Formular 202 in Spanien

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  1. Einführung
  2. Was ist das Formular 202 und wozu dient es?
  3. Wer muss das Formular 202 einreichen?
  4. Wann muss das Formular 202 eingereicht werden?
  5. Kann das Formular 202 zurückgestellt werden?
  6. Wie wird das Formular 202 eingereicht?

Unternehmen, die in Spanien tätig sind, unterliegen mehreren Steuern, wie z. B. der Einkommensteuer („impuesto sobre la renta de las personas físicas“ oder IRPF), der Umsatzsteuer (USt.), der Körperschaftsteuer („impuesto sobre sociedades“ oder IS) oder der Einkommensteuer für Nichtansässige („impuesto sobre la renta de no residentes“ oder IRNR). Im Gegensatz zur Umsatzsteuer, bei der es sich um eine indirekte Steuer handelt, handelt es sich bei der IS und der IRNR um direkte Steuern, da sie auf die Einnahmen eines Unternehmens erhoben werden und das Unternehmen selbst den Betrag direkt an die Agencia Tributaria abführt.

Wenn der Buchgewinn, den das Unternehmen erzielt, erheblich ist, ist der fällige Steuerbetrag für IS oder IRNR, die mit dem Formular 200 eingereicht werden, ebenfalls hoch. Aus diesem Grund entscheiden sich einige Unternehmen dafür, die Zahlung dieser Steuern mithilfe des Formulars 202 aufzuteilen. Auf dieses werden wir weiter unten eingehen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist das Formular 202 und wozu dient es?
  • Wer muss das Formular 202 einreichen?
  • Wann muss das Formular 202 eingereicht werden?
  • Kann das Formular 202 zurückgestellt werden?
  • Wie wird das Formular 202 eingereicht?

Was ist das Formular 202 und wozu dient es?

Das Formular 202 ist ein Steuerdokument, das Unternehmen ausfüllen, um die Körperschaftsteuer oder die Einkommensteuer für Nichtansässige in Raten zu zahlen.

Konkret erlaubt die spanische Regierung Ratenzahlungen in maximal drei Teilen. Wenn nur das Formular 200 am Ende des Jahres eingereicht wird, wäre der fällige Betrag derselbe, aber er müsste in einer einzigen Zahlung geleistet werden. Das kann ein beträchtlicher Aufwand sein, der sich erheblich auf die finanzielle Lage des Unternehmens auswirkt. Obwohl diese einfachere Zahlungseinrichtung einer der Hauptgründe für viele Unternehmen ist, das Formular 202 einzureichen, ist die Einreichung nicht immer optional. Im Folgenden erfahren wir, in welchen Fällen Unternehmen dieses Formular einreichen müssen.

Wer muss das Formular 202 einreichen?

Die Agencia Tributaria (die spanische Steuerbehörde) legt fest, wann eine Verpflichtung zur Ratenzahlung der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer für Nichtansässige besteht. Dies geschieht in den folgenden Fällen:

  • Wenn das Transaktionsvolumen im vorangegangenen Geschäftsjahr 6 Mio. € überschritten hat, sind Ratenzahlungen erforderlich, unabhängig davon, ob aus diesen Transaktionen Gewinne erzielt wurden oder nicht.
  • Wenn das Transaktionsvolumen weniger als 6 Mio. € betrug, aber im Vorjahr ein Gewinn erzielt wurde.

Wenn eines dieser beiden Szenarien eintritt, gilt die Pflicht zur Einreichung des Formulars 202 sowohl für spanische Unternehmen, die IS zahlen müssen, als auch für ausländische natürliche und juristische Personen, die Einkünfte auf spanischem Territorium erzielen und IRNR zahlen müssen.

Wann muss das Formular 202 eingereicht werden?

Unabhängig davon, ob Sie dieses Formular fakultativ oder obligatorisch bearbeiten, müssen Sie wissen, wann das Formular 202 eingereicht werden muss und die Fristen einhalten. Wie bereits erwähnt, kann die Zahlung in drei Raten aufgeteilt werden, wobei jede Zahlung an den folgenden Terminen verarbeitet wird:

  • Die erste Zahlung wird zwischen dem 1. und 20. April ausgeführt.
  • Die zweite Zahlung wird zwischen dem 1. und dem 20. Oktober ausgeführt.
  • Die dritte Zahlung wird zwischen dem 1. und 20. Dezember ausgeführt.

