Die Grundlagen der italienischen Steuerveranlagungsreform

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  1. Einführung
  2. Was ist die Steuerveranlagungsreform?
  3. Hauptaspekte der Reform
    1. Steuerliche Einigung und präventive Steueruntersuchung
    2. Benachrichtigungen und Kommunikation über digitale Adressen
    3. Internationale Kooperation
    4. Verhindern und Bekämpfen von Umsatzsteuerhinterziehung und -betrug
    5. Überarbeitung der Begrenzung und der Verjährungszeiten für die Steuerveranlagung
    6. Regulierung des Zwei-Jahres-Arrangements mit Gläubigern
  4. Das Inkrafttreten der Steuerveranlagungsreform

Die zuletzt vom italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen veröffentlichten Informationen zeigen, dass die Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben im Jahr 2021 in Italien Kosten von etwa 83,6 Milliarden € verursacht haben. Dazu gehören Verluste von etwa 73,2 Milliarden € an Steuereinnahmen und 10,4 Milliarden € an Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen. Auch wenn das weniger ist als im Jahr zuvor, ist der Betrag doch nach wie vor sehr hoch. Daher sucht die italienische Regierung stets nach neuen Möglichkeiten, diese entgangenen Steuereinnahmen zu verringern. Dies führte zur neuen Steuerveranlagungsreform. Diese zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem steuerpflichtige Personen angehalten werden, akkuratere Steuererklärungen abzugeben, um die freiwillige Einhaltung von Steuerpflichten zu steigern. In diesem Artikel gehen wir genauer auf die Steuerveranlagungsreform, ihre Hauptaspekte und ihr Inkrafttreten ein.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die Steuerveranlagungsreform?
  • Hauptaspekte der Reform
  • Das Inkrafttreten der Steuerveranlagungsreform

Was ist die Steuerveranlagungsreform?

In Italien sind Steuerpflichtige dafür verantwortlich, ihre Steuern selbst zu berechnen, indem sie freiwillig eine Steuererklärung gemäß rechtlichen Verpflichtungen einreichen. Dabei wird eine Steuerveranlagung von der italienischen Steuerbehörde durchgeführt, die unter Umständen einen entsprechenden Steuerbescheid ausstellt. So können die Behörden das Verhalten von Steuerpflichtigen in Bezug auf die Besteuerung kontrollieren und gegebenenfalls Bußgelder aussprechen.

Am 21. Februar 2024 hat das Amtsblatt der Italienischen Republik das Inkrafttreten des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 12. Februar 2024 verkündet. Dieses führt neue Bestimmungen hinsichtlich der Steuerveranlagung und des Zwei-Jahres-Arrangements mit Gläubigern ein. Es handelt sich also um eine Steuerveranlagungsreform. Sehen wir uns den Inhalt und die Hauptaspekte dieser Reform jetzt genauer an.

Hauptaspekte der Reform

Das Dekret umfasst zwei Teile: Der erste Teil befasst sich mit der Steuerveranlagung und der zweite mit der Einführung des Zwei-Jahres-Arrangements mit Gläubigern. Hier sehen Sie eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Reform:

  • Steuerliche Einigung und präventive Steueruntersuchung
  • Benachrichtigungen und Kommunikation über digitale Adressen
  • Internationale Kooperation
  • Verhindern und Bekämpfen von Umsatzsteuerhinterziehung und -betrug
  • Überarbeitung der Begrenzung und der Verjährungszeiten für die Steuerveranlagung
  • Regulierung des Zwei-Jahres-Arrangements mit Gläubigern

Steuerliche Einigung und präventive Steueruntersuchung

Hinsichtlich der Steuerveranlagung betrifft die wichtigste Änderung die neuen Bestimmungen zur Koordination des Verfahrens der steuerlichen Einigung (gemäß italienischem Gesetzesdekret Nr. 218/1997) mit den Bestimmungen zur Verpflichtung der Durchführung einer präventiven Steueruntersuchung, die im italienischen Steuerzahlergesetz (italienisches Gesetz Nr. 212/2000) festgelegt und wiederum mit dem italienischen Ermächtigungsgesetz Nr. 111/2023 eingeführt wurde. Zunächst wollen wir erläutern, was die Begriffe „steuerliche Einigung“ und „präventive Steueruntersuchung“ bedeuten.

