und beschleunigen Ihre Buchhaltung (wie Sie Ihre bereits vorhandenen Tools mit Stripe synchronisieren können, erfahren Sie unter Stripe Apps).
Sie können die Abrechnung auch manuell vornehmen. Beachten Sie, dass zu erstellende Rechnungen je nach Art des Kaufs unterschiedlich erfasst werden.
Verkauf von Waren
Um eine zu erstellende Rechnung für den Verkauf von Waren zu erfassen, müssen Sie:
- Das Konto 4181 „Kunden – zu erstellende Rechnungen“ („clients – factures à établir“) mit dem Betrag des Verkaufs, einschließlich aller Steuern („toutes taxes comprises“, TTC), belasten.
- Dem Konto 44587 „Umsatzsteuer auf nicht eingegangene Rechnungen“ („taxes sur le chiffre d'affaires sur factures non parvenues“) den Betrag der zu berichtigenden Umsatzsteuer (USt.) gutschreiben.
- Dem Konto 707 „Verkauf von Waren“ („ventes de marchandises“) den Betrag des Verkaufs ohne Steuern („hors taxes“, HT) gutschreiben.
Erbringung von Dienstleistungen
Für erbrachte Dienstleistungen müssen Sie:
- Das Konto 4181 „Kunden – zu erstellende Rechnungen“ mit dem Betrag des Verkaufs, einschließlich aller Steuern (TTC), belasten.
- Dem Konto 44587 „Umsatzsteuer auf nicht eingegangene Rechnungen“ den Betrag der zu berichtigenden USt. gutschreiben.
- Dem Konto 706 „Erbrachte Dienstleistungen“ („prestations de services“) den Betrag der Dienstleistungen ohne Steuern (HT) gutschreiben.
Erfassung der USt.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind zur Zahlung der auf den Umsatz erhobenen USt. an das Finanzamt verpflichtet. Um Strafgebühren wegen verspäteter Zahlung der USt. zu vermeiden (während der Wartezeit bis zur Ausstellung und Bezahlung der Rechnung), muss das Unternehmen die fällige USt. auf dem Konto 44587 verbuchen.
Die auf die Rechnung zu zahlende USt. wird erfasst durch:
- Belastung des Kontos 44587 „Umsatzsteuer auf nicht eingegangene Rechnungen“
- Gutschrift auf das Konto 4457 „USt. erhoben“
Beispiel aus der Praxis
Angenommen, Sie versenden am 30. Dezember, einen Tag vor Ihrem Jahresabschluss am 31. Dezember, physisch Waren im Wert von 6.000 € ohne Steuern. Die USt. auf den Verkauf wird auf 20 % festgesetzt und die Rechnung kann erst am 1. Januar des folgenden Jahres ausgestellt werden. Am Tag Ihres Jahresabschlusses am 31. Dezember müssen Sie die folgenden Schritte durchführen, um die zu erstellende Rechnung anzuerkennen und zu erstellen:
- Das Konto 4181 „Kunden – zu erstellende Rechnungen“ mit dem Betrag von 7.200 € (inkl. aller Steuern) belasten.
- Dem Konto 44587 „Umsatzsteuer auf nicht eingegangene Rechnungen“ 1.200 € gutschreiben.
- Dem Konto 707 „Verkauf von Waren“ 6.000 € (ohne Steuern) gutschreiben.
Außerdem müssen Sie die USt. auf die zu erstellende Rechnung erfassen, die wie folgt zu zahlen ist:
- Das Konto 44587 „Umsatzsteuer auf nicht eingegangene Rechnungen“ mit 1.200 € belasten.
- Dem Konto 4457 „USt. erhoben“ 1.200 € gutschreiben.
Was ist zu tun, wenn der nächste Abrechnungszeitraum beginnt?
Bei Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums müssen die Buchungen der zu erstellenden Rechnung storniert werden, damit sie nicht doppelt erfasst wird. Dies wird als Stornobuchung bezeichnet.
Um die Buchungen im obigen Beispiel zu stornieren, müssen Sie:
- Dem Konto 4181 den Betrag von 7.200 € gutschreiben.
- Das Konto 44587 mit 1.200 € belasten.
- Das Konto 707 mit 6.000 € belasten.
Sobald die Rechnung ausgestellt ist, kann sie wie gewohnt erfasst werden.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.