Wenn Sie in den Niederlanden Geschäfte tätigen, müssen Sie sich bezüglich der Umsatzsteuer an die Regeln des Reverse-Charge-Systems halten. Diese Regeln können zu Herausforderungen führen: Sie wirken sich auf verschiedene Systeme aus und es gibt viele Ausnahmen, sodass Fehler leicht gemacht werden können. Wenn Sie die Umsatzsteuerschuld umkehren, obwohl Sie nicht dürfen, schulden Sie Steuern, die Sie nie eingenommen haben. Wenn Sie das Reverse-Charge-System nicht anwenden, obwohl es erforderlich ist, kann Ihr Kunde die Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht zurückfordern – und fordert Sie möglicherweise auf, das Problem zu beheben.
Im Folgenden erklären wir, wann die Umkehrung der Steuerschuld in den Niederlanden Anwendung findet, wie sie bei realen Transaktionen funktioniert und wie man sie richtig handhabt – von der Rechnungsstellung bis zur Umsatzsteuererklärung.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge)?
- Wann gilt das Reverse-Charge-System in den Niederlanden?
- Wie funktioniert das Reverse-Charge-System für Transaktionen innerhalb der EU?
- Welche Regeln gelten für das Reverse-Charge-System für inländische Transaktionen in den Niederlanden?
Was ist die Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge)?
Nach den üblichen Umsatzsteuerregeln schlägt der Verkäufer die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag auf, zieht sie vom Kunden ein und führt sie an das Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-System erklärt der Käufer – nicht der Verkäufer – die Umsatzsteuer und führt sie ab.
Sehen wir sie uns das näher an:
- Der Verkäufer schlägt keine Umsatzsteuer auf die Rechnung auf. Stattdessen fügt er einen Vermerk wie „Reverse Charge“ bzw. „btw verlegd“ ein.
- Der Käufer berechnet die Umsatzsteuer selbst, gibt sie in seiner Umsatzsteuererklärung an und macht den Betrag als Vorsteuer geltend.
Diese Berechnung ergibt in der Regel null: Der Käufer schuldet die Umsatzsteuer und fordert sie auch zurück. So bleibt der Cashflow stabil und die Wartezeit für Umsatzsteuerrückerstattungen entfällt. Ist der Käufer jedoch von der Umsatzsteuer befreit oder teilweise befreit, kann er nur einen Teil oder gar keinen Teil dieser Umsatzsteuer abziehen, was bedeutet, dass er die Differenz zahlen muss.
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist nicht optional. Sie wird eingesetzt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, vor allem zur Vereinfachung grenzüberschreitender B2B-Transaktionen und zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs in Sektoren wie dem Baugewerbe. Wenn die Umsatzsteuerlast auf die Käufer abgewälzt wird (die in der Regel bereits in das Steuersystem ihres Landes eingebunden sind), wird es für Verkäufer schwieriger, die Umsatzsteuer in einem Land zu vereinnahmen, aber nicht abführen.
Wann gilt das Reverse-Charge-System in den Niederlanden?
In den Niederlanden gilt das Reverse-Charge-System nur in bestimmten Fällen – entweder weil es sich um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt oder weil die inländische Transaktion ein hohes Risiko aufweist oder administrativ komplex ist.
Hier sind die beiden Arten von Situationen, in denen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft obligatorisch ist:
Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen mit niederländischem Bezug
Wenn Waren oder Dienstleistungen eine Grenze überschreiten und beide Parteien umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind, ist Reverse Charge zwingend vorgeschrieben. Dies gilt für eingehende und ausgehende Transaktionen, unabhängig davon, ob es sich um ein niederländisches Unternehmen handelt, das ins Ausland verkauft, oder um ein ausländisches Unternehmen, das in die Niederlande verkauft.
Reverse Charge ist Teil des Umsatzsteuersystems der EU, sodass die Umsatzsteuer in dem Land fällig wird, in dem der Kunde ansässig ist, und nicht im Verkäuferland. Auf diese Weise benötigen Sie nicht jedes Mal eine lokale Umsatzsteuerregistrierung, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Geschäfte tätigen. Diese Regelung gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen.