Artikel 1 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 13 sieht die Veranlagung von Einkommens- und Umsatzsteuer und die Erstattung von unangemessenen Ausgleichsgutschriften unabhängig von einer vorherigen Veranlagung mit Zustimmung der Steuerpflichtigen vor. Die steuerliche Einigung ist eine „Vereinbarung“, die Steuerpflichtige und Steuerbehörde entweder vor oder nach Erlass eines Steuerbescheids treffen können, vorausgesetzt, die Steuerpflichtigen reichen keinen Einspruch vor dem Steuergericht ein. Damit können beide Parteien die Steuerforderung über eine präventive Steueruntersuchung abändern und so einen Streitfall vermeiden. Nach einer erfolgreichen steuerlichen Einigung können Steuerpflichtige von einem weiteren Vorteil profitieren: der Senkung von Bußgeldern auf ein Drittel des Mindestbetrags.

Alle Steuerpflichtigen, einschließlich Privatpersonen, Personengesellschaften, Berufsverbände, Kapitalgesellschaften und juristische Personen, können die steuerliche Einigung in Anspruch nehmen. Die steuerliche Einigung gilt für alle direkten Steuern und die meisten indirekten Steuern, unabhängig vom strittigen Betrag.

Die präventive Steueruntersuchung bezeichnet das Verfahren, über das die italienische Steuerbehörde die Steuerpflichtigen vor der Einleitung einer Steuerveranlagung über seine Absichten und Gründe informieren muss. Das ist wichtig, da so ein Ausgleich zwischen dem Recht der Steuerpflichtigen, sich zu äußern (bevor die Regierung Maßnahmen ergreift, die sie direkt betreffen), und der benötigten Effizienz der Verwaltungsbehörde geschaffen wird. Das italienische Steuerzahlergesetz hatte die präventive Steueruntersuchung bereits eingeführt und damit zuvor vorgeschlagene Einschränkungen verdrängt. Diese ist vom Steuertyp, von den Veranlagungsmethoden und von der Einreichung gültiger Bemerkungen in der Diskussionsphase bzw. deren Unterlassung abhängig.

Mit den Änderungen der Steuerveranlagungsreform haben Steuerpflichtige zwei Optionen, wenn sie eine Übersicht über die vorherige präventive Steueruntersuchung erhalten:

  • Sie können innerhalb der folgenden 60 Tage Bemerkungen einreichen.
  • Sie können innerhalb von 30 Tagen nach dem Steuerbescheid eine steuerliche Einigung beantragen.

Die präventive Steueruntersuchung wird nur im ersten Fall ausgelöst. Wenn sie nicht erfolgreich ist, beschleunigt die Ausstellung des endgültigen Bescheids jede weitere Veranlagung mit Akzeptanz, vorausgesetzt, die Parteien haben die Gründe für den Disput bei der Steueruntersuchung beseitigt.

Benachrichtigungen und Kommunikation über digitale Adressen

Die Steuerveranlagungsreform erweitert umfassend die Fähigkeit der Steuerbehörden, Steuerdokumente über zertifizierte E-Mails an alle Steuerpflichtigen mit einer digitalen Adresse zu senden. Zuvor konnten Benachrichtigungen über zertifizierte E-Mails nur an eingetragene Unternehmen, Selbstständige in den relevanten Registern und Listen, Insolvenzverwalter/innen, gerichtliche Insolvenzverwalter/innen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gesendet werden, zusätzlich zu Privatpersonen, die diese Art der Kommunikation freiwillig und ausdrücklich beantragten.

Das neue Gesetz klärt und reorganisiert zudem die Regeln für die erfolgreiche Zustellung der Benachrichtigung und vereinfacht den Umgang mit Anomalien oder der Unzustellbarkeit einer gesendeten Nachricht, abhängig von den jeweiligen Empfängerinnen und Empfängern. In Bezug auf Dokumente, Hinweise und Verfügungen, die die Regierung gesetzlich übermitteln muss, gilt: Wenn das empfangende Postfach der digitalen Adresse voll ist, muss die Behörde mindestens sieben Tage nach dem ersten Versuch einen zweiten Zustellversuch unternehmen.

