Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen auf einem Online-Marktplatz verkaufen, ist es wichtig, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen. Marktplätze wie Amazon, eBay, Uber und Etsy werden immer beliebter. Laut einem Bericht von Digital Commerce 360 haben die weltweit führenden Marktplätze im Jahr 2022 Waren im Wert von über 3,25 Billionen US-Dollar verkauft, wobei der Großteil der Verkäufe von Drittanbietern stammte.
Einige Regierungen haben Gesetze erlassen, nach denen Marktplätze Steuern für die Transaktionen ihrer Drittanbieter erheben und abführen müssen. Von diesen Gesetzen profitieren die Steuerbehörden, da sie von weniger Unternehmen mehr Steuern einziehen können, was wiederum zu einer einfacheren Einhaltung der Vorschriften führt. Auch die Verkäufer/innen profitieren, weil die Steuern für bestimmte Transaktionen vom Marktplatz abgeführt werden. In der Realität ist dieses Verfahren aber nicht immer einfach.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen als Verkäufer/in, die Steuergesetze für Marktplätze in den USA und der EU zu verstehen und zu verstehen, wie Sie Steuern verwalten, wenn ein bestimmter Prozentsatz (oder alle) Ihrer Verkäufe auf einem Marktplatz getätigt wird. Außerdem erfahren Sie, wie Stripe Sie bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften bezüglich Sales Tax und USt. unterstützen kann.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass wir bestimmte steuerliche Verpflichtungen abdecken, aber es kann noch andere steuerliche Pflichten geben, die Marktplatzverkäufer/innen berücksichtigen sollten, wie z. B. Steuern auf Marktplatzerträge. Weitere Informationen darüber, wie Stripe Marktplätze mit 1099-Formularen unterstützt, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie schließlich, dass die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen keine Steuer- oder Rechtsberatung darstellen. Dieser Leitfaden wurde nur zu Informationszwecken erstellt und ist nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht und sollte nicht als solche herangezogen werden. Wenden Sie sich an Ihre eigene Steuer-, Rechts- und sonstige Beratung, um individuell auf Ihre Situation zugeschnittenen Rat einzuholen.
Marktplatzgesetze in den USA
In den USA bezeichnet der Begriff "Marketplace Facilitator" eine Online-Plattform, die Waren und Dienstleistungen zum Verkauf anbietet und Zahlungen im Auftrag von Drittanbietern abwickelt.
In den USA sind Marktplatzvermittler verpflichtet, Sales Tax im Namen von Drittanbietern zu erheben, wenn sie Economic Nexus in dem jeweiligen Bundesstaat erreichen. Verkäufer/innen sind jedoch steuerpflichtig, wenn der "Marketplace Facilitator") sie nicht erhebt. Dies kann der Fall sein, wenn der Marktplatzbetreiber aufgrund falscher Informationen des Verkäufers/der Verkäuferin den entsprechenden Steuerbetrag nicht abführen konnte oder wenn er nicht verpflichtet ist, die Steuern im Namen des Verkäufers/der Verkäuferin abzuführen. In der Regel erhält ein/e Verkäufer/in eine schriftliche Bestätigung vom Marktplatz, dass dieser die Sales Tax im Auftrag des Verkäufers/der Verkäuferin in Rechnung stellt.
Die meisten Bundesstaaten verlangen von Marktplatzverkäufern nach wie vor, dass sie melden, wie viel Sales Tax in ihrem Namen vom Marketplace Facilitator eingezogen wurde, und eine Sales Tax-Erklärung abgeben, auch wenn es sich dabei um eine Null-Erklärung handelt. Die Finanzbehörden der Bundesstaaten können anhand dieser Erklärungen Steuerprüfungen bei Unternehmen durchführen, sodass sie erforderlich sind, obwohl das Unternehmen keine Sales Tax abführen muss.
Wenn ein/e Verkäufer/in alle seine/ihre Verkäufe ausschließlich auf dem Marktplatz tätigt, erlauben es bestimmte Bundesstaatenn, seine/ihre Registrierung zum Einzug von Steuern zu stornieren. Verkäufer/innen sollten jedoch genau prüfen, ob dies im Einzelfall ohne Strafe möglich ist. Darüber hinaus sollten Verkäufer/innen überlegen, ob sie in Zukunft nicht vielleicht beabsichtigen, ihre Produkte auch abseits des Marktplatzes anzubieten, etwa im stationären Handel, auf Messen oder in einem eigenen Online-Shop. Sollte dies der Fall sein, müssten sie sich erneut bei einem Bundesstaat registrieren.
Der richtige Umgang mit Sales Tax und Marktplatzverkäufen
Es gibt zwei Szenarien, die bei der Verwaltung von Sales Tax und Marktplatzverkäufen auftreten können:
- Alle Verkäufe eines Verkäufers/einer Verkäuferin werden über einen Marktplatz getätigt.
- Ein Prozentsatz der Verkäufe wird auf einem Marktplatz getätigt.
Im Folgenden erklären wir das Vorgehen in beiden Fällen.