Dienstleistungen werden meist nach dem Leistungsort besteuert und nicht nach der Ansässigkeit des Leistungserbringers. Wenn beispielsweise ein belgischer Architekt ein Bürogebäude für ein niederländisches Unternehmen in Frankreich entwirft, fällt die französische Umsatzsteuer an, da sich die Dienstleistung auf eine französische Immobilie bezieht. Der Architekt berechnet keine Umsatzsteuer, sondern der Bauherr erklärt sie in seiner Umsatzsteuersteuererklärung.
Spezifische inländische B2B-Transaktionen innerhalb der Niederlande
Das niederländische Umsatzsteuerrecht verpflichtet Unternehmen außerdem, das Reverse-Charge-Verfahren für bestimmte inländische Transaktionen anzuwenden – vor allem in Sektoren, in denen der Umsatzsteuerbetrug in der Vergangenheit ein Problem darstellte oder in denen die Regierung den Verwaltungsaufwand verringern möchte.
Reverse Charge für Inlandstransaktionen wird angewendet für:
- Bauarbeiten
- Elektronikgeräte über 10.000 €
- Schrott und Altstoffe
- Vermietung von Immobilien (mit Umsatzsteuer-Opt-in)
- Zwangsversteigerungen
- Verkauf von Energieausweisen
- Verkauf von Gold zu Investitionszwecken
- Treibhausgasemissionshandel
- Telekommunikationsdienstleistungen
Wenn Sie auf einem dieser Gebiete tätig sind, müssen Sie die Umsatzsteuer in Ihrer Rechnung weglassen und vermerken, dass die Umsatzsteuerschuld auf den Käufer übergeht. Dabei handelt es sich um sektorspezifische Vorschriften, und wenn sie gelten, sind sie verbindlich. Verkäufer dürfen keine Umsatzsteuer berechnen und Käufer sind selbst für die Steuererklärung verantwortlich.
Wie funktioniert das Reverse-Charge-System für Transaktionen innerhalb der EU?
So funktioniert die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für grenzüberschreitende Transaktionen, abhängig davon, wer die Käufer und Verkäufer sind und wo sie ansässig sind:
Ein niederländisches Unternehmen verkauft an ein anderes EU-Unternehmen
Wenn Sie ein niederländisches Unternehmen haben, das Waren an einen Geschäftskunden in einem anderen EU-Land verkauft, und der Kunde Ihnen eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegeben hat, berechnen Sie keine niederländische Umsatzsteuer. Ihre Rechnung sollte 0 % USt. ausweisen und sowohl Ihre Umsatzsteuer-ID als auch jene des Kunden sowie eine Anmerkung wie „Innergemeinschaftliche Lieferung unter Umkehrung der Steuerschuld (Umsatzsteuer)“ enthalten.
Sie müssen bestätigen, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Geschäftskunden gültig ist – in der Regel indem Sie diese im MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der EU überprüfen. Ist die Nummer nicht gültig, müssen Sie möglicherweise doch die niederländische Umsatzsteuer berechnen oder das Umsatzsteuer-One-Stop-Shop-Verfahren der EU nutzen.
Wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, meldet Ihr niederländisches Unternehmen den Umsatz in Ihrer niederländischen Umsatzsteuererklärung, eine Erklärung über innergemeinschaftliche Transaktionen (ICP-Erklärung) und Ihre zusammenfassende Meldung. Aus Sicht der niederländischen Steuerbehörde hat Ihr niederländisches Unternehmen eine innergemeinschaftliche Lieferung zum Nullsteuersatz durchgeführt.
Der Käufer erklärt den Kauf in seiner Umsatzsteuererklärung, berechnet die in seinem Land geltende Umsatzsteuer und meldet sie als geschuldete Steuer. Wenn sie zum uneingeschränkten Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sie diese auch gleich zurückfordern.
Beispiel
Nehmen wir an, Sie verkaufen Fahrradteile im Wert von 10.000 EUR an einen deutschen Käufer. Sie haben die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden verifiziert. Sie stellen die Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer aus, vermerken die Umkehrung der Steuerschuld und geben den Verkauf in Ihrer Umsatzsteuer- und IICP-Erklärung an. Der deutsche Käufer gibt in seiner deutschen USt.-Erklärung 10.000 € als Ausgabe an, berechnet die Umsatzsteuer und erstattet – falls es sich um eine abzugsfähige Betriebsausgabe handelt – den gleichen Betrag zurück.
