Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt.) für Selbstständige und Kleinstunternehmen in Frankreich

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  1. Einführung
  2. Übersicht der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
  3. Brauchen Selbstständige eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
  4. Wann benötigen Selbstständige eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
    1. Umsatzsteuerbefreiung
    2. Innergemeinschaftliche Transaktionen
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Selbstständige erhalten
  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Kleinstunternehmen
  7. Verifizierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für Selbstständige
  8. So kann Stripe Tax Sie unterstützen

In Frankreich müssen Selbstständige und Kleinstunternehmen keine Umsatzsteuer erklären. Als Unternehmen sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. In bestimmten Fällen müssen diese Freiberufler jedoch eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anfragen, um das Steuerrecht zu erfüllen.

In diesem Artikel werden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) für Selbstständige und Kleinstunternehmen erläutert, einschließlich wann sie erforderlich sind und wie Sie eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Übersicht der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
  • Benötigen Selbstständige eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
  • Wann benötigen Selbstständige eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
  • Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Kleinstunternehmen
  • Verifizierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Selbstständige
  • Wie kann Sie Stripe Tax dabei unterstützen

Übersicht der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine Steuerzahler-Identifikationsnummer, die automatisch einem neu registrierten Unternehmen zugewiesen wird, das umsatzsteuerpflichtig ist. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) identifiziert ein Unternehmen innerhalb der EU und erleichtert geschäftliche Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten.

Wenn sich Menschen auf eine „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)“ beziehen, meinen sie tatsächlich eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), obwohl deren beiden Funktionen unterschiedlich sind. In Frankreich werden USt.-Identifikationsnummern bei der Rechnungsstellung und Erklärung der Umsatzsteuer bei den Steuerbehörden verwendet. Innerhalb der EU ermöglichen USt.-Identifikationsnummern es, Geschäfte mit anderen Mitgliedsländern zu betreiben und eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, auch wenn ein Unternehmen nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Hinweis: Während USt.-Identifikationsnummern zur Rechnungsstellung für französische Kundinnen und Kunden für die Umsatzsteuer, auf der Rechnung als Mehrwertsteuer ausgewiesen, verwendet werden, sollten Rechnungen keine Steuern auf EU-Ebene enthalten. In diesen beiden Fällen muss auf allen Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

Brauchen Selbstständige eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?

Nein, Selbstständige benötigen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie müssen auch keine Umsatzsteuererklärung einreichen, da sie ihren Kundinnen und Kunden in Frankreich keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Umsatzsteuer für Geschäftsausgaben abziehen können.

Daher müssen Rechnungen, die von Selbstständigen oder Kleinstunternehmen im Rahmen einer bestimmten Umsatzobergrenze ausgestellt werden, den Vermerk „USt. fällt gemäß Artikel 293 B des Allgemeinen Steuergesetzes nicht an“ („TVA non applicable, Article 293 B du Code général des impôts“) enthalten.

Wann benötigen Selbstständige eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Selbstständige Einzelpersonen und Kleinstunternehmen können in zwei Fällen verpflichtet sein, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu beantragen:

  • Wenn sie nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sind, entweder freiwillig oder weil sie die Verkaufsobergrenze überschreiten
  • Wenn sie Geschäfte innerhalb der EU betreiben möchten

Umsatzsteuerbefreiung

Um von der Umsatzsteuer befreit zu sein, müssen Selbstständige und Kleinstunternehmen unter der Obergrenze des jährlichen Umsatzes bleiben. Hier sind die Grenzen, die der Umsatz nicht überschreiten darf:

  • Verkauf und Beherbergung: 85.000 € für das vorangegangene Kalenderjahr oder 93.500 € für das laufende Kalenderjahr
  • Dienstleistungen: 37.500 € für das vorangegangene Kalenderjahr oder 41.250 € für das laufende Kalenderjahr
  • Reguliertes Unternehmen von Rechtsanwälten: 50.000 € für das vorangegangene Kalenderjahr oder 55.000 € für das laufende Kalenderjahr
  • Geistiges Eigentum oder Performance-Kunst: 50.000 € für das vorangegangene Kalenderjahr oder 55.000 € für das laufende Kalenderjahr

An dem Tag, an dem eine selbstständige Einzelperson die Umsatzobergrenze überschreitet, wird sie Umsatzsteuer-pflichtig und muss eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen.

Ein/e Inhaber/in eines Unternehmens kann auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Selbstständige anfordern, wenn er/sie beschließt, freiwillig auf die USt.-Ausnahme zu verzichten, Kunden auf der Rechnung die Mehrwertsteuer auszuweisen oder um Geschäftsausgaben abzusetzen. In diesem Fall kann der/die Inhaber/in des Unternehmens beschließen, die Regelung für Kleinstunternehmen beizubehalten oder stattdessen das vereinfachte Steuerssystem anzuwenden.