In allen drei Fällen gibt es zwei Ausnahmen:

In diesem Fall würde sich die Frist auf den nächsten Werktag verschieben.

Kann das Formular 202 zurückgestellt werden?

Nach dem Gesetz 58/2003 kann nahezu jede Steuerschuld gestundet werden. In der Official State Gazette (BOE) sind jedoch mehrere Ausnahmen aufgeführt, darunter die Ratenzahlungen sowohl für IS als auch für IRNR – die sich aus dem Formular 202 ergebenden Zahlungen können also nicht gestundet werden.

Dies bedeutet nicht, dass die spanische Regierung keinen Aufschub der Zahlung dieser Steuern zulässt: Wenn nur die jährliche Steuererklärung Formular 200 eingereicht wird, können IS und IRNR aufgeschoben werden. Wenn die Zahlungsverpflichtung bei der Einreichung des Formulars 202 entsteht, ist ein Aufschub nicht zulässig, da es sich um eine Ratenzahlung handelt.

Wie wird das Formular 202 eingereicht?

Wie jede Art von Steuerzahlung kann das Verfahren etwas kompliziert sein, daher haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vorbereitet, um Ihnen das Einreichen des Formulars 202 ein wenig zu erleichtern.

Wenn Sie die Dinge weiter vereinfachen möchten, sollten Sie erwägen, Lösungen zur Steuerautomatisierung und Berichterstattung in Ihre Finanzabläufe zu integrieren. Stripe Tax ist ein Tool, mit dem Sie automatisch direkte Steuern auf Ihre sämtlichen Verkäufe (wie Mehrwertsteuer, Verkaufssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen berechnen und einziehen können). Darüber hinaus wird Tax regelmäßig aktualisiert, um Gesetzesänderungen widerzuspiegeln, Ihre Steuerverpflichtungen zu überwachen und Sie zu benachrichtigen, wenn Sie den Schwellenwert für die Steuereinreichung in einem der 50+ Länder überschreiten, in denen das Unternehmen tätig ist. (Siehe unsere aktuelle Liste der ausgeschlossenen Regionen.)

Unabhängig davon, ob Sie eines dieser Tools verwenden oder es vorziehen, das Formular 202 mit manuell erfassten Daten zu verarbeiten, kann es nur elektronisch über die offizielle Website der Agencia Tributaria eingereicht werden. Diese Steuerbehörde gibt an, wie Sie das [Formular 202 elektronisch einreichen] müssen. Dazu benötigen Sie Ihre Cl@ve PIN oder Ihr digitales Zertifikat.

  1. Geben Sie unter „Datos identificativos“ (Identifikationsdaten) Ihre NIF, Ihren vollständigen Namen oder Ihren Firmennamen (wenn Sie eine juristische Person sind) ein. Geben Sie unter „Devengo“ (Periode) den Periodenzeitraum (d. h. wann der Zeitraum für die Einreichung der periodischen Selbstveranlagung des Formulars 202 beginnt), den Beginn des Geschäftsjahres (in der Regel am 1. Januar) und den CNAE-Code (d. h. die Kategorie, zu der Ihr Unternehmen in der nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige gehört) an.

  2. Aktivieren Sie unter „Datos adicionales“ (Zusätzliche Daten) das Kontrollkästchen, das dem Status Ihres Unternehmens entspricht:

  3. Aktivieren Sie im gleichen Abschnitt „Datos adicionales“ das Kontrollkästchen, das dem Steuersatz entspricht: allgemein, kleine Einrichtung, Kleinstunternehmen, neue Einrichtung, besonderer Steuersatz oder andere Kategorien, die den gleichen Prozentsatz wie der allgemeine Steuersatz zahlen (d. h. 25 %). Geben Sie dann den Nettobetrag des Umsatzes an, den das Unternehmen in den 12 Monaten vor Beginn des Steuerzeitraums erzielt hat (d. h. den Wert, der durch Abzug von Rabatten, Umsatzsteuer oder anderen Steuern von dem aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erhaltenen Betrag erzielt wird):

