Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien 2024

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  1. Einführung
  2. Wer muss den Beitrag für selbstständige Gesellschafter:innen zahlen?
  3. Wie wird der Beitrag für selbstständige Gesellschafter:innen berechnet?
  4. Wie errechnet sich das tatsächliche Einkommen von selbstständigen Gesellschafter:innen?
    1. Selbstständige Gesellschafter:innen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
    2. Selbstständige Gesellschafter:innen, die von ihrem Unternehmen ein Gehalt beziehen und noch freiberuflich für andere Unternehmen tätig sind
    3. Selbstständige Gesellschafter:innen, die von ihrem Unternehmen ein Gehalt beziehen
  5. Wie hoch ist die Pauschale für selbstständige Gesellschafter:innen?

Nach den neuesten Daten des Instituto Nacional de Estadística gibt es in Spanien über 3,3 Millionen Selbstständige. Während die Mehrheit der Selbstständigen in Spanien (rund 60 %) als Einzelunternehmer:innen tätig sind, entfallen knapp 39 % auf Geschäftsführer:innen und Teilhaber:innen von Großunternehmen, laut den Daten des Verbands der selbstständigen Arbeitnehmer:innen aus dem Jahr 2019. Diese zweite Gruppe wird als „autónomos societarios“, d h. als „selbstständige Gesellschafter:innen“, bezeichnet.

Unabhängig davon, ob sie an einem Unternehmen beteiligt sind oder nicht, müssen alle Selbstständigen in Spanien einen monatlichen Beitrag an die Seguridad Social (die spanische Sozialversicherungsbehörde) zahlen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die gleichen Leistungen wie Angestellte erhalten, einschließlich Gesundheitsversorgung, Elternzeit, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Altersrenten. Seit 2023 richtet sich die Höhe dieses Beitrags nach dem Einkommen. Weitere Informationen zum Selbstständigenbeitrag in Spanien 2024 finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden.

In diesem Artikel befassen wir uns mit den Besonderheiten des Beitrags für selbstständige Gesellschafter:innen (autónomos societarios): wer ihn zahlen muss, wie der monatliche Betrag und das Jahreseinkommen berechnet werden und wann eine Reduzierung bzw. Pauschalierung des Betrags möglich ist.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Wer muss den Beitrag für selbstständige Gesellschafter:innen zahlen?
  • Wie wird der Beitrag für selbstständige Gesellschafter:innen berechnet?
  • Wie errechnet sich das tatsächliche Einkommen von selbstständigen Gesellschafter:innen?
  • Wie hoch ist die Pauschale für selbstständige Gesellschafter:innen?

Wer muss den Beitrag für selbstständige Gesellschafter:innen zahlen?

2024 müssen alle Personen, die in Spanien als Selbstständige an einem Unternehmen beteiligt sind oder dieses leiten, den Sozialversicherungsbeitrag für selbstständige Gesellschafter:innen entrichten. Dies gilt für alle Selbstständigen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hält mindestens 33 % des Unternehmenskapitals
  • Hält mindestens 25 % des Grundkapitals des Unternehmens und bekleidet eine leitende oder Management-Funktion

Das Unternehmen ist in keinem Fall verpflichtet, diesen Sozialversicherungsbeitrag zu leisten; dies obliegt dem oder der Selbstständigen selbst. Neben dem Sozialversicherungsbeitrag für selbstständige Gesellschafter:innen fallen auch die gewöhnlichen Unternehmenssteuern an, darunter die Körperschaftsteuer auf den Unternehmensgewinn und die Umsatzsteuer auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

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Wie wird der Beitrag für selbstständige Gesellschafter:innen berechnet?

Mit dem Königlichen Dekret 13/2022 hat Spanien ein neues Beitragssystem für Selbstständige eingeführt. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige nun von ihrem jährlichen Nettoeinkommen abhängen. Die Tabelle in diesem Abschnitt zeigt eine Schätzung der verschiedenen Beitragsspannen für das 2024. Die Informationen in den einzelnen Spalten:

  • Nettoeinkommensklassen: Die selbstständigen Tätigkeiten erwirtschafteten Einkünfte Im nächsten Abschnitt erklären wir Ihnen, wie Sie diesen Betrag berechnen können, um die Einkommensklasse zu ermitteln.
  • Mindestbemessungsgrundlage: Die Basis, auf der der Selbstständigenbeitrag berechnet wird. Wenn Sie sich für den Mindestbetrag in Ihrer Kategorie entscheiden, zahlen Sie zwar weniger ein, erhalten mit Renteneintritt aber auch eine geringere Rente.
  • Höchstbemessungsgrundlage: Wenn Sie so viel wie gesetzlich für Ihre Einkommensklasse zulässig einzahlen, wird Ihre Altersrente entsprechend höher ausfallen.
  • Mindestbeitrag: Das ist der monatliche Mindestbetrag, den selbstständige Gesellschafter:innen in einer bestimmten Nettoeinkommensklasse an die Sozialversicherung zahlen können. Der zu zahlende Betrag beträgt 31,3 % der gewählten Bemessungsgrundlage, bestehend aus den Beiträgen für die allgemeine berufliche Vorsorge (28,3 %), Einstellung der Tätigkeit (0,9 %), Generationenausgleich (0,7 %) und berufliche Weiterbildung (0,1 %).
  • Höchstbeitrag: Dieser wird auf die gleiche Weise wie der Mindestbeitrag berechnet, allerdings auf Basis der Höchstbemessungsgrundlage. Wenn Sie die Höchstbemessungsgrundlage wählen, zahlen Sie auch den monatlichen Höchstbetrag.

Der Hauptunterschied zwischen selbstständigen Gesellschafter:innen und selbstständigen Einzelunternehmer:innen besteht darin, dass Gesellschafter:innen ihre Mindestbeitragsgrundlage nicht unter 1.000 € ansetzen können. Der offizielle Selbstständigenbeitragsrechner kann Ihnen helfen, eine möglichst genaue Schätzung zu erhalten. Wir empfehlen, stets die aktuelle Version des Rechners zu verwenden (das Jahr ist im Titel auf der Webseite der Seguridad Social ersichtlich). Wenn die Daten nicht mit dem aktuellen Jahr übereinstimmen, suchen Sie bitte eine aktuellere Tabelle. Das sind die Sozialversicherungsbeiträge für selbstständige Gesellschafter:innen 2024:

Nettoeinkommensstufen
Mindestbeitragsgrundlage
Höchstbeitragsgrundlage
Mindestsatz für Selbstständige in Spanien 2024
Höchstsatz für Selbstständige in Spanien 2024
1.700 € oder weniger 1.000,00 € 1.700 € 313,00 € 532,10 €
1.700,01 bis 1.850 € 1.045,75 € 1.850 € 327,32 € 579,05 €
1.850,01 bis 2.030 € 1.062,09 € 2.030 € 332,43 € 635,39 €
2.030,01 bis 2.330 € 1.078,43 € 2.330 € 337,55 € 729,29 €
2.330,01 bis 2.760 € 1.111,11 € 2.760 € 347,78 € 863,88 €
2.760,01 bis 3.190 € 1.176,47 € 3.190 € 366,24 € 998,47 €
3.190,01 bis 3.620 € 1.241,83 € 3.620 € 388,69 € 1.133,06 €
3.620,01 bis 4.050 € 1.307,19 € 4.050 € 409,15 € 1.267,65 €
4.050,01 bis 6.000 € 1.454,25 € 4.720,50 € 455,18 € 1.4477,52 €
6.000,01 € oder mehr 1.732,03 € 4.720,50 € 542,13 € 1.4477,52 €

Wie errechnet sich das tatsächliche Einkommen von selbstständigen Gesellschafter:innen?

Um ihre Einkommensklasse zu bestimmen, müssen selbstständige Gesellschafter:innen ihr tatsächliches Einkommen berechnen. Die dazu verwendete Formel hängt von der Art der Einkünfte ab, ist aber recht einfach. Das Ergebnis bestimmt die Beitragsbemessungsgrundlage und den Beitrag, der monatlich an die Seguridad Social abgeführt werden muss. Achtung: Die Beitragshöhe wird als Jahresbeitrag berechnet, muss aber in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. Daher enthalten alle Formeln eine Division durch 12.

Selbstständige Gesellschafter:innen mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Viele selbstständige Gesellschafter:innen stellen ihre Rechnungen einzig und allein an das Unternehmen, das sie leiten oder in dem sie eine andere Verantwortungsposition einnehmen. In diesem Szenario ist die Methode fast die gleiche wie bei gewöhnlichen Selbstständigen. Allerdings dürfen sie nur 3 % ihres Einkommens als schwer nachweisbare Ausgaben abziehen und nicht 5 % wie selbstständige Einzelunternehmer:innen. Die Formel lautet:

[(Einkommen - abzugsfähige Ausgaben) - (0,03 × Einkommen)] ÷ 12

Selbstständige Gesellschafter:innen, die von ihrem Unternehmen ein Gehalt beziehen und noch freiberuflich für andere Unternehmen tätig sind