Wenn das Postfach oder der autorisierte zertifizierte Zustelldienst auch beim zweiten Versuch voll ist oder die empfangende digitale Adresse ungültig oder inaktiv ist, kann die Steuerbehörde für einzelne Steuerpflichtige die gewöhnliche Benachrichtigung einsetzen. Für Unternehmen und Selbstständige kann die Steuerbehörde die Unterlagen elektronisch im privaten Bereich der InfoCamere SCpA-Website ablegen. Die Reform sieht auch die Veröffentlichung des relevanten Hinweises für einen Zeitraum von 15 Tagen auf derselben Website vor, und zwar spätestens ab dem zweiten Tag nach der Einreichung. Zudem benachrichtigen die Behörden die Empfänger/innen der Kommunikation auch per Einschreiben, ohne weitere Formalitäten.

Internationale Kooperation

Die Hauptänderung, die mit dem Steuerveranlagungsdekret bezüglich der internationalen Kooperation eingeführt wird, betrifft den Informationsaustausch auf Anfrage. Das Gesetz sieht vor, dass die Steuerbehörden notwendige Informationen mit anderen zuständigen Behörden von EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, mit denen ein Abkommen zum Informationsaustausch besteht, austauschen können. Dadurch soll die korrekte Veranlagung jedes Steuertyps sichergestellt werden, der von den oder im Auftrag der Steuerbehörden und Gebietskörperschaften erhoben wird, einschließlich lokaler Behörden.

Eine der wichtigsten Bestimmungen sieht vor, dass die Behörden keine Informationen austauschen, wenn diese Geschäfts-, Industrie- oder Berufsgeheimnisse oder Geschäftsprozesse offenlegen oder bei Offenlegung die öffentliche Ordnung gefährden könnten. Ein weiterer Grund für die Unterlassung des Informationsaustauschs kann vorliegen, wenn die zuständige Behörde des anfordernden EU-Mitgliedstaats dieselbe Art Informationen aus faktischen oder gesetzlichen Gründen nicht bereitstellen kann.

Verhindern und Bekämpfen von Umsatzsteuerhinterziehung und -betrug

Die Hauptänderung im Bereich des Verhinderns und Bekämpfens von Umsatzsteuerhinterziehung und -betrug betrifft die Aufnahme einer strengeren Regel für Einzelpersonen, die eine Registrierung beim MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) in Italien beantragen und nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind. Einzelpersonen können sich erst registrieren, wenn eine angemessene Garantie ausgestellt wurde. Das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen legt die Kriterien und Verfahren für die Ausstellung der Garantie per Dekret fest.

Die Aufnahme oder der Wechsel einer Tätigkeit (einschließlich einer Deklaration zum Aufnehmen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in die Datenbank steuerpflichtiger Personen, die Transaktionen ausführen) wird von einem/einer Steuervertreter/in bei der italienischen Steuerbehörde eingereicht. Diese/r Steuervertreter/in muss verifizieren, dass die von der steuerpflichtigen Person vorgelegte Dokumentation vollständig ist und den bereits vorliegenden Informationen entspricht. Bei Verstoß kann ein Bußgeld zwischen 3.000 € und 50.000 € auferlegt werden.

Überarbeitung der Begrenzung und der Verjährungszeiten für die Steuerveranlagung

Das Steuersystem sieht bestimmte Fristen für Steuerprüfungen vor, nach denen die Steuerbehörde keine Steuerveranlagung mehr einleiten kann. Das italienische Gesetzesdekret Nr. 13 verändert die Begrenzung und die Verjährungszeiten für die Steuerveranlagung sowie die Fristen für verspätete Steuererklärungen. Die Hauptfristen lauten wie folgt:

  • Die Steuerbehörden betrachten alle Steuererklärungen, die innerhalb von 90 Tagen nach Fristende eintreffen, als gültig (mit Verwaltungsstrafen für verspätete Einreichung). Die Steuerbehörden betrachten alle Steuererklärungen, die mehr als 90 Tage nach Fristende eintreffen, als ungültig. Sie werden jedoch weiterhin für den Einzug fälliger Steuern basierend auf den dort genannten steuerpflichtigen Beträgen herangezogen.
  • Im Falle einer falschen Steuererklärung darf die Regierung nach dem 31. Dezember im fünften Jahr, das auf das Jahr der Einreichung der falschen Steuererklärung folgt, keine Schritte mehr einleiten.
  • Im Falle einer fehlenden Steuererklärung darf die Regierung nach dem 31. Dezember im siebten Jahr, das auf das Jahr, in dem die Steuererklärung hätte eingereicht werden sollen, folgt, keine Schritte mehr einleiten.
  • Beginnend mit Steuererklärungen für das Steuerjahr 2024 darf die Regierung nach dem 31. Dezember im dritten Jahr, das auf das Jahr der Einreichung folgt, keine Schritte mehr einleiten, um deklarierte, aber nicht bezahlte Steuern sowie die zugehörigen Zinsen und Bußgelder einzuholen. Nach Ablauf dieser drei Jahre beginnend mit dem Tag der endgültigen Steuerveranlagung darf die Regierung keine Schritte mehr einleiten, um Steuerzuschläge anzuwenden.