Innergemeinschaftliche Transaktionen

Kleinstunternehmen oder selbstständige Einzelpersonen müssen auch eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anfordern, wenn sie bestimmte Transaktionen mit anderen EU-Ländern tätigen, darunter:

  • Innergemeinschaftliche Lieferung von Waren über 10.000 EUR jährlich von einem Unternehmen, das der Umsatzsteuerregelung eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt
  • Kauf oder Verkauf von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen in beliebiger Höhe von einem Unternehmen, das der Umsatzsteuerregelung eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt
  • Fernverkäufe von Waren über 10.000 EUR jährlich an Einzelpersonen, die nicht der Umsatzsteuerregelung eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegen

Eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist auch für Folgendes erforderlich:

  • Umkehrung der Umsatzsteuerschuld in Frankreich für innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren und Dienstleistungen
  • Einreichung von USt.-Erklärungen für die Erbringung von Dienstleistungen und den Fernabsatz von Waren
  • Wenn innergemeinschaftliche Transaktionen 10.000 EUR nicht überschreiten, ist die Erteilung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Selbstständige und Kleinstunternehmen optional.

Hinweis: Der Erhalt einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ändert nichts an der Steuerregelung für Selbstständige, die im Rahmen der Umsatz-Höchstwerte von der Umsatzsteuer befreit bleiben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Selbstständige erhalten

Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Selbstständige zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag beim Finanzamt (Service des Impôts des Entreprises, SIE) stellen, das dem eingetragenen Sitz des Unternehmens am nächsten liegt. Sobald das Unternehmen den Antrag eingereicht hat, teilt ihm das SIE die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb von 48 Stunden mit. Für den Erhalt einer Nummer fällt keine Zahlung an. Unternehmen müssen lediglich auf der Website der Steuerbehörde Konten einrichten.

Sobald sie eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten haben, müssen Selbstständige und Kleinstunternehmen diese auf allen Rechnungen und Angeboten angeben, auch wenn das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Kleinstunternehmen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für Kleinstunternehmen finden Sie an folgenden Stellen:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für Selbstständige mit Sitz in Frankreich sind leicht zu erkennen und bestehen aus 13 Zeichen: einem Ländercode für Frankreich (FR), einem zweistelligen Verifizierungscode und einer neunstelligen Unternehmensnummer des Einrichtungsverzeichnis-Identifikationssystems (SIRET).

Verifizierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für Selbstständige

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für Selbstständige und Kleinstunternehmen können online im Umsatzsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) auf der Website der Europäischen Kommission verifiziert werden. Um zu überprüfen, ob eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, geben Sie den Ländercode und die Nummer ein.

So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Stripe Tax vereinfacht die Steuerkonformität, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Stripe Tax unterstützt Sie bei der Überwachung Ihrer Verpflichtungen und benachrichtigt Sie, wenn Sie basierend auf Ihren Stripe-Transaktionen einen Schwellenwert für eine Verkaufssteuerregistrierung überschreiten. Darüber hinaus berechnet und erhebt Stripe Tax automatisch Verkaufssteuer, USt. und GST auf physische und digitale Waren und Dienstleistungen – in allen US-Bundesstaaten und in mehr als 100 Ländern.

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Mit Stripe Tax können Sie Folgendes umsetzen:

  • Steuerliche Melde- und Erhebungspflichten ermitteln: Erkennen Sie anhand Ihrer Stripe-Transaktionen, wo Sie Steuern einziehen müssen und aktivieren Sie die Steuereinziehung in neuen Bundesstaaten und Ländern in Sekunden. Fügen Sie dafür eine Codezeile in Ihre bestehende Stripe-Integration ein oder aktivieren Sie die Steuereinziehung mit einem Mausklick im Stripe-Dashboard.
  • Für die Steuerzahlung registrieren: Überlassen Sie Stripe die Verwaltung Ihrer globalen Steuerregistrierungen und profitieren Sie von einem vereinfachten Prozess, bei dem Anmeldeformulare vorausgefüllt werden. Das spart Ihnen Zeit und vereinfacht die Compliance mit lokalen Vorschriften.
  • Steuern automatisch einziehen: Stripe Tax berechnet und erhebt den richtigen Steuerbetrag unter Berücksichtigung von Produktangebot und Verkaufsort. Stripe Tax eignet sich für unzählige Produkte und Dienstleistungen und ist bei Steuerregelungen und Steuersätzen immer auf dem neuesten Stand.
  • Einreichung vereinfachen: Stripe Tax ist nahtlos integriert mit Partnern für die Einreichung, sodass Ihre globalen Einreichungen genau und zeitnah erfolgen. Überlassen Sie unseren Partnern die Verwaltung Ihrer Einreichungen, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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