Reine Marktplatzverkäufe
Wenn ein/e Verkäufer/in ausschließlich auf einem Marktplatz verkauft und der Marktplatz bestätigt hat, dass er die anfallende Sales Tax in Rechnung stellt und abführt, muss der/die Verkäufer/in die Sales Tax weder berechnen noch abführen. Der/die Verkäufer/in ist jedoch weiterhin verpflichtet, bis zum Fälligkeitsdatum eine Steuererklärung zu erstellen und einzureichen, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Steuern vom Marktplatz eingezogen wurden. In diesem Szenario schuldet der/die Verkäufer/in dem Bundesstaat wahrscheinlich nichts, erfüllt aber seine/ihre Meldepflichten.
Prozentsatz des Umsatzes auf einem Marktplatz
Nehmen wir an, ein/e Verkäufer/in erwirtschaftet 50 % seines Umsatzes auf einem Marktplatz und 50 % über eine eigene Website. Bei den Marktplatzverkäufen muss der/die Verkäufer/in sicherstellen, dass der Marktplatz die Steuern im Namen des Verkäufers/der Verkäuferin in Rechnung stellt und abführt und entsprechende Aufzeichnungen führt. Für die 50 % der auf der eigenen Website getätigten Verkäufe muss der/die Verkäufer/in die Steuern selbst in Rechnung stellen und abführen, vorausgesetzt, er/sie ist mit dem betreffenden Bundesstaat ausreichend wirtschaftlich verbunden (das Prinzip des "Economic Nexus").
Wenn der Zeitpunkt für die Einreichung der Steuererklärung kommt, muss der/die Verkäufer/in sowohl angeben, wie viel vom Marktplatz eingezogen und überwiesen wurde, als auch, wie viel der/die Verkäufer/in direkt von den Kundinnen/Kunden auf seiner/ihrer Website eingezogen hat. Abführen muss der/die Verkäufer/in natürlich nur den Steuerbetrag, den er seinen/ihren Website-Kunden/-Kundinnen berechnet hat. Die meisten Websites für Steuererklärungen in den USA trennen die Marktplatzverkäufe von den Eigenverkäufen in separaten Zeilen ab, sodass Verkäufer/innen leicht die korrekten Beträge eingeben können.
Gesetze für Marktplätze in der EU
In der EU gelten Sondervorschriften für Marktplätze (auch als elektronische Schnittstellen, Plattformen oder Portale bezeichnet), die den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die folgenden Bedingungen definieren einen Marktplatz als Verkaufsvermittler:
- Direkte oder indirekte Festlegung der Lieferbedingungen
- An der Autorisierung von Zahlungen beteiligt sein
- Beteiligung an der Lieferung des Produkts
Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, gilt der Marktplatz als fiktive/r Verkäufer/in ( "deemed seller") und muss für bestimmte vermittelte Verkäufe die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Eine Plattform gilt als Verkäufer/Verkäuferin, wenn sie im eigenen Namen, aber im Auftrag des Verkäufers/der Verkäuferin handelt. Die Regel für fiktive Verkäufer/innen gilt nur, wenn der Marktplatz einen B2C-Verkauf ermöglicht für:
- Digitale Dienstleistungen
- Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in Sendungen von nicht mehr als 150 € importiert werden
- Waren von beliebigem Wert, die sich im Besitz von Nicht-EU-Verkäufern/-Verkäuferinnen befinden und sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der EU befinden

Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2022 umfangreiche Reformen des EU-Umsatzsteuersystems angekündigt. Die lang erwarteten Vorschläge zur "Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age, (ViDA)) wird der Anwendungsbereich der Regel des fiktiven Lieferanten auf Plattformen in den Bereichen Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung ausgeweitet. Plattformen in diesen Branchen müssen die Umsatzsteuer auf die von ihnen vermittelten Transaktionen erheben und abführen, sofern der/die Verkäufer/in nicht selbst zur Berechnung der Steuer verpflichtet ist. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Verkäufer/innen beispielsweise um eine/n Verbraucher/in oder unterliegt er/sie einem Kleinunternehmerprogramm, muss die Plattform die Umsatzsteuer erheben und abführen. Die Regel gilt nicht für Verkäufe von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die dem Plattformbetreiber ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mitteilen.
Darüber hinaus gilt für Plattformen im E-Commerce-Sektor die bestehende Regel des/der fiktiven Verkäufers/Verkäuferin für B2C-Verkäufe von Waren in der EU durch Nicht-EU-Verkäufer/innen für alle Warenlieferungen innerhalb der EU, unabhängig vom Status des Käufers/der Käuferin und des Standorts des Anbieters. Die vorgeschlagenen Regeln zur Plattformwirtschaft treten 2025 in Kraft, wenn sie von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig angenommen werden.
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Und dabei unterstützt Sie Stripe Tax:
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- Steuerregistrierung: Stripe übernimmt Ihre internationalen Steuerregistrierungen in den USA und Sie profitieren von einem vereinfachten Verfahren und vorab ausgefüllten Anträgen – so sparen Sie Zeit und stellen die Einhaltung lokaler Vorschriften sicher.
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