    • Betrag gleich oder größer als 10 Mio. €, aber kleiner als 20 Mio. €
    • Betrag gleich oder größer als 20 Mio. €, aber weniger als 60 Mio. €
    • Betrag gleich oder größer 60 Mio. €
      Das Kontrollkästchen muss gegebenenfalls auch für Unternehmen aktiviert werden, bei denen 85 % der im Formular 202 während des Steuerzeitraums angegebenen Einkünfte aus Einkünften stammen, die für Steuerbefreiungen gemäß Artikel 21 und 22 des Gesetzes 27/2014 oder Abzüge gemäß Artikel 30.2 desselben Gesetzes in Betracht kommen.
  4. Füllen Sie den Abschnitt „Liquidación“ (Berechnung) aus. Dieser Schritt ist der komplexeste, da er je nach ausgewählter Methode variiert. Die erste Methode ist in Artikel 40.2 des im vorigen Absatz genannten Gesetzes beschrieben, während die zweite Methode in Artikel 40.3 beschrieben ist.

  • Erste Methode: In Feld 01 müssen Sie die Basis der Ratenzahlung eingeben. Es gibt zwei mögliche Fälle:

    • Vorheriger Steuerzeitraum, ein Jahr: In diesem Fall ist die Grundlage für die Ratenzahlung der Gesamtbetrag aus der letzten IS- oder IRNR-Erklärung, d. h. die Zahl, die sich nach Anwendung von Abzügen, Abschlagszahlungen, Quellensteuern oder Freibeträgen ergibt.
    • Vorheriger Steuerzeitraum, weniger als ein Jahr: Diese Situation tritt ein, wenn ein Unternehmen beschließt, das Enddatum des Geschäftsjahres zu ändern, das den Zeitraum für die Durchführung von Rechnungslegungsvorgängen bestimmt. Wenn dies auf Sie zutrifft, müssen Sie die unmittelbar vorangegangenen Steuerzeiträume abdecken, bis Sie den Mindestbetrag erreichen, der laut Gesetz 365 Tage beträgt. Wenn wir von Steuerzeiträumen sprechen, beziehen wir uns auf das Geschäftsjahr des Unternehmens. Während dies in den meisten Fällen einem Kalenderjahr entspricht, ist dies nicht immer der Fall. Die Basis der Ratenzahlung ergibt sich aus der Summierung der Raten, die diesen Zeiträumen entsprechen. Dieser zweite Fall gilt nicht, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit im Vorjahr aufgenommen hat.

In Feld 02 müssen Sie das Ergebnis der vorherigen Steuererklärung eintragen. Dieses Feld müssen Sie nur ausfüllen, wenn es sich bei der mit dem Formular 202 bearbeiteten Steuererklärung um eine zusätzliche Steuererklärung handelt.

In Feld 03 müssen Sie das Ergebnis der Berechnung von 18 % des Betrags in Feld 01 angeben, das die Grundlage für die Ratenzahlung darstellt. Dies bestimmt den Betrag, den Sie bezahlen müssen. Wenn es sich um eine ergänzende Steuererklärung handelt, müssen Sie die in Feld 02 erhaltene Zahl von der Basis der Ratenzahlung abziehen.

  • Zweite Methode: Während diese zweite Methode in den meisten Fällen fakultativ ist, legt Artikel 40.3 des Gesetzes 27/2014 zwei Bedingungen fest, die sie zwingend erforderlich machen. Sie müssen diese Methode verwenden, wenn eine der folgenden Situationen auf Ihr Unternehmen zutrifft:

    • Wenn der Umsatz des Unternehmens im Jahr vor dem Steuerzeitraum 6 Mio. € überschritten hat.
    • Wenn das Unternehmen der Regelung für Schifffahrtsunternehmen nach Tonnage unterliegt.