Ein niederländisches Unternehmen importiert Waren von einem ausländischen EU-Lieferanten
Wenn Sie ein niederländischer Käufer sind, der Waren von einem Lieferanten in einem anderen EU-Land kauft, geben Sie diesem Ihre niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und er stellt Ihnen 0 % Umsatzsteuer in Rechnung. Sie geben den Wert des Kaufs in Ihrer Umsatzsteuererklärung als EU-internen Erwerb an, berechnen die niederländische Umsatzsteuer und geben diesen Betrag als geschuldete Umsatzsteuer an.
Wenn die Waren für Ihre umsatzsteuerpflichtige Geschäftstätigkeit bestimmt sind, machen Sie dieselbe Umsatzsteuer auch als Vorsteuer in derselben Erklärung geltend. Wenn Ihr Unternehmen nicht vollständig umsatzsteuerlich absetzbar ist – zum Beispiel wenn Sie eine gemeinnützige Organisation betreiben oder die Waren teilweise für steuerbefreite Aktivitäten verwenden –, können Sie möglicherweise nur einen Teil dieser Umsatzsteuer oder gar keine zurückfordern. In diesem Fall wird die umgekehrte Steuerschuld zu echten Umsatzsteuerkosten.
Das EU-Unternehmen muss sich in diesem Szenario keine niederländische Umsatzsteuernummer beantragen. Es stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und fügt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft hinzu. Grundlage dafür ist Artikel 194 der EU-Umsatzsteuerrichtlinie, wonach die Mitgliedstaaten die Umsatzsteuerschuld auf den Käufer übertragen können, wenn der Verkäufer nicht in diesem Land ansässig ist. Dies gilt aber nur für B2B-Transaktionen: Wenn das ausländische Unternehmen an niederländische Kunden oder Unternehmen ohne gültige Umsatzsteuer-ID verkauft, muss es sich registrieren und niederländische Umsatzsteuer berechnen (oder ein Sonderprogramm wie OSS verwenden).
Beispiel
Sie kaufen Server im Wert von 5.000 € bei einem irischen IT-Händler. Er stellt Ihnen 0 % Umsatzsteuer in Rechnung. Sie geben die 5.000 € in Ihrer Umsatzsteuererklärung an, berechnen die niederländische Umsatzsteuer und geben diesen Betrag als geschuldete Steuer und als steuerlichen Steuerabzug an.
Ein niederländisches Unternehmen importiert Waren von einem Anbieter aus einem Nicht-EU-Land
Wenn ein niederländisches Unternehmen Waren von einem nicht-niederländischen Lieferanten mit Sitz außerhalb der EU importiert, zahlt es normalerweise Umsatzsteuer, wenn die Waren ankommen. Aber in den Niederlanden gibt es einen Workaround: die Artikel-23-Genehmigung. Mit dieser Genehmigung kann das niederländische Unternehmen die Umsatzsteuer in seiner regulären Umsatzsteuererklärung anmelden und zurückfordern. Die Einfuhrumsatzsteuer wird genauso behandelt wie die Umkehrung der Steuerschuld: Sie wird berechnet, gemeldet und – falls Sie berechtigt sind – sofort abgesetzt. Für den Antrag der Genehmigung nach Artikel 23 muss ein Unternehmen in den Niederlanden ansässig sein (oder einen Steuervertreter haben).
Welche Regeln gelten für das Reverse-Charge-System für inländische Transaktionen in den Niederlanden?
Im Folgenden finden Sie inländische Szenarien, in denen die Umkehrung der Steuerschuld Anwendung findet, geordnet nach Branchen und den spezifischen Transaktionen, die davon betroffen sind.
Unterauftragnehmer und Arbeitskräfte im Baugewerbe und verwandten Sektoren
Wenn Sie als Subunternehmer in Branchen wie dem Baugewerbe, Schiffsbau und Reinigungsdienstleistungen tätig sind oder Zeitarbeitskräfte für ein anderes Unternehmen bereitstellen, dann gilt in der Regel das Reverse-Charge-Prinzip. Der Auftragnehmer erklärt die Umsatzsteuer in seiner Erklärung und fordert sie zurück, wenn er vorsteuerberechtigt ist. Der Subunternehmer meldet den Umsatz, schuldet aber keine Umsatzsteuer.