Regulierung des Zwei-Jahres-Arrangements mit Gläubigern

Im Rahmen der Steuerveranlagungsreform hat die italienische Regierung ein neues Zwei-Jahres-Arrangement mit Gläubigern eingeführt, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ziel ist es, so viele Einnahmen wie möglich sicherzustellen und Unternehmen dazu anzuregen, dieser neuen Steuerinitiative freiwillig beizutreten. Was ist das Zwei-Jahres-Arrangement mit Gläubigern eigentlich? Und wie funktioniert es?

Mit dem Zwei-Jahres-Arrangement kann die italienische Steuerbehörde den betreffenden Steuerpflichtigen eine steuerliche Einigung auf Schätzbasis anbieten, die im Voraus gilt und zwei Jahre lang gültig ist: das Jahr, in dem Steuerpflichtige der Vereinbarung zustimmen, und das Folgejahr. Dieses Arrangement steht für folgende Personen offen:

  • Einzelpersonen oder juristische Personen, die geschäftliche, künstlerische oder professionelle Tätigkeiten ausüben, für die die „Indici sintetici di affidabilità“ (ISA oder steuerliche Zuverlässigkeitsindizes) gelten.
  • Steuerpflichtige, die für die Pauschalbesteuerung infrage kommen. In diesem Fall müssen die Steuerpflichtigen ihre Tätigkeiten seit mehr als zwei Steuerjahren ausüben.

In den folgenden Fällen sind Steuerpflichtige von diesem Arrangement ausgeschlossen:

  • Wenn sie Sozialversicherungs- oder Steuerschulden von mehr als 5.000 € haben (außer wenn eine Ratenzahlung oder Aussetzung vereinbart ist)
  • Wenn sie in den letzten drei Jahren seit Beginn des Arrangements keine Steuererklärung eingereicht haben
  • Wenn sie wegen Geldwäsche, Eigengeldwäsche oder falscher Unternehmenskommunikation in den letzten drei Jahren seit Beginn des Arrangements verurteilt wurden

In folgenden Fällen verliert das Arrangement ebenfalls seine Gültigkeit:

  • Wenn Steuerpflichtige die Steuererklärungen und damit auch den im Rahmen des Arrangements deklarierten Produktions- und Einkommenswert ändern
  • Wenn die Steuererklärung Fehler enthält, die den zulässigen Grenzwert von 30 % überschreiten

Steuerpflichtige müssen das Zwei-Jahres-Arrangement mit Gläubigern bis zum 15. Oktober 2024 abschließen, indem sie die entsprechenden Abschnitte im Einkommenssteuererklärungs-Formular ausfüllen (Formular CPB für ISA-Steuerpflichtige und Abschnitt VI, LM-Framework des PF-Einkommensmodells für Steuerpflichtige unter der Pauschalbesteuerung (aktualisierte Version ab dem 15. Juni 2024 verfügbar)).

Unternehmen müssen die Vor- und Nachteile abwägen, bevor Sie das Zwei-Jahres-Arrangement mit Gläubigern abschließen. Die zahlbaren Steuern werden für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Also zahlen Unternehmen mit einem höheren Umsatz als gemeldet weniger Steuern. Andererseits werden keine Gelder zurückerstattet, auch nicht, wenn zu wenig Umsatz gemeldet wurde. Daher empfehlen wir Ihnen, eine/n Buchhalter/in zurate zu ziehen, bevor Sie sich für oder gegen diese Option entscheiden.

Das Inkrafttreten der Steuerveranlagungsreform

Die Steuerveranlagungsreform ist am 22. Februar 2024 in Kraft getreten. Die Bestimmungen bezüglich der Reform der Steuerveranlagung mit präventiver Steueruntersuchung traten jedoch mit den am 30. April 2024 erlassenen Gesetzen in Kraft. Die Bestimmungen bezüglich des Zwei-Jahres-Arrangements mit Gläubigern gelten hingegen ab dem Steuerjahr, das auf das laufende Jahr folgt, mit Beginn am 31. Dezember 2023.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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