    Unabhängig davon, ob Sie diese Methode freiwillig anwenden oder weil sie vorgeschrieben ist, müssen Sie im Februar des betreffenden Steuerjahres eine Zählungserklärung bei der Agencia Tributaria einreichen.

Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie die zweite Methode des Formulars 202 ausfüllen. Wenn Sie die erste Methode verwenden, befolgen Sie einfach die oben beschriebenen Schritte. Wenn Sie diesen Vorgang abgeschlossen haben, können Sie zum Ende des Artikels navigieren.

Anmerkung: Sie werden feststellen, dass die von uns beschriebenen Felder nicht in numerischer Reihenfolge angeordnet sind. Anstatt sie nach Nummern zu ordnen, haben wir uns an die Reihenfolge gehalten, in der sie auf dem Formular 202 erscheinen, um Ihnen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung zu erleichtern. Die wichtigsten und kompliziertesten Kontrollkästchen werden im Folgenden erläutert. Weitere Informationen finden Sie aber auch im Leitfaden zur Agencia Tributaria.

Geben Sie in Feld 04 den Buchgewinn ein, indem Sie die Ausgaben von den während des angegebenen Zeitraums erzielten Einnahmen abziehen:

  • Formular 202, eingereicht während des ersten Zeitraums: erstes Quartal des Geschäftsjahres
  • Formular 202, eingereicht während des Zeitraums: die ersten neun Monate des Geschäftsjahres
  • Formular 202, eingereicht während des dritten Zeitraums: die ersten elf Monate des Geschäftsjahres

Gegebenenfalls müssen Sie auch den IS-Buchungseintrag angeben (auch bekannt als „Körperschaftssteuer-Buchungseintrag“, der sich auf die in der Buchhaltung Ihres Unternehmens erfassten wirtschaftlichen Transaktionen bezieht).

Geben Sie in den Feldern 05 und 06 Berichtigungen für die Körperschaftsteuer an. Konkret ist Feld 05 für Gewinn- und Verluststeigerungen aufgrund von IS ausgelegt. Umgekehrt ist Feld 06 für Gewinn- und Verlustrückgänge aufgrund der Körperschaftsteuer vorgesehen.

Tragen Sie in Feld 37 die Verringerungen aus der Revision der Anpassungen ein, die von Unternehmen vorgenommen wurden, die in den Steuerzeiträumen ab 2013 und 2014 nicht als „reducida dimensión“ (Kleinunternehmen) eingestuft wurden. Gemäß Artikel VII des Gesetzes 16/2012 waren bestimmte Unternehmen verpflichtet, in Feld 36 des Formulars 202 eine Erhöhung anzugeben. In jedem Fall sollte diese Anpassung nur angegeben werden, wenn Ihr Unternehmen in den beiden oben genannten Geschäftsjahren als „gran empresa“ (Großunternehmen) mit einem Umsatz von mindestens 10 Millionen Euro eingestuft wurde und die Abschreibungen nur begrenzt abzugsfähig waren.

In Feld 07 ist die Gesamtzahl der Erhöhungen des Ergebnisses der Gewinn- und Verlustrechnung ohne die in Feld 05 angegebenen Anpassungen anzugeben. Geben Sie anschließend in Feld 08 den Betrag an, der den Rückgängen entspricht, mit Ausnahme derjenigen, die bereits in den Feldern 06 und 37 eingetragen sind.

In den Feldern 38 und 39, die die Gesamtkorrekturen darstellen, müssen Sie keine Berechnungen durchführen, da das System diese automatisch berechnet. Um die Herkunft der angezeigten Zahlen zu verstehen, wird hier die Formel angewendet:

  • Feld 38: Feld 05 + Feld 07
  • Feld 39: Feld 06 + Feld 37 + Feld 08

In Feld 13, das sich auf die bisherige Bemessungsgrundlage bezieht, müssen Sie ebenfalls keine Berechnungen durchführen, da das System dies automatisch übernimmt. Die Formel lautet wie folgt:

  • Feld 13: Feld 04 + Feld 38 - Feld 39

Feld 44 wird nur ausgefüllt, wenn die Kapitalisierungsrücklage gemäß Artikel 25 des Gesetzes 27/2014 in früheren Geschäftsjahren angewandt wurde, die nicht für eine Verringerung der Eigenkapitalerhöhung um 10 % in Frage kamen. Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, müssen Sie jetzt den Betrag hinzufügen, der noch reduziert werden muss.