Hochwertige Elektronik
Wenn Sie die folgenden Produktarten an ein anderes Unternehmen in den Niederlanden verkaufen, gilt die Umkehrung der Steuerschuld nur, wenn der Gesamtwert dieser Produktkategorie auf der Rechnung mindestens 10.000 EUR beträgt:
- Mobiltelefone
- Integrierte Schaltkreise (z. B. Mikroprozessoren)
- Laptops
- Tablets
- Spielkonsolen
Wenn beispielsweise ein Großhändler Smartphones im Wert von 12.000 EUR an einen Einzelhändler verkauft, unterliegt die gesamte Transaktion dem Reverse-Charge-Verfahren. Hätte die Rechnung nur 5.000 EUR betragen, wäre die normale Umsatzsteuerregelung zum Tragen gekommen.
Schrott und Abfallstoffe
Der Verkauf von Metallschrott, verarbeiteten Abfällen (in geschnittener oder komprimierter Form) und Recyclingstoffe (z. B. Glas oder Papier) unterliegt im B2B-Handel ebenfalls dem Reverse-Charge-Verfahren. Dies gilt unabhängig von Menge oder Preis.
Vermietung von Immobilien (mit Umsatzsteuer-Opt-in)
Die Vermietung von Immobilien ist in den Niederlanden in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, mit Ausnahme von Hotels, Ferienhäusern, fest installierter Ausstattung und Parkplätzen. Unternehmen können sich jedoch dafür entscheiden, die Umsatzsteuer auf bestimmte Transaktionen anzuwenden, wenn:
- beide Parteien umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind
- der Vermieter die Umsatzsteuer auf den Kauf der Immobilie zurückfordern möchte
- der Mieter mindestens 90 % der berechneten Umsatzsteuer abziehen kann
In diesen Fällen wird die Umkehrung der Steuerschuld ausgelöst.
Zwangsversteigerungen
Wird eine Immobilie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verkauft, greift automatisch die Umkehrung der Steuerschuld. Dazu gehören:
- Insolvenzauktionen
- Pfändungsverkäufe
- Liquidation des Inventars auf gerichtliche Anordnung
In diesen Fällen stellt der Auktionator oder Verkäufer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, und der Käufer zahlt die Umsatzsteuer auf seiner Seite. Dies gilt auch dann, wenn die Güter selbst normalerweise besteuert würden.
Energieausweise
Wenn Sie Gas- oder Stromzertifikate an ein Unternehmen liefern, gilt die Umkehrung der Steuerschuld. Dies betrifft keine Zertifikate für Einzelpersonen, sondern nur B2B-Transaktionen. In diesem Fall deklariert der Käufer die Umsatzsteuer in seiner Steuererklärung und fordert sie gegebenenfalls zurück. Der Verkäufer gibt keine Umsatzsteuer in der Rechnung an.
Gold als Anlage
Gold ist eine eigene Kategorie. Der Verkauf von Gold als Wertanlage oder Gold mit einem Mindestreinheitsgrad von 325/1000 zwischen Unternehmen in den Niederlanden unterliegt der Umkehrung der Steuerschuld. Aufgrund des Wertes und der Internationalität des Handels trägt das Reverse-Charge-Verfahren dazu bei, das Risiko in einem Markt zu verringern, der in der Vergangenheit stark von Betrug geprägt war.
Emissionszertifikate
Der Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zwischen niederländischen Unternehmen unterliegt ebenfalls dem Reverse-Charge-Verfahren. Diese Gutschriften sind wertvoll und werden häufig weiterverkauft, was sie besonders anfällig für Umsatzsteuerbetrug macht. Das niederländische Reverse-Charge-Verfahren verhindert das: Die Verkäufer fakturieren ohne Umsatzsteuer, die Käufer erklären sie und führen sie ab. Dadurch wird die Wertschöpfungskette intakt gehalten, ohne dass die Umsatzsteuer zwischen Bankkonten übertragen werden muss.
Telekommunikationsdienstleistungen
B2B-Telekommunikationsdienstleistungen unterliegen in den Niederlanden dem Reverse-Charge-Verfahren. Diese Regel gilt für den Verkauf von:
- Festnetz- und Mobilfunkdiensten
- Internetzugang
- Anrufverwaltungsdiensten (z. B. Voicemail)
Sie gilt nicht für Einzelhandelsdienstleistungen oder Verkäufe an Endkunden.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.