Wenn Selbstständige von dem Unternehmen, das sie leiten oder in dem sie eine Verantwortungsposition einnehmen, ein Gehalt beziehen und darüber hinaus Rechnungen an andere Unternehmen stellen, sieht die Formel wie folgt aus:

[(Gehalt+ Einkommen in Form von Sachleistungen+ Einkommen in Form von Bargeldleistungen+ Dividenden + Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit) - (0,03 × Gesamteinkommen)] ÷ 12

Die Elemente in der ersten Klammer verstehen sich wie folgt:

  • Gehalt: Das Gehalt, das der oder Selbstständige für die im Unternehmen geleistete Arbeit erhält
  • Einkommen in Form von Sachleistungen: Waren oder Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch, die der oder die Selbstständige kostenlos oder zu einem reduzierten Preis erhält
  • Dividenden: Der Anteil am Unternehmensgewinn, der möglicherweise an den oder die Selbstständige ausgeschüttet wird
  • Einkommen in Form von Bargeldleistungen: Eventuelles, über das reguläre Gehalt hinaus bezahltes zusätzliches Einkommen in Verbindung mit der bekleideten Führungsposition im Unternehmen
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Das sind die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb des Unternehmens, an der oder die Selbstständige beteiligt ist. Konkret bezieht sich dieser Punkt sich auf das Jahreseinkommen, das durch die freiberufliche Tätigkeit für andere Unternehmen nach Abzug aller Ausgaben erwirtschaftet wird.

Selbstständige Gesellschafter:innen, die von ihrem Unternehmen ein Gehalt beziehen

Im Unterschied zum vorherigen Beispiel geht es hier um eine selbstständige Person, die ausschließlich ein Gehalt von ihrem Unternehmen bezieht und für kein anderes Unternehmen tätig ist. Hier ist die Formel denkbar einfach:

(Gehalt + Sachleistungen + Dividenden) ÷ 12

Der Verdienst, der für diese Formel herangezogen wird, ist das Bruttojahresgehalt. Die ersten beiden Werte sind dem Formular Modelo 190 zu entnehmen, mit dem Unternehmen das Finanzamt über die im Jahresverlauf einbehaltene Lohnsteuer usw. informiert. Wenn das Unternehmen keine Dividenden ausgeschüttet hat, kommt nichts mehr dazu.

Wie hoch ist die Pauschale für selbstständige Gesellschafter:innen?

Jetzt, da Sie wissen, wie Sie Ihr tatsächliches Einkommen berechnen, können Sie auch die Mindestbemessungsgrundlage und damit den Betrag ermitteln, den Sie zahlen müssen. Es ist allerdings auch möglich, diesen Beitrag für einen bestimmten Zeitraum signifikant zu senken. Im Jahr 2013 wurde ein Pauschalbeitrag für Selbstständige eingeführt. Dieser ermäßigte Beitrag gilt in den ersten Monaten der Tätigkeit, um das Unternehmertum in Spanien zu fördern. Seit 2020 können auch selbstständige Gesellschafter:innen dieses Angebot in Anspruch nehmen einen reduzierten monatlichen Beitrag von 80 € zahlen.

Dieser bleibt im ersten Jahr der selbstständigen Tätigkeit gleich. Wenn das Einkommen nach diesen 12 Monaten den Mindestlohn (seit 6. Februar 2024 1.134 € im Monat) nicht übersteigt, kann die Pauschale verlängert werden.

Um den Anspruch auf die Pauschale zu haben, müssen selbstständige Gesellschafter:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen keine mitarbeitenden Selbstständige („autónomo societario colaborador“) sein, was bedeutet, dass sie nicht in den Genuss der Steuersonderregelung für unmittelbare Familienangehörige kommen können.
  • Sie dürfen keine Schulden bei der Seguridad Social oder der Agencia Tributaria haben.
  • Sie dürfen in den letzten zwei Jahren vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht dem RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) unterlegen sein. Wenn sie bisher für die Pauschale für selbstständige Gesellschafter:innen qualifiziert waren, verlängert sich die Frist auf vier Jahre.

Trotz der erheblichen Ermäßigungen durch die Pauschalierung sind es tatsächlich nur sehr wenige Selbstständige, die in der Praxis davon profitieren. Die meisten müssen den regulären Beitrag auf der Grundlage ihrer Nettoeinkommensklasse zahlen. Welche das ist, ist in den meisten Fällen recht einfach zu ermitteln, wie oben gezeigt.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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