Feld 14 wird verwendet, um vorheriges steuerpflichtiges Einkommen, das negativ ist, anzurechnen. In diesem Fall müssen Sie das negative zu versteuernde Einkommen aus den Vorjahren erfassen.

Die Felder 45 und 46 sollten nur von Unternehmen ausgefüllt werden, die für die Anwendung der als Schwankungsrückstellung bekannten Anreize in Betracht kommen. Wenn dies auf Sie zutrifft, wird der entsprechende Betrag in Feld 46 gekürzt. Wenn diese Rückstellung in den nächsten fünf Jahren aufgelöst wird, sollten Sie die Erhöhung in Feld 45 vermerken.

In Bezug auf die Felder 16 und 17 wenden die meisten Unternehmen bei der Zahlung der Körperschaftsteuer einen einheitlichen prozentualen Steuersatz von 25 % an. Trifft das auf Ihre Situation zu? Dann müssen Sie beide Felder ausfüllen: Feld 16 wird automatisch ausgefüllt, aber Sie müssen den Betrag für Feld 17 selbst berechnen.

  • Feld 16: Feld 13 - Feld 44 + Feld 45 - Feld 46
  • Feld 17: Steuersatz x (19 ÷ 20) oder (5 ÷ 7) (19 ÷ 20, wenn Sie ein Kleinunternehmen sind und 5 ÷ 7, wenn Sie kein Kleinunternehmen sind)

Wenn Ihr Unternehmen mehrere Steuersätze für IS anwendet, sollten Sie nicht die Felder 16 und 17, sondern die Felder 20 und 23 ausfüllen.

  • Feld 20: Betrag, der der Basis der Ratenzahlung nach Anwendung des niedrigeren prozentualen Steuersatzes entspricht
  • Feld 23: Das Gegenteil des vorherigen Felds (d. h. die Basis der Ratenzahlung nach Anwendung des höheren prozentualen Steuersatzes)

In Feld 47, das den Zuweisungen entspricht, müssen Sie steuerliche Anpassungen, die in den Vorjahren vorgenommen wurden, rückgängig machen, wie in Artikel 11.12 des Gesetzes 27/2014 festgelegt. Wir beziehen uns auf Anpassungen, die einen Aufwand betrafen, der zuvor nicht abgezogen werden konnte, jetzt aber in der aktuellen Steuerperiode abgezogen werden kann.

Feld 40 wird nur von Genossenschaften ausgefüllt, die nicht steuerlich geschützt sind. Wenn dies auf Ihre Situation zutrifft, sollten Sie die negativen Beiträge angeben, die für die vorangegangenen Zeiträume ausgeglichen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass ein Ausgleich von mehr als 70 % der bisherigen Gesamtsteuerschuld nicht zulässig ist.

In Bezug auf die Schwankungsrückstellung in den Feldern 45 und 46 ist dieser Steueranreiz als Ratenzahlung in die Felder 48 und 49 aufzunehmen. Konkret wird der Erhöhungsbetrag Feld 48 hinzugefügt, während der Kürzungsbetrag in Feld 49 enthalten ist.

Feld 18 wird mit einer Berechnung ausgefüllt, die, obwohl sie mehrere Komponenten umfasst, nicht kompliziert ist, wenn Sie die folgende Formel anwenden:

  • Feld 18: (Feld 16 × Feld 17 ÷ 100) + Feld 47 - Feld 40 + Feld 48 - Feld 49

In den Feldern 19, 21, 22, 24 und 25 führt das System die Berechnungen automatisch durch. Hier finden Sie eine Erklärung, wie das Ergebnis zustande kommt:

  • Feld 19: Feld 13 - Feld 44 + Feld 45 - Feld 46
  • Felder 21 und 24: (19 ÷ 20) oder (5 ÷ 7) × Steuersatz (die eine oder andere Berechnung, je nachdem, ob Sie ein Kleinunternehmen sind)
  • Feld 22: (Feld 20 × Feld 21) ÷ 100
  • Feld 25: (Feld 23 × Feld 24) ÷ 100

Nur Körperschaften, die steuerlich geschützte Genossenschaften sind, füllen Feld 42 aus. Wenn dies auf Sie zutrifft, geben Sie die negativen Kontingente ein, die für frühere Perioden ausgeglichen werden sollen, und achten Sie darauf, dass die Zahl 70 % des vorherigen Gesamtkontingents nicht überschreitet.

Die Felder 51 und 52 werden von Unternehmen ausgefüllt, die in den Feldern 45 und 46 erwähnt werden, insbesondere von Unternehmen, die als Kleinunternehmen eingestuft werden. Wenn dies auf Sie zutrifft, wenden Sie die Schwankungsrückstellung auf die Steuerbemessungsgrundlage der Ratenzahlung an. Die entsprechende Erhöhung ist in Feld 51 enthalten, während die Reduzierung in Feld 52 eingetragen wird.

In Feld 26 muss eine Berechnung nach der folgenden Formel vorgenommen werden:

  • Feld 26: Feld 22 + Feld 35 + Feld 50 - Feld 42 + Feld 51 - Feld 52

Anmerkung: Mit Ausnahme von Feld 31 (für ergänzende Erklärungen) und Feld 33 (für Unternehmen mit einem Umsatz von 10 Mio. € oder mehr) müssen alle anderen Felder von allen Unternehmen ausgefüllt werden.

In Feld 27 tragen Sie die Zahl ein, die dem Freibetrag entspricht, der während des Steuerzeitraums angewendet werden kann.

In Feld 28 geben Sie den Betrag an, der den während des Steuerzeitraums vorgenommenen Einbehalten und Vorauszahlungen entspricht.

In Feld 29 fügen Sie den Prozentsatz hinzu, der der staatlichen Besteuerung entspricht, abhängig von der Anzahl der Transaktionen, die in einem allgemeinen Regelungsgebiet stattgefunden haben.

In Feld 30 tragen Sie den Betrag ein, der den zuvor in einem Gebiet der allgemeinen Regelung während desselben Steuerzeitraums geleisteten Zahlungen entspricht.

In Feld 31 geben Sie den Betrag an, der der Ratenzahlung entspricht, die Sie zuvor geleistet haben, wenn es sich um eine ergänzende Steuererklärung handelt.

In Feld 32 wenden Sie folgende Formel an:

  • Feld 32: ((Feld 18 oder Feld 26 - Feld 27 - Feld 28) × (Feld 29 ÷ 100)) - Feld 30 - Feld 31

Feld 33 wird nur von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. EUR ausgefüllt. Diese Zahl wird durch Anwendung von 23% auf den Gewinn ermittelt, der den Monaten des Kalenderjahres entspricht, basierend auf dem Steuerzeitraum, der durch die Einreichung des Formulars 202 festgelegt wurde.

In Feld 34 fügen Sie den höchsten Wert hinzu, der sich aus den Berechnungen in den Feldern 32 und 33 ergibt.

Die zweite Methode ist zwar nicht ganz unproblematisch, aber zum Glück für die meisten Unternehmen auch nicht zwingend erforderlich. Insgesamt ist das Ausfüllen des Formulars 202 nicht übermäßig kompliziert. In unserem Leitfaden haben wir jedoch die wichtigsten Punkte zusammengestellt, um die häufigsten Bedenken zu klären.

Sie können diesen Leitfaden bei der Vorbereitung Ihrer nächsten Steuererklärung verwenden. Sie werden feststellen, dass die Plattform für die Zahlungs- und Finanzautomatisierung von Stripe Ihnen helfen kann, Ihre Finanzprozesse zu vereinfachen, die Einreichung von Steuererklärungen zu beschleunigen und manuelle Fehler zu reduzieren. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, wie sich die einzelnen Felder des Formulars 202 auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre/n Steuerberater/in zu wenden.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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